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Ur. 2VS Mittwoch den 5. September 1883.
Gießener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
»««au - Schulstraße 7. Erscheint täglich mit Ausnahme be8 ÜR.Hta,». pUlMlfch FwJÄT
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Amtlichem THeit.
Betreffend: Den Rundgang der Feldgefchwornen im September und Oktober. Gießen, am 3. September 1883.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzherzoglicherr Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen die Feldgefchwornen zu veranlassen, nach § 20 der Instruction vom 23. Februar 1833 (Regierungsblatt S. 105) im Laufe tiefes und kommenden Monats die Gemarkungen zu begehen, um sich von dem Zustande der Grenzen zu unterrichten, und über den Befund in ihr nach § 21 daselbst zu führendes Tagebuch ein Protokoll aufzunehmen. Wir machen dabei darauf aufmerksam, daß zwar zu einem Steinsatze wenigstens drei Feld- geschworne beisammen sein müssen, daß aber zu dem Rundgange, wenn dabei nich zugleich Steine gesetzt werden sollen, eine geringere Anzahl Feldgcschworner genügt. Wegen Beseitigung der vorgefundenen Mängel wollen Sie das Geeignete veranlassen, wobei namentlich die Aufräumung, Geraderichtung und Erneuerung der Grenzsteine ins Auge zu fassen ist. An den Dreieck-, Gemarkungs-, Flur- ui.d Gewanngrenzsteinen darf jedoch keine Veränderung ohne Mitwirkung eines Geometers I. Classe vorgenommen werden. Die Wahl und Zuziehung desselben bleibt Ihnen überlassen. Doch wollen Sie da, wo es sich um Grenzsteine mehrerer Gemarkungen handelt, sich unter einander desfalls benehmen. Für die Erhaltung der Parzellengrenzsteine des Gemeindeigenthums ist auf Gemeindekosten von Ihnen Sorge zu tragen. Wo noch keine Aussteinung des Gemeinde-Eigenthums stattgefunden hat, beauftragen wir Sie, den Gemeinderath desfalls zu vernehmen und dessen Beschluß zu vollziehen. Die an den Parzellengrenzsteinen der Privaten vorgefundenen Mängel sind den Betheiligten zur Beseitigung zu eröffnen. Im Uebrigen verweisen wir Sie auf das Gesetz vom 23. Oktober 1830 (Reg.-Bl. S. 463) und die vorgenannte Instruction vom 23. Februar 1833 (Reg.-Bl. S. 105), sowie wegen der Kostenverzeichnisse auf die Bekanntmachung vorn 18. December 1874 (Reg.-Bl. S. 784).
Zu Ende des kommenden Monats sind uns Abschriften der in die Tagebücher der Feldgefchwornen aufgenommenen Protokolle mit Bericht über Ihre desfalls getroffenen Anordnungen sammt den Kostenverzeichnissen von Ihnen vorzulegen.
Politische Ueberficht.
Gießen, 4. September.
Die Zusammenkunft, welche am Donnerstag zwischen dem deutschen Reichskanzler und dem Grafen Kalnoky, dem Leiter der auswärtigen Politik Oesterreich-Ungarns, in Salzburg stattgefunden hat, beherrscht augenblicklich die europäische Politik. Was die beiden Staatsmänner in ihren wiederholten Con- ferenzen verhandelt haben, entzieht sich natürlich für jetzt der Beurtheilung, aber man wird wohl kaum irren, wenn man annimmt, daß hierbei auch die inneren Angelegenheiten des Donaureiches eine Hauptrolle gespielt haben. Gerade jetzt ist ja die Rationalitäten-Frage in Oesterreich-Ungarn durch die kroatischen Unruhen in ein neues bedenkliches Stadium getreten und es kann doch für Deutschland wahrhaftig nicht gleichgültig sein, wenn sich in der mit ihm verbündeten habsburgischen Monarchie derartige Krisen vollziehen. Daneben giebt es allerdings noch so Mancherlei, was den beiden Staatsmännern Stoff zu eingehenden Erörterungen liefern könnte, wie das Verhältniß Rumäniens und Serbiens zur deutsch-österreichischen Allianz, die Reise König Alfonso's nach Deutschland und Oesterreich u. s. w.; auf .jeden Fall hat aber die Entrevue zwischen Fürst Bismarck und Graf Kalnoky ausss Neue bekundet, daß die Beziehungen zwischen den Regierungen von Berlin und Wien fortwährend sehr lebhafte sind und darf man im Uebrigen von den Salzburger Conferenzen wohl hoffen, daß sie zur Befestigung des Einverständnisses zwischen Deutschland und Oesterreich das Ihrige beigetragen haben.
