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-rr. 249« Samstag den 25 Oktober 18^9.

Kreiener Anzeiger

Mtze- en) Amtsblatt für des Kreis Gießen.

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Schulstraße B. 18.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

Durch bie Post bezogen vierteljährlich 2 Marl 50

Amtlicher T ß ei t. Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, duff Grohherzogliches Mnisterium des Innern und der Justiz durch Verfügung vom 21. I. M. zu Nr. 15108 die Abhaltung der Rindvichuiärkte zu Gießen und Griinbcrg unter der Bedingung bis aus weiteres wieder gestaltet hat, daß eine «.perre der Gemarkung Wieseck und Londorf nach Art. 372, Absatz 2 des Polizeistrasgesetzes stattfindet, wonach also fernerhin kein Rindvieh, noch Gegenstände, wodurch die Lungenseuche weiter ver­breitet werden kann, aus der Gemarkung Wieseck und Londorf heraus, oder auch innerhalb derselben an Orte geführt oder gebracht werden darf, wo anderes Rindvieh hinkommen kann. Jedoch ist der Gebrauch von Rindvieh aus Stallungen oder Gehöften, über welche Stall- oder Gchöstcspcrrc nicht verhängt ist, zur Feldarbeit innerhalb der gesperrten Gemarkung gestattet. Daffelbe dars jedoch nur in Gespannen das Gchöste verlaßen.

Das voriibergehende Einstellcn von sremdem Rindvieh in Wiesest und Londors ist verboten.

Gießen, am 23. Oktober 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boek mann.

politischer H h ei l.

Deutschland.

R. Gießen, 24. October. Die Darstellung, welche das Verhältniß in Betreff der Erbauung einer Zweigbahn von der Station Cölbe der Main-Weser-Bahn nach Laasphe in einem auch in Ihr Blatt übergegangenen Artikel derOberh. Zeitung" in Marburg gefunden hat, veranlaßt uns zu folgenden Bemerkungen, welche die Sache, namentlich in Betreff der Nothwendigkeit der Abtretung der Main - Weser - Bahn an Preußen denn doch in einem etwas anderen Lichte erscheinen lassen wird. Die s. g. Hinterländer Bahn ist seit Anfang der fünfziger Jahre auf der Tagesordnung. Im März 1866 sendete die Groß. Hess. Regierung also zu einer Zeit, wo die Abtretung des damals Hessischen Hinterlandes noch nicht erfolgt war, zwei Commissäre nach Elberfeld, um mit der Bergisch-Märkischen Eisenbahn-Direction wegen Erbauung einer Eisenbahn von Alten-Hundem (an der Ruhr-Sieg-Bahn) über Laasphe, Biedenkopf, vielleicht Gladenbach? mit Einmündung in die Main-Weser-Bahn zu verhandeln. Es wurden die Punctationen zu einem Vertrage vereinbart und unterzeichnet, wonach die Bergisch-Märkische Gesellschaft sich bereit erklärte, die Erbauung der fraglichen Strecke gegen dieselbe Zinsgarantie, wie sie dieselbe von Preußen für die Ruhr-Sieg- Bahn hat, zu übernehmen, die Groß. Hess. Commissäre aber salv. ratiLoatiooo diese Zins- garantie für Hessen und die Hessische Strecke in den Vertragsentwurf aufnahmen. Da kam der Krieg von 1866, das Hinterland fiel an Preußen, dessen Kammern und Regierung zwar die aus diesem Sachverhältniß resultirende moralische Verpflichtung anerkannten, aber die Einlösung derselben immer weiter hinausschoben. Die Bevölke­rung des Hinterlandes ließ die Sache nicht einschlafen, und drang immer und immer wieder auf Realisirung der gegebenen Zusagen. Da hat man nun jetzt wieder ein Pflaster gesunden, man sagt: ja wir wollen gerne bauen, aber Hessen ist noch an der Main-Weser-Bahn betheiligt, und so lange dieses Verhältniß besteht, können wir die Theilstrecke von Laasphe nach Cölbe nicht bauen, weil man sie nicht unter die Direktion der Main-Weser-Bahn stellen könne, so lange Hessen nicht ganz daraus ent­fernt sei. Es fällt jedem Unbefangenen in die Augen, daß das ein Scheingrund ist, um überhaupt nicht zu bauen, denn die Hessischen Stände werden voraussichtlich nicht die Zustimmung zum Verkauf des Hessischen Anthetls der Main-Weser-Bahn an Preußen geben, weil derselbe einfach nicht im Interesse Hessens liegt. Wir können aber die Frage nicht unterdrücken: Warum kann Preußen die Linie Berlin- Metz über die Main-Weser-Bahn und über Hessisches Territorium mit Zustimmung Hessens laufen lassen, und warum soll dasselbe nicht mit der Hinterländer Secun- därbahn, resp. deren Anschluß an Cölbe geschehen können, die zum Anschluß nichts brauchte, wie etwa ein Uebergangsgleis? Von Hessen wird keine Schwierigkeit gemacht werden, wenn Preußen diese Secundärbahn baut, daß dieselbe der Main-Weser-Bahn- Direction Preußischen Antheils in Cassel unterstellt wird, und zwar um so weniger, als voraussichtlich auch in dem diesseitigen Oberhessen Secundärbahnen mit Anschluß an die Weser - Bahn in nicht langer Zeit erbaut werden sollen. Sollten in irgend welcher Richtung Anstände hierüber entstehen, so hat die Reichsverfassung die Bestim­mung in Art. 41, Absatz II:Jede bestehende Eisenbahn - Verwaltung ist verpflichtet, sich den Anschluß neuangelegter Eisenbahnen auf Kosten der letzteren gefallen zu lassen." Art. 42 lautet:Die Bundesregierungen verpflichten sich, die im Bunde be- legenen Eisenbahnen im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein einheitliches Netz verwalten zu lassen " Nach diesen Verfassungsbestimmungen kann mit Aussicht auf dauernden Erfolg der Anschluß keiner Bahn von einer Bundesregierung versagt werden. Wie das Verhältniß sich aber gestalten würde, wenn Hessen die Hauptbahn in Ober­hessen verkaufen sollte, ob dann noch der Anschluß hessischer Secundärbahnen und ge­meinschaftlicher Bahnhof in Gießen mit den Oberhessischen Bahnen, den Preußen schon jetzt nicht zulassen will, durchzusetzen sein wird, das sind Fragen, die zur Zeit ver­früht erscheinen.

