Ausgabe 
23.12.1882 Zweites Blatt
 
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300» Zweites Blatt. Samstag beu 23. December 1882.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des «sutags.

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Prei» vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

^erpdltnife granfrei^ den Kopf der Bevölkerung nur etwas mehr als ein ME (0,686), das Gewicht weniger als ein Drittel (0,313); im Verhältniß N ^e'terrelch den Kopf der Bevölkerung nur um etwa Dreiviertel (0,74), das Gewrcht ebenfalls um Dreiviertel (0,74).

Der Vorschlag geht nämlich dahin, im ganzen Reich die Berechtiauna rum Handel und zur Fabrikation von Tabak resp. von Tabakfakrikaten vom Besitz eines mcht übertragbaren Berechtigungsscheines abhängig zu machen, für den je nach dem Umfange resp. der Bedeutung des Etablissements eine mit 30 -^.beginnende und bis 500 steigende jährliche Gebühr zu entrichten sein joll. Des Ferneren wird vorgeschlagen, aus alle im Reich zur Consumtion gelangenden ^abakfabnkate einen nach ihrem Verkaufspreise (incl. des Stempels) steigenden Stempel/etwa in Form von Banderolen) zu legen und zwar würde derfelbe schwanken bei inländischem Fabrikat:

a) bei Cigarren von 5100 per <7.

hpr « Decemoer. In der Vorlage der Großh. Regierung betreffs

^fnr^tCknt)ärDU\ntm n finbcn stcb folgende Projecte: 1) Für die Provinz H!orkenbuig: ^) Von Offenbach nach Reinheim; b) von Reinheim nach Weinheim bxmd) Odenwald nach Amorbach-Miltenberg; d) durch bas untere Mümlingthal; e) von Eberstadt (bet Darmstadt) nach Pfungstadt und stadt nach Griesheim. 2) Für die Provinz Rheinhessen: a) von Osthofen RS b) D0n da nach Gau-Odernhetm; c) von Rieder-Ingelheim nach Alzen

hhim ^nbnr'°!t? k Undenheim nach Nierstein; ej von Obernheim nach Gunters Grünstadt di- "ach Ereuznach; g) von Worn.S nach

^runnoDt. .-i) Für die Provinz Oberhessen.- a) von Stockheim über Scliers-Ort-n^ Be?gen° nach Fra"n-fur°t^ al^a Stockheim über Altenstadt nach Vilbel oder

rnhhn a? 9 V' alfo.rd? blc ffuchtbare Welterau; e) von Schotten nach nrUnbek9 ^r<cbbrr9 über Laubach und Hungen; c) von Laubach h?n»U/lb*r1tDJ?? Homburg v. d.H. nach Friedberg; g) von Londorf nach Lollar- 9Htenh..^n,d? trJ Schlitz nach Hersfeld; i) von Alsfeld nach Hersfeld oder von Altenhunden an der Ruhr-Siegbahn über Laasphe, Biedenkopf, Alsfeld nach Hersfeld mernS:^tbe,fl der wünsch-, w7-on ös.-r L'd'n

StaM.; <s SSVÄ

MtUlon Mark, darunter 35,540 Ctnr. HÜIsSdünäer 1^4 ®onnelmnannn 43145 Cinr. Palmkuch-n, 15,145 CInr. Ne,smehl° 45.672 Gtnr Pffielnfleie ® 783f Gtnr' W-?nh°r (^rSfXÄfolu^n'dn? brachte

In Erwägung:

1) daß der von einem provisorischen Comite im November ausgegebene Aufruf "h U«rlV?*nUH*fct mr ^Eztehung mehr bietkt als das, was schon durch die landwtrthschaftlichcn Vereine und Genossenschaften im Groß- herzogthum erstrebt und mit vielem E'folg erzielt wurde, B

2) daß den Führern dieser zu gründenden Bauernvereine' in den bestehenden iffnbinKf" $<rCinfn unb Genossenschaften volle Gelegenheit geboten ist, in legaler Weise zu wirken, wenn sie nur wollen,

