Beilage M Nr. 255 des „Gießener Anzeiger".
Das Zubmisfionsmesen.
(Schluß aus Nr- 253.)
EZ liegt aber auf der Hand, daß der Mangel an technischer und finanzieller nual'ficatlon, selbst wenn derselbe offenkundig ist, nur in den wenigsten Fällen unter Nemeis gestellt werden kann- Sodann ist es für den betreffenden Beamten in hohem Mabe peinlich, in einer so delikaten Angelegenheit ein schriftliches Votum abzugeben, srer submitttrende Beamte kann unter solchen Umständen nur für den Mindestfordernden notiren- Die vorgesetzte Behörde aber, welche die moralische Basis des abzuschließenden Geschäfts ebenfalls nicht prüft, nimmt deßhalb keinen Anstand, den sonderbarsten und Kandareiflich falsch calculirten Offerten den Zuschlag zu ertheilen, unbekümmert um die Nerluste, welche dem Submittenten oder dritten Personen hierdurch auferlegt werden. Trotz gegentheiliger Bestimmung der Submtsstonsbedingungen erhält also durchgängig der Mindestsordernde den Zuschlag, und zwar au8 dem alleinigen Grunde, weil er Mindestfordernder ist. Das Bestreben der Submittenten ist daher auch vorwiegend darauf gerichtet, aus dem Termine als Mtndestsordernder hervorzugehen. Die Auf- reckterhaltung reeller Gcschästsgrundsätze, insbesondere das Bestreben auf Schaffung hervorragender Leistungen wird hiermit zur Unmöglichkeit, weil dieselben keinerlei Vor- tbeile sondern nur den Nachtheil verminderter Concurrenzsähigkeit hinsichtlich des alleinseligmachenden Preismtnimums bringen. Demgemäß kann von einem anständigen V-rtragsverhältntß nicht mehr die Rede sein; das Ganze nimmt vielmehr den Charakter eines Kampfes an-
Ein weiteres, durchaus unreelles Element liegt in der schablonenartigen Aufstellung der Submisstons-Bedingungen. Die Bedingungen sind nämlich häufig ganz unerfüllbar: E!n ganzer Wald vermag häufig nicht einen bedingungsmäßigen Stamm zu liefern und ein ganzer Ofen enthält häufig nicht einen bedingungsmäßigen siegel. Jeder Submittent muß daher von vornherein darauf rechnen, daß bei der Ausführung an den Bedingungen ein Bestimmtes nachgelassm werde. Die Größe dieses Nachlasses wird von jedem Submittenten je nach dem Maße seiner Rechtlichkeit verschieden kalkulirt. Der rechtliche Concurrent nimmt die Lieferung der ortsüblich besten Qualität tn Aussicht, während der minder rechtliche darauf rechnet, daß der kontrolirende Beamte — da er doch einmal nachgeben muß — sich mit einer minder- werthi«en Qualität begnüge; der unredliche Concurrent befindet sich also bezüglich der Vreisforderung im Vortheil.
Bei der heutigen Lage ist die Haltung des Magistrats der Stadt Guben als ein wirklicher Trost zu betrachten. Der Magistrat hat nämlich gelegentlich einer Submission auf Tischlerarbeit diejenigen Offerten znrückgcwiesen, welche die zu vergebenden Arbeiten handgreiflich unter Preis anboten, und denjenigen Submittenten den Zuschlag ertbeilt welche vernunftgemäße Preise sordern. Es ist in hohem Grade erfreulich, daß endlich wieder von einer Behörde die Grundsätze redlichen Geschäftsbetriebs als noth- wendtge Grundlage des Geschäftsabschlusses hingestellt werden.
