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1682.

Samstag den 14. Oktober

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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Bureau: Schulstraße 7.

Breis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Deutschland.

Darmstadt, 12. Octbr. Das Amtsblatt Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, Nr. 39, enthält Aus­schreiben d. d. 6. October 1882, betr. das Gesetz über die Besteuerung des Branntweins vom 8. Juli 1868 und das Gesetz wegen Erhebung der Brau­steuer vom 3. Mai 1872, an sämmtliche Justizbehörden, sowie an die Notare und Gerichtsvollzieher.

Dasselbe lautet:

Der § 7 des Gesetzes, die Besteuerung des Branntweins betreffend, vom 8. Juli 1868, bestimmt:

Besitzer von Brennereien dürfen keine Brennereigeräthe und andere Personen keine Destillirgeräthe, nämlich Blasen, Helme und Kühler, weder ganz noch theilweise aus chren Händen geben, bevor sie es der Steuerhebestelle ihres Bezirks angezeigt und von dieser eine Beschei- nigung darüber erhalten haben."

In ähnlicher Weise bestimmt der § 10 des Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer vom 3. Mai 1872:

Inhaber von Brauereien, sowie Personen, welche Braupfannen ver- fertigen oder damit Handel treiben, dürfen die Pfannen nicht aus ihren Händen geben, bevor sie es der Steuerhebestelle ihres Wohnorts 'angezeigt und von dieser eine Bescheinigung darüber erhalten haben." Da^ diese Bestimmungen bisher bei öffentlichen Veräußerungen, -insbeson- bere bei solchen in Folge von Pfändungen, und im Concursverfahren nicht ge­nügend beachtet worden sind, so finden wir uns veranlaßt, auf dieselben auf­merksam zu machen und im Jntereffe der durch jene gesetzlichen Bestimmungen bezweckten Controle zu verfügen, was folgt:

11 Notare, Gerichtsvollzieher und Ortsgerrchts-Vorsteher, welche im Aus- traae von Privatpersonen Versteigerungen von Gegenständen der in den ange­führten Gesetzesstellen bezeichneten Art vornehmen, haben sich zu verlässigen, daß ihr Auftraggeber die vorschriftsmäßige Anmeldung gemacht hat, und sich zu dem Ende die von demselben erhobene Beschermgung vorlegen zu lassen.

2) Bei zwangsweisen Versteigerungen darf die Uebergabe folcher Gegen­stände an den Käufer nicht eher erfolgen, bis dieser oder der versteigernde Be­amte die vorgeschriebene Anzeige gemacht hat und Bescheinigung darüber zu den Acten gebracht ist.

Die Amtsgerichte wollen sich angelegen sein lassen, die Ortsgerichts-Vor- steher entsprechend zu belehren.

* y v. Starck.

Dr. Linß.

Darmstadt, 11. Octbr. Nachdem in den Sauermonaten die parla- mentarische Thätigkeit der Zweiten Kammer selbst in den Ausschüssen so gut wie ganz geruht hatte, sind in letzterer Zeit die Arbeiten zunächst im Finanz- Ausschüsse wieder ausgenommen worden. Es dreht sich dabei hauptsächlich um

Betreffend: Collekte für das Kinderhospital (Elisabethenstist) zu Nauheim. Lang-Göns, am 12. Oktober 1882.

Das Großherzogliche evangelische Dekanat Gießen

an sämrntlrcde Wfarrärnter des Dekanats.

Für rubricirte, so wohlthätige Anstalt ist eine Hauscollekte in unserem Lande bewilligt worden. Der Collekteur wird m diesen Tagen die hieuge Gegend bereisen. Sie wollen die Collekte den Gemeinden bestens empfehlen. e4r a g,z

Abgesehen von dringenden Fällen und selbstverständttch von Vorladungen sind die Amtsrichter

Gerichtsschreibereien können Mittwochs und Samstags Vormittags zwischen 10 und 12 Uhr, an den ubr.gen Wochentagen cy mittags zwischen 3 und 5 Uhr gestellt werden.

Gießen, den 8. Oktober 1882. Großherzogliches Amtsgericht.

I. V.: Stamtml^r.____________

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme aus die nachstehende Veröffentlichung inachen wir darauf aufmerksam, daß der landwirthschaftliche Bezirksnerem Gießen 200 zu Unterstützungen für den Besuch einer Ackerbauschule vorgesehen hat 0 .. .. .

Gießen, am 11. Oktober 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

p ' Dr. Boekmann.

Betreffend: Wintercursus 1882/83 der Ackerbauschule des landw. Vereins für die Provtnz «berheffen z« Fr»edberg.

