Ausgabe 
9.5.1880 Erstes Blatt
 
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scheu übrig bleibt. Der Bericht gibt weiter ein Verzeichniß der von Geistlichen in der laufenden Synodalperiode edirten Bücher und bezeichnet ferner die Amtsführung sämmt- licher Dekane als corrett und zwectentsprechend.

Im weiteren Verlaut des Berichts wird der Stellung der Volks­schullehrer als Religionslehrer Erwähnung gethan und ausgefübrt. wie diese im Dienste des Staates stehen, wie jedoch die Pfarrer und höheren kirchlichen Behörden ihren Religionsunterricht zu überwachen haben und wie der Staat denselben zur Aus­übung dieser Obliegenheit einen bedeutenden Einfluß überlaßt. Hieraus schöpft das Oberconsistormm die Möglichkeit, ein Urtheil über die Dienstsührung der Volksschul­lehrer als Religionslehrer abzugeben. Der Bericht sagt nun:Es ist uns nur erfreu­lich daß wir einer größeren Anzahl von Lehrern bas Zeugniß treuer Arbeiter in ihrem Berufe als Religionslehrer ertheilen können und einzelne als ganz vortreffliche Mit­arbeiter der Geistlichen bezeichnen dürfen. Geleugnet soll es aber auch nicht werden, daß es eine zweite und nicht kleine Klasse von Lehrern gibt, welche zwar ihren Religions­unterricht vorschriftsmäßig ertheilen und deßhalb für religiöse Erkenntniß genügend wirken denen es jedoch nicht gelingt, für die religiöse Herzensbildung und das religiöse Leben ihrer Schüler etwas zu leisten, und die oft gar nicht glauben, den Beruf zu haben solches zu erftreben. Geistliche und Kirchenvorstände haben bei Gelegenheit der Kirche'nvisitationen nicht selten geklagt, daß Lehrer keine Wärme in ihren Religions­unterricht brächten und für religiöse Erziehung und echt sittliche Zucht keinen Sinn hätten. Ermahnungen mußten von den Visitatoren vielfach ertheilt werden. Leider gibt es noch eine dritte Art von Lehrern, nämlich solche, welche der Religion, der Kirche und vor Allem den Geistlichen offen, und noch mehr verdeckt, feindlich entgegen­stehen und geradezu den Samen der Irreligiosität aussäen. Heber ihre Anzahl ist nichts Genaueres anzugeben, da ihre antireligiöse Richtung sich selten greifbar kund tbut Im Großen und Ganzen wäre dem Lehrerstande mehr religiöse Wärme und kräftigeres Einwirken auf religiöse Erziehung zu wünschen. Wegen unkirchlichen Ge­bührens war gegen mehrere Lehrer Einschreiten erforderlich.

Was die technischen Leistungen der Lehrer betrifft, so sind dieselben tm Allge­meinen genügend. Einzelne recht tüchtige Katecheten ausgenommen, leidet ihr Verfahren jedoch oft an Oberflächlichkeit ober Unbeholfenheit, noch viel öfter aber an Jncorrect- heit, z. B. der Fragestellung, der logischen Verfolgung der Lehrstoffe, der richtigen Hervorhebung religiöser Momente und dergleichen mehr.

Ueber Mangel an kirchlichem Sinn und fleißigen Kirchenbesuch wurde bei den Visitationen gegen nicht wenige Lehrer, vor Allem solche, welche den Dienst als Organisten oder Kantoien nicht in das Gotteshaus führt, geklagt, ebenso daß dieselben nicht genügend für fleißigen Kirchenbesuch ihrer Schüler und Beaufsichtigung derselben während des Gottesdienstes besorgt seien. Es wäre zu wünschen, daß die Lehrer tm Allgemeinen mit gutem Kirchenbesuch recht fleißig vorangingen, und dieser Wunsch bezieht sich nicht zum kleinsten Theile auf diejenigen in den größeren Orten und den Städten."