3) ft°nLI?flnnnsb/r KUrC wirkliche Kenntniß von den Verhältnffsen des Bauern- lta"bcM3 und den Mitteln durch welche diese Verhältnisse besser gestaltet werden können, am allerwenigsten zugestanden werden kann, daß daher notywendia uu^nommen werden muß, es seien andere Interessen und zwar kirchliche?

i. und volitischer Art, welchen diese Bauernvereine bienen sollen,

4) daß diese Führer sich werter in ein mystisches Dunkel hüllen, um so leicbier Ü-r- p-rs°nlchn,Zw-ck° erreichen zu tonnen, erflärt tte D-Iegitt "-Verfamm- lunfl, daß tn Hessen fein Bedürsniß, Bauernvereine zu gründen, vorliegt ba btefe nicht geeignet erscheinen, die materiellen und geistigen Interessen der Landwirthe zu fordern und warnt die Landwirthe, solchen Vereinen beizutreten öetbi>?nCnfolIteen.OffCnbar 3U önbcrn al§ wtrthschaftlichen Zwecken mißbraucht

Nach kurzer Debatte, in welcher namentlich Landesökonomierath Dr. Weiden- h am w er betonte, daß der Aufruf zur Gründung der Bauernvereine bemüht, Unzu- friedenheit zu erregen, von einem Geiste der Zersetzung dictirt sei, auch der anwesende Vertreter der Regierung, Ministertalrath Ia up, mit Wärme für die beantragte Reso^ lu ton emtrat und darauf hmw'es, daß die Bauernvereine nur zu andern Dingen dazu geschaffen werden sollten, die Bauern zu mißbrauchen, wurde die Resolution einstimmig angenommen. u

Hierauf «Weman sich, das Institut d-rV-rbandsr-msion auch In ben Vereinen einzusühren, wastite Mainz zum nächsten Versammlungsort. Zum Schluß sprachen di- Herren Dr. W-td-nh-mm-r und Dr. P. Wagner über die muefi,n Vnn*, machenden Düngungsversuche, die daraus basiren, nicht bie Zusammensetzung" der Pflanzen sondern deren s-stzust-llend-s Düngungsdebürsnlß zum Ausgangspunkt d r Düngungsme Hoden zu machen, in welcher Beziehung weitere planmäßige größer Ver^ suche in Aussicht genommen wurden. y (gr 3outn)

Berlin, 20. December. DieBerl. Polit. Rachr." schreibend Von ver­schiedenen Seüen werden seit einigen Tagen in Anschluß an die bei Der Be­ratung des Gesetzentwurfs, bett den Erlaß der vier untersten Stufen der Klassensteuer und Besteuerung des Vertriebes von geistigen Getränken und Tabakfabrikaten, von, Ministertisch gefallenen Andeutungen Conjecturen über die dem Reichstage zu machenden Vorlagen aufgestellt, welche an Stelle des Tabak­monopols, wenn auch minder gut als dieses in Aussicht genommen sind, um neben den geistigen Getränken den Tabak in ergiebigerer und die Reichssteuer- Reform fördernder Weise zu den Staatslasten heranzuziehen

Während im Allgemeinen bekannt ist, daß die Reichsregierung daran fest­hält, im Tabak ein Besteuerungs-Obiect par excellence iU erblicken und dasi Die geeignetste Stelle, welche^ nach geschehener Ablehnung des Monopols noch übrig geblieben ist, um die Steuerkraft des Tabaks dienstbar zu machen die­jenige fei, wo er den Handel verläßt und in die Consumtion eintritt, verlautet weiter, daß Erörterungen über em Memorandum angestellt werden sollen welches die Einführung einerLicenzsteuer für den Handel mit Tabak und Tabakfabri­katen, sowie eines Stempels auf Tabakfabrikate" im Reich vorschläqt