Darmstadt, 22. Octbr. Schluß des Inhalts Großh. Regierungs­blatts (Beilage Nr. 22):

7. Nuhestandsversetzungen. Se. Köntgl. Hoheit der Großherzog haben allergnädtgst geruht: am 18. Juni den Friedensrichter des Friedensgerichts Mainz H, Justtzrath Dr. Karl Hohfeld, den Friedensrichter des Frtedensge- ,rtchts Mainz I, Georg Metz, den Friedensrichter des Friedensgertchts Ober- Ingelheim, Dr. Hugo Schmitt, den Landgertchtsaffeffor bet dem Landgerichte Höchst Karl Nern, den Landgerichtaffeffor bei dem Landgerichte Herbstein, Fer­dinand Maurer, den Landgertchtsaffeffor bei dem Landgerichte Gießen, Dr. Otto Trapp, den Landgertchtsaffeffor bei dem Landgerichte Lorsch, Dr. Gi­deon Frhrn. Dael v. Köth-Wanschetd, sämmtlich mit Wirkung vom 1. Octbr. l. Js. an, am 27. Juni den Landgerichtsactuar bet dem Landgerichte Zwin­genberg, Johannes Schäfer, unter Anerkennung seiner mehr als 50jährigen treu geleisteten Dienste, den Landgerichtsactuar bet dem Landgerichte Gernsheim, Jacob Klein, unter Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste, den Landge-

rtchtsactuar bet dem Landgerichte Ltch, Georg Christian Gottlieb Herbst, den

Stadtgertchlsaciuar bet dem Stadtgerichte Gießen, Gustav Funk, den Landge­richtsactuar bet dem Landgerichte Friedberg, Valentin Nau, unter Anerkennung ihrer langjährigen treu geleisteten Dienste, den Landgerichtsactuar bet dem Land­

gerichte Gießen, Johannes Weiß, den Landgerichtsactuar bet dem Landgerichte

Lauterbach, Ludwig Seitz, unter Anerkennung ihrer treu geleisteten Dienste, den Landgerichtsactuar bet dem Landgerichte Ulrichstein, Wilhelm Kleyenstüber,