Bei der Beurthcilung der Amtsführung der Kirchenvorstande und das Verhalten der weltlichen Mitglieder constatirt der Bericht in ersterer Beziehung nur Günstiges und bemerkt weiter:Unsere Freude sprechen wir darüber aus, daß die weltlichen Mit­glieder bzr Kirchenvorstänbe in ihrer weit überwiegenben Mehrzahl kirchlich gesinnte Männer sinb, bcncn bas religiöse unb sittliche Wohl ihrer Gemeinben am Herzen liege. Rur wenige Ausnahmen sinb constatirt; boch zeichnen sich bie eigentlichen Lanbpfarreien vor den Städten unb manchen größeren Orten mit mehr ftäbtischen Verhältnissen aus." Das Oberconsistorium bebouert sobann, baß es bei ben Gemeinbevertretungen nicht gleichmäßige Erfahrungen gemacht habe, wie bei ben Kirchenvorstänben, unb baß lange nicht alle Gemembevertreter ben in 8 18 ber Verfassung von ihnen verlangtenbe­währten kirchlichen Sinn" in ihrem kirchlichen Verhalten bocumentirten-

In seinem fügenden Theile, welcher ben kirchlichen, religiösen und sittlichen Zu­stand der Gemeinden behandelt, bezieht sich ber Bericht neben ben burch bie Kirchen- visitationen gemachten Erfahrungen auf bie Resultate ber seit 1875 eingesührten, im Jahre 1877 zum erstenmal veröffentlichten kirchlichen Statistik. Bezüglich bes Kirchen- und Abendmahlsbefuchs bemerkt ber Bericht u. A-:Rach ben bei Visitationen ge­machten Erfahrungen gibt es noch eine größere Anzahl von Gemeinben, welche in ber Teilnahme an Gottesdienst und Abendmahl als in normalen Verhältnissen stehend bezeichnet werden müssen; größer aber ist die Anzahl derer, in denen die Kirchlichkeit unter diese Verhältnisse gesunken und leider nicht selten tief gesunken ist. Vornehmlich sind es bie größeren und kleineren Städte und diejenigen Orte, welche an der Heer­straße des modernen Ledens liegen unb in benen sich Fabrikwesen entwickelt hat, beren Kirchlichkeit viel zu wünschen übrig läßt, wenn auch einzelne Ausnahmen constatirt werben müssen. Erfreulich ist bie Erscheinung, daß in ben Stäbten in neuerer Zeit vornehmlich bie gebilbeten Elasten eifriger am kirchlichen Leben theilnehmen, unb man darf hoffen, baß bas Beispiel auf bie übrige Bevölkerung günstig wirken werbe.

In ben mehr Ackerbau treibenben Gemeinben ist ber eigentliche Bauernstanb ber kirchliche Hier sinb es vorwiegenb bie Männer, welche an ber alten kirchlichen Sitte festhalten, währenb in ben Stäbten vor Allem bie Frauen bie Gottesbienste besuchen. Eine ber Kirche abgewanbte unb oft feinbfeiige Presse, welche saft in bie kleinste Hütte bringt, Vergnügungssucht, wachsende Frivolität, falsch-freigeistiges Wesen haben die Kirchlichkeit und damit auch die Religiosität und die Frucht derselben, gute Sitte und Zucht, schwer geschädigt. Am bedauerlichsten aber ist es, baß im Allgemeinen ber Be­stich ber Gottesbienste von Seiten ber erwachsenen Jugenb, namentlich männlichen Geschlechts, zum Erschrecken abgenommen hat. Ein traurige Perspective für bie Zu­kunft!"

