Nachdem der Tag durch eine Reveille der Militärmusik-Kapellen eingeleitet ist, findet um 9 Uhr Vormittags zum Gedächtniß der Gebliebenen Gottesdienst in den Kirchen statt, um 10 Ubr versammeln sich die Theilnehmer an dem Festzuge auf dem Marktplatze und begeben sich von da durch die Ludwigsstraße, obere Elisabethenstraße, die Wilhelmimnstraße, die obere Rhein- üratze auf den Paradeplatz.
Gleichzeitig werden die hier garnisonirenden Truppen, sowle Deputationen der aus- wärtiaen Truppentheile der Großherzoglichen Division Aufstellung nehmen.
Nachdem dies geschehen, wird Seine Königliche Hoheit der Großherzog, der Führer der Division in den Jahren 1870/71, begleitet von den Prinzen und Prinzessinnen des Großherzoglichen Hauses, sich auf die Estrade begeben, begrüßt von dem Geläute der Glocken und dem Spiel der Musiken. t m rr ,o .
Die vereinigten Gesangvereine Darmstadt's und Bessungcn s werden einen noch zu be» siimmenden Gesang vortragen, nach welchem die eigentliche Enthüllungsfeier unter der üblichen Ansprache und dem Donner der Kanonen stattfinden wird.
Nach einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und Seine Königliche Hoheit den Großherzog und der Absingung etneS Liedes durch die gesammte Festversammlung wird die Großherzoaltche Division vor dem Allerhöchsten Herrn und dem Denkmal defiliren.
Ebenso begibt sich der Festzug an der Estrade der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, und an dem Denkmal vorüber, um sich auf dem Marktplatze aufzulösen.
Dieser Feier schließt sich um 2 Uhr ein Festdiner in dem Saalbau an.
Die hiesigen Gesellschaften werden den Gasten, die zur Feier hierherkommen, ihre Räume vffnen und gegen Abend werden in einer Reihe von größeren Localen, die noch bekannt gemacht werden, Concerte und festliche Vereinigungen stattfinden.
Die der Vereinigten Gesellschaft ist bereits festgesetzt.
Darmstadt bereitet sich vor, ein festliches Gewand zu diesem Tage anzulegen, um die 4U8 dem gejammten Hefienlande herbeiströmenden Gäste freudig begrüßen zu können.
Das Centralcomite hat sich bereits an die Bahnverwaltungen gewendet, um für die Fefttheilnehmer auf ein einfaches Billet freie Rückfahrt zu erwirken.
Wenn uns der Himmel noch mit schönem Wetter begünstigt, find alle Vorbedmgungen für ein großartiges seltenes Fest gegeben.
Mit diesem Tage wird dann die andauernde, viel Geduld erfordernde, unermüdliche Thätigkeit des Eentralcomite's ihren Abschluß finden. Möge es sich belohnt sehen in der Anerkennung, welche diesem Darmstadt und dem ganzen Lande zur Ehre gereichenden Denkmale sicherlich zu Theil werden wird.
— In der Gerichtssprache tritt mit dem 1. October nicht nur in dem Sinne eine Neuerung ein, daß künftig die deutsche Sprache die alleinige Gerichtssprache ist, sondern auch innerhalb der deutschen Gerichtssprache hat die neue Civilprozeßordnung in decenter Weise eine Läuterung und Reinigung von den mit den fremden Rechten überkommenen Ausdrücken vollzogen die zum allgemeinen Verständniß des heutigen Rechtsverfahrens nicht unerheblich beitragen
wird. Statt „civiliter" zu „Prozessoren", wird man künftig eine ,bürgerliche Rechtsstreitigkeit" „anhängig machen", und wird sodann dem Beklagten die Klage nicht mehr „insinuirt", sondern „zugestellt", wogegen er anstatt sein „accepisae“ auf dem „Insinuations-Dokument", zu vermerken, auf der „Zustellungsurkunde" ein „schriftliches Empfangsbekenntniß" ausstellen wird. Handelt es sich nur um eine „Bagatelle", so tritt das „Mahnverfahren" ein, anstatt des „Mandats" erhält der Beklagte einen „Zahlungsbefehl". Bleibt der Beklagte ungehorsam im Termin aus, so wird ihm nicht ein „Contumatial-Erkenntniß", sondern ein „Versäumnißurtheil" zugestellt. Will er aber den Anspruch des Klägers nicht bestreiten, so erzielt er statt