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24.10.1880 Zweites Blatt
 
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Sonntag den 24 October

Zweites Blatt

1880

srr. 249.

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Erscheint täglich mit Ausnahme des MsntagS.

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PreiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlobu, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark SS

Kübeln zum Transport zugelassen werden. Großh. Staatsministerium sei über den Vorgang mit dem Anhetmgeben unterrichtet worben, den Großh. Bevollmächtigten zum Bundesrath, Etaatsrath Dr. Neidhardt, zu beauftragen, bei den Verhandlungen der Angelegenheit im Bundesrath für Annahme der bezeichneten Erleichterungen zu wirken.

Betreffs der Beförderung^-, bezw. Verpackungs-Vorschriften für frische Häute u. s. w. als Einzelgut schienen die Ansichten darüber, welche Zugrständniffe für solche Sendungen nothwendig und zweckentsprechend sind, auseinander zu gehen, und dürfe es sich bei dieser Sachlage wohl empfehlen, daß die Handelskammern wegen desfallsiger Desiderien bittet mit ven Eisendahnverwaltungen verhandelten, um sachgemäße Anträge an den Bundesrath vorzubere'.ten.

3. Von mehreren Seiten war darüber Klage geführt worden, daß der Fahrplan der Oberhessischen Eisenbahnen, der am 15. Oktober zur Einführung gelangen sollte, Positionen enthalte, welche die Jntereffen des Verkehrs auf's Höchste schädigen, und wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß das späte Eintreffen des ersten Zuges von Gelnhausen um 10 Ubr 41 Minuten Vormittags und das verfrühte Eintreffen des letzten Zuges von Fulda bei dem Wegfall der beiden bisher um 4 Uhr 25 Minuten Nachmittags und 10 Uhr Abends hier angelangten Züge sehr mißständig sei und dringend der Abhilfe bedürfe, deren Befürwortung von der Kammer erbeten wurde. Man erkannte in beiden Beziehungen die Beschwerde als begründet an und richtete eine Eingabe an Großh. Ministerium, welche die gewünschte Ab­änderung zur Folge hatte, daß der erste Zug von Gelnhausen nunmehr um 9 Uhr 20 Minuten Vormittags ankommt, während dem zweiten Destderium wegen zu berücksichtigender An­schlüffe nur insoweit Rechnung getragen werden konnte, daß der letzte Zug von Fulda statt um 6 Uhr 30 Minuten, wie vorher beabsichtigt, um 6 Uhr 58 Minuten Abends Gießen erreicht.

4. Die Dtrcction der Köln-Mindener-Eisenbahn berichtet in Folge der ihr zur ressort­mäßigen Behandlung überwiesenen, an den Minister der öffentlichen Arbeiten gerichteten Ein­gabe, daß bei den in der Umarbeitung begriffenen Tarifen für den Verkehr zwischen diesseitigen und Stationen der Rheinischen Eisenbahn auf Berechnung direkter Taxen für ihre Station Gießen im Verkehr mit sämmtlichen Stationen der Rheinischen Eisen­bahn Bedacht genommen werden wird und daß sie bereit sei, bis zur Herausgabe des neuen Tarifs direkte Frachtsätze für den Transport von Schwemmsteinen von den betreffenden Stationen der Rheinischen Eisenbahn nach Gießen, welche mit denjenigen für Kinzenbach im Verhältniß stehen, schon jetzt zur Einführung zu bringen, falls man hierauf Werth legen sollte. Die Kammer erkennt das Entgegenkommen dankbar an, erwidert, daß diese Einrichtung im Jn- tereffe der Betheiligten aus den bereits dargelegten Gründen höchst nothwendig sei, und ersucht um alsbaldige Einführung der ermäßigten Frachtsätze.

5. Die Handelskammer zu Offenbach a. M. bittet in Folge der diesseitigen Erklärung vom 13. v. M., betreffend die Beseitigung des Kohlenoetroi für industrielle Zwecke, um Mittheilung der Maximalsumme, welche in Gießeu als Koblenoctroi für den einzelnen Betrieb festgesetzt ist, und um approximative Angabe der Höhe des Gesammikohlenverbrauchs der größeren Consumenten, welchem Verlangen nach Möglichkeit staltgegeben wird.

