18858.
Donnerstag den 20. April
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
Erscheint täglich mit Ausnahme des «O«tagS.
NUvrarr: Schulstratze B. 18.
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Des Gr°ßh«rz°gs Königliche H°h-it haben zu bestimmen geruht, daß die Polizeivermaltung der Pr°°inzial.tza»ptstadt Gießen statt dieser ihrer bisherigen dienstlichen Benennung die amtliche Bezeichnung „Polizeiamt Gießen" zu fuhren hat.
1 « e ben nm 18. April 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
0 ' l)r. Bo ermann.____
"■ Nr. 9 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 14. d. M., enthält:
, Nr 14671 Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 14. Apttl 1882.
Gießen, den 18. April 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
p ' !>r. Boekmann.
August AckermiUß Elches Lienstmäti ühn, Seltersweg. ldchenfirKücheiß *g Mai gesucht ibtt, Seltersweg li Fge Erdarbeiter rt dauernde BesWc lhal-Bahn bei bemllti esbach in Struchi
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Aeulschland.
Darmstadt, 17. April. Das Gutachten der hiesigen Handelskammer über den Tabakmonopolgefetzentwurf lautet in seiner Einleitung. m (
Hnfei Bezirk — wir rechnen dazu altem Herkommen gemäß die ganze Provinz Starkenburg mit Ausnahme des Kreises Offenbach — ist einer von denjenigen tm Matche W^che in Bezug auf Tabakbau, Tavakhandel und -Fabrikation einen hervor- raaenden Platz einnimmt. Eine nicht geringe Anzahl von Producenten, Handel- und Ge^verblreibenven sind auf das Lebhafteste an der Heranziehung des Tabaks zur Steuer und noch mehr an der Monopol>sirung interessirt. Wir haben d.ßhalb gleich bei dem ersten Auftreten des Projectes des Tabakinonopols Stellung zu denpelben genommen und unsere Ansicht in den Jahresberichten für 1879 und 1880 motimrt dargetegt Wir erlauben uns zunächst aus diese Auslassungen ehrerbietig hinzuwetlen, da aus denselben zu ersehen ist, daß wir von Anfang an Gegner des Monopols waren und ferner Em- Uhrung widerstrebten. Alle diese früh ren Auslastungen waren indtß mehr theoretischer Natur da das Monopol selbst noch keine greifbare Erscheinung geworden war- Jetzt ist dies indessen der Fall. Trotz aller früheren, von maßgebendster Seite gegebenen Zusicherungen und Erklärungen, trotz der vielfach ausgesprochenen Gegnerfchajt des aesammten deutschen Handels- und Gewerbestandes und ferner Vertretungen und trotz- dem bst im Jahre 1879 beschlossene erhöhte Besteuerung des Tabaks in ihren vollen Wirkungen noch nicht erprobt werden konnte, hat man der Tabakindustrie die zu ihrer Entw'üelung erforderliche Ruhe nicht vergönnt. Es wurde vielmehr m aller Snlle der Entwurf eines Tabakmonopolgesetzes ausgearbeltet und dem preußuchen Volk.'wirth- schäft ^h ^^^g beigegebenen Erläuterungen entwerfen ein lichtvolles
Bild von den Erträgnissen eines Tabaksmonopols. t
sßon fachmännischer Seite werden indesten die ausgestellten Berechnungen als durchaus unrichtig bezeichnet- Zunächst soll aus dem Tabakmonopol sich ein Ueber- schutz für den Staat von netto 165 Millionen M. per Jahr ergeben Stellt man dieser Summe die Erträgnisse von Tabaksteuer und Zoll, die Gewerbe- und Einkommensteuer, welche die Tabakindustriellen zahlen, sowie die Ausfälle an Einnahmen der Post, Telegraphie und der Eisenbahnen gegenüber, so wird kaum eine Mehr-Em- naöme von 25—30 Millionen jährlich aus dem Tabakmonopol entstehen. Eines jolchen aerinasügigen Betrages wegen aber eine Industrie zu vernichten welche, wie keine andere dis in die verkehrsärmsten Gegenden für die Arbeiter Bi od und Erwerb tragt, das kann doch unmöglich bte volkswirthschastliche Aufgabe des Staates sein. Eine volkswirthschaftliche Idee liegt dem Monopol unseres Erachtens überhaupt Nicht zu Grunde. Die Anhänger desselben betonen lediglich — sie können nichts weiter betonen — d>e finanzielle und die politische Seite der Frage. Abgesehen davon, daß die finanziellen Ergebnisse bei dem Mangel jeglicher practischen Erfahrung immerhin sehr problematischer Natur sind und daß die politischen Erfolge, wenn es solche über; bauvt aibi, auch auf andere Weise herbeigeführt werden könnten, scheint es uns auch im höchsten Grade bedenklich, nur um des Geldes und der Politik willen mit dem Funvamentalgesetz einer richtigen Volkswirthschaft zu brechen. Denn seither galt es allgemein und unbestritten für bte Aufgabe unb den Zweck einer praktischen Volks- wiltbsckaft, den Erwerb des Einzelnen zu heben, den Verkehr zwischen den Individuen ,u vermehren und dadurch das Gedeihen des Staates in dem Gedeihen seiner Mit- olieder tu fördern. Das Monopol basirt auf dem umgekehrten Grundsatz. Es will der Kefammtheit nützen, indem es den Einzelnen vernichtet. Wir bezweifeln den Nutzen und die Heilsamkeit eines solchen Verfahrens auch für die Gesammtheit und rnüffen uns deßhalb entschieden gegen die Einführung des Tabakmonopols erklären, das gerade in der Industrie und dem Handel unseres Bezirks große Verwüstungen anrichten würd^ eben hervorgehobene allgemeine Gesichtspunkt läßt uns in dem Monopol keinen Vortheil für das wirthschaftliche Leben unseres Volkes sehen, auch an den Emzelbcstimmungen des vorgelegten Gesetzesentwurfes läßt es sich nachweisen, daß die Nacktbeile des Monopols die Vorthelle desselben überwiegen."
