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Rr. 223. Donnerstag den 25. September 187V.

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APkige- «ab AmisdM für brn Kreis Sießea.

Amtlicher Jheil.

Gießen, am 22. September 1879.

Betreffend: Die Quartierleistung für die bewaffnete Macht.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die GroßherzogliAerr Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Einsendung der Liquidationen über Fourage, Vorspann rc. im Rückstände find, werden mit Frist von 8 Tagen an deren Vorlage erinnert. Dr. Boekmann. - ------------- Gießen, am 20. September 1879.

Betreffend: Remunerirung des Feldschuh-Personals in 1878 und im L Quartal 1879.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Mr das Jahr 1878 und I. Quartal 1879 ist uns wie seither wieder ein entsprechender Betrag zur Belohnung besonders pflichtgetreuer Feldpoliz-i- bediensteten zur Verfügung gestellt worden. Wir geben Ihnen daher auf, sich alsbald darüber zu äußern, welche von den fraglichen Bediensteten Ihrer Gemeinden Sie einer Belohnung würdig erachten. ~ . a .

Da Sie sich bereits im vorigen Jahre über die in Betracht kommenden Umstände, wie Größe der Gemarkung, Länge der Dienstzeit der Betreffenden u. s. w. ausführlich geäußert, so genügt es in diesem Jahre, daß Sie nur etwa eingerretene Aenderungen besonders hervorheben, im Uebrigen aber auf die vorjährigen Berichte Bezug nehmen. ,

Vorschläge, welche nicht bis zum 10. October d. I. bei uns eingelaufen sind, bleiben unberücksichtigt.

Dr. Boekmann. ___

man denke nicht allein an Kunst und Wiffenschaft, sondern auch an die Stellung zum Vattcan als gemeinsame in einander über. Es ist der alte germa­nische Geist, der zu einem mittel-europäischen Bunde drängt, und dieser Geist des Mutschthums ist kein aggressiver, sondern ein eminent friedlicher, zugleich auch humaner und der allgemeinen Cultur förderlicher und nützlicher Geist.

Die mittel-europäische Allianz.

Der Besuch des Fürsten Bismarck in Wien drückt das Siegel unter ein neues Staatenbündniß, mit welchem die Diplomatie auf lange Zeit hinaus zu rechnen haben wird. Deutschland und Oesterreich bilden ein geschloffenes Ver- Iheidigungsgebiet, und selbst ohne die naturgemäße Allianz Italiens sind die Armeen beider Reiche park genug, um sowohl Frankreich als Rußland von dem Versuche einer Störung des kontinentalen Friedens abzuhalten. Dieses Resultat der durch Gortschakoff unterstützten russischen Hetzereien ist für die russische Politik offenbar ein unliebsames, denn es hat Deutschland von jeder Verbindlichkeit gegen das Czarenreich sreigemacht. Die letzten Fäden der Ab­hängigkeit Deutschlands von Rußland, welche sich unter Czar Nicolaus zu einem russischen Protektorat ausgebildet hatte, find jetzt zerrissen. Wer an die Geschichte der Tage von Olmütz zurückdenkt, wird die nunmehrige Freundschaft der beiden, völlig selbstständig gewordenen deutschen Reiche Deutschland und Oesterreich gegenüber einer überlebten und wurmstichigenheiligen Allianz", in welcher Rußland die erste Geige spielte, zu würdigen wissen. Es fehlt nur noch der Beitritt Italiens, um den mittel-europäischen Bund in einer so Achtung gebietenden Stellung zu schaffen, daß sich ihm sicherlich Holland, Bel­gien und die Schweiz anlehnen, und somit eine Störung des coutinentalen Friedens nahezu zu einer Unmöglichkeit machen würden.

Vom rein politischen Gesichtspunkte betrachtet ergiebt sich schon durch den deutsch-östereichischen Bund ein gesichertes und darum freundschaftlicheres Ver- hältniß zu Frankreich. Während Deutschland Isolitt durch ein französisch- russisches Bündntß sehr ernstlich bedroht erschiene, ist es im Bunde mit Oesterreich stark genug, jene Gortschakoff'sche und französisch-chauvinistische Lieblings-Idee nicht zu sülchten zu brauchen; ebenso wird die Revanche-Idee Frankreichs allein völlig zerstört, und man mag sich billig der Hoffnung hin­geben, daß die sich gegenseitig überbietende Vermehrung der Militärmacht a l s zwecklos ein Ende erreicht. Schon zur Zeit des alten deutschen Bundes hat Frankreich keinen Angriff gewagt, inzwischen ist die Grenze nicht nur durch Metz und Straßburg gesichert, sondern aus dem Feinde Oesterreich, in dessen hohen Militärkreisen noch der Gedanke an eine Revanche für Sadowa spukte, ist durch die russische Orientpolitik und die gereizte Haltung des Czarenreiches gegen Deutschland und Oesterreich ein treuer Bundesgenosse geworden. Das deutsche Reich sichert Oesterreich die Machtentwickelung nach Osten, ein Be­weis übrigens, wie prophetisch und richtig Bismarcks Wortvon der Ver- legung des Schwerpunktes" war, welche man damals allerdings mehr auf Pesth als auf Solonichi deutete. Für uns aber gelten nun nicht mehr die Schiller'schen Worte:Der Gallier hüpft über den duldenden Strom!"

Der Anfang einer mittel-europäischen Bundesgenossenschaft, welche Berlin und Wien zunächst verbrüdert, hat aber auch eine große wirthschaftliche Be­deutung. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die politische Freundschaft unge­mein die Einigung bei Abschluß des deutsch-österreichischen Handelsvertrages erleichtern wird; es ist Seitens des deutschen Handels ferner nicht zu unterschätzen, daß das Vordringen des befreundeten Oesterreichs im Südosten auch für Deutschland eine alte Handelsstraße nach der Türkei und dem Orient wieder öffnet. Ein freundschaftliches wirtschaftliches Verhältniß zu Italien, Holland, Belgien und der Schweiz wird sich naturgemäß entwickeln, wenn Oesterreich und Deutschland sich mit der Zeit zu einem einheitlichen Wirth- schaftsgebiet entwickeln werden. In der Mehrzahl jener Länder besitzen wir Stammesgenoffen und mehr als je stießen die geistigen und Culturtnteressen,

Aeutschland.

Darmstadt, 23. Septbr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aüergnädigst geruht:

Am 19. Septbr. den Landgerichts-Assessor bei dem Landgerichte Ulrich- stein, Dr. Otto Jochem, in den Ruhestand zu versetzen.

Darmstadt, 22. Septbr. Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz, Section für Justizverwaltung, hat an sämmtltche Justizbehörden und die Gerichtsvollzieher folgendes Schreiben erlassen:

Mit Allerhöchster Genehmigung Sr. König!. Hoheit des Großherzogs werderi aus Grund des § 18 der Gerichtsvollzieher-Ordnung vom 21. Mat 1879 die nachfolgenden Bestimmungen über die Dienstkleidung der Gerichts­vollzieher zu Ihrer Kenntniß gebracht:

Zur Dienstkleidung der Gerichtsvollzieher gehören: Rock, Beinkleid, Dienst-Mütze, Paletot oder Mantel.

Rock, aus dunkelblauem Tuch, nach einem der Form der Civil-Ueber- röcke sich anschließenden Schnitte *) mit Umlegkragen, sowie Aermelausschlägen aus schwarzem Tuche. Vorn in zwei Reihen zwölf, hinten an der Taille und den Taschenpatten zusammen sechs matt vergoldete Chiffre-Knöpfe mit ausge­prägtem Allerhöchsten Namenszug und Krone darüber. Der Rock kann ganz offen oder mit offenen Brufiklappen getragen, auch bis oben zugeknöpft wer­den. Dazu dunkele Weste und schwarzes Halstuch oder Binde mit sichtbarer weißer Wäsche. ,

Beinkleid, bis zum Fuße reichend, aus dunkelgrauem Tuche. Im Sommer ist allgemein das Tragen von Beinkleidern aus weißem Waschzeuge gestatt^tenst-Mütze, wie die bisherige der Civtlbeamten, aus dunkelblauem Tuche, mit schwarzem Tuchstretsen. Vorn die seitherige silberne Cocarde mit ponceaurothen Streisen. Bei feierlichen Gelegenheiten können die betreffenden Beamten einen dreieckigen H u t in der seither vorgeschriebenen Form und Aus- ll<lttl"lfflarTi ober Paletot, wie seither, doch ist die Verwendung eines mehr dunkelgrauen Tuchs gestattet.

Die Gerichtsvollzieher sind zur Anlegung des bisherigen Degens mit goldenem Portepee (nach seitherigem Muster die 4. Klasse des Uniform-Regle­ments vom 14. Juni 1852) berechtigt. Das Degenkuppel wird unter dem Rocke, der Degen selbst wird (wie bei den Officieren und Militärbeamten) über dem Rock getragen.

Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. October l. Js. in Wirksamkeit. Den seither in der Provinz Rheinhessen angestellten Gerichtsvoll, zichern ist gestattet, ihre seitherige Uniform aufzutragen.

Darmstadt, 23. Septbr. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 45 enthält die Verordnung, den Ansatz, die Erhebung und die Beitreibung der Gerichtskosten betreffend.

.) Wie der der Dienst-Uniform der kaiserlich deutschen Postbeamten.