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Nr. 1O.

Dienstag den 13. Januar

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Amtze- ilni> AmtsW für de« Kreis Gieße«

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RedaettonSburea« r

ExpeditionSbureau:

| Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pst

Amtlicher HHeil.

Bekanntmachung.

Betreffend: Das Ersatz-Geschäft für 1880.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung, fordern wir alle im Jahr 1860 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in ftühe- ren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufbalten, hiermit aus, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit Ovrv 18. Januar bis zum 1. Februar L I. bei der Bürgermeisterei ihres Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loosungs-Schein vorzulegen.

Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlaffen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung k. verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen An­meldungen verpflichtet.

Die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lasten.

Gießen, am 2. Januar 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Prüfung der Bewerber uw Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst im Frühjahr 1880.

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen sich der im nächsten Frühjahr lfd. Jahres stattstndenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden hierdurch aufgesordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei Meidui g des Ausschlusses von dieser Prüfung

spätestens bis zum 1. Februar 1880

bet der unterzeichneten Prüfungs-Commission einzureichen.

Hinsichtlich der Anbringung der Gesuche wird im Speciellen das Folgende bemerkt.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großher- zogthum Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr erfolgen.

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu ver» wenden. Auch erscheint es zweckdienlich wenn stets die nähere Adresse angegeben wird.

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

s)Geburts-Zeugniß;

d) Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Frer- willigen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu verpflegen;

c) ein Unbefcholtenheitszeugniß, welches von der Polizei: Obrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde auszustellen ist;

d) einen selbstgeschriebenen Lebenslauf.

Zu pos. b. wird noch besonders darauf hingewiesen, daß in dem Einwilligungs-Attest die Erklärung des Vaters oder Vormundes, in der Lage zu sein, den Freiwilligen während des einjährigen Dienstes unterhalten zu können, nicht fehlen darf und daß die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (Französisch, Englisch, Lateinisch oder Griechisch) der sich Meldende geprüft sein will.

6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbescholten­heitszeug niß beizulegen.

Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden, gibt die Prüfungs-Ordnung (Aul. 2 zur Ersatz-Ord. I. Theil der Wehr-Ord. vom 28. September 1875 Reg.-Bl. Nr. 55 von 1875) Aufschluß.

Bezüglich des Prüfungs-Termins, sowie des Locals, in welchem die Prüfung stattfindet, erfolgt weitere Bekanntmachung.

Eine specielle Ladung erfolgt nicht.

Darmstadt, den 22. December 1879.

Großherzogliche Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige.

Der Vorsitzende:

Spamer.

Bekanntmachung.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Vorstand des Geflügelzucht-Vereins in Worms die Erlaubniß zur Vornahme einer im März 1880 mit einer G-flügelausstellung zu verbindenden Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß höchstens 12000 Loose ü 50 ausgegeben und mindestens 60 % des Brutto-Erlöses hieraus zum Ankauf der Gewinn-Gegenstände verwendet werden.

Gießen, den 9. Januar 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekman tu

Bekanntmachung.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat die Genehmigung zur Veranstaltung einer mit dem Frühjahrspserdemarkt in Friedberg |it verbindenden Verloosung und zum Vertrieb der Loose im Großherzogthum unter der Bedingung ertheilt, daß höchstens 6000 Loose fr 1 Jl. 50 aus- gegeben und mindestens 75 % des Brulto-Eltrags dec Verloosung zum Ankauf der Gewinngegenstände verwendet werden.

Gießen, den 9. Januar 1880. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.