Dienstag den 6. »
1883
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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Ps. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Ps.
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die Rangordnung der Gläubiger;
die Gesetze vom 19. Januar 1859 über das Verfahren der Hypo-
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Wilhelm Loh aus Groß-Rechtenbach, wohnhaft dahier, hat die Concession als Dienstmann mit der Dienstnummer -5 erhalten. Gießen, am 3. März 1883. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
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Deutschland.
Darmstadt, 2. März. Das Großherzogliche Regierungsblatt Sir. 5 enthält:
Bekanntmachung, die Ausdehnung der über das Pfandrecht und andere Vorzugsrechte der Gläubiger in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bestehenden Gesetze auf die durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 erworbenen Gebietstheile betreffend.
Nachdem die durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 erworbenen vormals Kurhessischen Orte Seibelsdorf, Vockenrod und Treis a. d. Lda. in Gemäßheit des Gesetzes vom 27. März 1869 mit legalisirten Grundbüchern »ersehen sind und nachdem die Revision der Hypothekenbücher dieser Orte vollendet ist, insbesondere die verpfändeten Liegenschaften mit deren in den Grund- bücheru angegebenen neuen Kennziffern in den Hypothekenbüch, rn eingetragen sind, wird auf Grund des Art. 2 des Gesetzes, die Ausdehnung der über das Pfandrecht und andere Vorzugsrechte der Gläubiger in dem Provinzen Starken- oulg und Oberhessen bestehenden Gesetze aus die durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 erworbenen Gebietstheile betreffend, uont 31. März 1869 Mgier.-Blatt Nr. 11 vom 14. April 1869) von der unterzeichneten Stelle betauut gemacht, daß die im Art. 1 des erwähnten Gesetzes ausgeführten Ge-
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Lehrer-Co rrferenz
des Conserenz-Bezirks Grünberg: Montag den 12. März, Vormittags 10 Uhr, in Grünberg.
des Conserenz-Bezirks Gießen: Mittwoch den 14. März, Vormittags 10 Uhr, in Gießen.
Gießen, den 3. März 1883._______________ __________________________________Büchner, Kreisschulinspector.
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Kolb.
Berlin, 2. März. Die „Berl. Polit. Nachr." schreiben : Die seit Beginn des Jahres ausgetretene und gegenwärtig zu einer wirklichen Abundanz gewordene Geldflüssigkeit ist eine Erscheinung von so hoher Bedeutung, daß die fortdauernden Versuche, die Ursachen derselben zu ermitteln, durchaus erklärlich werden. So zahlreiche und vielfach auch zutreffende Hypothesen in dieser Beziehung auch aufgestellt worden sind, so haben wir doch in denselben bisher einen Punkt vermißt, der u. E. eine ganz wesentliche Bedeutung beansprucht, und zwar sind dies die umfangreichen Kapitalsanlagen, die von Frankreich aus auf dem deutschen Markt gemacht worden sind. In finanziellen Kreisen ist es bekannt, daß seit mehreren Monaten französisches Kapital als starker Käufer sür deutsche Staatssonds und Eisenbahn-Prioritäten ausgetreten ist, wie dies bekanntlich schon früher wiederholt in Bezug auf einheimische Eisenbahnwerthe der Fall war. Es sind aus diese Weise bedeutende Beträge solcher erstklassigen Werthe nach Frankreich gegangen; Ansangö bediente sich das sraitzösische Kapital zu diesen Erwerbungen wesentlich der Vermittlung der Londoner Börse, später trat Paris auch direct hier als Käufer auf. Zeitlich fällt das Zuströmen französischen Kapitals nach Deutschland mit dem Eintritt der inner« politischen Schmierigkeiten in Frankreich, mit beit dortigen Ministerkrisen und dem Rückgang der französischen Renten zusammen, und es dürste lomit auch wohl ein ursächlicher Zusannnenhang existiren. Jedenfalls aber ver- oient die Thatjache an sich größere Beachtung, als ihr bis jetzt zu Theil geworden ist.
