srr. 170. Freitag den 25 Juli 1878.
Kießener Wyeiger
Anzeige- uni Amtsblatt für ben Kreis Gießen.
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Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Amtlicher Hheit.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bcmgerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Betreffend: Kreis-Lehrerconferenz. Gicßen, am 23. Juli 1879.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Die diesjährige Kreis-Lehrer-Conferenz soll
. . L v Mittwoch den 30. Juli, Vormittags 10 Uhr,
auf dem „Tchiffenberg" abgehalten werden. Sie wollen die Lehrer Ihrer Gemeinden hiervon mit dem Anlüaen in Kenntnis keden mir
wünschen müffen daß ohne triftigen Grund kein Lehrer fehle. Ihre geistlichen Mitglieder werden zur Beiwohnung freundlichst -ingeladen.' 6 8
Zur Verhandlung kommen folgende Gegenstände: ö 1 ö
raMLfltÄ«<e Bezirksconferenzen im verfloffenen Jahre: Kreisschulinspector Büchner.
J KreM^Lehrer SchmkdGießen empfe^ten, um eine möglichst schöne und gleichmäßige Handschrift herbeizuführen?
3) Das „gute Sprechen in der Schule". Referent: Lehrer Schweitzer zu Odenhausen. _______________________________________ Dr. Boekmann.
Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler. ^^ßen, am 23. Juli 1879.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
Grostherzoglicben Bürgermeistereien des Kreises.
Bedeckschetne.* ” " kbet^U bkicn<0en tion 3^nen' rceI^c noch im Rückstände sind, an die Einsendung der Verzeichnisse der von Ihnen ausgestellten ----- --------Pr- Boekmann.
Gott grüß' die Kunst!
Es macht einen wohlthuenden Eindruck, daß Deutschland den hohen Gütern des Friedens vermehrte Aufmerksamkeit zuwendet. Die internationale Kunstausstellung zu München gestaltet fich zu einem wahren Triumph der srtedl.chen Kunst; man muß diese Schöpfung um so dankbarer anerkennen, als sie in traurigen Zeiten, die nicht allein in einem bewegten Kampfe voll das öffentliche Jntercffe in Anspruch nahmen, sondern vor Allem auch mit ihrem materiellen Drucke auf der Kunst selbst lasteten, geplant, gefördert und rüstig durchgesührt worden ist. Ja, auch die deutsche Kunst hat in den letzten Jahren schwer gelitten und manche Hoffnung hat selbst in den Kreisen unserer eisten und wohlsituirten Künstler sich getäuscht gesehen, als zur selben Zett geringer Verdienst den Schaffungsdrang in weilen Kreisen trübte und die blaffe Roth mancher Schöpfung junger Talente Gevatter stand. Die Kunst ist die edelste Bluthe des materiellen Wohlstandes, aber matt senkte sich das Köpfchen als sie vergebtch auf einen goldenen Regen hoffte.
Man muß eS der deutschen Kunst zur Ehre nachsagen, daß sie die schwere Zeit ehrlich durchgekämpst und daß sie, obwohl vom Staate wenig, von den Mäcenen nicht viel und vom verarmten Volke nichts für sie geschah niemals das Vertrauen auf sich und eine beffere Zukunft verloren hat. Deß ist nicht allein Zeuge die Reihe trefflicher Schöpfungen, die sie in jüngster Zett aufzuweisen hat, das beweist auch zum guten Thetl die Lebenskraft und der überraschende Erfolg der Münchener Ausstellung. Selbst kleinliche politische Bedenken hat sie zu besiegen gewußt und, je kleinlicher die nationalen Eifersüchteleien zu sein pflegen, um so mehr dürfen wir uns darüber freuen daß es der deutschen Kunst gelungen, sie zu beschwichtigen. Denken wir zurück, daß sie allein unbeirrt um nationale Mißdeutungen schon vorher ihre friedliche Mifsion in Parts ausgeübt, so schätzen und grüßen wir in ihr eine Diplomatie ersten Ranges.
Nächst Frankreich haben Holland und Belgien, dann Italien am meisten gesandt, Rußland, England und Oesterreich, endlich auch Amerika sind durch die Schöpfungen erster Meister glänzend vertreten. Außer München und Berlin sind alle deutschen Kunststädte trefflich repräsentirt und der gesammte Charakter der Ausstellung ist ein großartiger; sie ist würdig der erhabenen und rdealen Kunst, dieser edelsten Internationale der modernen Welt. Es war stets ein beneidenswerthes Vorrecht, des deutschen Südens, die Ideale zu pflegen; in der Münchener Ausstellung gewinnt dieser nationale Vorzug praktische Gestalt und wie ihre Verwirklichung die Münchener Künstler und Bayern ehrt, so auch kommt der Erfolg dem Ansehen der deutschen Kunst tm Auslande zu gute.
Deutschland.
Darmstadt, 23. Juli. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
Am 13. Juli den Professor Heinrich Wagner zum Director der technischen Hochschule für die Zeit vom 1. September 1879 bis zum 31. August 1880, auf Vorschlag des Lehrer-Collegiums, zu ernennen;
am 15. Juli den Director des Landeszuchthauses, Major Moritz S criba auf sein Nachsuchen, unter Anerkennung seiner treuen und eifrigen Dienste, mit Wirkung von Ende October L Js. an, in den Ruhestand zu versetzen.
