Ausgabe 
7.11.1880 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

ÄÜJjJ

^"iber. i

'N» * "**>;,*

M'J >s.'Rtgt. td) ®l(f dahin

«Wetbt ß-noline

!,b- dcn 18. Jui>, geb. btn

* er. lN «>ben, z,b.

;,n August, 6bu«b hnnmgkr

$ort, 7 Iah« alt

vembn 1880,

m ßtbttt toTt|elfcft, voll Kartoffeln und

daß Hausvater nimmt.

arstand.

(im A(t $au$) A yöfintfei

»i. r Garant16- o AüJSJ

,b Änfcr^ ud nach

Kilo Weißbrod

Pfg

2

Schwarzbrod (I. Sorte)

Sammtlrebe Backer

7294)

ß

7280)

(6414

A»g. flaubacb, Mäusburg.

(7307

eingetroffen.

'.BnlThlmnni l A. Fangmann

am

Die

Carl Sehwaab.

7278)

Andr. Euler.

4457)

2

1

2

ir

w

6a

32

38

29

32

I

Socken, Strickwolle empfiehlt sehr billig

(I. (II

Wollene Hemden

Unterjacken,

Unterhosen, Neise-Nmcht-Hemden, IVa Mtr. lang Unterkieidchen,

Paris 1671. 9tod> keine Husten- krankheithat bis jetzt den

weltberühmten Mineralquell- Huftenkaramels, Pfeffermünz und Äakaothee Maria Benno von Donat Paris 1671 widerstanden.

Durch Kaiserliche Verordnung vom 4. Januar im ganzen deutschen Reiche auch für Nichtapoth-ker zum freien Verkaufe gestattet. Ruhmreiche An­erkennung von Kaiser und Papst. In billigster Packung treffen dieselben fortwährend wegen dem großen An­drange in Kartons und Flaschen frisch ein bei Herrn

Im Namen des Schulvorstandes: Vigelius, Dwector.

6000 Loose. Gewinne Mark 9000.

Auf je 20 Loose ein Gewinn.

Gewinne bestehen aus Erzeugnissen der Mitglieder des Gewerbe-Halle- Vereins.

Keisgeöotenes.

Frische Schellfische

Die in der letzten Zeit wieder zunehmenden Schuloersäiimwsse veranlaffen uns folgende gesetzliche Bestimmungen (Artikel 24 des Volksschulgesetzes, § 17 der Instruction für die Schulvorstände) in Erinnerung zu bringen.

Aeltern und Pflegeältern sind für den ordentlichen Schulbesuch ihrer Kinder resp. Pfleglinge verantwortlich. Ohne Noth soll nie ein Kind die Schule versäumen, da der Unterricht nur bei einem regelmäßigen Schulbesuch Frucht bringen kann. Aeltern, welche es mit ihren Kindern wohlmeinen, werden sie deshalb aus eignem Antrieb zu ordentlichem Schulbesuch wie zu häuslichem Fleiß anhalten; gegen Säumige ist es unsere Pflicht, mit Strafen (von 20 bis 40 H für jede einzelne Versäumniß) einzuschreiten.

Wenn ein Kmd erkrankt ist und die Schule nicht besuchen kann, so ist dem betreffenden Lehrer sofort durch die Aelte n oder andere zuverlässige Per­sonen Anzeige zu machen, nicht durch Kinder. Wenn dann das Kind nach er­folgter Wiederherstellung zum ersten Mal wieder zur Schule kommt, ist ihm bene schriftliche Bescheinigung mitzugeben, daß es seither (die Tage sind genau Klaugeben) wegen Krankheit die Schule habe versäumen muffen.

W Wenn Aeltern oder Pfleger ein Kind in anderen als Krankheitsfällen Seurlaubt wiffen wollen, so ist dazu vorher bei Versäumnissen bis zu zwei Tagen die Erlaubniß des Lehrers, bei längeren die des Schulvorstandes durch einen Erwachsenen, nicht durch ein Kind, einzuholen. Erst wenn die Erlaub­niß ertheilt ist, ist die Versäumniß gerechtfertigt. Eine nachträgliche Entschul­digung genügt nicht und ist strafbar.

Wenn ein noch schulpflichtiges Kind die Stadtschule verläßt, um in eine andere Schule hier oder auswärts übet zugehen, ist davon sowohl dem Lehrer als dem Schulvorstand vorher Anzeige zu machen; unterbleibt diese Anzeige, so wird das Schulgeld so lange forterhoben, bis ste erfolgt.

Gießen, dm 26. Juli 1879.

( . Fr. Conrad,* empfiehlt sein Lager aller Arten Korbwaaren, als: Sessel, Blumen­tische, Blumenständer, Neifekörbe, Papierkörbe rc. rc., sowie aller Arten Henkelkörbe von den feinsten bis zu dm ordinärsten.

Ebenso sein Lager in Parfümerien aller A t, Kämme, Bürsten, Zahn- und Nagelbürsten, sowie alle in dieses Fach einschlagende Artikel unter Zusicherung billigster Bedienung. (7300

ä Rmtr JL 7.-

, liefert

Bekanntmachung.