War es ein Hauptvorzug des vorgeschlagenen, aber abqelehnten Reichs- Tabakmonopols, daß durch dasielbe den Tabak-Consumenten der Genuß in keiner Weise vertheuert worden wäre, so soll der gedachte Vorschlag allerDmos das gegen sich haben, daß durch ihn die Tabakfabrikate in einer, übrigens keines­wegs drückenden Weise, theuerer werden müssen. Dagegen vermeidet der Vor­schlag alle jene Nachtheile, welche auf der einen Seite mit dem Betriebe großer und ausgedehnter Staatsrndustneen immerhin verbunden sein mögen wäbrend er andererseits indem er die Tabakindustrie weder zu centralisiren 'noch auch nur zu localrstren sucht, der Bevölkerung die unbeschränkteste Handels- und Verkehrsfreiheit erhält und durch eine paffend gewählte Progression des S'em- '

4>els um so niedrigere Ansprüche an die Steuerkraft stellt, al« vom Einzelnen '

Listigere Tabakfabrikate consumirt werden. mnzetnen ,

Trotzdem sieht der Vorschlag ein Rettoerträgniß von rot 931/. Mfl 1 »er Jahr vor, also 0,59 des französischen Monopol - Nettoerträqnisses aber ' 3,53 Mal so mel wie die bezw. österreichische Einnahme und belastet dabei im |

Cigarren von 5100 JC. per °/0(l, Cigaretten 5-10 «/, Rauchtabak von 10 -24 per Pfd., Schnupftabak durchgängig 10 L, per Pfd., . Kautabak von 2540 H per Pfd.

Tabakfabrikate ausländischen Fabrikats sollen denselben Stempel tragen wie die gleichwerlhigen inländischen Fabrikate und überdies mit einem Import-' stempel belegt werden, während alle zum Export in's Ausland gelangenden deutfchen Erzeugnisse nur einen Fabrikationsstempel tragen sollen, der bei Cigarren mit 1 JL per %0, bei Cigaretten 50 H per °/00, bei Rauchtabak 1 i per Pfd bei Schnupftabak 1 H per Pfd., bei Kautabak 5 per Pfd. vorgesehen ist Alle Surrogate des Tabaks würden dem Tabak vollkommen gleich geachtet wer­den, Transitgüter von jeder Belastung gänzlich befreit bleiben. Die Steuer- technik zur Erhebung und zpr Controls der vorgeschlagen Besteuerung würde auf einem ContirungSsystem, resp. auf Controllisten beruhen, für welche, nach Art deä Stempels bei der Waarenstatistik Stempelmarken von Vs pCt. des Betrages der Ausstellung zu verwenden sein würden; die dadurch erwachsende Staatseinnahme soll hinreichen, um die Perceptions- und die Verwaltunqskosten vber angeregten Besteuerungsform zu decken.

Vermischtes.

Darmstadt. Angesichts des Ncchm Jahresschlusses sei auf folgende Ver- E/UN^sStze htngewtesen: Es verjähren am 31. December 1882 wenn nicht bis zum letzten December d. I. dem Schuldner der Zahlungsbefehl oder die Klage etngehändigt "uvgen au dem Jahre 1880: 1) der Fabrikunternehmer, Kaufleute Kianier, Künstler und Handwerker für Maaren und Arbeiten, sowie der Apotheker für Arzneimittel mit Ausnahme solcher Forderungen, welche in Bezug auf den Gewerbe­betrieb be§ @nipfanger§ ber Maare oder Arbeit entstanden sind; 2) der Fabrtkunter- ntfymtt, Kaufleute, Kramer. Künstler und Handwerker wegen der an ihre Arbeiter gegebenen Vorschüsse; 3) der Schul- und Erziehungskosten aller Art für Unterricht' ^ei3h?nbbr Lchrer für Honorare, mit Ausnahme derer, welche öffentlichen Anstalten reglementsmaßtg gestundet werden; 5) der Fabrikarbeiter Gesellen und gemeinen Handarbeiter wegen rückständigen Lohnes; 6) der Fuhrleute und Schiffer wegen Auslagen; 7) der Gast- und Speffewirthe für Wobnuna und ynfnrfifh?n0hfynb ?Ue ?c auf Schadenersatz, insbesondere auch die