Rerickt gebt sodann auf diele einzelnen Bestimmungen unb jucht dies nachzuweisen, indem er dabei oft Gelegenheit nimmt, auf die Verhältnisse des Bezirks zu exemplisiciriM bem Gesetzentwurf über die Krankenversicherung der Arbeiter, welcher dem Bundesrathe vorgelegt worden, ist nun auch die Begründung ersckienew Wir entnehmen derselben die folgenden allgemeinen Satze, welche dm Kernpunkt unb bte Richtung bes Entwurfs bezeichnen: „Soll bte Krankenversicherung eine ausreichende Ergänzung der Unfallversicherung bilden, so muß durch die Gesetzgebung Soige daM^getragen werden, daß alle Arbeiter, welche gegen Unfall zu versickern sind auch gegen Krankheit versichert werden, daß bte Krankenunterstützung eine ausreichende ist und^daß d^Lenzze't ganz beseitigt oder auf .eine minimale Dauer beschrankt wird. Eine Revision der Krankenkassengesetzgebung in der bezeichneten Richtung erscheint aber auch unabhängig von , dem Beburfwsjeeiner ©raanjung ber Unfall’ Versicherung im Interesse einer Verbesserung der wirthschöstlichen Lage der Arbeiter und e.ner Erleichterung ber öffentlichen Armenlast dringend geboten und kaum minder wichtig als die Regelung der Unfallversicherung. Die Verarmung zahlreicher Arbe.ter- famtom hat ihren Grund darin, daß sie in Seiten ber Krankheit ihrer Ernährer eine ausreichende Unterstützung nicht erhalten- Sind diese, weil gegen Krankheit nicht ° r- sichert ledialick auf die öffentliche Armenpflege angewiesen, so erhalten sie eine Unterstützung in^ber Regel erst bann, wenn alles, was sie an Ersparnissen, an häuslicher Einrichfirng Arbeiisgeräth unb Kleibungsstücken besitzen, für die Krankenpflege und den nothdürfiigsten Unterhalt der Familie geopfert ist. Und selbst bann, wenn die öffentliche Armenpflege mit ihrer Hilfe früher eintritt ober der Erkrankte einer Krankenkasse angehört, ist bie Unterstützung meistens so ungenügend, daß sie eine ausreichende
Pflege des Kranken nicht ermöglicht und den Ruin seiner Wtrthschast nicht zu verhindern vermag. Bei vielen Arbeitern ist daher eine ernstliche Krankheit die Quelle einer Minderung ber Erwerbsfähigkeit, wenn nicht völliger Erwerbsunfähigkeit für bte ganze Lebenszeit, unb selbst biejenigen, welche ihre volle Erwerbsfähigkeit roteber erlangen, können meist nur burch jahrelange Anstrengung unb Entbehrung das wahrenb der Krankheit Verlorene soweit ersetzen, baß sie roieber zu einem geordneten Haushalte gelangen. Dazu fehlt aber der MchrzahUunferer Arbeiter die erforderliche Energie und Umsicht. Eine durch Krankheit und namentlich durch wiederholte Krankheit heruntergekommene Arbeiterfamilie gelangt daher nur selten wieder zu geordneten wirthschaft- licken Verhältnissen Die Zahl der Arbeiterfamilien sowie der Wittwen und Waisen, welche ber Roth unb der 'öffentlichen Armenpflege dauernd anheimfallen, weil ihre Wtrthschast durch mangelhafte Unterstützung in Krankheitszeiten zerrüttet ober ihr Ernährer in Folge mangelhafter Pflege erwerbsunfähig geworben ober gestorben ist, dürfte größer sein als bie Zahl berjemgen, welche burch bie Folgen von Unfällen be- büistig werben." Es folgt biefer trefflichen Darlegung ein Nachweis, baß bre allgemeine Durchführung ber Krankenversicherung, welche hiernach als eine ber wichtigsten Maßregeln zur Verbesserung der Lage ber Arbeiter bezeichnet werben muß, burch bie Gesetzgebung vom Jahre 1876 nicht erreicht werben kann. Unter Hinweis daraus, daß bie weit Überwiegende Mehrzahl von Krankenkasjen für Arbeiter ihre Entstehung nicht dem eigenen Antrieb ber letzteren verdankt und nach Begründung der Bedurfniß- frage wende» sich bie Motive zu ber Begrenzung des „Krankenversicherungszwanges" zu den Gruppen solcher Personen, welche ttn stehenden Gewerbebetrieb? besckattigt werden und von dem