। Mittwoch den 3. Januar 18S3.
Weßener Anzeiger
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.
—. ---------------------------—----------------------------- " PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Bureau: Schulstraße 7. Erscheint ILOlich mit Aufnahme bei Hewtae*- Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher^heil.
Bekanntmachung.
ES wird zur öffentlichen Kennlniß gcbrodit, daß der Provinzial - Ausschuß der Provinz Oberhessen zu Mitgliedern der |£anbe6c—non für die Einkommensteuer für 1883 die Herren ....
Rechtsanwalt Dorniern zu Meßen, Bürgermeister Zimmer in Villingen, Rentner Jacob Wiehler zu Butzbach, und zu Ersatzmitgliedern die Herren o . , ,
Bürgermeister List zu Lauterbach, Müller W. Erk zu Ridda
gewählt hat.
Gießen, am 30. December 1882.
Großherzogliche Provinzial-Direction Oberhesien. Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
ober 3—4 Stunden btt Wscbe,
eine Stunde den Schultag ober 6 Stunden
VI. und V
zur
) Mgkdru-kl tn 9)r. 331, 1. Watt btr ,D-rmN«bItr Zkttun,',
bei den Schülern die LLoche, bet den Schülern die Woche.
bei den Schülern die 'Woche, bei den Schülern
der der der der
bekannt machen zu lassen.
Gießen, am 2. Januar 1883.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen. |Dr. Boekmann.
IV. und lllb.: 2 Stunden den Schultag ober 12 Stunden lila, und 11b.: 2Vi Stunden den Schultag ober 15 Stunden IU., ib. und la.: 3 Stunden den Schultag oder 18 Stunden
-------------------------- ' Gießen, den 30. December 1882.
Das Großherzogliche Rentamt Gießen
an die Großberjvglicden Bürgermeistereien des Bezirks.
Die Berichtigung der Ende December 1882 fälligen Grummetgrasgelder der Oberförstereien Gießen und "eiSa^ -da.batuS mm 25. Januar 1883 - bei Meldung der Mahnung - zu erfolgen, wovon Sie Ihren Gcmeinde.Zlngehöngen m geeigneter 2vetle K.wttmtz g^n^wolliw___
Nach d'n akvmcht.n QtrfaDrunfltn Mit t, btt Pommlffien für trforbttlld). bah lötrtütunfl <tntr Ikberfdntitunfl btr ftstgtfctzlrn Ztti für dSuSUcht SIrbttttn imb
Betreffend: Da» Srsatz-Geschäft für 188» . .
.11;;, m,,UQ auj bie Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordmmg fordern wir alle im Jahr 1863 geborenen Militärpflichtigen, fowie die in trüber«, Jahren geborenen welche sich noch nich? zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung von Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben al« Ctubarten, Gvmnafiast n und Älinqe andern Lehranstalten, oder ak Haus- und Wirthschaf.Sbeamte, Handlungsdiener Lehr mge, pandwerksgeiell-n Lebrburichen Dünstboten Fabrikarbeüer^ oder i^ahnlicher Eigenschaft sich aufhal.en, hiermit aut, 'ich behus. Em-raguug ihrer Namen.n tnvetammro^ m de öei .2 li 'ft™ „ M „„ 1 Februar I bei der Buraermeisterci ihres Wohnortes, bezichungsweife ihres Aufenthaltsortes, zu meldui und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren find, ihren Geburtsschein und wenn sic sich bereits bei einer früheren Musterung gestellt haben, ihren i.-oon>ngs- Sch-.n vorzulegew aufmerf;nnl> daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Sttafe bis zu
30 Mark ober mit Hast bis zu drei Tagen belegt, von her Theilnahme an der Loosung ausgeschloffen und ihrer etwaigen Jlnwrudn aut Zuruc <. S DCrIUfti9 Beglich Wenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ahnyfcnb sind sipd deren Eltern, Vormünder. Lehr-, Brod, und Fabrikberrn zu diesen Am Meldungen^ vei^flichteü^lj^^ Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders aus ortsübliche Weist
achtel würben, daß tnöbefonbere jüngere, päbagogifd) ungeübte Lehrer noch vielfach bagegen verstoßen haben. Hierzu kommt, baß nach Ansicht. ber ©ommtffion wie bte« bei Ausführung ber tn ber Specialbebatte gefaßten Beschlüße ^och näher hervortrttin wirb - burch bte Höhe ber Anforberungen in einzelnen Lchrgegenstänben, tnSbesonbere burch bie zu große Bebeutung, welche vielfach ben schriftlichen Extemporalleistungen betgelegt wirb, baß ferner burch bie zur Zeit übliche Art ber Pistungen
ber Schüler, sowie bnrch zu umfangreiche Vorbereitungen iür die Maturitätsprüfungen In nicht seltenen Fällen eine übergroße geistige Anspannung ber Schüler höherer Lehranstalten veranlaßt wirb.
Die in ber
Spectalbebatte
seftgestelllen Beschlüsse fassen sich in bie Beantwortung ber nachfolgenb aufgeführten Hauptfragen geistiger Anstrengung kann ben Schülern höherer
Lehranstalten, ohne bte geistige unb körperliche Frische berfelben zu ge« fäbrben, zttgemuthet werben? .
