Einzelbild herunterladen

<**K

m

Ml.

i WM

erven) 27,3 %

1883 31%,

!N gegen feste

e »erstkheüen

,11t4.

'u' 1 75

730.

44°.

ert.

ibn.

?« Pf».

ich die ®t|eH Mbesimd ult

U

7563 X

xxxl

k-rktßr-ße.

6t* i»®

00.

6.

ila»

ier än)- ikjen nach' »6®,8^,1A

gsa», 1W 1!l*'

8«, 12- f'7 SeilbM)-

12*.

Ml

d $

A <7^ ao ' 1« & 1: 2 i*

-rr. 269, Freitag den 17. November L882.

Gießener Anzeiger

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Bureaur Schulstraße 7.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

PreiK vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohir. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hheil. Bekanntmachung.

Betreffend: Die Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen und Plätze, sowie die Reinhaltung der Kanäle in der Provinzialhauptstadt Gießen.

Wir sehen uns veranlaßt, die zur Winterszeit bezüglich der Reinhaltung und Wegsamkeit der Straßen :c. geltenden Vorschriften in nachstehendem Auszug aus dem Local-Reglement vom 10. November 1879 wiederholt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Gießen, den 14. November 1882. Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Auszug.

§ 5.

Zur Winterzeit gelten noch weiter folgende Bestimmungen:

a) Sobald Glatteis entsteht, muß, soweit die Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke an der Straße oder an öffentlichen Plätzen liegen, der Fußpfad, oder wenn kein Fußpfad vor­handen ist, die Straße zwei bis drei Fuß breit mit Asche oder Sand genügend bestreut werden. Entsteht das Glatteis zwischen 7 Uhr Morgens und 9 Uhr Abends, so muß sogleich, längstens mit Ablauf der ersten halben Stunde nachher, entsteht es aber in der Nacht, bis 7/2 Morgens gestreut sein.

b) An den auf die Straße gehenden Dachkandeln, Gossensteinen und sonstigen Ableitungen des Wassers nach der Straße rc. muß das auf den Seitenpflastern oder Fußpfaden angesetzte Eis auf Aufforderung Großherzoglicher Polizeiverwaltung aufgehauen und weggeschafst werden.

o) Außerdem ist bei Frostwetter dafür zu sorgen, daß das etwa vom Innern der Hofraithen ausgeschüttete Wasser nicht durch die Floß- rinnen auf die Straße laufen kann.

d) Vor den öffentlichen Brunnen ist, so oft es nöthig erscheint, auseisen und mit Asche oder Sand streuen zu lassen.

ej Bei eintretendenr Thauwetter sind nach Aufforderung der Localpolizei­behörde ohne Verzug die Straßen, öffentlichen Plätze und insbesondere Floßrinnen aufeisen, kehren und Schnee und Eis alsbald von den Straßen rc. entfernen zu lassen.

f) Das Fahren mit kleinen Schlitten und das Schleifen auf den öffent­lichen Plätzen und Fußpfaden ist untersagt. Wenn diesem Verbot zuwider dennoch Schleifen entstehen, so sind diejenigen, welchen die Reinigung überhaupt obliegt, auf Auffordern der Polizeibehörde ver­bunden, die Schleifen entweder mit Sank oder Asche tüchtig bestreuen oder aufhauen zu lassen.

g) Beim Schneefall muß längs der Hofraithen mit Einschluß der Höfe, Gärten und sonstigen Grundstücke auf dem Banket, oder wo kein solches vorhanden ist, auf der Straße ein 3 bis 4 Fuß breiter Pfad rein gekehrt und dieß bei fortdauerndem Schnefall so oft, als nöthig, wiederholt werden.

h) Schnee und Eis darf aus dem Innern der Hofraithen nicht auf die Straße gebracht werden, ohne daß für augenblickliche Wegschaffung gesorgt wird.

§ 15.

Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen unterliegen der in § 366, pos. 9 und 10 des Reichsstrasgesetzes bezw. Art. 114 und 120 des Polizei- strasgesetzes angedrohten Strafe. Außerdem haben die Zuwiderhandelnden, wenn die von ihnen veranlaßten Mißstände auf Anordnung der Localpolizei­behörde durch andere Personen beseitigt werden, die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Diese Kosten werden auf dem Verwaltungswege von dein Schuldigen beigetrieben.

Gießen, am 10. November 1879.

Großherzogliche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen. Fresenius.

Betreffend: Aufstellung der Kirchenvoranschläge.

Diejenigen Kirchenvorstände, welche einen einjährigen Voranschlag aufzustellen haben (mit Ausnahme von Hausen), werden aufgefordert, solchen alsbald aufzustellen und an das Dekanat einzusenden.

Lang-Göns, den 14. November 1882. Großh. evang. Dekanat Gießen.

_____________________________ Strack.

Politische Ueberficht.

Gießen. 16. November.