Berlin, 6. Mai. Der Antrag Völk wegen Herabsetzung der Beschluß- fähigkeitsziffet des Reichstags findet ungefähr aus folgenden Gründen bet der Mehrheit des Reichstags keinen Beifall: Die Herabsetzung der Zahl der Beschlußfähigkeit würde das Pflichtgefühl der säumigen Abgeordneten noch mehr abstumpfen und bet Annahme einer nicht ganz niedrigen Zahl wäre die Gefahr der Beschlußunfähtgkett eher vermehrt als vermindert. Durch eine sehr geringe Beschlußfähigkeitsziffer aber würde der Werth der Berathungen und der Beschlüsse des Reichstags tief herabgedrückt werden. Es ist schon schlimm genug, daß wegen der Unmöglichkeit, die Beschlußfähigkeit der Volks­vertretung an das Vorhandensein aller dazu gehörigen Stimmen zu knüpfen eine ganz willkürliche Beschlußfähigkettsziffer angenommen werden mußte. Denn da selbst tm vollzähligen Reichstage die Minorität der Wähler tm Grunde genommen gar nicht vertreten ist, so kann es vorkommen, daß tm beschluß- fähtgen Reichstage, tu welchem ja nur ein Abgeordneter mehr als die Hälfte aller vorhandenen sein muß, die Majorität der Wähler nicht vertreten ist, so daß also Gesetze zu Stande kommen können, für welche nur die Minorität des Volkes durch seine Vertreter gestimmt hat. Die Herabsetzung der Be- schlußfähigkeitsztffer würde somit der Würde und dem Gewicht des Reichstags sehr nachtheilig sein. Soll uns das klägliche Schauspiel der Beschlußun- fähigkett in Zukunft erspart bleiben, so wird man, wenn nicht die Diätenzah­lung eingeführt wird, ein Gesetz veranlasten muffen, welches den Abgeordneten bei Androhung des Erlöschens ihres Mandats rc. die Pflicht auferlegt, soweit fie nicht durch bescheinigte Krankheit verhindert ober durch ausdrück­liche Bewilligung des Hauses entbunden werden jeder Sitzung bet- zuwohnen. ________

Telegraphische Depeschen.

Wagner s ieVtfit. Corresp-rrbeuz - Vnrean.

Berlin, 7. Mai. (Reickstag.) Der Gesetzentwurf betreffend bie Controle bes Reichshaushaltsetats unb bes Lanbeshaushaltsetats für 1879/80 wirb in erster unb zweiter Lesung ohne Debatte genehmigt .. .

Minifterial-Director v. Philipsborn empfiehlt bie Ueberemtunft zwischen Deutsch- lanb unb ber Schweiz wegen weiterer provisorischer Regelung ber Handelsbeziehungen zur Genehmigung. Sonnemann klagt, baß bie jetzige Wirtschaftspolitik nicht zu orbentlichen Hanbelsverträgen, sonoeril nur zu kurzen provisorischen Regelungen führe. Der Brief bes Reichskanzlers an Mösle, welcher Gesetzvorlagen über bie Surtaxe b'Entrepot in Aussicht stelle, habe von Neuem schwere Beunruhigung über ben Hanbel,

namentlich Sübbeutschlanbs, gebracht. Die UebereinFunft wirb hierauf in erster unb zweiter Lesung genehmigt.

Es folgt Die britte Beratung bes Wuchergesetzes. Schulze-Delitzsch erklärt sich gegen bie in dem Anträge des Grafen Bismarck beabsichtigte Einschränkung ber Wechsel- fäyigkeit. Die Einbringung beraitiger Anträge mache seine Freunbe mißtrauisch gegen bas ganze Gesetz, besten Anträge sie int Uebrigen billigten Marquarbsen befürwortet bie Beschlüsse zweiter Lesung unb tritt bem Anträge Bismarck entgegen. Rickert äußert sich gegen ben Gesetzentwurf. Richter erklärt, bie Bebenken gegen bas Gesetz seien bei ihm überroiegenb. Der Antrag BiSmarck beweise, baß bie Bestrebungen nach Beschränkung aus bem wirlhschastlichen Gebiete noch nicht abgeschlossen seien. Marcard erklärt sich für Beschränkung ber Wechselfähigkeit. - Winblhorst hält bie Beschränkung ber Wechselfähigkeit für unbebmgtes Erforberniß, namentlich betreffs ber Osficiere, e>tubenten unb Landbevölkerung. Die Generalbiscussion wirb geschloffen. In ber Specialbiscussion werden bie Artikel 1 unb 2 ohne Weiteres genehmigt. Bei Artikel 3 begrünbet v. Kleist-Retzow feinen Antrag, ber hauptsächlich redaktionelle Bedeutung hat. Witte bittet, den ganzen Art 3 wegen juristischer Bedenken abzu- lehneu. Kiefer befürwortet Artikel 3, wahrend Lasker dagegen spricht. Staats- jecretär v. Schelling bittet, bei den Beschlüssen zweiter Lesung zu bleiben. Volk er­klärt sich gegen den Antrag Kleist-Reyow und gegen eine fünfjährige Verjährungsfrist für Rückforderung des wucherischen Darlehens Artikel 3 und der Antrag Kleist- Rctzow werden angenommen; ebenso mit sehr bedeutender Majorität das ganze Gesetz; dagegen stimmen die Fortschrittspartei und einzelne Nationalliberale. Gras Bismarck begründet die von ihm beantragte Resolution auf Beschränkung der Wechselfähigkeit: der Wechsel fei von einem für die Geschäftswelt unentbehrlichen Verkehrsmittel zu einem Werkzeuge herabgesunken, wodurch leichtsinnige Menschen fick leicht Geld zu verschaffen wissen. Von der Wechselfähigkeit müßten hauptsächlich Beamte, Militärs, Frauen und kleine Landwirthe ausgeschlossen werden.

