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Samstag den 6. November

1880.

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Amtlicher Hl heil.

Gießen, am 3. November 1880.

Betreffend: Die Wahl der Schulvorstandsmitglteder in dem Kreise Gießen.

Das GroßherzogLiche Kreisaml Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Nachdem durch hohe Verfügung die nach dem Volksschulgesetz Art. 69 vorzumhmende Wahl der neuen nicht ständigen Mitglieder des Schul­vorstands .ungeordnet worden ist, beauftragen wir Sie diese Wahl alsbald vorzunehmen und uns das Wahlergebniß nebst Wahlacten bis spätestens Ende dieses Monats einzusenden. Für die Gemeinden von weniger als 3000 Seelen bemerken wir, daß der Gemeinderath drei Mitglieder des Schulvorstandes zu wählen hat, von denen eines dem Gemeinderath angehören muß. Selbstverständlich können die nach Artikel 69 I des Volksschulgesetzes ständigen Mitglieder des Schulvorstandes nicht gewählt werden, in Ihren Berichten sind jedoch die Namen der Geistlichen, der Großh. Bürgermeister und ihrer Stellvertreter und des resp. der dienstältesten Lehrer, welche in den Schulvorstand einzutreten haben, anzugeben.

Sind mehrere politische Gemeinden an einer Schule betheiligt, so hat der Ortsvor stund des Orts, an welchem sich die Schule befindet, das aus dem Gemeinderath zu entnehmende Mitglied aus seiner Mitte zu wählen, während die beiden anderen Mitglieder von den Ortsvorständen der betheiligten Gemeinden in gemeinsamem Sitzung zu, wählen sind.

Die Wahl zum Mitgltede des Schulvorstandes kann nach Art. 72 des erwähnten Gesetzes nicht abgelehnt werden, nur im Falle besonderer dies rechtfertigender Gründe kann die Kreisschulcommission von der Verpflichtung zur Uebernabme des Amtes entbinden, beziehungsweise den Austritt gestatten.

Wer sich weigert, die auf ihn gefallene Wahl anzunehmen, oder thatsächlich der Ausübung seines Amtes entzieht, ist auf Anzeige der Krtisschul- commtsflon durch Beschluß des Gemeinderaths der Ausübung seines Ortsbürger- und Stimmrechts in Gemeinde-Angelegenheiten auf die Dauer von drei bis sechs Jahren für verlustig zu erklären und kann ferner aus diese Anzeige hin von dem Gemeinderath zu einer außerordentlichen Abgabe an die Gemeindekaff-, welche auf ein Achtthetl bis ein Vierthcil seiner Communalsteuer bemessen werden soll, schuldig erkannt werden.

Bezüglich der Wahl des Schulvorstands zu Gießen verweisen wir aus die Bestimmungen des Art. 69 I deS Volksschulgesetzes. _________________________________________________________Dr. Boe k m a n n.

Gießen, am 2. November 1880.

Betreffend: Den Rundgang der Feldgeschwornen im September und October 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzogliehen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung der Verfügung vom 2. September !. I. noch im Rückstände sind, werden hieran mit Frist von 8 Tagen erinnert.________________________________________________________Dr. Boekmann.

Betre ff end : Den im October 1880 vorzunedmenden Wiesengang. G leßen, am 2. November 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen,-Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 20. September L I. rückständig sind, werden hieran mit Frist von 8 Tagen erinnert.__Dr. Boekmann.____________________________________________________

Betre sfend: Die Versicherung der Gebäude gegen Feucrsg-sechr. Gießen, am 2. November 1880.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 4. October l. I. im Rückstände sind, werden hieran mit Frist von 8 Tagen ertnmrt. Dr. Boekmann.

Be treffend: Die regelmäßigen Ergänzungswahlen der Stadt- und Ortsvorstände. Gießen, am 3. November 1880.

Das Großherzoglichc Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche unserem Ausschreiben vom 20. Juli l. I , Anzeiger Nr. 171, noch nicht entsprochen haben, werden an baldigen Vollzug der Wahlen und Vorlage der Wablacten erinnert. Dr. Boekmann.

Deutschland.

Darmstadt, 4. Nov. Die von Großh. Geheimerath Ewald bearbeitete Statistik der landwirthscbaftlichen Bodenbenutzung und der Ernteerträge im Großherzogthum Hessen in den Jahren 18491878 beschäftigt sich nicht blos mit einer Beleuchtung der bebauten Flächen und ihres Ertrages, sie gibt vielmehr auch Kmntniß von dem Werthe der Bodenerzeugnisse und bringt die Ernte mit der Bevölkerung und dem Viehstande, die Production mit der Consumtion, in Beziehung Ihr Werth wird ferner durch Nebeneinanderstellung und eingehende Vergleichung der Jahresernten, sowie diejenigen einzelner Perioden unterstützt, und auf diese Weise ein für die Staatsverwaltung, ins­besondere aber für die Volks- und Landwirthschast sehr inftructives, zu weiteren Schluß­folgerungen wohl vorbereitetes Material geboten, dem wir für heute die nachstehenden, sich an die Werthbestimmung der Ernte des Jahres 1878 anschließenden, besonders lehr­reichen Ausführungen entnehmen:

Es würde von Interesse sein, darüber Kenntniß zu erlangen, inwieweit das Großherzogthum seinen Bedarf an Getreide, Kartoffeln und Heu zur Ernäherung von Menschen und Thieren selbst producirt. Einer derartigen Untersuchuug tritt jedoch vor Allem die Schwierigkeit entgegen, daß es für die Berechnung des Bedarfs an sicheren Grundlagen fehlt.

