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Nachdem der Tag durch eine Reveille der Militärmusik-Kapellen eingeleitet ist, findet um 9 Uhr Vormittags zum Gedächtniß der Gebliebenen Gottesdienst in den Kirchen statt, um 10 Ubr versammeln sich die Theilnehmer an dem Festzuge auf dem Marktplatze und begeben sich von da durch die Ludwigsstraße, obere Elisabethenstraße, die Wilhelmimnstraße, die obere Rhein- üratze auf den Paradeplatz.

Gleichzeitig werden die hier garnisonirenden Truppen, sowle Deputationen der aus- wärtiaen Truppentheile der Großherzoglichen Division Aufstellung nehmen.

Nachdem dies geschehen, wird Seine Königliche Hoheit der Großherzog, der Führer der Division in den Jahren 1870/71, begleitet von den Prinzen und Prinzessinnen des Großher­zoglichen Hauses, sich auf die Estrade begeben, begrüßt von dem Geläute der Glocken und dem Spiel der Musiken. t m rr ,o .

Die vereinigten Gesangvereine Darmstadt's und Bessungcn s werden einen noch zu be» siimmenden Gesang vortragen, nach welchem die eigentliche Enthüllungsfeier unter der üblichen Ansprache und dem Donner der Kanonen stattfinden wird.

Nach einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und Seine Königliche Hoheit den Großherzog und der Absingung etneS Liedes durch die gesammte Festversammlung wird die Großherzoaltche Division vor dem Allerhöchsten Herrn und dem Denkmal defiliren.

Ebenso begibt sich der Festzug an der Estrade der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, und an dem Denkmal vorüber, um sich auf dem Marktplatze aufzulösen.

Dieser Feier schließt sich um 2 Uhr ein Festdiner in dem Saalbau an.

Die hiesigen Gesellschaften werden den Gasten, die zur Feier hierherkommen, ihre Räume vffnen und gegen Abend werden in einer Reihe von größeren Localen, die noch bekannt gemacht werden, Concerte und festliche Vereinigungen stattfinden.

Die der Vereinigten Gesellschaft ist bereits festgesetzt.

Darmstadt bereitet sich vor, ein festliches Gewand zu diesem Tage anzulegen, um die 4U8 dem gejammten Hefienlande herbeiströmenden Gäste freudig begrüßen zu können.

Das Centralcomite hat sich bereits an die Bahnverwaltungen gewendet, um für die Fefttheilnehmer auf ein einfaches Billet freie Rückfahrt zu erwirken.

Wenn uns der Himmel noch mit schönem Wetter begünstigt, find alle Vorbedmgungen für ein großartiges seltenes Fest gegeben.

Mit diesem Tage wird dann die andauernde, viel Geduld erfordernde, unermüdliche Thätigkeit des Eentralcomite's ihren Abschluß finden. Möge es sich belohnt sehen in der An­erkennung, welche diesem Darmstadt und dem ganzen Lande zur Ehre gereichenden Denkmale sicherlich zu Theil werden wird.

In der Gerichtssprache tritt mit dem 1. October nicht nur in dem Sinne eine Neuerung ein, daß künftig die deutsche Sprache die alleinige Gerichtssprache ist, sondern auch innerhalb der deutschen Gerichtssprache hat die neue Civilprozeßordnung in decenter Weise eine Läuterung und Reinigung von den mit den fremden Rechten überkommenen Ausdrücken voll­zogen die zum allgemeinen Verständniß des heutigen Rechtsverfahrens nicht unerheblich beitragen

