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erfreuliches begrüßen. Die preußische Staatsregierung hat Bestimmungen von der größten Tragweite für das gesammte höhere Unterrichtswesen getroffen, und da Hessen den preußischen Maßnahmen und Einrichtungen auf dem Gebiete der Schule stets gefolgt ist, so hoffen wir, daß der Tag nicht zu weit hinausge­rückt werden möge, wo jene kerngesunden und einen Fortschritt im System unse­res höheren Unterrichts bekundenden Reformen auch von der hessischen Unter­richtsverwaltung eingeführt werden.

Nur ein blindes Borurtheil, eine völlige Unkenntniß der Sache, der Cnl- turverhältnisse überhaupt vermochte den Realschulen die Existenzberechtigung abzusprechen. Die Realschulen haben sich aus den innersten Erfordernissen unserer Zeit entwickelt. Der Umstand, daß das Gymnasium hinter den Forderungen der Gegenwart, der fortgeschrittenen Cultur zurückblieb, hat sie in's Leben ge­rufen. Das Ringen der Realschule nach gebührender Anerkennung ist daher keine Anmaßung, kein unbegründeter Schritt ihrerseits, es liegt hier das natur­gemäße Sichgeltendmachen des erstarkten modernen Culturelementes vor. Nie würde die Axt an die Realschulen gelegt werden können, ohne die Aufgabe unserer ganzen nwdernen Cultur tief zu schädigen. Gymnasium und Realschule sind thatsächlich gleichartige, lebensfrische Organismen, auf welche die Nation stolz sein kann. Beide sind und sollen keine Fachschulen sein, sondern erstreben eine allgemeine Bildung. Es findet zwischen Gymnasium und Realschule kein prinzipieller Gegensatz statt, sondern ein Verhältniß gegenseitiger Ergänzung. In ihrem idealen Ziele werden sie nothwendig sich berühren.

Auf Grund dieser Erwägungen hat die preußische Regierung folgende Bestimmungen bezüglich der Reorganisation der Lehrpläne für die Real­schule erster Ordnung (oder nach späterer Benennung Real-Gymnasium) erlassen:

Die Lehrpläne beider Lehranstalten werden für die drei untersten Jahrescourse so angenähert, daß bis zur Versetzung nach Untertertia der Uebergang von der einen Kategorie der Schulen zu der anderu unbehindert ist. Innerhalb jener drei Jahre können sich Lehrer und Eltern überzeugen, ob die Fähigkeiten des Knaben denselben mehr für die fernere Ausbildung auf einem Gymnasium oder einer Realschule geeignet erscheinen lassen. Und tritt ein Wechsel der Anstalt ein, so wird der Verlust eines Jahres nicht mehr in dem Maße wie jetzt eintreten können.

Beide Arten von Schulen werden zugleich von nicht hinein gehörenden Elementen befreit.

Eine tiefere Einführung in die lateinische Sprache wird durch eine höhere Stundenzahl erzielt. Wie beim Gymnasium die ungünstigen Resultate im Französischen, so sind bei der Realschule die "Mängel im Lateinischen eine Folge der geringen Stundenzahl.

Dem naturwissenschaftlichen Unterricht auf den Realschulen, insbesondere dem in den oberen Klassen, werden engere Grenzen gezogen: denn in seiner jetzigen Ausdehnung stempelt er dieselben zu Fachschulen, und Manches aus ihrem Pensum gehört wohl auf die Universität oder technische Hochschule.

Das Centrum der Realschule werden die modernen Sprachen. Das Gymnasium nimmt die alten Sprachen zu Hilfe; die Realschule geht von der Gegenwart aus, welche den Jdeenkreis ausgedehnt, die geistigen Bedürfnisse vermehrt hat.

So reorganisirt, wird die Realschule in regeln Wetteifer mit dem Gym­nasium, für die Lösung der höchsten intellectuellen ethischen und praktischen Auf­gabe befähigt sein. Allgemeine Bildung und der wissenschaftliche Sinn der Nation, der bis dahin ihr Schnmck und ihre Zierde war, wird das Princip beider Lehranstalten sein. Die Lösung weiterer Fragen, rote die gleiche Berech­tigung mit den Gymnasial-Abiturienten und die Zulassung zu allen Fakultäts- Studien unter der Bedingung einer Nachprüfung! wird der Zukunft anheimfallen; dem Gebotenen werden sich zur Zeit gerne weitere Wünsche unterordnen.

