Ausgabe 
19.11.1882 Zweites Blatt
 
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Creditverhältnisse des Betreffenden zu erlangen. Die Geschäftsfreunde, welche deswegen angegangen werden, sind aber überaus vorsichtig, namentlich deshalb, weil sie befürchten, sie möchten sich durch eine wahrheitsgemäße, oder wenigstens nach eigener Auffassung wahre Mittheilung wegen Beleidigung strafbar machen und noch eine Buße zahlen müssen. S 138 Str.-G -B. Um diese Befürchtung zu beseitigen, theilen wir aus einem Urtheil des Reichsgerichts (Str.-S. II, Urt. v. 30. Juni 1882) folgende Stelle mit:

Wenn ein Kaufmann seinem Geschäftsfreunde, um diesen vor Schaden zu bewahren, über die Creditwürdigkeit eines dritten Mittheilungen zugehen läßt, so wird ihm für solche der Strafschutz des § 193 Str. G.-B-:

Tadelnde Urtheile über wissenschaftliche, künstlerische oder gewerbliche Leistungen, ingleichen Aeußerungen, welche zur Ausführung oder Verteidigung von Rechten oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen gemacht werden, sowie Vorhaltungen und Rügen der Vorgesetzten gegen ihre Untergebenen, dienstliche Anzeigen oder Urtheile von Seiten eines Beamten und ähnliche Fälle sind nur insofern strafbar, als das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Aeußerung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht."

nicht zu versagen sein, selbst wenn ihn lediglich ethische Motive leiten, unbedenklich aber, wenn eine ihm obliegende Vertragspflicht oder die Vecfolgung concurrirenden eigenen Interesses die Warnung erheischen. Wenn nun mehrere Kaufleute mit Rücksicht auf das gemeinsame Interesse des Schutzes gegen ungehörige Ausbeutung des Credits sich gegenseitig zu derartigen Mittheilungen verpflichtet haben, so verfolgen die tn Erfüllung der Vertragspflicht erfolgenden Benachrichtigungen ein berechtigtes Interesse des Genossen wie des Meldenden. Im vorliegenden Falle stehen die Abonnenten (des Ankunftsbureaus) nicht im Vertragsverhältnisse zu einander, sie stehen unter sich in Beziehungen nur vermittelst des sie mit dem Leiter des Instituts verknüpfenden Bandes. Dieser Unterschied ist indessen nur von civilrechtlicher Bedeutung; für die Frage der Berechtigung zu solchen Mtttheilungen, also für die Anwendbarkeit des § 193, kann man den vorliegenden Fall mit dem eines zu gleichen Zwecken geschlossenen Vereins auf dieselbe Linie stellen. Die Strafkammer konnte daher ohne Rechtsirrthum den Abonnenten des Instituts den Strafschutz des § 193 zu Theil werden lassen. Das Gleiche muß auch für den Leiter des Instituts gelten, so lange er nur in Aus­führung der ihm von den Betheiltgten ertheilten Aufträge deren berechtigte Interessen wahrzunehmen bezweckt; daß er dabei einen Geschäftsgewinn zugleich anstrebt, ist ohne Belang."

Man ersieht hieraus, daß durchaus die Wahrheit oder das für diese Gehaltene gesagt werden darf, sofern die Mittheilung einen guten Zweck hat und nicht in der Form verfehlt ist. Letzteres ist der Fall, wenn der Nebenzweck der Mittheilung ist, der Ehre des Beauskunfteten zu nahe zu treten. Streng in der Sache, aber milde in der Form, das ist die Norm für Auskunsterthetlungen und zwar nicht allein über die Creditwürdigkeit, sondern auch über die Ehrlichkeit, Geschäftstüchtigkeit und Brauch­barkeit eines Handlungsgehilfen oder Handlungsbevollmächtigten.

Man wird also schreiben dürfen z. B-:Ich bin zu der Überzeugung gelangt, daß der X-, welcher 6 Monate als Verkäufer in meinem Geschäft thätig war, aus meiner Ladenkasse für sich Geld entnommen hat."

Sollte der Auskunftgebende auch den Beweis für die Richtigkeit seiner Ansicht nicht führen können, so steht ihm § 193 St.-G.-B- zur Seite, sofern ihm nicht bewiesen wird, daß er wider besseres Wissen die Beschuldigung ausgesprochen hat.

Eine Fassung folgender Art würde dagegen nicht durch § 193 gedeckt:Der X- hat meine Ladenkassr bestohlen und ist ein ganz gemeiner Dieb, der in das Zuchthaus gehört," möchte selbst der Diebstahl bewiesen werden können. (Ger.-Ztg.)

za ksxuifi w<iinier fortleben und der 18. November in den Blättern d-nk-n n d-m Stelle behaupten.

der Gesch'ch > Nooember. Eine schauderhafte Blutthat hat - so berichtet die finn « - all- G-müth-r unserer Stadt in l-bhaste Err-aung versetzt. Der m Han- Zlg- Ktsenaießerei beschäftigte Bronceur Mühlhause von Somborn

Z'7^'L7w?a°a°n 2 Uh? seine F?°u in bestialischster Weis- zu ermorden v-r- r aLflC mäbrm8 über ben grausen Vorfall aus authentischer Quelle solgendes