Aus dem Großherzogthum Hessen, 23. Juli. Die längst als richtig geltende Vermuthuny, daß es sich bei den von dem Papste mit den Organen des Deutschen Reiches bezüglich der Lage der katholischen Kirche in demselben unterhaltenen Verhand- lungen vor Allem darum drehe, den Gläubigen der hauptlosen Bisthümer wieder die höhere kirchliche Pflege zu Theil werden zu lassen, erhält jetzt ihre volle Bestätigung Für unser katholisches Landesbisthum hat die Regierung gestattet, daß ein nichthessischer Unterthan. em vorn Papste beauftragter Bischof, die Firmung allen seit der Erledigung des bischöflichen Stuhles dieser kirchlichen Wohlthat entbehrenden Firmlinge ertheile Die Vorbereitungen zu dieser Feierlichkeit sind bereits in allen Decanaten angeordnet und der päpstliche Missionsbischof wird mit derselben am ersten Sonntage des nächsten Monats den Anfang machen. Ob dieses Zugeftändniß an die Hierarchie vereinzelt bleiben wird, ist eine bis letzt noch unaufgeklärte Frage. Wie es indessen gutem Ver- nehmen nach scheint, durfte die Function des päpstlichen Firmungsmissionars nicht in
Mamzer Bisthum seinen Abschluß finden, es wird versichert, daß sich dessen Dhatigkert auch auf die nunmehr unter preußischer Hoheit stehenden, zur oberrheinischen Kirchenprovinz gehörenden Sprengel Limburg und Fulda erstrecken würden. Möglichst eingehende Visitationen des kirchlichen Zustandes, namentlich auch hinsichtlich desjenigen der erledigten Pfarreien (deren es im Bisthum Mainz 14, in dem Limburger 29 gibt) werden eine weitere Obliegenheit des Missionsbischofs bilden. Der Papst will, wie es scheint, weiteres Material für die Lösung brennender Fragen sammeln lassen. Auch bezüglich der oberen geistlichen Verwaltung der Diöcese Mainz, welche, nachdem die von dem Domcapital zur Bisthumsverwaltung aufgestellte Candidatur des Dr. Mou- v?0 Großherzog wiederholt abgelehnt worden ist, als nicht anerkannt und rechtlich nicht bestehend gelten muß und vorläufig von dem Domdecan Dr. Heinrich geführt wird, werden von dem päpstlichen Sendboten Schritte erwartet, welche auf die Beseitigung des gegenwärtigen Zustandes und der Beendigung der Sedisvacanz abzielen sollen. Ob die Nachgiebigkeit der Regierung in der That weit genug gehen würde, um den römischen Standpunkten eine Erweiterung der in den Kirchengesetzen gegebenen gesetzlichen Schranken zu ermöglichen, muß wohl die nächste Zeit lehren. (K. Z.)
Setltti. Auf ®runb der Art. 42 und 43 der Retchsverfassungen hat der Bundesrath neue Bestimmungen über die Verladungen und Beförderungen von lebenden Thieren auf Eisenbahnen beschloffen. Darnach müffen die Bahnhöfe und Haltestellen, auf welchen lebende Thiere zur Verladung kommen, mit Vorrichtungen versehen sein, welche ein dtrectes Verladen der Thiere aus jedem und in jeden Wagenraum und zwar dergestalt gestatten, daß die Verladung sowohl von der Stirn- als auch von der Langsette des Wagens erfolgen kann. Auf Bahnhöfen mit regelmäßigem größeren Viehversandt, sowie auf den Tränke- Stationen bezw. in deren Nähe — sind von den Bahnverwaltungen zur vorübergehenden Unterbringung des Viehes eingefrtedigte und überdeckte Räume — Buchten, auch Banzen genannt — herzustellen und mit Brunnen oder einer Wasserleitung wie mit Vorrichtungen zu versehen, welche das Füttern und Tränken der Thiere ermöglichen. Für die vorübergehende Unterbringung der, Thiere in überdeckten Räumen kann ein Standgeld erhoben werden, dessen Höhe von der Aufsichtsbehörde bestimmt wird und im Tarif zu publtciren ist. Die Beförderung der Thiere ist in offenen (hochbordigen) wie in bedeckten Wagen statthaft. Die Thiere dürfen nicht geknebelt und in Säcken, Käfigen, Kisten oder ähnlichen Behältern nur dann, wenn dieselben hinlänglich geräumig und luftig sind, zur Beförderung aufgegeben werden. Die Beförderung leben- der Thiere findet in besonderen Viehzügen, in Etlgüterzügen, Güterzügen und Pcrsonenzügen statt. Wo das Bedürfniß vorliegt, sind auf den Hauptver- kehrs-Linien Fahrpläne für facultatioe Viehzüge vorzusehen, welche mit den zur Viehbeförderung dienenden Zügen der Nebenlinien dergestalt in Verbindung stehen, daß für das auf den letzteren zu- und abgehende Vieh die Aufenthaltszeit auf das Bedürfniß beschränkt wird. Die durchschnittliche Geschwindigkeit der Vtehzüge darf — vorbehaltlich der Befugniß der Landesregierung, in Rück-