6. Die Handelskammer zu Koffel berichtet, daß das sie seit längerer Zeit beschäftigende Projekt der Canalisirung der Fulva bis Cassel in Verbinvung mit der Strom- regulirung der Weser festere Gestalt angenommen habe, und daß die Frage, ob die preußische Regierung den Gegenstand schon jetzt ernstlich in Angriff nehmen werde, ihrer Ent­scheidung nahe gerückt zu sein scheine. Sie wiffe, daß die Eröffnung dieser Wafferstraße auch für hiesige industrielle Kreise von großer Wichtigkeit fei, und bittet deßhalb um Befürwortung der Angelegenheit an den maßgebenden Stellen, welchem Wunsche in Anbetracht der Bedeutung von Canälen für die Hebung des internen und internationalen Verkehrs Deutschlands im All­gemeinen und des hier vorliegenden Projekts für die Jntereffen unseres Bezirks und der Pro­vinz Oberhtssen, welche nach angestellten Ermittlungen schon unter den gegebenen Verhältniffen mit einer Transportmenge von etwa 220,000 Centner jährlich bethetligt sein würden, ins­besondere, durch Eingaben an Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, sowie an den Minister für öffentliche Arbeiten, Herrn Maybach in Berlin, entsprochen wird.

7. Das Kaiserliche statistische Amt in Berlin wünscht für das Jahr 1879 Monats- durchschnittspreisc bestimmter Gerstensorten, namentlich der zur Brauerei ver- wendctln, welche seither nur aus 14 der wichtigsten Marktorte nach den Ermittlungen der dortigen Handelscorporationen mitgetheilt seien, auch aus dem Bezirke der Kammer zu erfahren, da die seitherigen Publikationen nicht vollständig und ausreichend genug gewesen seien, um daraus zutreffende Durchschnittspreise, so wie sie für die preisstatistischen Veröffentlichungen noth­wendig sind, zu berechnen.

Man beschließt, einschlägige Erhebungen aus dem hier vorliegenden Material zu sammeln und, in geeigneter Weise zusammengestellt, der ersuchenven Behörde zu übermitteln.

8. Eine Anzahl hiesiger Kaufleute klagt darüber, daß die Züge 15 und 16 des Winterfahrplanes nicht die ganze südliche Bahnstrecke der Oberhessischen Eisen­bahnen von Gießen bis Gelnhausen ohne Unterbrechung durchlaufen, da es hierdurch nicht mehr ermöglicht sei, von den Stationen jenseits Nidda, wegen der zu kurz bemeffenen Zeit für den Aufenthalt, nach Erledigung der Geschäfte an demselben Tage wieder nach Gießen zurück zu reisen, und ersucht die Kammer, dafür eintreten zu wollen, daß diese UnzutragUchkett be­seitigt werde.

Nach bereits früher angestelUen Erhebungen wurden diese beiden Züge hauptsächlich um deßwillen gebrochen, weil sonst bei nur drei täglichen Zügen es den Interessenten dieffcits Nidda nicht hätte ermöglicht werden können, die Frühanschlüsse in Gießen, und denjenigen jenseits Nidda, die Frühanschlüffe in Gelnhausen zu erreichen. Da jedoch für die durchgehende Fahrt dieser Züge hier ein allgemeines Jntereffe vorliegt und damit zugleich der große M'ßstand beseitigt würde, daß durch die bestehende neue Einrichtung der Personen- und Post- verkehr zwischen den beiden Hauptstationen Gießen und Gelnhausen schon Nachmittags 1 Uhr, bezw. 1 Uhr 19 Minuten gänzlich aufhört, so beschließt man, dem Gesuche zu entsprechen und bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz dahin vorstellig zu werden, daß die Um­wandlung der Züge 15 und 16 in durchgehende von Großh. Staatsreglerung angcordnet werden möchte.

