Freitag den 4. Februar
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Berlin, 1. Februar. Der dem BundeSrath vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betr. die Bestrafung der Trunkenheit, hat nach der „Rordd. Allg. Ztg." folgenden Wortlaut:
S 1. Mit Geldstrafe biS zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen wird bestraft, wer in einem nicht unverschuldeten Zustande ärger- ntßerregender Trunkenheit an öffentlichen Orten betroffen wird. Ist der Beschuldigte tn den letzten drei Jahren wegen dieser Uebertretung mehrmals rechtskräftig verurthetlt worden, oder ist derselbe dem Trünke gewohnheitsmäßig ergeben, so ist auf Haft zu erkenr en. Die der M litärgeiichtsbarkeit unterworfenen Mtlitärpersonen find tn den Fällen des Absatzes i und 2 mit Arrest biS zur gesetzlich zulässigen Dauer au bestrafen. Die Bestrafung kann im Disctplinarwege nach Maßgabe des $ 3 deS Einführungsgesetzes Aum Militär- Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 20. Juni 1872 erfolgen.
§ 2. Wer sich in einen blS zur Ausschließung der freien WillenSbe- stimmung gesteigerten Zustand von Trunkenheit versetzt und in demselben eine Handlung begeht, welche, in freier Willensbestimmung begangen, seine strafrechtliche Verfolgung zur Folge haben würde, wird nach den nachfolgenden Bestimmungen bestraft. Die Strafe ist nach demjenigen Gesetze festzusetzen, welches auf die tn freier WlllenSbestimmung begangene Handlung Anwendung finden würde. An die Stelle einer hiernach angedrohten ToteSstcafe oder lebenslänglichen Freiheitsstrafe tritt Gefängnißstrafe nicht unter einem Jahre. In den übrigen Fällen ist die Strafe zwischen einem Vierlhetl des Minderbe- lrages und der Hälfte des Höchstbetragrs der anpedrohten Strafe zu bestimmen, wobei an die Stelle einer Zuchthausstrafe Geiängnißstrafe von gleicher Dauer tritt. Soweit die Freiheitsstrafen das Lirrthe»! des Mindestbetrages 6 Mo» ate ui b soweit die Hälfte deS Höchstbetrages 5 Jahre übersteigt, tritt eine E.mäßtgung auf die angegebenen Beträge ein. Die Vorschrift deS vorstehenden Absatzes findet aus fahrlässig begangene Handlungen, sowie auf Ueber- tretungen keine Anwendung. Inselchen ble bt sie außer Anwendung, wenn der Thäter in der aus Begehung der strafbaren Handlung gerichteten Absicht, sich In den bezeichneten Zustand versetzt hat.
8 3. Im Falle des § 1 Abs. 2 ,st aus Schärfung der Hastprase durch Schmälerung der Kost zu erkennen. In den Fällen des § 2 kann bei der Verurtheilung zu einer Gefängn'ß oder Haftßrafe auf eine solche Schärfung erkannt werden. Die Schmälerung erfolgt in der Weise, daß die Kost für den ersten, dritten, siebenten und demnächst für jeden weiteren siebenten Tag der Strafverbüßung auf Waffer und Brod beschränkt wird. In soweit der körper! che Zustand des Verurtheilten diese Schmälerung nicht zuläßt, kommt dieselbe in Wegfall.
§ 4. Auf die vorbezeichnete Strafverschärfung kann auch außer den Fällen diese- Gesetzes erkannt werden, wenn der Verurtheilte b:e That, wegen welcher er bestraft wird, in einem nicht unverschulbeten Zustande von Trunkenheit begangen har.
$ 5. In denjenigen Fällen, in welchen nach den Bestimmungen der $$ 3 und 4 eine Schärfung der Sttase vorgeschrieben oder zugrlaffen ist, kann erkannt werden, daß die verunheilte Person noch verbüßter Strafe der Landespolizeibehörde zu überweisen sei. (Strafgesetzbuch § 362). An Stelle her Unterbringung in ein Arbeit-Haus kann in diesen Fällen Unterbringung in eine zur Heilung oder Verwahrung von Trunksüchtigen bestimmte Anstalt eintreten.