Ansprüche die >n 'hrem Berufe verunglückte Arbeiter gegen den Arbeitgeber zu erbeben haben. Die frühere Klageanmeldung beim Gericht genügt nicht mehr *

o , 7 Ueber die Ertheilung von Privatunterricht gegen Bezahlung durch öffentliche

Lehrer, insbesondere an Schüler der eigenen Klasse hat sich der preußische Cultus- «nk n elnC'in ®-LöXan Kreis Schulinspektor folgendermaßen ausgesprochen: hir 6 ÄtEte außerordentliche Beschäftigung eines öffentlichen Lehrers mit

kteb^fn^^ Bezahlung charakterisirt sich als Be-

nrhrnmA k ®v Jc öffentliche Lehrer als Beamte nach der Gewerbe-

?/ba?"6 der Erluubmß ihrer vorgesetzten Dienstbchörde bedürfen. Der Minister kann einverstanden erklären, daß der Kreis-Schulinspektor, an den die ^eXÖn h? 17 «tCtr bestimmt hat, daß für die Folge bezahlter Piivatunterricht von ÖH Schulkinder ihrer Klasse überhaupt nicht ertheilt werden dürfte. Die Ertheilung von Privatunterricht Seitens des Klassenlehrers an Schüler eigenen Klaste, wenn derselbe dafür Bezahlung nimmt, sei zwar im Allgemeinen nicht für zulaisig zu erachten; es gebe aber Ausnahmefälle, in welchen, wie z. B. nach ^n8@rCrff®Crr^Umnf6 ?cr Unterrichtsstunden wegen Krankheit, Nachhilfestunden durch oen Klastenlehrer auch wenn sie gegen Bezahlung ertheilt werden, nicht blos für statt- M öu erachten seien, sondern unter Umstanden selbst erwünscht und ersprießlich er- scheinen konnten. Zugleich verweist der Minister auf den S 16 der Ministertal-Jn- vom 31. December 1859, der nichts weiter besagen wolle, als daß die öffent- lichen Lehrer zur Ertheilung von Privatunterricht eines besonderen Erlaubnißschetns (Concefsion) der Ortsschulbchörde, dessen Privatlehrer bedürfen, die sich zu dem Zwecke rhre wissenschaftliche und sittliche Tüchtigkeit besonders auszuweisen haben nicht bedürfen, vielmehr ihr Vorhaben blos bei der Ortsschulbehörde anzuzeigen haben [°aen* Der Paragraph läßt daher die auf dem Dienst- und Disciplinarverhöltniffe der öffentlichen Lehrer alS Beamte beruhende, in der Gewerbeordnung von 1848 ($ 19) ju bestimmtem Ausdrucke gebrachte Verpflichtung der off ntlichen Lehrer zur Erthetluna von Privatunterricht, wenn diese Privatthätigkeit auf Erwerb gerichtet ist, die Erlaub- ^er mit der Ortsschulbehörde als solcher nicht zu identificirenden vorgesetzten

Dienstbehörde einzuholen, unberührt. 9

Offenbach, 20. December. Gestern trug sich hier ein entsetzlicher Unglücksfall zu. Eine dem Ptrazzt'schen Hause gegenüber wohnende Monatfrau war zur Besorguna ihrer Arbeiten ausgegangen und hatte ihre zwei kleinen Kinder, Mädchen, zu Hause gelassen. Das jüngste im Alter von 5 Jahren wollte das Feuer schüren, wobei ein brennendes Stück Holz herausfiel und das Kleid des Kindes ergriff. DaS mehrere Jahre altere Mädchen wollte nun seinem Schwesterchen Hilfe bringen und goß den Inhalt einer Flasche, in welcher sich jedoch nicht Wasser, sondern Petroleum befand auf das Kleid, das im Nu in hellen Flammen stand. Nun lief das ältere Kind wea' um die Mutter zu holen. Als diese nach einigem Suchen gefunden und tn ihre Wohnung zurückgceilt war, fand sie nur noch die vollständig verkohlte Leiche tbres Kindes. - Das Haus in Bürgel, in welchem die Gaftwirthschaftzum Löwen" betrieben worden war und welches als gefahrvoll geräumt werden mußte, ist gestern ftüh vor