Seutschland.

w. Darmstadt, 7. März. fZweüe Kammer der Stände. 16. Sitzung.j Präsident Kugler verkündigt zu Beginn der Sitzung einen Antrag des Abgeordneten Schad- und Genossen auf Anstellung von Erhebungen über die Lage des kt-inercn und mittleren Grundbesitzes. Hierauf erstattet Abg. El len berg er Namens des Finanzausschusses mündlichen Bericht in der Polytechnikumsfrage Er führt aus: Zn einer gemeinschastlichen Ausschußsihung mit der Großh. Regierung erklärte der zugezogene Oberbürgermeister Ohly, daß die Stadt um des Friedens willen außer den seitherigen Leistungen, welche in Bestreitung der sachlichen Ausgaben und der Stellung des Gebäudes bestehen, einen Zuschuß von 10,000 x leisten wolle. Diese Summe se, jedoch bei der ungünstigen Finanzlage der Stadt das höchste Maß der Lcistungsrnöglichkeit und werde überhaupt nur unter der Bedingung verwilligt, daß von den Ständen ein Vertrag gutgeheißen werde, der den Bestand des Poiyiechnikums mindestens auf 20 Jahre sicher stelle Die Majorität hielt dieses Ansinnen für viel zu niedrig und glaubte noch viel weniger den Abschluß eines Vertrags annehmen resp. empfehlen zu können. Sind auch nach diesem Anerbieten die Verhandlimgen mit der Stadt Darmstadt als gescheitert zu betrachten, so glaubt die Majorität, wenn auch nicht durch die für die Weiterexistenz des Polytechnikums vorgebrachten Gründe bewogen doch aus Zweckmäßigkeitsgründen von ihrem Antrag, das Polytechnikum bis znm 1. Ociober 1882 aufzuheben, abseheu und > unmehr, während die Minorität ihren früheren Antrag aufrecht erhält, vorschlagen zu sollen: 1. die für bie technische Hock schule angeforderten 143,880 X, jedoch abzüglich von 400 X Besoldungserhöhung für den Secretär bei der Direction. zu bewilligen; 2. die Großh. Regierung zu ersuchen die technische Hochschule bei Fortdauer der dermaligetr geringen Fre,' quenz mtt Ablauf der Finanzperiode 1882/83 aufzuheben. Präsident Kugler beraumt die weitere Berathung über diesen Gegenstand im Plenum auf morgen an.

Die Kammer tritt in dieBerathung des Budgets der Seetion für Justiz­verwaltung ein und spinnt sich dieselbe ziemlich rasch ab. Bei den Land und Amtsgerichten werden ebenfalls die Gehalte von drei Canzlisten gestrichen, auch wird die vorgefchlagene Erhöhung der Gehalte der Amtsgerichtsdiener abgelehnt, dagegen der Betrag von 4000 X zur Verbesserung des Einkommens solcher Amtsgerichtsdiener, zunächst in Rheinhessen, welche schlecht gestellt sind, verwilligt. Die (Sefammtfumme für die Land- und Amtsgerichte wird unter Berücksichtigung der stattgehabten Aender- ungen hierauf bewilligt Die Anfoiderungen zu Cap. 81,Bureaukosten für die Gerichte zur Verfügung des Ministeriums", Cap. 82,Vicariats- und Aushülfekosten, Remunerationen, Kosten Der Renovation der Hypothekenbücher, Reisekosten, Tagegelder, Ueberzugskosten, Kosten in Armensagen", und Cap. 83,Kosten der Standesregister", geben zu einer Beanstandung keinen Anlaß und werdin ohne Debatte bewilligt. - Bei Cap. 84,Criminalkosten", Hai bie Regierung für einen Criminalpolizeicommifsät zu Darmstadt einen Gehalt von 3000 X vorgesehen, welchen der Ausschuß zu streichen beantragt. Trotz warmer Befürwortung des Postens durch den als Regierurgs-Eom- miffär fungirenden Herrn Oberstaatsanwalt Becker wird derselbe abgelehnt; die übrigen Anforderungen zu diesem Capitel werden bewilligt. Auch am C ntralbauwesen im Ressort der Justizverwaltung werden einige kleine Abstriche oorgenomrnen.