Berlin, 20. Octbr. DieNorddeutsche" schlägt vor, daß den Straf­gerichten ein Mittel gegeben würde, um ohne viele Recherchen den Landstreicher vom wandernden Arbeiter zu unterscheiden; ein solches Mittel ist das obltga» torische Arbeitsbuch. Wenn neben dessen Einführung das Strafgesetzbuch eine Ergänzung dahin erzielte, daß jeder Handwerksgeselle und Arbeiter, der ohne ein ordnungsmäßig geführtes Arbeitsbuch auf dem Beitel getroffen wird, als Landstreicher betrachtet wird, und daß der Landstreicher zur Verbüßung seiner Haststrafe dem nächsten Arbeitshaus überwiesen werden kann, so wäre wieder gegründete Aussicht, das Vagabondenthum einigermaßen wirksam zu bekämpfen, und zugleich dem besseren Thetl der wandernden Arbeiterbevölkerung ein großer Dienst erwiesen. Nicht minder würde die ganze bürgerliche Gesellschaft, wenn das regellose Almosengeben und mancherlei sonstigen Nachthetle eines ausge­dehnten Vagabondtrens beschränkt werden könnten, sich beglückwünschen können, wie es endlich auch von unschätzbarem Gewinn wäre, wenn die irrigen Vor­stellungen von einer zunehmenden Verarmung Deutschlands, welche im Ausland durch die sich häufenden Klagen deutscher Blätter über das Anwachsen des Vagabondenthums sich bilden, wieder richtigeren Ansichten Platz machten. Wahrlich, Gründe genug, um ein bisher weniger beachtetes Gebiet der Gewerbe- ordnungs-Reform der öffentlichen Meinung zur Beachtung zu empfehlen. Die Errichtung einer Filiale der Straßburger Tabaksmanufactur in Berlin, ist jetzt an den Bedingungen gescheitert, welche die Verwaltung der Manu- factur stellt und welche das Glück, Vorsteher einer solchen Verkaufsstelle zu sein, für jeden überlegenden Kaufmann als ein sehr zweifelhaftes erscheinen lassen. Es soll nämlich verlangt werden, daß alle aus der Fabrik zum Betriebe des Verkaufsgeschäftes bezogenen Maaren baar bezahlt werden, und zwar soll, während die Fabrikate hier zum Fabrikpreise verkauft werden müssen, nur ein Rabatt von 6 pCt. gewährt werden, eine Bedingung, durch welche der Vor­steher sebr in Nachcheil gesetzt wird gegenüber seinen Concurrenten, welche bet Privatfabrtkenten auf Credtt kaufen und ihre Verkaufspreise ganz nach Belie­ben normiren können. Außerdem aber verlangt man in Straßburg, die durch eine nicht unbedeutende Caution zu gewährleistende Verpflichtung eines Um* satzes von mindestens 250 000 Jt. jährlich, ein Umsatz, wie ihn in Berlin im Detailgeschäft die beliebtesten Geschäfte in inländischen und ächten Cigarren zusammen genommen auch nicht annähernd machen.

Berlin, 21. Octbr. Dem Vernehmen nach wird mit der in Vorbe­reitung begriffenen Reform des Militär-Strafverfahrens vielleicht eine defini­tive Regelung des Militär-Arrestsystems verbunden werden. Als nämlich das deutsche Militär-Strafgesetzbuch dem Reichstage im Entwurf vorlag, stieß die Regelung des Arrestsystems auf Schwierigkeiten. Man war zwar allseitig einig darüber und auch die Regierung stellte sich dem nicht entgegen, daß eine Milderung des bisherigen Systems eintreten müsse. Dagegen wurde von militärischer Sette auf Beibehaltung eines verschiedenartig geschärften Arrestes im Intel esse der Dtsciplin ein großes Geu icht gelegt. Schließlich wurde die definitive Regelung des Arrestsysteu s der Zukunft Vorbehalten und eine Enquete zur Feststellung der Einwirkungen der verschiedenen Arrestarten auf den Gesund- heitszustand des Militärs in Anregung gebracht. Inzwischen sind nun Seitens des preußischen Kriegsmtntsteriums Ermittelungen darüber angestellt worden ob und in welcher Weise Arreststrafen auf die Gesundheit der davon Betroffe­nen von Enfluß gewesen sei und ob es nachweisbar, daß eine Krankheit, die sich nach der Strafvollstreckung eingestellt hat, mit der besonderen Art der Ernährung und des Aufenthalts in Zusammenhang zu bringen ist. Wahr­scheinlich wird das Ergebwß dieser Ermittelungen demnächst der in Aussicht gestellten Ecquete-Commtssion vorgelegt werden.

