127. Erstes Blatt Sonntag den 4. Juni 1882.
Gießener Anzeiger
Amts- unb Anzeigeblatt für den Kreis Meßen.
Burean r Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Mo«tag4.
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Amtlicher Ihei l.
Gießen, den 2. Juni 1882.
Betreffend' Die Ausführung des Gesetzes vom 27. April 1881 über die Ausübung und Schutz der Fischerei.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien. beziehungsweise die Ortspottzeibeamten des «reifes.
GroßberwalicheS Ministerium der Finanzen, Abtheilnng für Forst- und Cameralverwaltnng, beabsichtigt zedem der in § 15 der Verordnung vom 1. April l ff M g lW ein Exemplar des Gesetzes über die Ausübung und den Schutz der Fischerei nebft zugehöriger Verordnung und Bekanntmachung rmt- ntheilen Sie wollen daher längstens bis zum 10. l. M. berichten, wie viele Exemplare des betreffenden Ge,etzes Sie bedürfen.
J v l>r. Bo er mann.
Betreffend: Hagelschäden.
Bekanntmachung.
Bei dem Heranwachsen der Feldfrüchte machen wir auf die durch die Hagelversicherungs-Gesellschaften gebotene Gelegenheit zur Versicherung gegen Hagelschaden unter dem Anfügen aufmerksam, daß Collecten für Hagelschäden nicht statthaft sind.
Greß en, den 2. Juni 1882. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Ist. Boek mann.
Gefundene Gegenstände:
1 Leine 1 Strängchen Wolle, 1 Sonnenschirm, 3 Hundeblechmarken, mehrere Schlüssel, 1 Portemonnaie mit Gießen, am 3. Juni 1882. Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius. __________
Inhalt.
Aeutschtand.
Berlin, 1. Juni. Eine interessante Verordnung hinsichtlich der körperlichen Züchtigung von Schülern hat die königl. Negierung in Breslau erlassen, der zufolge törperliche Strafe nie für ungenügende Leistungen oder Unaufmerksamkeit an sich zu verhängen, sondern nur auf alle Fälle fittlicher Rohheit zu beschränken ist; auch darf die Züchtigung bei Kindern bis zu 9 Jahren und bei Mädchen überhaupt nur mit einer Ruthe, bei größeren Knaben nur mit einer biegsamen Gerte ausgejührt werden. Ob die Lehrer mit dem ersteren Theil der Verordnung voll und ganz einverstanden sein werden, bezweifeln wir. Die Schuljugend wird allerdings sehr zufrieden sein.
Berlin, 2. Ium. Die Commission zur Vorberathung der Krankenkassen- und Ärbeiter-Unfall-Versicherungs-Vorlagen hat heute ihre Generaldiskussion beendet. Her- ooizuheben wäre, daß auch von liberaler Seite dem Beitnttszwang zu den Gememde- kasseu zugestlmmt wird, doch kann dann keine sehr verstärkte Leistung für die Arbeiter gesehen werden, weil nur der halbe Tagelohn gegeben wird; wohl aber wird die Armenpflege der Gemeinde wesentlich erleichtert und der Hilfeleistung selbst der Charakter des Monopols genommen. Die Frage zum Beitritt zu den anderen Kassen begegnet bet den l beraten Rednern vielfachen Bedenken. Es wird weiter betont, daß in Betreff der Entschädigung für Unfälle an der Forderung, daß diese der Aibeilgeber m tragen hat, festgehalten werde. Bon conservativen Rednern wurde namentlich daraus hingewlesen, daß die Krankenkassenbeiträge theilweise zu hoch gegriffen seien. Das Pentium nimmt im Allgemeinen eine freundliche Haltung zu dem Gesetzentwurf ein. Als besonderes Moment verdient hervorgehoben zu werden, daß Reg.-Commissar Ge- heimeraih Lohmann speciell die Schwächen der Max Hiisch'schen Gewcrkskassen klar legte. Die Mitglieder der Commission, welche den drei liberalen Gruppen rngehören, wollen sich ü^er die Abänderungsanträge zum Krankenkassengesetz heute Abend verständigen. Die liberalen Fraktionen sind bekanntlich durch den von ihnen ein- gebrachien Unsallversicherungs - und Huftpflichtgesetzentwurf einigermaßen gebunden und haben natürlich das Bestreben, in der vorliegenden Frage ebenfalls gemeinsam zu operiren.