den Landgerichtsactuar bei dem Landgerichte Laubach, Konrad Veith, den Friedensgertchtsactuar bei dem Friedensgertchte Mainz II, Pancraz Fürstweger,

unter Anerkennung seiner treu geleisteten Dienste, aus Anlaß der veränderten Gertchtsorganisation mit Wirkung vom 1. Octbr. l. Js. an, am 22. August den Hoftheaterdiener, Jacob Burkhard, am 9. Septbr. den Oberrechnungsrath, Peter Backö, mit Wirkung vom 1. October l. Js. an, am 16. Sep­tember den Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Mainz, Anton Hübinger, den Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Alzey, Karl Berta, mit Rücksicht auf die am 1. Octbr. l. Js. in's Leben tretende Gertchtsorganisation, den Gerichtsvollzieher mit dem Amtssitze in Ober-Ingelheim, Heinrich Anthes, an dems. Tage den Stempler bei der Hauptftempelverwaltung, Johannes Kalb­fleisch, mit Wirkung vom 1. Octbr. l. Js. an, am 19. Septbr. den Landge- richtsaffeffor bet dem Landgerichte Ulrichstein, Dr. Otto Jochem, in den Ruhe­stand zu versetzen.

Am 11. August wurde der Hausbeschlteßer und Portier im Justtzgebäude zu Mainz, Hausverwalter Ludwig Schmidt, auf sein Nachsuchen unter Aner­kennung seiner 50jährigen, mit Eifer und Treue geleisteten Dienste mit Wirkung vom 1. Octbr. l. Js. an, am 31. August wurde der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Elpenrod, Georg Jäger, auf sein Nachsuchen, am 11. Sep­tember wurde der Schullehrer an der Gemetndeschule zu Mörfelden, Johannes Beckeuhaub, auf sein Nachsuchen, am 23. Septbr. wurde der Btblwthekdtener bei der Hofbtbliothek, Konrad Creter zu Darmstadt, in den Ruhestand versetzt. /

8. Dienstentlassungen. Se. Köntgl. Hoheit der Großherzog haben aller» gnädigst geruht: am 18. Juni aus Anlaß der veränderten Gerichtsorgantsa- tion und auf Grund des Art. 1 des Gesetzes vom 27. November 1874, die Revision der Bestimmungen über die Versetzung der Civilbeamten in den Ruhe­stand betreffend, dm Landgertchtsaffeffor bet dem Landgerichte Homberg, Lud­wig Ludwig, und den Landgerichtsaffeffor bet dem Landgerichte Schotten, Hugo v. Grolman, am 16. Septbr. den Stempler bet der Hauptstempelver­waltung, Emil Geppert, wegen Eingehens von deffen Dienststelle mit Wirkung vorn 1. October I. Js. an aus dem Dienste zu entlassen; am 18. Septbr. dem Advocaten und Procurator bet dem Hofgertchte der Provinz Starkenburg, Dr. Edwin Verdter de la Blaquivre. und am 19. Septbr. dem Advocaten und Procurator bet dem Hofgertchte der Provinz Starkenburg, Eduard Trapp, die nachgesuchte Entlastung aus der Zahl der Advocaten und Procuratoren bei diesem Gerichtshöfe zu ertheilen.

9. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Eine mit einem Lehrer evang. Confession zu besetzende Stelle an der Gemetndeschule zu Groß-Gerau mit einem Gehalte von 1000 JL. Die mit einem Lehrer kath. Confession zu be­setzende Gemeindeschulstelle zu Klein-Winternheim mit einem Gehalte von 900«^. Eine mit einem Lehrer kath. Confession zu besetzende Lehrerstelle an der Ge- meindeschule zu Zornheim mit einem Gehalte von 900 Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Münster mit einem Gehalte von 1000 «X; dem Herrn Fürsten zu Bsenburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu. Die Coucurrenzeröffnung 8 in Beilage Nr. 20 des Regierungsblattes wird hiermit zurückgezogen. Eine für dieses Mal mit einem seminaristisch gebildeten Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der evang. Schule zu Erbach mit einem nach dem Dienstalter sich bemestenden Gehalte von 900 bis 1200 Jt; das Präsentationsrecht steht dem Herrn Grafen zu Erbach-Erbach zu. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende