1880
Freitag den 30. Juli
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Gemeinde . .
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Vorstand.
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Nachdem auf Grund der §§ 9 und 27 der B-kanntmachung vom 10. Mai l. I-, den Vorbereitungsdienst und die Prüfung der Gerichtsschretber betreffend, zu Mitgliedern der Commission zur Prüfung der Aspiranten zum Gerichtsschretber- und Gerichtsvollzieherdienste am Sitze der Landgerichte bestellt worden sind: Landgerichts der Provinz Starkenburg:
1) der Director bei dem Landgerichte der Provinz Starkenburg Ludwig Machenhauer (Vorsitzender);
Deutschland.
Darmstadt, 27. Juli. Da« Großherzogl. Regierungsblatt (Beilage
** Lnntmachung WPgjWjäg und der
die Prüfung der Gerichtsschretber und Gerichtsvollzieher betreffend.
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Erscheint, täglich mit Ausnahme des «ontagS. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pi.
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Allstigk- ««!> AmtsMt fit de» Kreis Gießen.
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Muster der Verzeichnisse:
Betreffend: wie oben-
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Betreffend: Frostschaden an den Obstbäumen. , den 27. Juli 1880.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat auf Antrag der Großh. Centralstelle für die Adwirthschaftunddic^l-.ndmrthfchast. licken Verein- durch Verfügung vom 16. L M. zu Nr. 15267 angeordnet, daß ui der ersten Halste de» Monats August aUe ,n ^otge des Winters 1879/80 abgestorbenen und alle gesund gebliebenen Obstbaume gezählt und nach Art, sowie ungesah
Ww*b"üstra«en S?e^dah-r"dkser^Anordnung für jede Ihren Bürgermeistereien zugehörige Gemarkung zu entsprechen und demgemäß daS Geeignete zu bestimmen. Sollte ^zur Ausführung dieses Unternehmens das Ihnen zur Verfügung stehend- Polizechersonal nicht genügen, so fö7’nen. S*e ^j ^r” ^‘er‘ Atzung auch besondere Commissionen durch die Stadtverordnetenversammlung, beziehungsweise den Gemeinderath, wählen lasten (stehe Gemeinde -rdnung ati‘ 50 Empfchlenswert^mö^ die Obstbaumbesitzer Ihrer Gemarkungen auf oitsübliche.odersonstangemchE
ließen, »BreÄn” uub gesund gebliebenen Obstbäume bis zu einem gewissen Termine zu nottren und wenn Sie dann di- betreffenden Notrzen tut- sammeln ließen. Wo es erforderlich erschiene, könnte eine Aufnahme der Bäume an Ort und Stelle eintreten.
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muthmaßlicheS Alter im Einzelnen genannt wird.
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gebliebenen Obstbäume einzusenden.
Ihrer Vorlage sehen wir längstens bis zum 25. August l. I. entgegen.
Dr. Boekmann-
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- Betreffend: Wtesenverbcsterung zu Burkhardsfeld-n. ,
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Wir bringen unter Bezugnahme auf das Wiesenculturgesetz ^7 Ocwber ^830 (R-gkrungs-B^tt L--it-^365)^ur^Kennt^ß Gemarkung
- sä Stäfa »«n ÄxxsrÄ1
Donnerstag den 16. September, Nachmittagsaus dem "r Zeffpachter, L-hnSherrn und Erbbestands-
stattfinden wird, wobei sämmtliche bei dem Verbifserungsplane bethrüigren Grundoesttzer stimmberech g s , p
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Zl :
u. s. w-
Von 90—100
Birnbäume
Kirschbäume
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Nußbäume
Zwetschenbäume
weiter l Li-r- kommende Obstbaumarten sind beliebige Rubriken zu bilden)
Bemerkungen.
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