Will man indessen, um einen Ueberbsick im Großen und Ganzen zu gewinnen, waS zunächst den Nahrungsbedarf der Bevölkerung betrifft, für diesen die in der Zeit­schrift des preußischen statistischen Bureaus 1878, Seite 419 angegebene Schätzung von 4 Ctr. Getreide und von 56 Ctr. Kartoffel (Mittel 5,5 (Str) per Jahr und Kopf zu Grunde legen, so berechnet sich für die Bevölkerung von rund 890,000 Köpfen ein Be­darf von 3,560,000 Ctr. Getreide (Weizen, Spelz und Roggen) für Brod und Mehl­speisen und von 4,895,000 Ctr. Kartoffeln. Der Körnerertrag von Weizen, Spelz und Roggen war im Jahre 1878 2,846,883 Ctr., welcher also, auch wenn man noch einen Theil des Gersten-Ertrages zusetzt, hinter dem Nahrungsbedarf der Bevölkerung weit zurückbleibt, abgesehen davon, daß noch der Bedarf für Aussaat von dem Ertrag ab- zuziehen wäre. Die Kartoffelernte ertrug 8,199,267 Ctr. gesunde und 778.103 Ctr. erkrankte Kartoffeln. Bringt man in Anschlag die zur Aussaat erforderlichen Kartoffeln

(65,000 ha zu 5,8 Ctr.) mit 377,000 Ctr. und die zur Branntweinbrennerei verwendeten circa 200,000 Ctr., so bleiben an gesunden Kartoffeln 7,622,267 Ctr., welche den an­gegebenen Nahrungsbedarf der Bevölkerung von 4,895,000 Ctr. nur um 2,527,267 Ctr. übertreffen, also jedenfalls um nicht so viel, als auch mit Zurechnung der erkrankten Kartoffeln zur Viehsütterung erforderlich sind.

Für den Bedarf der Viehhaltung lassen sich nur ganz approximative Berechnungen anstellen. Nach Angaben von sachkundiger Seite ist als durchschnittlicher Jahres­bedarf anzunehmen:

a. für Pferde (Arbeitspferde) Hafer 40 Ctr., Heu 35 Ctr., Futter- und Streu­stroh 40 Ctr.;

b. für Rindvieh (Großvieh zu 900 Pfund lebend Gewicht) 110 Ctr. Heuwerth, 25 Ctr. Streustroh;

e. für Schafe (Großvieh zu 120 Pfund lebend Gewicht) und Ziegen 15 Ctr. Heuwerth, 1,5 Ctr. Streustroh;

d. für Schweine (Zucht- und Mastschweine) 1520 Ctr. Körner, 4050 Ctr. Kartoffeln, 1520 Ctr. Streustroh.

Bei allem Nutzvieh ist 1 Stück Jungvieh stets etwa zu V2 Stück Großvieh zu berechnen. Unter Heuwerth ist gutes Wiesenheu zu verstehen.

Der bei der letzten Viehzählung (10. Januar 1873) ermittelte Viehbestand kann unter Reduktion auf Großvieh in abgerundeten Zahlen etwa in Ansatz kommen mit 43,000 Pferden, 235,000 Stück Rindvieh, 120,000 Schafen, 75,000 Ziegen, 130,000 Schweinen.

Mit diesen Elementen würde sich berechnen: Der Strohbedarf für Pferde 1,720,000, Rindvieh 5,875,000, Schafe und Ziegen 292,500, Schweine 1,95.0,000, zu­sammen 9,837,500 Ctr., welcher mithin durch den Gesammt - Strohertrag von 13,765,100 Ctr. weitaus gedeckt erscheint. Ebenso steht dem Bedarf von 1,720,000 Ctr. Hafer für Pferde ein Ertrag von 8,173,212 Ctr. gegenüber. .Da der Futterbedarf für Rindvieh, Schafe und Ziegen sich nur in Heuwerth angeben läßt, die Futterstoffe selbst aber, namentlich bei Rindvieh, verschieden sein können, so könnte eine Vergleichung mit den wirklich producirten Quantitäten an Heu zu nichts führen. Bei dem Futterbedarf der Schweine, welcher sich auf 1,950,000 Ctr. Körnerfutter und 5,850,000 Ctr. Kartoffeln