Die Eröffnung der neuen Landtagssession und zugleich der 15. Legislaturperiode in Preußen hat am vergangenen Dienstag durch den Kaiser und König in Person stattgefunden. Die Thronrede betont den durch die Reichsgesetzgebung angebahnten Aufschwung der Gewerbthätigkeit, erwähnt das Mißverhältniß zwischen den Mitteln und den Bedürfnissen des Staates und mndigt deshalb ein Anleihegesetz an. Ebenso kündigt die Thronrede Gesetze zur Erleichterung der Communallasten und zur Erhöhung der Beamtengehälter an. Aon ferneren Vorlagen nennt die Thronrede einen Gesetzentwurf wegen Auf­hebung der vier untersten Stufen der Klassensteuer, wegen Erweiterung des Eisenbahn- und des Kanalnetzes; die Beziehungen Preußens zum Papst werden als freundlich geschildert und drückt die Thronrede die Hoffnung auf eine fort­dauernd bethätigte Versöhnlichkeit aus. Die Regierung werde auch ferner einen günstigen Einfluß auf die kirchenpolitischen Verhältnisse ausüben. Die Beziehun­gen zu allen auswärtigen Regierungen gewährten die Ueberzeugung, daß die Wohlthaten des Friedens gesichert seien. Trotz dieser knapven Form dürste die Thronrede im Lande ihren günstigen Eindruck nicht verfehlen, namentlich aber wird die Steuerreform, bezw. die Aufhebung der untersten Stufen der Aassensteuer, sowie die angekündigte Erleichterung der Communallasten wohl allseitige Zustimmung finden.

Ueber die kaum erst eröffnete preußische Landtagssession hinweg, richtet sich schon der Blick auf die am Donnerstag, den 30. d. Mts., Eder beginnenden Reichstagsverhandlungen. Der Reichstag hat bei seiner am 16. Juni d. Js. eingetretenen Vertagung verschiedene wichtige Gesetzentwürfe unerledigt gelassen, so namentlich die Vorlagen über die Arbeiter-Unfall-Ver­sicherung, deren Erledigung man wohl im Laufe dieser Session entgegensieht. Was speciell die Tagesordnung für die erste Sitzung am 30. November anbe­langt, so wird sich der Reichstag an diesem Tage voraussichtlich mit denjenigen Gegenständen beschäftigen , welche bereits für den 17. Juni, also den Tag nach der Vertagung, in Aussicht genommen waren. Es sind dies die dritte Be- rathung des Antrags der reichsländischen Abgeordneten auf Abänderung, resp. Ablehnung des § 2 der Regierungsvorlage, betr. die Einführung der Oeffentlich- keit und der deutschen Sprache bei den Verhandlungen des Landes-Ausschusses für Elsaß-Lothringen. Berichte der Petitions-Commissionen und verschiedene Interpellationen, darunter diejenige des Abg. Schulze-Delitzsch wegen Einführung

der Novelle zur Gewerbeordnung. Für den December sind nur wenige Plenar­sitzungen in Aussicht genommen, um den verschiedenen Commissionen Zeit zur Bewältigung des denselben vorliegenden Materials zu lassen.

Der Großherzog von Baden nahm am Sonntag im Residenzschloß zu Karlsruhe die Glückwünsche der Hofstaaten u. s. w. anläßlich der glücklichen Entbindung seiner Tochter, der Kronprinzessin Victoria von Schweden, persön­lich entgegen. Die Stadt Karlsruhe hatte Flaggenschmuck angelegt.

Abermals ertönt ein Apell zur Einigung aller Deutsch-Oester- reicher, aber diesmal überaschender Weise aus dem feudal-.klerikalen Lager des österreichischen Abgeordnetenhauses. Dr. Lienbacher, der ultramontane Vertreter von Salzburg im Reichsrathe und eine der Säulen der slavo - feudal - klerikalen Reichsraths-Mehrheit, ist mit dem Abg. Fuchs plötzlich aus dem Club der Rechten und somit aus der Majorität geschieden. Als Grund für diesen großes Aufsehen erregenden Schritt giebt Herr Lienbacher an, es sei ihm unmöglich, als Vertreter eines kerndeutschen Landes wie Salzburg, den Prätensionen der Czechen und Polen länger nachzukommen; auch hat er sich entschieden für ein Zusammenwirken aller deutsch-österreichischen Elemente geäußert. Ob auch die andern deutsch -conservativen Abgeordneten diesem Beispiele folgen werden, steht noch dahin; sollte dies aber geschehen, so wäre dereiserne Ring" der slavisch- ultramontanen Mehrheit im österreichischen Reichsrath gesprengt, was eine neue, bedeutsame Wendung in den innern politischen Verhältnissen des Donaureiches inauguriren würde. Die Straßen-Emeuten in Wien haben sich in dieser Woche nicht wiederholt, so daß die Regierung von der Verhängung von Aus­nahme-Maßregeln absehen will.

Das längere Zeit etwas gespannt gewesene Verhältniß zwischen Frankreich und Italien hat durch die gleichzeitig erfolgte Ernennung Decrai's zum Vertreter Frankreichs am Quirinal und Menabrea's zum italienischen Bot­schafter in Paris wieder einem freundlichen Einvernehmen Platz gemacht. Die Pariser republikanischen Blätter begrüßen die definitive Neuregelung der diplo­matischen Beziehungen zwischen den beiden Nachbarstaaten mit Befriedigung; da Menabrea als ein entschiedener Franzosenfreund gilt, so kann man erwarten, daß er es verstehen wird, zwischen den Interessen Frankreichs und Italiens, namentlich in Bezug auf die tunesische Frage, geschickt zu vermitteln.

Die irischen Verhältnisse haben sich durch den Mordanfall auf den Richter Lawson wieder einmal in ihrer wahren, häßlichen Gestalt gezeigl. Lawson, Richter am obersten Dubliner Gerichtshof, hat sich den Landligisten