Es folgt die Berathung des außerordentlichen Ausgabebudgets. Die für Kreisstraßen geforderten 180,000 x werden bewilligt, ebenso 15,000 x für Er­

richtung eines Küchenbaues bei dem Gefängmß zu Darmstadt. Der Neubau eines Gymnasialgebäudes in Darmstadt, für welchen 231,000 X angefordert sind, wird heute wederholt von den Adgg Wolfskehl und Tecklenburg und von Geh. Staats­rath Knorr als dringend nothwendig^ bezeichnet, trotzdem ergibt die Abstimmung Ablehnung der Anfordeiung gegen 9 Stimmen. Die für die Errichtung eines Gebäudes für bie landwirthschaftliche Versuchsstation angeforberten 76,200 X werben, nachdem Abg. Psannstiel dagegen gespiochen, gegen 7 Stimmen bewilligt. Weitere Debatten finden nicht mehr ftatt und werden noch verwilligt: Für bäuliche Aus­führungen ,m Arbeitshaus zu Dieburg 22,000 X, für Hochreserooire und Wasserleitung in der Land-s-Jrreiwnstait zu Heppenheim 20,100 X, für Errichtung eines Gebäudes für bie Taubstummenanstalt zu Bensheim 61,500 X. für Wasserleitung, Brunnen und Canalisation im Landeszuchthaus Marienschloß 35,000 X, für Erbauung eines Hast- locals zu Pfeddersheim 22,000 X, für die Katharinenkirche zu Oppenheim 50,000 X, für Erweiterung des Provinzialarrest Hanfes zu Gießen und Neubau eines Haftlocals in Verbindung mit dem ersteren 75,500 X, für Erweiterung der Haftlocale zu Friedberg und Alsfeld 12,000, resp. 13,000 X, für Einrichtung einer Küche für die Bereitung der Gefangenenkost im Provinzial Arresthaus zu Darnisiadt 7000 X für Erweiterung des Haftlocals in Gernsheim 21,000 X und für Erweiterung des Gerichtsgebäudes zu Mainz 23,600 X. -bste itzung morgen.

Darmstadt, 8. März. sTeleqramm.^ Zweite Kammer. Die Anforderung für das Polytechnikum wurde bewilligt. Ein Antrag auf Aufhebung desselben mit Ablauf der Finanzperiode bei fortdauernd schwacher Frequenz wurde in namentlicher Abstimmung mit 28 gegen 20 Stimmen abgelehnt.

Berlin, 6. März. Es ist vorgekonnnen, daß Consum-Vereine Waaren in nicht unerheblichem Umfange auch an Nichtmitglieder abgelassen haben, und da sie hiernach ein unter den Begriff des Handels fallendes Gewerbe betrieben, für ihren gefainmten Geschäftsumsatz zur Gewerbesteuer herangezogen worden finb., Es hat dies bei solchem Geschäftsbetriebe auch die weitere Folge, daß ein Consuin-Verein, insoweit es sich um den Verkauf von Branntwein oder Spiritus handelt, auch unter die Vorschriften des § 53 der Reichsgewerbeordnung fällt Es dürfen mithin Quantitäten unter/s Anker (17,, 7z Liter) nur auf Grund einer besonderen Erlaubniß (Concession) abgegeben werden.

So unglaublich es klingen mag, so ist es dennoch wahr, daß gegen­wärtig in Berlin ein Schwindler mit ganz nennenswerthem Erfolge Beiträge für die beim Ringtheater-Brande in Wien Verunglückten, resp. deren Hinter­bliebenen, sammelt. Der Schwindler bedient sich hierbei eines Bogens, welcher mit dein Stempel des österreichisch-ungarischen Hilfsvereins versehen ist. Es werden zumeist vornehme Persönlichkeiten gebrandschatzt.