— Einem Berliner Blatte zufolge soll der Reichskanzler Fürst Bismarck die sehr entschiedene Absicht hegen, das preußische Handelsministerium in seiner jetzigen Gestalt richt mehr lange weiter bestehen zu laffen, sondern eine Der- saffungsänderung dahin herbeizuführen, daß die HandelSangelegrnhliten auf das Reich übergehe», womit er alS Reichekanzler eo ipso Chef des Handels- wesenS für das deutsche Reich werden würde. Dem Verlauren nach geht dir Plan des Fürsten BiSmarck dabin, nach Art der bereits bestehenden Reichsämter ein Reichsamt deS Handels zu begründen, tn welches dann das preußische Handelsministerium ausgeben würde. In der Voraussetzung, daß diese Meldung nicht unbegründet ist, begrüßen wir das also angekündigte neueste Kanzler-Projrct als einen wünschenSwerthen Fortschritt. Zwar entspricht die jetzige Einrichtung der Reicheämter unfern Anforderungen in sofern nicht ganz, als denselben keine verantwortlichen Reiäsmin-ster vorstehen. Bekanntlich heben wir im Reiche nur einen verantwortlichen ReiLsminister, näm- lich den Kanzler, während d,e Leiter der einzelnen Reichsämter, die sog. Staats- secretäre, in der That nichts weiter find, als die Geheimschreiber des Reichs, kanzlers. Es wird dadurch nun zwar eine gewisse Einheitlichkeit in der Erledigung der Reichsgeschäfte erzielt, andererseits aber ist diese Errichtung auch mit manchen Mißlichkeiten verbunden, zumal werden die Verhandlungen des Reichstages immer wesentlich dadurch aufgehalten, daß^ den Vertretern der Regierung nicht immer die nöthizen Instructionen zur Seite stehen, was zu vermeiden wäre, wenn wir für die verschiedenen R<fforts der Reichsverwaltung besondere verantwortliche Minister hätten. Insofern die Einrichtung eines Reichsamts deS Handels eine weitere Etappe zu dem oben angedeuteten Ziele ist, heißen wir dieselben aufrichtig willkommen. _
— Heute Abend findet beim Reichskanzler Fürsten Bismarck eine Soiräe für die Mitglieder des Volkswirthaftsraths statt.
— Dem amtlichen Nachweise über die deutsche Auswanderung nach überseeischen Ländern zufolge sind im Jahre 1880 über Bremen, Hamburg, Stettin und Antwerpen im Ganzen 406,191 Auswanderer, und zwar 63,778 männliche und 42 413 weibliche befördert woiden. Davon nahmen die Route über Bremen 51,628, über Hamburg 42,787, über Stettin 552 und über Antwerpen 11,224. Außerdem ist noch eine größere, bisher nicht näher fest- gestellte Anzabl deutscher Auswanderer direct oder indirekt über Havre befördert worden, deren Zahl gegen 10,000 betragen dürfte.
— Die Annahme, daß die Auswanderung nach Amerika des JahreS 1881 die vorjährige erreichen wird, schreibt das „Berl. Tagebl.", trifft die volle Wahrheit nicht ganz. Nach den Aussagen aller Betheiligten, welche einen Einblick haben, wird die diesjährige Auswanderung die vorjährige noch bei Weitem übertreffen. Die Anmeldungen lausen so stark ein, daß die großen Dampser-Gesellschaften kaum im Stande sein werden, alle Europamüden zu befördern. ES wäre jedoch ein Jrrthum. anzunehmen, daß ausschließlich die Unzufriedenheit mit der Heimath die vielen Tausende hinwegtreibt. Mehr alS dre Hälfte aller AuSwandernden reifen auf Billete, die ihnen von Verwandten oder Freunden aus der neuen Welt geschickt worden find. Es ist der große Aufschwung von Handel und Wandel jenseits deS OceanS, welcher die sehr knoppe Einwanderung der Jahre 1874 bis 1879 jetzt empfinden läßt und das Heranziehen von neuer, Arbeite ki ästen nothwrndig macht. Die Nachfrage ist in diesem Momente noch immer größer alS das Angebot. Sobald jedoch auf dem amerikanischen Arbeiismarkte in dieser Beziehung ein Ausgleich eingetreten, wird die Reaction nicht ausbleiben. Schon das nächste Jahr dürfte ein Heruntergehen der Ziffern sehm. Inzwischen ist eS bedauerlich, daß mit den AuSwandernden auch ein gut Stück National-Wohlstandes mit über's Waffer ,-eht. Demi den aus vielen Theilen deS Landes eingehenden Nachrichten darüber, daß die AuSwandernden durchaus nicht mehr ausschließlich den ärmsten Klaffen angehören, kann die bestätigende Mittheilung hinzugesügt werden, daß die den Proviant-Meistern der Dampfer zur Aufbewahrung während bei Ueberfahrt anvertrauten Geldsummen oft eine schr beträchtliche Höhe, tn Einzelfällen bis 15, ja 20,000 JL betragen. In Amerika selbst berechr et man aus Grund der dort stattfindenden Landankäufe und der in Eaftle Garden stattfindenden Geldumwechselungen, daß durchschnittlich jeder Einwanderer 500 JL mit in's Land bringt. DaS macht bei der Gesammt-Einwanderung des vorigen JahreS, welche 400,000 Seelen betrug, rund 200,000,000 JL, von denen ein nicht unbeträchtlicher Bruchtheil auf Deutschland entfällt.