Mühlhaus- hatte die Nacht von Sonntag auf Montag bis gegen 2 Uhr ge- und war in Folge s-in-r Unmäßigkett außer Stand-, sich am Montag an eine Arbell m beiden Als seine Frau, die als sehr fleißig und ordnungslt-bend geschildert hlftber Vorhalt machte, ergriff der Unmensch em Beil und hieb mit dem- Ä dem a.m n Wbemehre?e Male über den Kopf, bis es zusammenstürzte Der Mörder ^ate dann das Beil in einen Zuber mit Wasser und begab sich nach der mt°,mih>6?r8et woselbst er erzählte,er habe seine Frau todtgeschlagen . Von dort aus von dem Geschehenen benachrichtigt. Der Anblick, der sich den

Beamten bot \oll ein wahrhaft grauenerregender gewesen sein Die unglücklich- Frau, wob? anderthalb Stunden hilflos, aber bei vollem B-wußtsein unter den gräßlichsten s»m?nen bTaeUflen batte tsi-i lebensgefährliche wettklaffenbe V-rwundung-n. scharfe A?b?Ä di- Stirn (Schäd-Ibruch) und durch das Nas-nschlüffelb-in wahrend der Xr förmliÄ eingedrückt war. Sie wurde sosort in das Landkrankenhaus über-

Mrt d ch Äe Äussicht vorhanden, sie beim Leben zu erhalten. Als der Mörder, der übrigens schon früher ein ähnliches Attentat auf seine Frau versucht haben soll, Ja fJinpr ^erbaftuna erfuhr, daß sein Opfer noch am Leben fet, äußerte er sein Bedauertbmüberln^ Worten, die von einer kaum glaublichen Gefühls-Verrohung Z-ugnlx ablegen Soeben erfahren wir, daß di-Frau durch den Tod von ihren Leiden erlöst wmde. bedeutende Erwerbung soll v«n der preußischen Regierung

, Mn- der Silberschatz des Grasen von Fürstenberg-Herdring-N ist, wie per Köln Stfl." aus Paris gemeldet wird, preußischerseits sür 500,000 M. angefauft worden Dustr Schatz besteht aus den Werken des Goldschmieds Antonius Elsenhoi 7°n Warburg wttcher in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts sür den Fürstbischo nnn ^ödtmbera arbeitete. Sechs prachtvolle Stücke, ein silbernes Crncifix, zwei ®nbünb= D®n Meßbüchern, -m W-ihwasserk-ss-l nebst Sprengwedel und ein Rauchfaß, baden sich von den Eisenholl'schen Arbeiten noch erhalten. Dieselben waren zuerst 1879 in Münster öffentlich ausgestellt, bildeten dann geraume Zeit im hiesigen Kunst- aewerbe-Museum den Gegenstand allgemeiner Bewunderung und waren zuletzt auf der Düsseldorfer G-w-rde-AuSstellung 1880 zu sehen-

- liebet Hochwasser im Fulda-Gebiet schobt man berW-s.-Ztg-" aus Kasse : In Folge der saft ununterbrochen anhaltenden Niederschlage der letzten Tage ist tue Fulda stark angeschwollen und droht über die Ufer zu steigen; auch von dem oberen Lause des Flusses wird Hochwasser gemeldet, welches die Niederungen überschwemmt, io daü es also den Anschein hat, als ob wir abermals eine Ueberschwemmung unserer Flure? zu b sürch?en hätten. Wenn das Wetter sich nicht bald ändert ist wenigstens das Schlimmste zu befürchten. Das unerhörte Regenwetter, welches einen wirklichen Sommer in unserer Gegend gar nicht hat auskommen lasten und nun auch die Hoffnung auf einen sogenanntenalten Weibersommer" zu Schanden macht, hat für die Land- wirihschast sehr empfindliche Nachtheile im Gesolge. In manchen Gemarkungen Kur- h-ssens welch tief gelegen sind, hat bis jetzt nur wenig Winterfrucht gefat werden

£ Seiner ist es tober eine traurige Thatsache, welche in verschiedenen Gegenden wadrgenommen ist, daß der Kornfamen auf den bestellten Siedern sehr stark unter der großen Nässe leidet.

Ein überaus trauriges Wttterungsbild wird beispielsweise aus der Rohngegend gemeldet. So sind in Damm-rsf-ld die Leute erst jetzt gegen Mitte November Mi dem Einbringen ihrer Ernte ganz fertig geworden. Im Monat Oktober gab e« dort nur zwei sonn'ge Tage, die übrigen waren trübe, nebelig und regnerisch, am 16. Okt. fiel sogar bereits Schnee. Das Thermometer sank am 15. auf 1 Gr. +, am 16. sogar auf 0 Gr. und am 30. Oktober auf 2 Gr. herab. Eine schone Bescheerung für die dortige durchgängig arme Bevölkerung.

[T)te Auskunftertheilung seitens eines Kaufmanns oder eines Geschastsbureaus Über die Creditwürdigkeit eines Dritten. Mittheilungen über die Geschaftstüchtigkeit und Ehrlichkeit eines Handlungsdieners.) Bei Anknüpfung neuer Gefchaftsverbindungen ist es von der größten Bedeutung für den Kaufmann, zuverlässige^uskunft^über^die^

SchissSbericht. Mitgctheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd in Bremen, C- W. Dietz Nachfolger, Gießen.

Bremen, 16. Novbr. Der Postdampfer Main, Capt. O. Heimbruch, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 4. November von Newyork abgegangen war, ist heute 6 Uhr Morgens wohlbehalten in Southampton angekommen und hat nach Landung der für dort bestimmten Passagiere, Poft und Ladung 10 Uhr Morgens die Reife nach hier fortgesetzt. Derselbe überbringt 120 Passagiere und I volle Ladung.

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