Wenn in einer benachbarten Stadt für die Ausführung einer auf c«. 20,000 X veranschlagten Arbeit Preisforderunaen von ca. 9000 bis 19,000 M. gestellt worden finb so muß man entweder dem Mindestfordernden oder den übrigen Submittenten nebst dem in Frage kommenden Beamtenpersonal einschließlich der Revistonsinstanzen jede Kenntniß deS betreff nden G ichäftszweigs absprechen. Ertheilt die Verwaltung einer solchen mindestfordernden Offerte den Zuschlag, so begeht sie entweder eine wissentliche Beschädigung des Vermögens anderer Personen oder sie besiegelt ibre eigene Unfähigkeit zur Bemtheilung der einschlägigen Verhältnisse. Da der letztere Fall nicht in Frage kommen kann, so verbleibt nur der erstere, dessen Beurtheilung In moralischer Hinsicht dem Leser überlassen bleiben mag.
Was nun die Mittel zur Beseitigung oder Milderung der vorliegenden Schäden betrifft so müssen dieselben sich in nachstehend angegebener Richtung bewegen:
1. Der submitirende Beamte muß aus seiner heutigen Nothlage befreit und demselben die Möglichkeit geboten werden, seine wirkliche Meinung bezüglich der V-r- aebung der betreffenden Leistung bei ferner vorgesetzten Behörde auszusprechen. Insbesondere muß demselben zur Ermöglichung einer wirklichen QualisikationSprüfung die Motivirung seines Votums erlassen werden. .
2. Die Submissionsbedingungen müssen den thatsächlichen, insbesondere den örtlichen Verhältnissen entsprechen. Aus strenge Handhabung dieser erfüllbaren Bedingungen ist besonders zu achten.
3 Bei Ertheilung des Zuschlags muß die moralische Basis der Offerte, d, h. die Frage geprüft werden; ,sJst der Submittent bei rationellem Geschäftsbetrieb in der Lage, die ,u vergebende Leistung gegen Zahlung deS geforderten Preises auszuführen ohne sich oder dritte Personen an ihrem Vermögen zu schädigen?"
4. Dem Submittenten muß die U-berzeugung beigebracht werden, daß er that- sächlich den Zuschlag erlangen kann, ohne Mtndestsordernder zu sein.
aur Erfüllung der unter 1 und 4 gestellten Bedingungen empfiehlt sich, neben der Erweiterung der B-sugnisse des submittirenden Beamten, eine mit den notbwendigen Schutzmaßregeln versehene Bestimmung, welche den M ndestfordernden grundsätzlich aus
schließt. Als Schutz gegen Übermäßig hohe Preissorderung ist diese Bestimmung auch auf den Mindestfordernden auszudehnen.
Die Bedingungen unter 2 und 3 sind lediglich technischer Statur und dürften bei der Tüchtigkeit unseres Beamtenpersonals keine erheblichen Schwierigkeiten bieten.
Auf diese Weise könnte es gelingen, die Schäden des heutigen Submisstonswesens — welches sich zu einem Appell an die schlechten Instinkte entwickelt hat — zu beseitigen. Wir glauben im Sinne aller Redlichen zu handeln, wenn wir dieselben öffentlich zur Sprache bringen und halten es für eine Pflicht der Gesetzgebung, der Staatsverwaltung und der Presse, auf Beseitigung derselben hmzuwirken. Hoffen wir, daß auch auf diesem Gebiete des öffentlichen Lebens der verderbliche Grundsatz des „laisser faire“ bald durch die Grundsätze der Vernunft und Moral abgelöst und dadurch weiteren Kreisen der Bevölkerung die Möglichkeit ehrbaren Erwerbes erhalten bleibe.
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Landwirthschaftliches.
Der Anbau der Zuckerrübe.
in.