Der diesmaliae Wintercursus hiesiger Ackerbauschule beginnt Donnerstag den 2. November und wird gegen Ende Marz geschlossen. Der Unterricht »rfirprft firfi mif nlTnemÄne Sckmlacaenstände die verschiedenen Zweige der Naturkunde und landwirthschaftlichen Fächer. Er wird von zwei Landwirthschafts- erstreckt sich aus all?ememe Schulgegenstande die ° g 0^ mehreren anderen geeigneten Hülfslehrern erthellt. Die nöthige Anschauung gewahren Z"Ln^mrsi^n-n nach nah? gelegenen Gutswirthschaften gewerblichen Anlagen und sonstigen belehrenden Einrichtungen.

die vier wichtigen Steuergesetz-Entwürfe, welche den Ständen schon vor längerer Zeit zugegangen sind: das Gesetz über die allgemeine Einkommensteuer, das Gesetz über die Einführung einer Capitalrentensteuer das Gesetz über die Ge­werbesteuer und das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Aufgaben, welche dem Ausschüsse in dieser Richtung gestellt srnd, erscheinen um so verantwortungsvoller, als bei dem zweitgenannten und letztgenannten Gesetze, soweit die Einführung einer Schenkungssteuer beabsichtigt wird, neue, m Hessen bis dahin nicht gekannte Steuern in Aussicht genommen sind, während imUebn- aen nur mehr oder weniger einschneidende Änderungen früherer Gesetze m Frage stehen. Die erste Sitzung des Ausschusses ist auf den 12. d. Mts. anbe- räumt und wird vorerst nur einer allgemeinen Besprechung der Entwürfe gewidmet sein. Als Berichterstatter über die drei ersten Gesetze ist der mit den Steuerverhältnissen wohlvertraute Abg. Möllinger von Pfeddersheim (Rhein­hessen) bestellt. m

Die Commission zur Veröffentlichung eines Werkes über die Kunst- Denkmäler im Großherzogthum Hessen, welche unter dem Vorsitze Sr Excellenz des Herrn Staatsmimsters Freiherrn von Starck und m dessen Verhinderung des Herrn Ministerialraths Weber errichtet ist, bestand seither aus den Herren Geh. Oberbaurath Dr. Müller, Professor Heinrich Wagner Pro­fessor Rudolph Hofmann und Staatsarchivar Dr. Frhr. Schenk zu Schweins- berg, sämmtlich dahier, und den Herren Hofrath Professor Dr. Ochafer zu Darmstadt, Geh. Baurath Professor Dr. v. Ritgen zu.Gießen und Landgerichts- rath Dr. Bockenheimer zu Mainz, welche brei juglei^i als

Werk, die beiden ersteren für Starkenburg und Oberhessen, bestellt waren Nun- mehr sind zu Mitgliedern der Commisfion ernannt worden die Herren Ober­baurath Horst und Rechtsanwalt Ernst Wörnerzu^EstM zugleich als Redacteur in Gememschaft nnt Herrn Dr. Bockenyermer Den Jtgetn Hessen betr. Theil bearbeiten soll. .. « . Bericht ihres

1 Berlin/ Lor einigen ttn?ge Stunden ^ach

L-pecial-Correspondenten ^,?6vpten ü . Soldaten an verwundeten Egyptern vor­dem Gefechte von Tel-el-Kebtr /.rLthf» g^eriditerftcittcr daß nicht nur egvptische

übt worden sein sollen. Ebenso erfahrt J^Brliif&en Militär ausgeplündert worden Gefangene, sondern auch Eumpa-r von dem o i b^se B-bauptungen nicht aus wären. Zwar kann der G-wahrsmann d-r » s ben Berichterstatter des

eigener Ansc^uung bestätigen, doch n-unt ob-istli-utenant Thurneisen und Oberst Stockholm Dagblad",-men Schweizer, »nner^^Aussagen englischer Soldaten, dte M-thuen. Haupt,äch ich aber stutzt er Uw achselzuckende Eingeständnis englischer OM-ier-"wUch-^dt-f- Ä-bUch-n Th°ts°ch-n «°d-r hätten ableugnen können noch sollen- ... Rebauvtunaev stehen die Berichte englischer Blätter,

Im G-g-nsatz zu dNs-n B-haup>u^ ^ornlng Adverttser", daß

welche so ziemlich das Gegenth l mg-n^ £nflll{d)e gaoaaetie bei der Verfolgung der es -in-^anerkannte^Thatfach ist^ d @ägtl un6 Lanze machte. Ferner wird von regellos Fli-h-nden^kemen; ®(e£fJttern b:e Opserfteudigkeit rühmend hervorgehoben, vielen Z- ungs^iMl^^ ptzten Schluck Wasser den egypttschen Ber-

mit welcher die biittschen O0tv b£n bam(ll§ b0Tt herrschenden Verhältnissen

; "llndings seh? hoch anzuschlagen ist. Auch dasBritish M-di-al Journal" weiß