Das Octroi der Stadt Gießen betr.

7279) Zur Verhütung von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Octroireglements wird hiermit bekannt gemacht, daß octroipflichtige Gegen­stände jeder Art, welche zur Nachtzeit etngebracht werden, bei dem Einbringen am Eingangstyore angezeigr und daß die dazu vorgeschriebenen Bezeltelungen von den Octroierhebern sofort ertheilt werden muffen.

Jede zur Anzeige kommende Zuwiderhandlung wird nach den bestehenden Strafbestimmungen bestraft.

Gießen, den 3. November 1880.

Großherzogltche Bürgermeisterei Gießen.

A. B r a m m.

Möbelfabrik & Spiegellager

von

TH. BKtrCK,

TAPEZIER

früher: Selters weg, jetzt: Sch3osagas«e P.

(vorm. Brühlsehe Univ.-Druckerei)

Hiesse«.

Weihnachts-Verloosung

des

Der Vertrieb der Loose ist Herrn Louis Ohnacker in Darmstadt Kirchstraste 2 übertragen. Außerdem sind Loose ä 2 Mark zu haben in der Exped. d. Bl. und bei Wilh. Krämer, Gi-'ß n, Bleichstraße. (7288

Darmflftöter Z em erste - Zatte -17 ereins

jeingetr. Genossenschaft,

20. Dettmber l. I. im Darmstädter Hof- Rheinstraße 12

Breumholz

Tannenfcheitholz, la. Qualität geschnitten....... gehackt........

ober per Ctr......

Buchenhol; per Ctr. ....

Hei 10 Centner frei ins Haus,

Submission.

7319) Bei der unterzeichneten Bürgermeisterei sollen ca. 250 Centner Eichenlohrinde znm Verkauf kom­men. Der Verkauf erfolgt im Wege d'.r öffentlichen Submission. Gebote versiegelt mit der Aufschrift:Gebote auf Eichenlohrinde" sind bis zum 13. November d. I. bd der nnterzüchnetcn Bürgermeisterei abzugeben.

Berghdm, den 4. November 1880. Großh. Bürgermeisterei Bergheim.

Eichenauer.

Bettfedern u. Daunen.

Barchent, Zwillich- und Federleinen.

Zjieierung vollständiger Betten

in streng reeller Ausführung.

Gallerien und RoMtten.

Weiße Vorhänge aller Art. Woufeaur-Nrell in de« gangbarste« Aesstns.

Gemalte Fenster - Kouleaux.

Uebernahme vollständiger Einrichtungen mit kürzester Lieferungs - Zeit.

Fabrik: Di iAiMKFURTA/M

etc. jeglicher Art und allen Hölzern. Polster Möbel in der reichhaltigsten Auswahl.

Korbwaaren, als: Sessel, Blumentische, sowie Kinderstühle und Sophas.

Cocos - Läufer und Matten.

Linoleum. Fussboden-Wachstuch. (4841

Wachstücher

in verschiedenen Mustern und Farben. |

Teppich- und WölrekSesen

Thürs choner. I

Bettfedern und Daunen. Drell, Barchent u. Federleinen, Lieferung vollständiger Betten in strena reeller Ausführung empfiehlt Die Möbelfabrik u. -Lager von Th- jBräck, (4459 Schlossgasse Lit. B. Nr. I.

«k Ae Bwseh Söline<

Ganze Hummer in der Schale (conservirt in Büchsen), vorzügliche Kronenhummer, Halifax-Lobster, Gänseleber - Pasteten in allen

Größen,

Gänseleberwurst, Trüffelwurst, geräucherte Gänsewaaren, Braunschweiger Mettwurst, Kieler Sprotten, £ Sorten neuen Caviar, Berliner Rollmöpse, ächte Anchovis, Frankfurter Würstel, Feine geräucherte Leberwurst, eingemachte Preiselbeeren empfiehlt in frischer Waare

Carl Schwaab s

7298) D elicatessenhandlung.

Die chirurgische Klinik in Frankfurt a. II.

Privat-Heilanstalt von Dr. Bockenheimer

befindet sich vom 1. November b. I. ab 7290

Guhkowstrahe 53 in Sachfinhausen.

Die Ordinationsstunde ist wie seither täglich von 12-1 Uhr.

ess- irische Äuflern

? in Carl Scdwaab's Delikatessenhandlung (7301

7284) Für bevorstehende Winterfaffon emptehen w,r: Unterhosen,

: Unterjacken, Filzschuhe, Lützen- und Selbandschuhe mit und ; ohne B satz, Seelenwärmer, Buckskin- und gewebte Handschuhe, ! Jagdwesten und Gamaschen, gestrickte Strümpfe für Herren, Damen und Kinder, auch werden letztere auf der Maschine angestrickt und zu den billigsten Preisen berechnet.

J. 1. Bitsch, Söhne,

7289) IH E

,fu($öoöenfaröen

in allen Nüanc-n, rasch u. hart trocknend sowie zum Emölen

empfiehlt

Fritz Flimm, Materialist,

1422)___________Wallthorstraße._________