Sfaften.
Nom, 1. Februar. Ein Telegramm der N3talie° auS Kairo meldet, ein Garderegiment deS Khedive habe wegen der Gefangensetzung seines Obersten, Ali Fehmi, revoltirt, mehrere Personen seien verwundet, in Kairo herrsche Anftegung.
kelegraphische Depeschen.
Wolff'4 teleflr. lr,rrespvu»euz-Burean.
Berlin, 2. Februar. Bei der gestrigen Soiree bei Bismarck bemerkte dieser, daß die Institution deS VolkswirthschaftSrathS sich bis jetzt sehr gut bewährt habe und es k-ine Schwierigkeiten machen werde, daS Institut auf das Reich auSzudehnen. Bikmarck trat lebhaft für seine staatssocialistischen Pläne ein; so meinte er, es müßten die Schule, Armenpflege und das Ver- sicherungSn esen ganz auf die Staatsverwaltung übergehen. DaS Unfallversicherungsgesetz beruhe auf gesunden Prircipien. BiSmarck sprach sich noch für die Rothwendigkeit und Nützlichkeit des VerwendunzS-Gesetzes aus.
— Der permanente Ausschuß des VolkswirthschaftSrathS nahm heute mit großer Majorität den § 1 deS Unfalloersicherungsgesetzes, der das Princip der cbligatorischen Versicherung der Arbeiter bei der Reichsverficherungsanstalt enthält, an, mit den Zusatzanträgen, daß alle Eisenbahn- und Dampfschifffahrtsbetriebe, die richt für den öffentlichen Verkehr bestimmt find, ferner die bei der Landwirthschaft beschäftigten Arbeiter, sofern sie bei Maschinen, die nicht lediglich mit Menschenhand bewegt werden, beschäftigt find, unter die Bestimmungen diese- Gesetzes fallen. 2 6i£ 5 wurden unverändert angenommen.
Petersburg, 2. Februar. Ein officieller Bericht Skobelew's meldet Details über die Eroberung Geok-TepeS; derselbe bezeichnet die Verluste des Feindes als außerordentlich groß. Der Graben sei mit Leichen überfüllt; viele Feinde seien auf der Flucht niedergemacht, außerdem 4000 Leichen In der Festung vorzesurden morden. Die Ruffen erbeuteten eine Menge Gewehre, Berdauflinten, Geschütze, Munition, mehrere Fährchen, viele Kibltken, Mehl und Fourage. Die Ruff^n nahmen 4000 Familien darunter 3 Imam-Familien, gefangen, außerdem noch 700 Perser. Der russische Verlust vom 1. bis 24. Januar betrug 16 Officiere, 267 Mann tobt, 42 Officiere, 647 Mann verwundet, 13 Officiere, 123 Mann contustonirt.
London, 2. Februar, früh. Dem „Reuter'schen Bureau" wird aus Kairo von gestern gemeldet: Zwei Regimenter, welche mit einer Anordnung des Kriegsministers unzufrieden waren, rotteten sich meuterisch zusammen; der Kriegsminister hat, um die öffentliche Ordnung nicht zu gefährden, seine Ent- laffung gegeben, der Khedive hat dieselbe angenommen, die Ruhe ist jetzt wieder hergestellt.