Um Ablehnung des Tabaksmonopols ist dem Volkswirthschaftsrath eine Petition der Handelskammer zu Hanau zugegangen. Dieselbe nimmt Bezug auf die erhebliche Tabaksindustrie Hanaus und schildert die großen Nachthelle, welche die Einführung des Monopols im Gefolge haben werde. Die Arbeiter würden brodlos, die Grundstücke im Allgemeinen entwerthet, die mit der Tabaks­industrie in Verbindung stehenden Nebengewerbe, wie Kisten- und Wickelform- Fabriken, vernichtet, die kleine Hausindustrie zerstört und die Kauf- und Steuer­kraft der Gesannntbevölkerung erheblich geschwächt werden. Für alle diese Schäden sei in der Vorlage eine Entschädigung nicht vorgesehen. Die zweite Drucksache ist ein von der süddeutschen Abtheilung des deutschen Vereins für Tabaksfabrikanten und Händler zusammengestelltes Verzeichniß derjenigen Handels- Corporationen, welche sich in ihrem Jahresberichte pro 1880 bezüglich des Tabaks­monopols, der Straßburger Tabaksmanufaktur und der Lage der Tabaksindustrie und des Handels geäußert haben.

Dem allgemeinen Verlangen nach einer Reform des Aktiengesetzes dürfte jetzt Rechnung getragen werben. Eine Berathung von Sachverstänbigen» an ber auch der jetzige Präsibent der Central-Boden-Credit-Aktiengesellschaft, Dr. Jacobi, Theil nimmt, wird am 24. d. Bits, beginnen. Wünschen wir ihr guten Erfolg.

Telegraphische Depeschen.

Wolff's telcgr. Correspondenz-Bureau.

Berlin, 7. März. Volkswirthschaftsrath. Berathung des Unfallver­sicherungsgesetzes. Kalle, Baare, Hertz und Andere sprechen sich principiell für die Genossenschaften aus, halten aber zur Durchführung des Princips die ReichS- versicherungsanstalt nicht entbehrlich. Hagen befürwortet die Erweiterung des Haftpflichtgesetzes mit VersicherungSzwang im Sinne des Entwurfs der liberalen Reichstagsparteien. Die meisten anderen Redner bekämpfen diesen Standpunkt. Jansen und Hertz wollen die Betheiltgung des Reiches an ber Prämienzahlung. Hagen und Leyendecker sprechen gegen die Betheiligung des Reiches an der Prä­mienzahlung. Leyendecker will die Betheiligung ber bestehenden Unfallversiche­rungsanstalten an der Lösung der Aufgabe, was Wolff bekämpft. Gegen bie ganze Vorlage als nicht im Interesse der Arbeiter spricht sich Kamine aus. Nachbem noch mehrere Rebner nicht zu Gunsten des Unfallgesetzes gesprochen hatten, wird die Vorlage dem permanenten Ausschuß überwiesen.

Leipzig, 7. März. Die Revision, welche ber Buchdruckerei - Besitzer Ruppel in Berlin gegen baS Erkenntniß des Landgerichts I, Berlin, durch das er wegen Beleidigung der Berliner Stadtverwaltung zu 400 X. Geldbuße ver- urtheilt worden war, eingelegt hatte, ist vom Reichsgerichte zurückgewiesen worden.

. Das Reichsgericht hat die von dem Chef-Redacteur desBerl. Tagebl.", Levysohn, gegen das Urtheil des Landgerichts I, Berlin, durch welches derselbe wegen Beleidigung des Reichskanzlers, Fürsten Bismarck, zu 3 Monaten Ge- fängniß verurthellt worden war, eingelegte Revision verworfen. Ebenso verwarf bas Reichsgericht bie Revision, welche die Staatsanwaltschaft gegen bas den mitangeklagten Redacteur derTribüne", Meyer, freisprechende Erkenntniß ein­gelegt hatte.

München, 7. März. Die Kammer lehnte mit 78 gegen 70 Stimmen den Initiativantrag Schels (Einschränkung der Diäten und Eisenbahnfreikarten) ab. Die Berathung über den Antrag Rittler betreffs der Erklärung von Tegernsee wurde nach längerer Begründung durch den Antragsteller und einer Gegenrede des Cnltusministers, worin er die Intentionen der Opposition ent­schieden bekämpfte, nn Uebrigen bie bereits gemachten Zugeständnisse und Zu­sagen auf wohlwollendste Berücksichtigung feierlich wiederholte, auf morgen vertagt.

Wie«, 7. März. Officiell. Behufs Säuberung der Gegend von Du- bocani von Jnsurgenten-Colonnen wurde Oberst Zambauer die Narenta abwärts entsendet und Hauptmann Loy in Korjice angewiesen, die Unternehmung zu un­terstützen. Letzterer griff sofort nach Eintreffen in Dubocani 40 Insurgenten an, welche unter Zurücklassung von 3 Tobten und 4 Verwunbeten zersprengt