Die Intensität der anarchistischen Bewegung in Süd-Spanien nimmt steigende Dimensionen an. Der amtliche Madrider Telegraph hüllt sich naheliegenden Gründen in conseguentes, aber darum nicht minder beredtes
thekenbehörden;
das Gesetz vom 19. Januar 1859, betreffend die Einsührung der unter Ziffer 1 und 2 bezeichneten Gesetze; und
das Gesetz vom 8. März 1864, die Einschreibung der den minderjährigen oder entmündigten Kindern an den Gütern ihrer Eltern zustehenden gesetzlichen Hypotheken betreffend,
mit ihren durch die Reichs- und Landesgesetzgebung, insbesondere durch die Cwilproceßordnung (§$ 709 und 810), die ConcurSordnung 39 ff.), das Einführungsrecht zur ConcurSordnung (§§ 13—15) und das Hessische Aus- führungsgesetz zur Civilproceßordnung und ConcurSordnung (Art. (>, Art. 36 IM. 1, Art. 39—48 und Art. 49 ff.) bewirkten Abänderungen nunmehr bezüglich der oben bezeichneten Orte Seibelsdorf, Vockenrod und ^reis a. d. Lda. am 1. April 1 883 mit allen gesetzlichen Wirkungen in Kraft treten sollen.
Darmstadt, den 21. Februar 1883.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz, v. Starck.
setze; nämlich:
die Gesetze vom 15. September 1858 über das Pfandrecht und über
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Schweigen, jedoch auf Umwegen verlautbart doch mancherlei, welches die Zustände der Provinz Andalusien als wenig beruhigend erscheinen läßt. Es hat sich herausgestellt, daß die Conspirationen des Geheimbundes der „Schwarzen Hand" Verzweigungen in den bedeutendsten Handels- und Jndusirie-Centren Spaniens, die Hauptstadt inbegriffen, besitzen, und fast jeder Tag führt die Entdeckung neuer Brutstätten der internationalen Propaganda herbei. Die Gefängnisse von Arcos und Leres sind überfüllt; trotzdem nimmt der von den Terroristen auf das Landvolk geübte Druck nicht ab, und den Untersuchungsrichtern sind aus Barcelona und Madrid anonyme Drohbriefe in Menge zugegangen. Die Verhängung von Ausnahme-Maßregeln dürste kaum noch lange zu vermeiden sein.
Berlin, 3. Mürz. Rach dem „Reichs-Aüz." sollen die anläßlich des Geburtstages des Kaisers stattsindenden Festlichkeiten der Charwoche wegen bereits am 17. März veranstaltet werden und soll die öffentliche Illumination unterbleiben.
. — Abgeordnetenhaus. Das Haus verwies den gestern eingegangenen Nach- tragsetal an die Budgetcommission. Der Finanzminister vertheidigte das späte Einbringen des Nachtragsetats und bestritt die Behauptung Benda'S, daß der Nachtragselat die Unaussührbarkeir zweijähriger Budgetperioden beweise. Die Regierung iverde das Bestreben nach zweijährigen Etatsperioden nicht ausgeben. — Der Commissionsanlrag, in die dritte Berathung des Steuerertaßgesetzes emzutreten, iveil § 4 desselben keine Versassungs-Aenderung bezüglich des Wahlrechtes enthalte, wird angenommen und das Gesetz daraus mit unwesentlichen Aenderungen definitiv genehmigt. Das Haus genehmigte darauf den Etat der directen Steuern und nahm bei dem Etat der indirecten Steuern den Antrag Köhler an, die Gerichtskosten-Erhedung wieder der Justizverwaltung zu überweisen. Der Regierungs-Commissar sagte die Erwägung des Antrages zu. Dann genehmigte das 'Haus den Etat des Herrenhauses und Abgeordnetenhauses und nahm den Antrag des Präsidiums an, die Regierung auszusordern, die Angelegenheit wegen des Umbaues des LandtagSgebäudes zu beschleunigen. Fortsetzung morgen. .