der „Agnitoria" ein „Anerkenntniß". Ist er zu zahlen nicht im Stande, so wird er nicht mehr vom „Exekutor" belästigt, sondern die mit den „Zustellungen" (Insinuationen) „Ladungen" (Citatlonen) und „Vollstreckungen" (Exekutionen) beauftragten Beamten werden jetzt „Gerichtsvollzieher" genannt. Will der Beklagte „kompensiren", so muß er eine „Gegenforderung" geltend machen; glaubt er aber „litem denunziren" zu können, so muß er einem Dritten den „Streit verkünden". Mehrere „Litisconsortcu" werden künftig „Streitgenofien" genannt, und die „Intervention" ist zu einem „Zwischenstreit" geworden. Eide werden nicht mehr „deferirt", auch nicht „referirt", sondern nur noch „zugeschoben" oder „zurückgeschoben", der „Manifestationseid" hat sich als „Offenbarungseid" entpuppt, und aus den „Alimenten" sind „Verpflegungsgelder" geworden. Aus dem „Original" ist eine „Urschrift" und die „Cople" zu einer „Abschrift" geworden, will man aber beide mit einander „collationiren", so muß man eine „Schriftvergleichung" anstellen. Will man Gelder „veponiren" oder „ad depositum“ einzahlen, so muß man sie „gerichtlich hinterlegen", soll aber etwas „amorttsirt" werden, so läßt man es für „kraftlos erklären". Will man eine Erbschaft „cum beneficio legis et inventarii“ antreten, so muß man es „unter der Rechts- wohlthat des Gesetzes und Inventars" thun. „Prodigalitäts - Erklärungen" finden nicht mehr statt, dagegen kann man Jemand „für einen Verschwender erklären" lasten; die „Sponsalten" sind zu „Verlöbnißsachen" geworden, während die „Ehesachen" auch schon früher in der deutschen Gerichtssprache bekannt waren. Will man sich bei einem Erkenntniß nicht beruhigen, so wende man sich an die „Berufungsinstanz" und trage dafür Sorge, daß nicht dem „Appellaten", sondern dem „Berufungsbeklagten" die Rechtfertigungsschrift zugestellt werde. Die Kosten, welche der unterliegende Theil zahlen muß, kommen nicht mehr dem „Fiscus", sondern der „Staats käste" zu Gute, und zahlt dieselbe denjenigen Beamten, welche anstatt in der „Anciennttät" im „Dienstalter" weit vorgerückt sind, wenn sie in den Ruhestand treten wollen, nicht eine „Pension", sondern „Ruhegehalt".
SclilfFsbericlit. Mitgetheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd C W. Dietz in Gießen.
Newyork, 21. Juli. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Postdampfer Mosel, Capi. H. A. F. Neynaber, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 6. Juli von Bremen und am 9. Juli von Southampton abgegangen war, ist gestern 6 Uhr Morgens wohlbehalten hier angekommen.
Versteigerungen.
Montag den 28. l. Mts.,
Vormittags 9 Uhr, sollen im alten Rathhaussaale versteigert werden:
Pflästererarbeit, veranschl. zu 361,60 Erdauffüllungen, Planir- und
Handarbeiten, veranschl. zu 4742,— Gießen, den 23. Juli 1879.
Großh. Bürgermeisterei Gießen.
4897) A. Bramm.________
Dienstag den 19. August, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Ortsgericht die Immobilien des Ludwig Huhn, als:
Flur Meter
Vioo? 50 Hofraithe in d. Wallthorstr., V1015/6 1394 Grabgarten i-d.Zoselsgasse, 2s/68 687 Wiese in dem Weiher,
meistbietend versteigert werden.
Gießen, den 3. Juli 1879.
Großherzogliches Ortsgericht Gießen.
4489)_______Müller.____________
Erndteversteigerung.
Samstag den 26. ds. Mts.
Nachmittags 3 Uhr, sollen nachverzeichnete Früchte des land- wirthschaftlichen Versuchsfeldes, nämlich:
2 Morgen Weizen,
2 Morgen Gerste
in Abteilungen von je einem Morgen an Ort und Stelle versteigert werden.
Der Flurschütze Völker dahier wird auf Verlangen nähere Auskunft ertheilen.
Gießen, den 19. Juli 1879.
Großherzogliches Universitäts-Rentamt. 4871) Schmitt.
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__Herrn Schäfer, Gartfeld.
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