Die höchsten Erträge ans Zuckerrüben werden dann erzielt, wenn neben guter Düngung und fonstiger sorgfältiger Cultur dem Landwtrth der Umstand zu gut kommt, daß sich in möglichster Nähe des mit Zuckerrüben zu bestellenden Landes eine Rübenzucker-Fabrik befindet und daß der Landwirth sich als Actionär an Gründung und Betrieb derselben betheiltgen kann- Diese Vereinigung der Rohproduction mit der Fabrikation muß bei Einführung des Zuckerrübenbaues tn erster Lmie anzu- streben fein. „ ,
Wenn aber in Folge der Ausdehnung des Rübenbaues und der allzu starken Ueberhandnahme der Glündung von Zuckerfabriken die Gefahr nahe liegt, daß alle nicht gut funbhten und richtig geleiteten Zuckerfabriken den voraussichtlichen Schwankungen deS Zuckermarktes und der drohenden ausländischen Concur.enz nicht gewachsen sind, wenn außerdem die der Landwirthschast ungünstigen Zeitverhältnisse cs der größeren Mehrzahl der Landwirthe nicht möglich machen, sich mit Kapital au Gründung einer Zuckerfabrik zu beteiligen, so muß es als ein für die Landwirthschast einer Gegend tn diesen Zesiverhältnissen höchst glückliches Ereigniß betrachtet werden.wenn eine bestehende gut fttuirte Zuckerfabrik das Anerbieten macht, aus eigenen Mitteln eine Zuckerfabrik zu gründen und zu betreiben, sobald nur bet Bedarf an Rüber', zum Betriebe derfelben auf einige Jahre annähernd gedeckt ist- _
Die Zuckerfabrik zu Waghäusel in Baden, eine der ältesten und wohisttuirtesten derartigen Fabriken, hat nun, wie bereits einem großen Theile der in der Nähe der Gießen-Gelnhausener Eisenbahn angefiffenen Landwirthe bekannt ist, das Amrb'.eten gemacht, an geeigneter Stelle in der Nähe von Hungen mit eignen Msiteln ei. e Zuckerfabrik zu erbauen und zu betreiben.
Die Fabrik hat in Aussicht genommen, daß die Lieferung der zum Betriebe nöihigen Zuckerrüben der Hauptsache nach aus bet der genannten Gießen Gelnhausener Bahn nahe gelegenen Gegend zu erfolgen habe, daß aber auch aus dem an der Gießen- Fuldaet Bahn sowohl, wie der Main-Weser-Bahn von Gießen aus nördlich gelegenen Gebiet eine Beiheiligung anzuregen sei und es ist damit ein Gebiet abgegrenzt, welchem die Möglichkeit der Betheiligung arr bet Rübenltefetung zur Friedberger Fabrik so ziemlich cnizogen ist. Eine Schädigung der Wetterauer Zuckerfabrik bet Fr-edberg rst danach nicht zu erwarten, wenn die Fabrik bet Hungen zu Stande kommt-
Die Bedingungen, unter denen die Waghäuseler Fabrik die Erbauung der Fabrik unternehmen will, sind der Hauptsache nach bereits festgesetzt und schon in zwer zu Hungen stattgehabten Versammlungen von Interessenten aus dem Stande der Landwirthe zur Besprechung und ptincipiellen Annahme gekommen. Die definitive Fesi- stellung derselben wird tn letzter Hälfte des Monats November d. I. erfolgen, nachdem die Verbandlungen zwischen den Aciianären der Waghäuseler Fabrik und der zum Betrieb der Angelegenheit ernannten Commission von Interessenten der Gegend zum endlichen Abschluß gekommen fein werden. — Mit Ende November d. I. wird also den Landwirthm des tn Frage kommenden Thesis der Provinz Oberhessen die Gelegenheit gegeben sein, durch Betheiligung an der Rübenlieferung das Unternehmen der Gründung einer Zuckerfabrik bei Hungen zu sichern- — Es gilt alsdann, alte Vor- urtheile abzuwerfen und d-m vortbeilhaften Angebote die Hand zu bieten- Würden b-e Landwirthe unserer Gegend in Verkennung ihrer höchsten Interessen entweder bmcb Ablehnung jeder Betheiligung, ober durch ungenügende Zeichnung von Rübenboden die Gründung der projectirten Fabrik unmöglich machen, so würben sie voraussichtlich für alle feiten auf bie Wohlihaten und Vortheile zu verzichten haben, welche die Einführung des auf eine zu gründende Zuckerfabrik zu basirenden Zuckerrübenbaues, wie schon früher nachgezeigt wurde, in hohem Maße zu bieten geeignet ist-
In einem weiteren Artikel werden wir die bi§ jetzt für Gründung der Faorik vereinbarten Bedingungen veröffentlichen und dann eine nähere Beleuchtung derselben eintreten kaffen-
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