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1880

Freitag den 30. Juli

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NedaettonSbureaur 1 Schulstraße B. 18. Vxpeditton-öureaur 1

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Vorstand.

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Nachdem auf Grund der §§ 9 und 27 der B-kanntmachung vom 10. Mai l. I-, den Vorbereitungsdienst und die Prüfung der Gerichtsschretber betreffend, zu Mitgliedern der Commission zur Prüfung der Aspiranten zum Gerichtsschretber- und Gerichtsvollzieherdienste am Sitze der Landgerichte bestellt worden sind: Landgerichts der Provinz Starkenburg:

1) der Director bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg Ludwig Machenhauer (Vorsitzender);

Deutschland.

Darmstadt, 27. Juli. Da« Großherzogl. Regierungsblatt (Beilage

** Lnntmachung WPgjWjäg und der

die Prüfung der Gerichtsschretber und Gerichtsvollzieher betreffend.

io Giesse«, IManUgc,

Unterkunft. Lustig ^östigung, fteundliihe (3831

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lfan9 7 Uhr.

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-------------- PreiS vierteljährlich 2 Mar? 20 Pf. mit Bringerlohn.

Erscheint, täglich mit Ausnahme des «ontagS. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi.

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Allstigk- ««!> AmtsMt fit de» Kreis Gießen.

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Muster der Verzeichnisse:

Betreffend: wie oben-

Derzeichniß der

Betreffend: Frostschaden an den Obstbäumen. , den 27. Juli 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a« die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat auf Antrag der Großh. Centralstelle für die Adwirthschaftunddic^l-.ndmrthfchast. licken Verein- durch Verfügung vom 16. L M. zu Nr. 15267 angeordnet, daß ui der ersten Halste de» Monats August aUe ,n ^otge des Winters 1879/80 abgestorbenen und alle gesund gebliebenen Obstbaume gezählt und nach Art, sowie ungesah

Ww*b"üstra«en S?e^dah-r"dkser^Anordnung für jede Ihren Bürgermeistereien zugehörige Gemarkung zu entsprechen und demgemäß daS Geeignete zu bestimmen. Sollte ^zur Ausführung dieses Unternehmens das Ihnen zur Verfügung stehend- Polizechersonal nicht genügen, so fö7nen. S*e ^j ^r ^er Atzung auch besondere Commissionen durch die Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise den Gemeinderath, wählen lasten (stehe Gemeinde -rdnung ati 50 Empfchlenswert^^ die Obstbaumbesitzer Ihrer Gemarkungen auf oitsübliche.odersonstangemchE

ließen, »BreÄn uub gesund gebliebenen Obstbäume bis zu einem gewissen Termine zu nottren und wenn Sie dann di- betreffenden Notrzen tut- sammeln ließen. Wo es erforderlich erschiene, könnte eine Aufnahme der Bäume an Ort und Stelle eintreten.

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muthmaßlicheS Alter im Einzelnen genannt wird.

8 - W « »«.,« IST,/» -d <« >«. « «'l-

gebliebenen Obstbäume einzusenden.

Ihrer Vorlage sehen wir längstens bis zum 25. August l. I. entgegen.

Dr. Boekmann-

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- Betreffend: Wtesenverbcsterung zu Burkhardsfeld-n. ,

Ätfaalltlaachllllg.

Wir bringen unter Bezugnahme auf das Wiesenculturgesetz ^7 Ocwber ^830 (R-gkrungs-B^tt L--it-^365)^ur^Kennt^ß Gemarkung

- Stäfa »«n ÄxxsrÄ1

Donnerstag den 16. September, Nachmittagsaus dem "r Zeffpachter, L-hnSherrn und Erbbestands-

stattfinden wird, wobei sämmtliche bei dem Verbifserungsplane bethrüigren Grundoesttzer stimmberech g s , p

'ifcs -b,t

Zl :

u. s. w-

Von 90100

Birnbäume

Kirschbäume

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Nußbäume

Zwetschenbäume

weiter l Li-r- kommende Obst­baumarten sind be­liebige Rubriken zu bilden)

Bemerkungen.

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