Zwange ausznschließen sind, und ganz besonders zu den Gründen, weßhalb die landwirthschastlichen Arbeiter dem Zwange nicht zu unterwerfen sind. Bei diesen sei das Bedürfniß ber Krankenversicherung in ber Regel nicht so bnngenb wie für die gewerblichen Arbeiter. Für die landwirthschaftlichen Arbeiter kommen Familienhilfe und Nachbarhilfe, Unterstützung in Form von Dienstleistungen und Verabreichung von Naturalien in Betrackt, und diese Formen der gegenseitigen Unterstützung allgemein durch ein noihwendig auf Geldwirthschaft zu stützendes System von Kranken- kaffen zu verdrängen, dürfte im Interesse möglichster Erhaltung der dm ländlichen Verhältnissen am meisten entsprechenden Naturalwirthschaft nicht erwünscht und um ber moralischen Wirkungen willen nicht unbedenklich erscheinen. Ueberdies sei die Durchführbarkeit des Versicherungszwanges hier nicht zu erreichen und erscheine der häufige Wechsel der Beschäftigung der ländlichen Arbeiter bei verschiedenen Arbeitgebern als eine weitere Schwienakeit. Schließlich werden die Grundlagen des Gesetzes be- zeichn-'t. Der Krankenversickerungszwang wird unmittelbar durck gesetzliche Vorschrift für alle der Unfallversicherung unterliegenden und daneben für alle diejenigen in gewerblichen Betrieben beschäftigten Personen ausgesprochen, für welche gleichzeitig durch allaemeine gesetzliche Vorsckrift, ohne besondere von örtlichen Verhältnissen abhängige Regelung, die Durchführung des Zwanges gesichert werden kann. Auf diejenigen in gewerblichen Betrieben beschäftigten Personen, für welche diese Voraussetzungen nicht zutreffen, sowie auf die landwirthschastlichen Arbeiter kann der Kranken- versicheruiigszwang im Wege örtlicher Anordnung ausgedehnt werden. Als organisirte Krankenkassen werden vorgesehen die Ortskrankenkassen, Fabrik-, Baukrankenkassen, Knappschaftskassen, Jnnnngskrankenkassen und die freien Hilfskassen.
Berlin, 17. April. Heute Nachmittag sand eine Sitzung des Bundesraths statt, in welcher neben einigen Gegenständen minderer Bedeutung der Gesetzentwurs betreffs der Fürsorge für die Wittwen und Waisen von Angehörigen des Reichsheeres und der Marine, und ein Verordnungs-Entwurf betreffs der Verwendung giftiger Farben bei Herstellung von Nahrungsmitteln debattirt wurden. Erstgenannter Entwurf wurde den Ausschüssen überwiesen. Die ersten Berathungen über den Gesetzentwurf, betr. das Tabakmonopol, werden — nue wir erfahren — in der am Mittwoch stattsindenden Sitzung der Bundesrat) - Ausschüsse statthaben. An den betr. Berathungen der bundesstaatlichen Finanz- ininister im Bundesrath ivird höchst wahrscheinlich Fürst Bismarck, kehr nach Berlin in dieser Woche zu ermatten ist, Theil nehinew
— Die schweizerische Regierung hat den Gefammtvorstmc tages zu der am 22. Mai d. Js. stattsindenden Eröffnung cc ' 9 — Durch Überschwemmungen ganz besonders ^fahidtt^nnd bekanntttch die längs der Rhein-Ufer liegenden Ortschaften , un U . . ^ qu wieder- ohne daß nicht ein größeres oder kleineres ^atun'reign b Rheinstromes zur holten Malen ist schon im Reichstage eme ReguM kennbar ge- Sprache gebracht, ohne daß jedoch lange Zer p^tens des Ministeriums fiir wesen wären. Jetzt scheint mau nun en - rooüeilf wenigstens weist öffentliche Arbeiten dieses Nothjtandes s ch -A ()in Derselben Zeitung darauf eine Meldung der amtlichen „Elf b ^d wirksamen Sicherheitsdienstes zufolge ist zur Herbeiführung ^ne« ge 8 einer telegraphischen Verbindung gegen Rhein-Ueberschwemniungen ^^burg in Vorbereitung begriffen, und von Hunmgen den Rhem emu 9 ber ncuen Linie binnen Kurzem begonnen, wird mit den Arbeiten jur Ä 3 wie Breits gemeldet, behufs Re-
Auch mit der Großh. Bad eg ^i^Rheinau gepflogenen Verhandlungen zum gulirung der <5tronwcri;uuiun
Abschluß gelangt.


