Nr. 47.
Mittwoch den 25. Februar
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A«M- Wh AmtshW sil Hk« Kreis Gieße«.
WeoorttsrrSbnrea« r
Schulstrahe B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montag-.
Preis vierteljährlich 2 Mar? 20 Pf. mit L tngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
WUBIIWIWIMUMBI
Amtticher H8eik. Bekanntmachung.
Gefundensr 2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Broche, 1 Pfeife, 1 Zange, 1 Handschuh, eine Rolle Schreibpapier, 1 Pelzstauchen, 1 Taschenmesser, 1 Baschlik.
Zugelaufen 1 großer schwarzer Hund.
Die gefundenen Gegenstände find auf der Polizeiwache (Schloßgaffe 258) aufbewahrt. Gießen, den 23. Februar 1880. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
Fresenius.
Deutschland.
Darurstadt, 24. Februar. Die „Darmst. Ztg." ist ermächtigt, aus einem von Seiner Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Alexander an Seine Durchlauchtigste Gemahlin gerichteten Briefe folgenden Auszug zu geben, der aus dem sranzöstschen Inhalt des Briefes übersetzt ist.
Am Bahnhose wurde ich von allen Söhnen des Kaisers und Sandro (güifi von Bulgarien) empfangen und nach dem Wtnterpalais geleitet. Auf der Treppe erwartete mich der Kaiser und wollte mich in meine Zimmer führen, was ich ablehnte; wir begaben uns nun durch den großen Corridor nach Seinen Appartements, als plötzlich eine furchtbare Detonation erfolgte; der Boden unter uns hob fich wie durch ein Erdbeben, alle Gasflammen im Cor-- rcidor erloschen. Vollständige Ftnsterniß, entsetzlicher Staub und Geruch von Pulver und Dynamit. Man rief uns zu, daß ein Kronleuchter in dem Salon yerabgestürzt sei, wo der Tisch für das Familiendiner gedeckt war. Ich eilte mit dem Thronfolger und Wladimir dorthin, während Graf Adlerberg den Kaiser zurückhielt in der Ungewißheit, was noch folgen könnte, da man an eine Gas- rxploficrr glaubte. Wir fanden alle Frnsterscheiben zerbrochen, die Wände gesprungen, die Kronleuchter zertrümmert u. s. w. und einen erstickenden Pulvergeruch : es war kein Zweifel mehr, daß unter dem Salon, in welchem der Kaiser seit der Rückkehr der Kaiserin speist, eine Mine gesprungen war; durch meine Ankunft war die Dinerstunde um eine halbe Stunde verlegt worden, und so kam es, daß die kaiserliche Familie noch nicht in dem Eßzimmer versammelt war- (Dieses provisorische Speisezimmer gehört zu dem Appartement, welches ich sonst immer bewohne, und nur well ich gerne mit Ludwig zusammen wohnen wollte, hatte ich mir diesmal ein anderes ausgebeten). Die Mine befand fich in einem Keller unter der Hauptwache und diese wiederum unter dem Speisezimmer; fle war aber doch nicht stark genug, um die Gewölbe zu durchbrechen. Wir hörten von unten entsetzliches Jammergeschrei: es waren die armen Soldaten cotn finnländischen Garde-Regiment, unschuldige Opfer dieses neuen Verbrechens, die mit den Steinplatten des großen Wachtsaales erst in die Höhe und dann in den Keller hinab geschleudert worden waren; von den 60 Mann waren ungefähr 50 getödtet oder verwundet. Der Anblick war herzzerreißend, als wir mit dem Thronfolger hineindrangen. Eine der großen Küchen war auch eingestürzt. Man hat bis heute früh 10 Leichen gesunden, 8 Soldaten sind sterbend, 44 verwundet, darunter auch Civiliften.