— Die Commission des Reichstags zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betr. Die Abänderung der Gewerbeordnung, hat gestern Abend ihre Arbeiten wieder ausgenommen und sich zunächst mit den gewerbsmäßigen Musikaufführungen, Schaustellungen u. s. w. beschäftigt. Ein Antrag, diesbezüglich zu bestimmen, „die Erlaub- niß kann auf Zeit ertheilt und durch bestimmt zu bezeichnende Bedingungen eingeschränkt werden", wurde abgelehnt, dagegen nach der Regierungsvorlage nach Absatz 4 des S 33a folgende Bestimmung mit 11 gegen 9 Stimmen angenommen. „Aus den unter Ziffer 1 und 2 angeführten Gründen kann die Erlaubniß zurückgenommen und Personen, welche vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes den Gewerbebetrieb begonnen haben, derselbe untersagt werden." Heute Vormittag trat die Commission wieder zusammen und beschloß ebenfalls mit 11 gegen 9 Stimmin, als Absatz 5 des § 33b zu bestimmen : „Wer gewerbsmäßig Musikaufführungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, bei denen ein höheres Interesse von Kunst und Wissenschaft nicht obwaltet, von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten dar bieten will, bedarf der vorgängigen Erlaubniß der Ortspolizeibehörde" Der Absatz 6 der Regierungsvorlage, welcher lautet: „Gegen die auf Grund dieses Paragraphen erlassenen Verfügungen findet nur die Beschwerde an die unmittelbar vorgesetzte Behörde statt", wurde abgelehnt, dagegen ein von dem Abg. v. Kleist-Retzow gestellter Antrag angenommen, nach welchem bei denjenigen Verhandlungen in Rekurssachen, in denen es sich um sittenlose Dinge handelt, die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden soll.
Hierauf beschloß die Commission mit 13 gegen 6 Stimmen, hinter § 33b folgenden 8 33e einzufügen: „Die Abhaltung von Tanzlustbarkeiten richtet sich nach den landesrechtlichen Bestimmungen " — In dem Alinea 2 des Art. 3 der Regierungsvorlage weiden sodann die durch die bisherigen Beschlüsse der Commission nötbig gewordenen Allegate eingefügt und dann die Berathung deS Art. 3 beendet. Die Commission trat sodann in die Berathung des Art. 4 der Regierungsvorlage, welcher einen neuen 8 35 in das Gesetz an Stelle des bisherigen S 35 einfügen will, der sich auf das Gewerbe der Tanz-, Turn- und Schwimmlehrer, der Trödler, Gesindevermiether, Auctionatoren rc. bezieht. Cs wurde zunächst über die eingegangene Petition berichtet und trat dann die Commission in die Generaldebatte über diesen Artikel ein, welche um 5 Uhr Abends auf Samstag Vormittag 10 Uhr vertagt wird.
— In Landau waren am Pfingst-Montage, dem Tage des Hambacher Festes, die Officiere und Soldaten der 4. Compagnie des 18. Jnf -Rgts. bis 5 Uhr Nachmittags in der Kaserne konsignirt.