Die am Mittwoch eröffnete Reichstags-Session ist bereits am Sonnabend geschloffen worden, nachdem der deutsch-spanische Handelsvertrag angenommen und der Regierung für die erfolgte Inkraftsetzung Indemnität ertheilt wurde.
Die kroatische Wappenfrage ist jetzt in ein für den österreichischen Gesammtstaat bedenkliches Stadium eingetreten. Der Banus von Kroatien versagt seine Mitwirkung zur Ausführung der in den Wiener Minister-Conferenzen gefaßten Beschlüsse und die kroatische Bevölkerung selbst ist fest entschlossen, den magyarischen Ansprüchen und Forderungen zu troren; der ungarische Ministerpräsident, Tisza, hat sich wiederum nach Wien begeben und deutet dies mit Sicherheit darauf hin, daß die kroatische Angelegenheit nur noch verwickelter geworden ist. Es heißt, daß das gesammte ungarische Ministerium demissio- niren wolle, falls man in Wien dem von der ungarischen Regierung für noth- wendig erachteten verschärften Vorgehen gegen Kroatien nicht zustimme und düser Alternative gegenüber wird selbst der slavenfreundliche Graf Taaffe nicht wagen, die Kroaten gegen Ungarn zu unterstützen. Die ganze unerquickliche Situation wird noch durch das Anwachsen der antisemitischen Bewegung in Ungarn vermehrt.
An der Seine herrscht, eitel Jubel und Wonne über den großen Erfolg, welchen die französische Colonialpolitik in Ostasien durch den Vertrag von Hue errungen hat. Es ist wahr, derselbe bedeutet factisch die Umwandlung Anams in eine französische Colonie, denn dem Kaiser von Anam smd noch weniger Rechte gelassen worden, als wie etwa dem Bey von Tunis, indessen, die Sache hat doch ihren Haken! Der Vertrag ist dem Kaiser Phüdac mter den beredten Argumenten der Kugeln und Bajonette abgezwungen worden, unid zu seiner Ausführung wird Frankreich diese Argumente noch weiter gebrauchen müssen, denn die „Schwarzen Flaggen" werden jedenfalls die Abmachungen von Hue nicht im Geringsten respectiren und was China dazu sagen mnrd, braucht nicht erst besonders klargelegt zu werden. Außerdem tauchen M noch verschiedene Thron-Prätendenten in Anam auf, von denen Hiephon und Vian Lan genannt werden. Die Umstände erscheinen demnach nicht sehr geeignet zur Befestigung der französischen Herrschaft in Anam und muß man abwarten, welche Erfolge der weitere Feldzug gegen die „Schwarzen Flaggen" dem französischen Waffen bringen wird. Die französische Regierung bereitet sich
auch einen längeren Feldzug vor; in Toulon und LDrient werden Truppen — Infanterie und Artillerie — zusammengezogen, welche demnächst nach Tong- fing übergeführt werden sollen; von der Entsendung von Truppentheiten der afrikanischen Armee nach Ost-Asien hat die französische Armee wieder Abstand genommen.
Am dänischen Hofe hat sich augenblicklich eine ganze Reihe von Fürst- 'achkeiten Rendez-vous gegeben. Den Mittelpunkt dieser Vereinigung blldet das russische Kaiserpaar, neben welchem noch der König und die Königin von Griechenland, der Prinz von Wales, der englische Thronfolger und seine Gemahlin, der Herzog und die Herzogin von Cumberland und Großfürst Wladimir anwesend sind; außerdem waren am Freitag auch der König und die Königin von Schweden von Schoonen zu einem Besuch nach Kopenhagen herübergekommen. Eine politische Bedeutung dürfte aber diesem fürstlichen Familientage schwerlich zuzumessen sein.