Straßburg, 21. Octbr. Gelegentlich des hier stattfindenden Elsaß- Lothrtngen'schen Lehrertages, bet welchem 850 Lehrer und eine Anzahl Lehre­rinnen, der größten Mehrzahl nach eingeborene Elsässer, versammelt waren, wurden begeisterte Toaste auf den Kaiser und den Statthalter v. Manteuffel auSgebracht. Lehrer Schweitzer aus Mülhausen (geborener Elsässer) brachte folgenden Trtnkspruch aus: Ein volles Glas dem Manne, der seine Hetmath verlcsien, um Elsässer zu werden und das aus seinen politischen Banden her- auSgerissene Land nicht mit dem Arme deS Siegers, sondern mit Milde und Nachsicht einer ruhigen inneren Entwickelung und einer gesetzlichen Selbststän­digkeit entgegenzuführen und die Eroberung der Herzen mit unverdrossener Arbeit zu vollziehen! Möge dem treuen Stellvertreter unseres gnädigen Kai­sers der schöne Lohn werden, die Verwirklichung seiner Ideen recht bald zu schauen I Die Versammlung stimmte begeistert in das Hoch auf den Statt­halter ein.

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Giepen, 23. October. Aus den Verhandlungen der Großherzoglichen Handels­kammer.

1. Der Vorsitzende berichtet über 43 Eingänge.

2 Großh. Ministerium des Innern und der Justiz theilt mit, daß die neuerdings ge- tTnff,ne BeNimmuna zu £ 48 des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands, wonach frische Häute nur in festen, dicht verschlossenen Fässern, Kübeln oder Kisten verpackt »um Transport zugrlassrn werden sollen, zu Beschwerden Anlaß gegeben, hinsichtlich welcher es mit Großh. Ministerium bei Finanzen in Benehmen getreten sei und in vorläufiger Erledigung dieser Klagen von letzterem die Nachricht erhalten habe, daß, soweit es sich um Beförderung der fraglichen Gegenstände in Wagenladungen handelt, die Eisenbahnverwaltungen veranlaßt worden sind, die gewünschten Erleichterungen eintreten zu lassen so das, frische, ausgehornte Häute, wenn in Wagenladungen aufgegeben, auch ohne Verpackung in Fässern, Kisten unv

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ASM- Hitb Amtsblatt für de« Kreis Gieße«.

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Auf dem Bahnhof zu Halle siel ein Mädchen dem Publikum durch seine Riesengröße auf. Dasselbe, welches aus Holleben, Kr. Merseburg, stammt, soll nach Militärmaß 21 Zoll, also gegen 7 Fuß preuß. messen, eS ist demnach um mehrere Zoll größer, als der größte Gardist des preußischen Gardecorps. Das Gewicht soll die enorme Schwere von bereits über 2/z Centner erreicht haben, trotzdem das Mädchen erst Ostern confirmirt worden, also noch lebt ,ung st. Weiter wird mitgetheilt, daß ein Schaubudenbesitzer den Angehörigen 60 000 geboten habe, um das Mädchen in seinen Besitz zu bekommm und auf Jahrmärkten die Schaulust der mu- gierigen Menge zu befriedigen. Das Anerbieten soll jedoch zurückgewtesrn worden sein

Die Gebrüder Stollwerck in Köln haben am 1». ^etober durch die Post ihren sämmtlichen Kunden, 18,400 an der Zahl, zur Erinnerung an die Vollendung des Domes eine galvanisch vergoldete Medaille zugeschickt. Diese zeigt auf ^"EimnSeite^denDom in seiner Vollendung, auf der anderen die Bildnisse des Königs Luedrich Wilhelm IV. und des Kaisers Wilhelm. Zugleich mit der Medaille wurde eine Abbildung, eine kuxze Bau­

geschichte des Dome« und das von Scherenberg verfaßte Gedicht zur Feier der Vollendung deS Domes versandt.

»auSburfche itn für das ioio-l geiudit.

Jntr gesucht in irrbrauerii. btt gegen mäßige hnuug bei iismarckilraßr.

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