Aus Konstantinopel wird den „Berliner Politischen Nachrichten telegraphisch berichtet, daß nach der dort im Palaste herrschenden Stimmung kaum zu erwarten ist, daß der Sultan sich auf eine Intervention m der Weise, rote die Wesi- mächte ihm dieselbe vorzuschreiben gedenken, einlassen werde
— Wie berieiben Correspondenz berichtet wird, gilt die an die Conalflotte ergangene Ordre, sich nach Gibraltar zu begeben, nur der Eventualität als der Schutz bei englichen Unterthamn in Egypten eine größere Anzahl von Schiffen erforderlich macy-n sollte. Gleichwohl hält man die Absendung der Canalflotte für eine Maßnahme, di: deutlich beweise, daß man sich auch mit dem Gedanken, es konnten weitere Verwickelungen enlfteben, befasse. n v
Berlin, 2. Juni. Man schreibt uns aus Wien, den 1. Juni: „Heber die Audienzen, welche der Rabbiner Dr. Löwenstein aus Lemberg bei dem Kaiser und dem Ministerpräsidenten Grafen Taaffe hier hatte, hat der Telegraph schon berichtet. Gestatten Sie mir, Ihnen hier einige Details über die Audienz des genannten Herrn beim Grasen Taaffe mitzutheilen: ®raf Taaffe erkundigte sich um die Details der bisherigen Hilssaction und sprach sich sodann in ziemlich rückhaltsloser Weise über die Situation aus. Die Lage sei in der That eine derartige — so meinte der Ministerpräsident daß sie die vollste Aufmerksamkeit der Regierung herausfordere. Auf die Dauer seien solche Zustände für Oesterreich unerträglich. Für den Augenblick sei es die erste Pflicht, die m Brody weilenden Exulanten in ihre neue Heimath, nach Amerika, weiter zu befördern, dabei müsse man immer darauf achten, daß nicht etwa nur die jungen, kräftigen Leute nach Amerika gesendet und die gebrechlichen, hilflosen und alten Leute m Galizien zurückgelassen werden. Wenn Amerika aus der Emigration Vortheil zieht, muß es sich auch die damit verbundenen Rachtheile gefallen lassen, es muß mit den Arbeitsfähigen auch die Arbeitsunfähigen aufnehmen." Weiter meinte Graf Taaffe, diplomatische Schritte zu machen in der Absicht, die Judenhetzen in Rußland einzudämmen, das sei nicht seine Sache, das hänge von dem Ermessen des Ministers des Aeußern ab, der gewiß die ganze Angelegenheit mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit verfolge. Man könne aber leider nicht nur mit den Forderungen der Humanität rechnen, die Interessen des Staates seien ausschlaggebend. Unter allen Umständen aber werde die Regierung Alles, was in ihren Kräften steht, thun, um den Weitertransport der nach Galizien geflüchteten Juden bestens zu ermöglichen - wenn auch freilich bis jetzt gU diesein Zwecke aus Staatsmitteln nichts geschehen sei. Freilich -- äußerte endlich Graf Taaffe - wenn der Zudrang der Flüchtlinge
Dimensionen annehmen sollte, dann werde die Regierung mit Erns gi einschreiten müssen.
Türkei. k
Konstantinopel, 1. Juni. Man nennt als diesseitigen Abgeiandten für Egypten den Adjutanten des Sultans. Nusret Pascha.
Aegypten.
Kairo. 1 Juni. (Telegramm des „Reuter'schen Bureaus"). Der Khedive Hal eine Depesche seines diplomatischen Agenten m Konstantinserhalten, in welchem ihm dieser anzeigt, daß d.e Abreise des türkischenKommissars, ohne daß die Conferenz der Botschafter abgewartet werde, morgen Dattag er- folgen solle.
Amerika.
i -luni Gegen 1200 strikende Arbeiter der Eisenhütten Chicago > _.< an ^orin sich mehrere Arbeiter befanden, welche gnffen heute den Ssmb^Wg-'', ^ie Strikenden rissen die Arbeiter
S dem Zuge, handelten sie und feuerten mehrere Pistolenschüsse ab. Der Richter des Äpellhoses wurde tödtlich verwundet.