Die Cholera liegt in Unter-Egypten in den letzten Zügen; dagegen breitet sie sich in der von der Seuche bisher verschont gebliebenen Provinz Ober-Egypten immer mehr aus. Im Uebrigen nehmen jetzt die Verhältnisse im Pharaonenlande eine geregeltere Gestalt an und auch der Beduinenaufstand am Rothen Meer ist rasch wieder unterdrückt worden.
Die Verluste an Menschenleben, welche durch die vulkanischen Erhebungen in der Sundastraße in gewissen Theilen von Sumatra und Java verursacht worden sind, stellen sich nachgerade als ungeheuerlich heraus. Die Zahl der im Districte Tjiringen (Sumatra) Umgekommenen wird auf 10,000 und der Gesammtverlust auf 30,000 Menschen geschätzt; der materielle Schaden läßt sich noch gar nicht abschätzen._________________________________________________
Darmstadt, 1. September. Bet dem Bureau der zweiten Kammer ist nachstehende JttlerpeUatton des Abgeordneten Dr. Schröder (Worms) etngelaufen: „Auf welche zmrtffende gesetzliche Bestimmung hin werden im Großherzogthum, wie dies der Fall ist, Umlagen erhoben, ohne daß die dafür gesetzlich erforderliche Unter- und Grundlage, die Veranlagung einer directen Staatssteuer, sei es Grund-, Gewerbe- oder Einkommensteuer, vorhanden ist oder solche entsprechend erhoben wird, resp. erhoben werden kann?" 2) Gedenkt Großh. Staatsregierung den in dieser Beziehung bestehenden unzutreffenden Zustand zu ändern, sei es durch entsprechende neue gesetzliche Bestimmungen, sei es durch die allgemeine Anordnung, daß künftig Umlagen nur in dem Falle erhoben werden dürfen, in welchem eine dtrecte Staatssteuer rechtsgültig und in Uebereinsttmmung mit dem Reichsgesetze über die Doppelbesteuerung zu veranlagen ist und erhoben wird? In der Begründung zu diesen Anfragen wird ausgeführt, daß zur Zeit in Hessen Umlagen von Einkommen erhoben werden, welche als solche tn anderen deutschen Bundesstaaten bereits zur directen Staatssteuer und Umlage herangezogen sind. Es gehe aber gegen den Wortlaut und noch mehr gegen den Geist der ganzen hessischen Gesetzgebung über die Umlagebesteuerung, Umlagen zu "h/ben, wo keine direkte Staatssteuer dafür vorausgehe. Verwaltungsgerichtliche Entscheidungen konnten hieran nichts ändern. Authentische Auslegungen geltender Gesetze stünden ausschließlich der Gesetzgebung zu. Die Stadtverordneten und Gemeinderathe hatten nur über die Höhe der etwa angesetzten Umlage zu entscheiden, nicht aber, vb gesetzlich völlig un- zutreffende Umlage-Ansätze zu beteiligen ober zu erheben wären. Das Reichsges-tz über die Doppelbesteuerung vom Juni 1870 und noch mehr die hessische Gesrtzgebung über die Gommunalbefteuerung widerspreche der bafür im Lande geübten Steuerpraxis. Diese müsse ausgegeben oder ein neues Gesetz ersi erlassen werden, welches dazu berechtige."
Wolfsgarten, 2. September. Seine Königliche Hoheit der Herzog von (5am< bridge kam gestern von Homburg und wurden von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog in Langen abgeholt, biteben hier zu Tafel und kehrten tm Lause des Nach- mittags nach Frankfurt zurück. , , . _
Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute eine Deputation des Kirchenoorstandes, bestehend aus dem Pfarrer Epermann, sowie eine Deputation des Stadtoorstandes von Langen, bestehend aus dem Bürgermeister Drall, dem Fabrikanten Scherer und dem Gemeinde-Einnehmer Volz. ,
Berlin, 31. August. Kriegsbssorgnisse sind, soweit sie überhaupt herrschten, wieder verschwunden. Sie knüpften sich namentlich an den bekannten Artikel der „Nordd. Allg. Ztg.", auf den das Blatt aber jetzt selbst einen etwas beschwichtigenden Artikel hat folgen lassen. Ihr erster Artikel, sagt die „Nordd-