In einem großen Theil des Winterpalais sind die Doppelfenster zertrümmert, auch in meinem und Ludwigs Zimmern. Ein großes Glück ist, daß die arme Kaiserin, die bei meiner Ankunft schlief, gar nichts hörte. Heute früh hat ihr der Kaiser einen Theil der Wahrheit mitgetheilt, die sie ruhig rmd gefaßt anbörte. Gestern hatten wir ^hr nur von einer Gasexplofion gesprochen. Wir brachten noch die halbe Nacht in Erwartung weiterer Schreckensereignifse zu, aber, Gott sei Dank, erfolgte nichts mehr.
Darmstadt, 23. Februar. Gutem Vernehmen nach steht von Seiten "des Reichs der Erlaß von Ausführungsverordnungen, wie solche in den §§ 3 und 6 des Reichsgesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Verbrauchsgegenständen vorgesehen find, vorerst nicht in naher Ausficht. Die Polizeibehörden des Großherzogthums haben deshalb von Grohh. Ministerium die Weisung erhalten, lediglich an der Hand des Gesetzes eine strenge Überwachung des Verkehrs mit den darin benannten Gegenständen eintreten zu lasten und gegen Fälschungen rc. von Nahrungs- oder Genußmitteln die Hülse des Strafrichters in Anspruch zu nehmen. (D. Ztg.)
Darmstadt, 24. Februar. (Rückfallfieber). Die Nachforschungen über die Herkunft und Reiseroute der in den Hospitälern zu Darmstadt, Hanau und Heidelberg neuerdings aufgenommenen Recurrenzkranken scheinen den Verdacht zu begründen, daß außer den in der Provinz Oberheffm bestehenden bekannten Jnfectionsheerden auch in Mannheim und in Orten der Bergstraße, ferner im Kreise Groß-Gerau, in der Gegend um Frankfurt, insbesondere auch bei Höchst am Main, dann aber auch im nordöstlichen Gebiet der Pro- oinz Starkenburg bereits weitere Heerde bestehen, von welchen aus Rückfalltyphus zur Verbreitung gelangt. Zur Vermeidung der zu befürchtenden zu- aehmenden Verschleppung der genannten Seuche ist insbesondere die Ueberwachung der Logirwirthschasten und Herbergen, die Ermittelung der in denselben erkran- llenden Personen und deren alsbaldige ärztliche Untersuchung unumgänglich uiöthig. In diesem Sinne find neuerdings wieder sehr bestimmte Weisungen an die Behörden und an das ärztliche Beamtenpersonal, insbesondere Seitens unserer Regierung, ergangen.
—, Um der drohcnden Gefahr einer Einschleppung und demnächstigen Weiterverbreitung des zur Zeit in mehreren Kreisen des Großherzogthums herrschenden Rückfallfiebers in die Gefängnisse, polizeilichen und gerichtlichen Hiftlocale des Großherzogthums vorzubeugen, hat das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz vor einiger Zeit schon die strenge Durchführung einer sanitären Ueberwachung der genannten Anstalten verfügt und den bezüglichen Verwaltungsbehörden dahin gehende Instructionen ertheilt.
Insbesondere soll auf eine Absonderung der nur vorübergehend Detinir- ten von anderen Jnhastirten geachtet und der Erhaltung der Reinlichkeit der Räume und der Utenstlien in denselben eine vermehrte Aufmerksamkeit zugewendet werden. Die Kreisärzte der Kceis-Gesundheitsämter, die Kreis-Assistenzärzte und die delegirten Kreisärzte sind angewiesen worden, sich durch regelmäßige Besuche von dem Gesundheitszustände der in den polizeilichen und gerichtlichen Hastlocalen ihres Wohnortes eingelieferten und bereits bett» nirten Gefangenen zu überzeugen und jedem Auftreten einer fieberhaften Krankheit bei denselben die größte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Etwa an Rücksalltyvhus Erkrankte oder dieser Krankheit Verdächtige sollen streng isolirt und sofern möglich alsbald in ein geeignetes Krankenhaus, jedoch nicht unter Benutzung der Bahn, verbracht werden. (D. Ztg.)
