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Nr. 72. Mittwoch, den 26. März 1879.
d>icf;ener Wtzeiger
A«;kizk- ob Amtsblatt für den Kreis Gießen.
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Amtlicher Tßeil. Gießen, am 17. Februar 1879. Betreffend: Die Frühjahrs-Controlversammlungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzoqlichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir beauftragen Sie die Bekanntmachung des Großherzoglichen Bezirks - Commando's Gießen in rubricirtem Betreff auf ortsübliche Weise in Ihren Gemeinden zu veröffentlichen. Dr. Boekmann.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Controlversammlungen im Kreise Gießen werden, wie folgt, abgehalten werden:
I. Im Bezirke der I. Compagnie (Gießen).
1. Zu Gießen am 29. März 1879, Vormittags, im Oswald'schenLGartm
und zwar um 71/2 Uhr für sämmtliche Reservisten, sowie die zur Disposition des Truppentheils entlaßenen Mannschaften der 'Infanterie und um 83/4 Uhr ür sämmtliche Reservisten und Dispositions-Urlauber der Specialwaffen, sowie alle zur Disposition der Ersatz-Behörden entlaßenen Mannschaften aus den Orten : Annerod, Burkhardsfelden, Gießen mit Schiffenberg, Heuchelheim, Klein-Linden, Oppenrod.
2. Zu Lollar am 31. März 1879, Nachmittags 12‘A Uhr, auf dem Turnplatz.
Hierzu gehören die Orte:
Mendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Bersrod, Beuern, Climbach, Daubringen mit Heibertshausen, Großen-Buseck, Lollar, Mainzlar, Rödgen, Ruttershausen mit Kirchberg, Staufenberg mit Friedelhausen, Treis a. d. Lumda, Trohe, Wieseck.
3. Zu Grünberg am 1. April 1879, Vormittags 8'/2 Uhr, an dem Bahnhofe.
Hierzu gehören die Orte:
Allertshausen, Beltershain, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Hattenrod, Harbach, Keffelbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen mit Appenborn, Queckborn, Reinhardshain, Reiskirchen, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain, Weitershain, Winnerod.
II. Im Bezirke der II. Compagnie (Lich).
1. Zu Hung-n am 8. April 1879, Nachmittags l1/» Uhr, am Friedhose.
Hierzu gehören die Orte:
Bellersheim, Bettenhausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit Ringelshausen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen.
2. Zu Lich am 9. April 1879, Vormittags 9 Uhr, am Bahnhofe.
Hierzu gehören die Orte:
Albach, Mendorf a. d. Lahn, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt mit Arnsburg, Ettingshausen, Garbenteich, Großen-Linden, Grüningen, Hausen, Holzheim, Lang-Göns, Leihgestern, Lich mir Albacher Hof, Kolnhausen und Mühlsachsen, Münster, Hof-Gill, Rieder-Bessingen, Ober-Bessin- gen, Ober-Hörgern, Steinbach, Watzenborn mit Steinberg.
Es hoben aus diesen Otten zur bestimmten Stunde sämmtliche im betreffenden Bezirke wohnenden beurlaubten Militärs aller Waffen des Deutschen Reichs zu erscheinen, welche zur Reserve gehören, zur Disposition der Truppentheile beurlaubt oder zur Disposition der Ersatz- Behörden entlassen find.
Die Landwehrleute und Ersatz-Reservisten haben nicht zu erscheinen.
Dispensationen können nur in ganz dringenden Fällen eintreten und müßen daraus bezügliche Gesuche spätestens 8 Tage vor den betreffenden Controlversammlungen auf dem Dienstwege eingereicht werden.
Die ohne Entschuldigung fehlenden Mannschaften haben sich der gesetzlichen Strafe zu gewärtigen.
Schließlich wird noch bemerkt, daß die Leute mit dem Militär-Paß und Führungs-Attest versehen, in bürgerlicher Kleidung zu erscheinen haben und vor dem Beginn der Control-Versammlung Schirme. Stöcke und Pfeifen abzulegen sind. Franck,
Oberstlieutenant z. D- und Bezirks-Commandeur.
Bekanntmachung.
Betreffend: Den Remonte-Ankauf pro 1879.
Berlin, den 1. März 1879.
oum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei, und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Großherzogthums Heffen für d ttes ^tabr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden, und zwar:
am 10. Juli in Alsfeld,
„ 15. „ „ Nidda,
„ 16. „ „ Nieder-Wöllstadt,
„ 17. „ „ Groß Bieberau,
„ 18. „ „ Bickenbach,
„ 19. „ „ Groß-Gerau,
„ 21. „ „ Goddelau,
„ 22. „ „ Gernsheim
Die von der Remonte-Ankauss-Kommission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und sofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, auch sind Kttppensetzer vom Ankauf ausgeschloßen. — Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine Kopshalfter von Leder oder Hans mit 2 mindestens zwei Meter langen starken hänfenen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgesührten Pferde feststellen zu können, ist es erwünscht, daß die Deckscheine möglichst mitgebracht werden. Kriegs-Ministerium, Abthetlung für das Remonte-Wesen.
von Rauch. von Uslar.