wird. Stattciviliter" zuProzessoren", wird man künftig eine ,bürgerliche Rechtsstreitigkeit" anhängig machen", und wird sodann dem Beklagten die Klage nicht mehrinsinuirt", sondern zugestellt", wogegen er anstatt seinaccepisae auf demInsinuations-Dokument", zu ver­merken, auf derZustellungsurkunde" einschriftliches Empfangsbekenntniß" ausstellen wird. Handelt es sich nur um eineBagatelle", so tritt dasMahnverfahren" ein, anstatt desMan­dats" erhält der Beklagte einenZahlungsbefehl". Bleibt der Beklagte ungehorsam im Termin aus, so wird ihm nicht einContumatial-Erkenntniß", sondern einVersäumnißurtheil" zuge­stellt. Will er aber den Anspruch des Klägers nicht bestreiten, so erzielt er statt derAgnitoria" einAnerkenntniß". Ist er zu zahlen nicht im Stande, so wird er nicht mehr vomExekutor" belästigt, sondern die mit denZustellungen" (Insinuationen)Ladungen" (Citatlonen) und Vollstreckungen" (Exekutionen) beauftragten Beamten werden jetztGerichtsvollzieher" genannt. Will der Beklagtekompensiren", so muß er eineGegenforderung" geltend machen; glaubt er aberlitem denunziren" zu können, so muß er einem Dritten denStreit verkünden". Mehrere Litisconsortcu" werden künftigStreitgenofien" genannt, und dieIntervention" ist zu einem Zwischenstreit" geworden. Eide werden nicht mehrdeferirt", auch nichtreferirt", sondern nur nochzugeschoben" oderzurückgeschoben", derManifestationseid" hat sich alsOffen­barungseid" entpuppt, und aus denAlimenten" sindVerpflegungsgelder" geworden. Aus demOriginal" ist eineUrschrift" und dieCople" zu einerAbschrift" geworden, will man aber beide mit einandercollationiren", so muß man eineSchriftvergleichung" anstellen. Will man Gelderveponiren" oderad depositum einzahlen, so muß man siegerichtlich hinter­legen", soll aber etwasamorttsirt" werden, so läßt man es fürkraftlos erklären". Will man eine Erbschaftcum beneficio legis et inventarii antreten, so muß man esunter der Rechts- wohlthat des Gesetzes und Inventars" thun.Prodigalitäts - Erklärungen" finden nicht mehr statt, dagegen kann man Jemandfür einen Verschwender erklären" lasten; dieSponsalten" sind zuVerlöbnißsachen" geworden, während dieEhesachen" auch schon früher in der deutschen Gerichtssprache bekannt waren. Will man sich bei einem Erkenntniß nicht beruhigen, so wende man sich an dieBerufungsinstanz" und trage dafür Sorge, daß nicht demAppellaten", son­dern demBerufungsbeklagten" die Rechtfertigungsschrift zugestellt werde. Die Kosten, welche der unterliegende Theil zahlen muß, kommen nicht mehr demFiscus", sondern derStaats käste" zu Gute, und zahlt dieselbe denjenigen Beamten, welche anstatt in derAnciennttät" im Dienstalter" weit vorgerückt sind, wenn sie in den Ruhestand treten wollen, nicht einePen­sion", sondernRuhegehalt".

SclilfFsbericlit. Mitgetheilt von dem Agenten des Norddeutschen Lloyd C W. Dietz in Gießen.

Newyork, 21. Juli. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Postdampfer Mosel, Capi. H. A. F. Neynaber, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 6. Juli von Bremen und am 9. Juli von Southampton abgegangen war, ist gestern 6 Uhr Morgens wohl­behalten hier angekommen.

Versteigerungen.

Montag den 28. l. Mts.,

Vormittags 9 Uhr, sollen im alten Rathhaussaale ver­steigert werden:

Pflästererarbeit, veranschl. zu 361,60 Erdauffüllungen, Planir- und

Handarbeiten, veranschl. zu 4742, Gießen, den 23. Juli 1879.

Großh. Bürgermeisterei Gießen.

4897) A. Bramm.________

Dienstag den 19. August, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Ortsgericht die Immo­bilien des Ludwig Huhn, als:

Flur Meter

Vioo? 50 Hofraithe in d. Wallthorstr., V1015/6 1394 Grabgarten i-d.Zoselsgasse, 2s/68 687 Wiese in dem Weiher,

meistbietend versteigert werden.

Gießen, den 3. Juli 1879.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen.

4489)_______Müller.____________

Erndteversteigerung.

Samstag den 26. ds. Mts.

Nachmittags 3 Uhr, sollen nachverzeichnete Früchte des land- wirthschaftlichen Versuchsfeldes, näm­lich:

2 Morgen Weizen,

2 Morgen Gerste

in Abteilungen von je einem Morgen an Ort und Stelle versteigert werden.

Der Flurschütze Völker dahier wird auf Verlangen nähere Auskunft ertheilen.

Gießen, den 19. Juli 1879.

Großherzogliches Universitäts-Rentamt. 4871) Schmitt.

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