Sur Beantwortung btefer Frage spricht sich Kommission babtn auS.
baß bie Rafol ber Unterrichts- unb Arbeitsstunden an ben Avmnasien unJ Realschulen be« Lanbcö, wie sich solche nach ben bestehenden.^^lä""t und nach ben erwähnten AuSschreiben vom 22. Februar 1877 unb 2^ V ai 1881 ) stellt, zu einer Beanstanbung keinen Anlaß g bt, vorbehältltch ber c^n^od- sikation, baß für Schüler ber VI. unb V., also tür Sürüler ber .Ut er« kl asfen von 9-11 Jahren eine Herabsetzung ber Arbeitszeit für bäuMtebe- arbeiten von 9 auf () Stunben bte Woche ober auf 1 Stunde für ben Arbeitstag an« ° ,ngX'Ak^©<büier ber Vorschulen, für bie Kinder im Alter von 6 bi« 9 Jahien ist nach Ansicht ber Kommission keinesfalls eine größere Unterrichts zeit als 16-20 Stunben bte Woche unb keine größere Zeit für Fertigung ber hfiiiMtAen Arbeiten als 3—4 Stunben bie Woche vorzulehen
Nach biefeu Grundsätzen werben bte häuslichen Aufgaben durchschnittlich keinen« fall« eine größere Zeit in Anspruch nehmen dürfen al«:
bei den Schülern ber Vorschule: eine halbe Stunbe bis 40 Minuten ben Schultag
Darmstadt, im December 1882.
An
Großherzoglicheü Ministerium bes Innern und ber Justiz Gutächtltcher Bericht
ber Commission zur Prüfung ber Frage ber Uiberbürbung ber Schüler höherer Lehr- anstaltrn mit häuslichen Arbeiten unb Lernstoff.
GioßherzoglichrS Ministerium bes Innern unb ber Justiz halte bie Anorbnung getroffen, baß eine aus Miigliebern bes Ministeriums, Mitgliebern der Ständlkammern unb beziehungsweise Vätern von Schülern .höherer Lebranstallen, auS Schulmännern unb Aerzten gebilbetc Commission zusammentrete, um Über bte in jüngster Zett tn ben emzelmn beutschen Staaten, tnSdesonbere auch tn verschtcbenen Stanbekammern lebhaft erörterte Frage der Ueberbürbung ber Schüler höherer Lehranstalten mit häuslichen arbeiten, mit Lernstoff, ber Ueberlaflung berfelben burch zu große Anforberungen in einzelnen Disc'plinen zu verhanbeln unb auf Grunb be« Ergebnisses dieser Bei Handlungen ber G'vsch. Regierung gutachtliche Vorlage zu machen über baö zulässige Maß ber an bie Schüler höherer Lehranstalten zu stellenben Anforderungen unb über bte Maßregeln, bie neben Den bereits getroffenen Anorbnunaen noch zu ergreifen waren, um jebe Ueberbürbung bieser Schüler, jebe Schäbigung ber körperlichen unb geistigen Frtfche derselben burch bie Schule zu verhüten.
Zn Ausführung btefer Anorbnung traten die Unterzeichneten auf ergangene Einladung am 27. November zu einer Commission zusammen unb beleihen tn einer Reihe von Sitzungen über bie zur Erörterung gestellten Frag n.
Tie Uliierzeichnkten beehren sich, Großh. Ministerium tn Nachstehenbem eine Zusammenstellung beS Ergebnisse« dieser Verhandlungen, beziehungsweise eine Zu, fammenfteUung ber von ber Commission gefaßten Beschlüsse ergebenft vorzulegen. Sie führen habet an, daß diese sämmtlichen Beschlüsse entu-eber mit Etnstimmigkelt ober doch mit sehr großer Majorität gefaßt worben sind, unb erlauben sich zugleich, wav den speciellen Gang ber Berathungen und bte i äheren Motive ber gefaßten Beschlüsse anlangt, auf die sienogtaphtfchen Protokolle ber Comtnissionsverhanblungen Bczug zu nehmen.
Die in ber
Generalbebatte
gestellte Frage:
^Liegen gearünbete Beschwerden wegen Ueberbürbung ber Schüler höherer ^Vebranftalten mit Arbeite» vor?"
wird von ber Commission bejaht.
Allseitig wirb von ber Commission anerkannt, baß Großh. Ministerium de« Innern unb ber Justiz, Abtheilung für Schulangelegenhesten, bnrch bte hier beigeschlossenen AuSschreiben vom 22. Februar 1877 unb 27. Mai 1881 burchau« zweck entsprechenbe Anordnungen in Betreff Feststellung bett bei ben höheren Schulen für die häuslichen Arbeiten elnzuhaltenbcn Maßes unb zur Verhütung ber lieber bür billig ber Schüler btefer Lehranstalten mit solchen Arbeiten getroffen hat unb daß diese Er« lasse auch eine günstige Wirkung gehabt Haden. Daß trotzdem noch sortwähienb Klagen wegen Ueberlaflung von Schülern höherer Lehranstalten für begründet erachtet werden müssen, Hai nach dem Ergebnisse der CommissionSverhanblungen vor Allem darin seinen Grund, daß die Bestimmungen der erwähnten AuSschreiben nicht allseits pünktlich be<