Staatssecretär v. Schelling erklärt, daß er nicht berechtigt sei, im Namen der verbündeten Regierungen eine Erklärung abzugeben, aber conftatiren müsse, daß die verbündeten Regierungen im vorigen Jahre anläßlich des Antrages Reichensperger in ihrer Mehrzahl eine Einschränkung ber allgemeinen Wechselfähigkeit nicht für möglich unb zulässig hielten. Beseler ist gegen bie Resolution, weil ein Bebürfmß bazu nicht nachgewiesen sei. Man bürfe ben jetzt so sensiblen Crebit nicht in solcher Weise beun­ruhigen. Reichensperger befürwortet bie Resolution: es fei nothwenbig, baß die Re­gierung bie Frage erörtere Die Wechselorbnung fei burch die Aufhebung ber Schuld­haft schon sehr alterirt; ihre Revision bezüglich der allgemeinen Wechselfähigkeit not­wendig. In namentlicher Abstimmung wird die Resolution mit 136 gegen 99 Stimmen angenommen.

Das Viehseuchengesetz wird in dritter Lesung durch unveränderte Annahme der Beschlüsse der zweiten Lesung erledigt. Nächste Sitzung Sonnabend Tagesoidnung: Wahlprüsungen unb Elbschiffsahrts-Acte. Lasker's Vorschlag, auch feinen Antrag betr. bie Einverleibung Altonas unb St. Paulis in bas Zollgebiet auf bie Tagesvrbnung zu setzen, wirb abgelehnt.

Berlin, 7. Mai. DerReichs Anz." enthält einen Eclaß des Für­sten Bismarck an die preußischen Gesandten bei den Bundesstaaten, betr. die Hamburger Frage. Der Erlaß constatirt den einstimmigen Beschluß der Bun- desraths-Ausschüffe, nur über die technische, nicht über die verfassungsrechtliche Seite dem Bundesrathe Bericht zu erstatten. Der Erlaß betont ferner die Nothwendigkcit, verfassungsrechtliche Interpretationen im Interesse der Eintracht möglichst zu vermeiden. Die Ausscheidung preußischer Gebietstheile aus dem Hamburger Freihafenbezirk sei ein unbestrittenes Recht Preußens. Die beab­sichtigte Ausscheidung von St. Pauli sei kein preußisch s Interesse, da im Ja- tertffe Altonas das Verbleiben von St. Pauli außerhalb des Zollvereins wünschenswerth sei. Mehr im Interesse Hamburgs sei jene Zolllinie oorge- schlagen. Der Bundesrath könne eme Zolllinie beschließen, ohne die Ver­fassungs-Interpretation bis zum Confl ct zu schärfen. Die Regierungen, welche durch Abtrennung St. Paulis das Verfaffu^gs recht verletzt oder berührfglLtt- ben, können gegen den Antrag stimmen. Die Zolllinie fällt alsdann, wenn die Majorität dafür ist, mit der Preußisch-Hamburger Landesgrenze zusammen. Der Erlaß legt entschieden Verwahrung ein gegen Begründung der Vota durch unrichtige Auslegung der Reichsverfassung. Der Reichskanzler würde in solch m Falle dem Kaiser nicht zu einem Verzicht auf die zweifellose Aufrecht­erhaltung der Verfassung rathen. Es wird ferner die Noihwendigkeit unge- trübtet Erhaltung der Einigkeit der Regierungen betont und die Hoffnung ausgesprochen auf Erledigung der Arvtäze Preußens und Hamburgs im Bun­desrathe durch Verständigung ohne Entscheidung durch Majoritäten und Mino­ritäten. Preußen werde jeden sich in -erhalb der Reichsverfassung bewegenden Antrag gern erwägen, vorausgesetzt daß bie Bundesregierungen d -rüber einig seien, den Versuchen einiger Reichsti^smitglieder zur Beschränkung der ver­fassungsmäßigen Autorität des Bundesraths einmüthig entgegenzutreten.