Berlin, 3. März. Der Minister deS Innern hat an di- Oberpräsidvnten folgenben Errcular-Eilaß gerichtet: „Nach Bestimmung Seiner Majestät des Kaisers unb Königs sind hte zu, Fefer Alle» höchstihreS Geburtstages üblichen Diners tn diesen? Jahre mau an dem in die Charwoche saUenden 22. März, sondern wie dies tn trüberen ähnlichen Fällen und zuletzt 1880 geschehen ist, am vorhergehenden fsamstag, 17. März, zu veranstalten. Zllunfinattonen der öffentlichen Gebäude und der Dienstwohnungen haben nicht staltzusinden. Cw. u. s. w. setze »ch hiervon mit dem Ersuchen ganz er- gebenst in Kenntmtz, Ihrerseits die Regierungs-Präsidenten mit der ersorderlichen 'Benachrichtigung zu veisehen." Dem Oberkirchenrath hat, wie schon gemeldet, der jtQtfer zu erkennen gegeben, daß da, wo mit der Feier seines Geburtstags Gottesdienste slaUsinden, diese mit dem Vormittags-Gottesdienste am Palmsonntag (18. März) verbunden werden sollen. t .
— Der Ches der Admiralität hat die Commandanten der Retchsschlsse und Reichssahrzeuge betreffs des Fahrens im Nebel mit neuen Weisungen vrrsehen. llm eS nämlich zu vermeiden, daß bei etntretendem Nebel völlige Unterbrechung bes laufenden Dienstes emtrete, ist bestimmt worden, daß von jetzt ab auf allen mit wasserdichten Adtheilungen und Verschlüssen versehenen Schiffen und 5ajMeu0e]\, der letzt voigeschriebenen Verschlußrolle, noch eine „Wachverschlußrolle oufgesieUt w d. Diese hat sich, ohne die Besetzung der Pumpen, das Klarmachen und Bewachen d Boote u. s. w. vorzusehen, lediglich auf den Verschluß der wasserdichten^dthellung^, sowie der Seitenfenster, Ochsenaugen u. s. w. beschränken rmdist fürle ? aufzustellen. Bet Eintritt „unsichtigen Wetters" (Nebel sd-r Schnee) hat der wachhabende Osfieker die durch diese Rolle vorgesehenen Maßnahmen tn ©< Vte Anker, da, wo dies nach Maßgabe der Verkebrüverhültnisse geboten^eischemt,^durch di Wach- treffen ,u taffen. Steurung। . «uf 6a«> w«L^Vn wX?oknbe
zu gebende und von den Unterofstcteren der Wache mit Pfetsensigi z V Commando: „Wachs — Schotten dicht!" MlN-ti-i-n-merksckmt bei unü
Stuttgart, 1. März. Wa8 eine 6ut -rs°n«s'rte Arbettergewerrschatt vet^un» MWMßMW-M L-umme von auSmachew m(( ;8ü|828 x. so datz die Ütle
tMnit talim 356 ' Dieser Einnahme stehen al« Ausgaben folgende
K« S'• ^5 M«lÄternn|«nfl mit 24,619 .« b) RetseunttrstUtzung ™ um x ol fonftine Unterstützung mit 9025 JL, somit Gesammlunterstützung ?l»295^Än aukerordenUichen UnkerstütziMgen, Verwaltuna4koslen -c wurden lÖn ?J„± nerauSaabt 25,1™ JL und verbleibt am Jahresschlüße ein vanroorratd nnn 182 6^)8 X Die Eentral-Jnvnlchenkasse dc« Verein« batte im Jahre 1882 eine Einnahme vo^üO 187 Jt unb eine Ausgabe von 8,429^. Da« Baarvermögen diese« «astemwe.aeS betrug am Jahresschluß 195,935 JL Die Zahl der steuernden Mit- lieber1 bat ba« neunte Tausenb bereit« überschritten; da die Arbeitslosen und «ranken feboch hierunter nicht mit inbegriffen, so erhöht sich die Zahl der särnmtllchen Mit-