Berlin, 22. Februar. Die officiöse „Prov.-Corresp." schließt einen längeren Artikel über die diesmalige Reichstagssesston mit folgenden Sätzen: „Eine Vorlage, bei welcher vielleicht lebhafte Meinungsverschttdenheiten hervortreten können, betrifft die nicht mehr alljährlich, sondern ein Jahr um das andere vorzunehmende Feststellung des Reichsbudgets mit der Maßgabe, daß jedes Mal zwei Jahresbudgets gleichzeitig, aber dem Inhalt nach getrennt zur Beschlußnahme gelangen sollen. Wenn diese Veränderung von manchen Stimmen als eine Schmälerung der Rechte des Reichstags dargestellt wird, so ist eine solche Behauptung kaum verständlich. Die Rechtsverminderung wird darin gesucht, daß mit der alljährlichen Budgetseststellung die Nothwen- digkeit der alljährlichen Berufung für den Reichstag wegfällt. In der Richt- berusung, wenn fie einmal stattstnden sollte, wird für den Reichstag die Beraubung der Möglichkeit, seine Rechte auszuüben, während einer Sesstonsdauer gesehen. Die Rechnung ist aber selbst nicht arithmetisch richtig. Denn wenn — was nicht vorauszusehen — die zweijährige Berufung des Reichstags zur Regel würde, so würde die Sesfion dann bei einer entsprechenden Einrichtung für die Landtage 6 Monate und länger in Anspruch nehmen dürfen, während bei der alljährlichen Berufung die Sesfion doch nur 3 Monate und vielleicht etwas darüber aus Rücksicht auf die in demselben Jahre arbeitenden Landtage in Anspruch nehmen kann. Die Frage würde sich darauf zurücksühren: ob es bester ist, wenn der Reichstag und die Landtage ihre Aufgaben alljährlich in dreimonatlichen Abschnitten, oder ein Jahr um das andere in sechsmonatlichen Abschnitten erledigen? Wer den Werth längerer ununterbrochener Zeiträume für zusammenhängende Arbeiten kennt, der dürfte in der Antwort zu Gunsten der jetzigen Regel doch nicht so rasch sein, als es heute die Stimmen find, welche sich selbst und der öffentlichen Meinung nicht die Zeit zur Prüfung gönnen."
— Die „Volksztg." schreibt: In unterrichteten parlamentarischen Kreisen wird versichert, daß der Reichskanzler fich nur zu einer bedingunSlosen Annahme des Militärgesetzes durch den Reichstag verstehen und namentlich entschiedenen Widerspruch gegen etwaige Anträge aus Herabsetzung des Termins für die Feststellung der Präsenzstärke des Heeres erheben werde. Nach dem Laufe der Dinge ist der Reichskanzler persönlich davon überzeugt, daß er zur Durchdringung des Militärgesetzes unbedingt der Unterstützung der national- liberalen Fraktion bedürfen würde, da das Centrum deut Anscheine nach der Militärvorlage entschiedene Oppofition machen wird. Wir hören übrigens, daß der Reichskanzler nur bei den dringendsten Anläffen im Reichstage zu erscheinen und dort das Wort zu nehmen gedenkt.
— Ueber die bei den Nihilisten gemachten Funde erzählt man sich in Petersburg (nach einem Briefe der „Posener Zeitung") Folgendes: Unter den beschlagnahmten Papieren befand sich eine chiffrirte Depesche, welche in der dritten Abteilung der kaiserlichen Kanzlei nur mit Mühe enträthselt werden konnte. Aus dieser Depesche geht hervor, daß eine bedeutende Anzahl von Osficieren der Lmientruppen, ja sogar der Garde, wie nicht minder einige Großwürdenträger, selbst solche, die der Person des Kaisers nahe stehen, mit den Nihilisten in Verbindung getreten find, um den Kaiser endlich zu nöthigen, dem Lande eine Constitution, der Armee, Preffe und den Schulen mehr Frei- heit zu geben. Die Entdeckung dieser Depesche, wie andere Schriftstücke soll