lieber den von der Reichstags-Commission vorgestern bezüglich der Elbsch-ffsah'tsacte beschlossenen Vo-behrlt, daß die gegenwärtig auf der Elbe bestehende Zollgrenze nur durch Gesetz an eine unterhalb dieser Grenze gele­gene Stelle verlegt werden könne, schreibt dieNordd. Allg. Ztg." : Die Vor­lage werde, wenn die Rrg crung diesen Vorbehalt annehme, für diese Session erledigt fein. Für die Bundesregierungen werde es unmöglich sein, auf daS in Art. 7 der R-ichlvefassung gewährleistete Recht zu verzichten. Der Bun­desrats setzte 1868 in Ausübung dieses Rechtes die jetzige Zolllinie fest und werde auch weitere Modtficationen der Zolllinie nach seiner verfassungsmäßigen Zuständigkeit fortsetzen. Von der Ausschuß-Mehrheit könne nut darüber Streit erhoben werden, ob der Bundesrath verfassungsmäßig competent sei, über die Lage der Zollgrenze 1880 ebenso zu beschließen, w'e er 1868 unter Mitwirkung und persönlicher Zustimmung deS damaligen Ministers Delbrück gethan. Ein Bede cken, ob der Bundesrath ohne neues Gesetz dazu befugt sei, sei Delbrück damals nicht gekommen. Der Bundesrath werde innerhalb seines verfassungsmäßigen Rechtes unbeirrt beschließen, was er im Interesse des Reiches für nützlich halte.

Wie es in Reichstagskreisen heißt, sei der Schluß der Session für Montag in Aussicht genommen.

Konstantinopel, 7. Mai. Das Kriegsgericht verurtheilte den Mör­der des russischen OberstlieutenantS Kummerau zum Tobe.

Töten, 7. Mai, Abends. Meldungen derPolit. Corresp." Aus Cettinje: Der Fürst beschloß die Aufstellung eines aus 18 Bataillonen in voller Kriegsstärke brstehenden Observarions Corps an der Grenze von Monte­negro unb Albanien. Aus Skutatt: Der Miriditen.Fürst Prenk ist hier mit 2600 Miriditen angekommen.

Pesth, 7. Mai, Abends. Das Unterhaus beschloß, dem Ersuchen des Gerichtes um Auslieferung der Abgeordneten Verhovay, MenyanSku. Komajthy und Uechtritz wegen der Duell-Angelegenheit Verhovay -Majchenyi zu entsprechen.

Hannover, 7. Mai, Abends. Der ehemalige Justizminister Leon­hardt ist Nachmittags 2 Uhr gestorben.

Brüssel, 7. Mai, Abends. Deputlrlenkammet Bei Berathung der Vorlage über Verlängerung des Fremdengesetzes kommt es zu einer sehr er­regten D batte. Der Justizminister erklärt, die Regierung werde den franzö- ' scheu Jesuiten gegenüber die nämliche Linie einhalten wie gegenüber den-deutschea

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