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^tr* Freitag, den 21. Februar
Artige- mb AmtsM für bei Kreis Gieße«.
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1879»
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Schulstraße B. 18.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mart 50 Pf.
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Amtlicher Hheil.
Gefundene Gegen ft ander
2 Portemonnaies mit Inhalt, 1 Notizbuch, 2 Schlüssel, 1 Schild (mit der Aufschrift: Cigarren) und 1 Schließkorb. (Sieben, am 20. Februar 1879. Großherzogliche Polizeiverwaltung Gießen.
_____ ___________ Fresenius.
Uotilisch
Rechenschaftsvorlage über die Sicherheitsmaßregeln gegen die Socialdemokratie in Berlin.
Dem Reichstag ist folgendes Actenstück zugegangen:
Berlin, den 11. Februar 1879.
Zufolge der Bestimmung im § 28 Abs. 2 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Soctaldemokratie vom 21. October 1878 (Reichs Gesetzblatt Seile 351) ist dem Reichstag über die Anordnungen Rechenschaft zu geben, welche von der königl. preuß. Staatsregierung aus Grund des ersten Absatzes des § 28 cit. unter dem 28. November v. Js. mit Genehmigung des BundeSraths getroffen worden stnd. Demgemäß beehre ich mich, Ew. Hochwohlgeboren die beigeschloffene Darlegung mit dem ganz ergebensten Ersuchen zu übersenden, dieselbe zur Kenntniß des Reichstags bringen zu wollen
Der Stellvertreter des Reichkanzlers.
Otto, Graf zu Stolberg.
Das königl. preuß. Staatsmunsterium har auf Grund des § 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen txr Soctaldemokratie vom 21. October v. Js. mit Genehmigung des Bundesraths für die Stadt Berlin und die angrenzenden Bezirke unhr dem 28. November v. Js. die in der Anlage wtedergegebenen Anordnungen getroffen.
Dieselben sind in Nr. 281 des „Reichs-Anzeigers" und auf die für lan- despolizetliche Verfügungen vorgeschrtebene Weise bekannt gemacht worden.
Sie beruhen auf folgenden Gründen;
Die Anwendung der Mittel, welche das Gesetz vom 21. October v. Js., abgesehen von dem § 28 desselben, zur Bekämpfung der gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie gewährt, hatte zwar die ostensiblen Kund- gebungen derselben im Wesentlichen beseitigt und ihre äußere Organisation zerstört, aber nicht ausgereicht, um der auf die Erregung des Klasienhaffes und auf den Umsturz der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Agitation überall ein Ziel zu setzen.
Namentlich in Berlin und deffen Umgebung ließen mannigfache Anzeichen erkennen, daß es keineswegs in der Absicht der Leiter der socialdemokratischen Bewegung lag, von der agitatorischen Verfolgung ihrer Tendenzen Abstand zu nehmen, daß sie vielmehr in demselben Sinne, wie bisher, jedoch, den veränderten Verhältn'ffen entsprechend, mit anderen Mitteln den Kampf gegen die staatliche und gesellschaftliche Ordnung fortzuführen gedachten und darauf ausgingen, das Gesetz vom 21. October v. Js. zu umgehen und seine Wirkung zu vereiteln.
An die Stelle der offenen Agitation trat die geheime Propaganda. Die socialdemokratifche Partei war aus das Eifrigste bemüht, die öffentlichen Versammlungen durch verborgene, aus eine geringe Anzahl von Personen beschränkte Zusammenkünfte, die offene Vereinsthätigkeit durch geheime Vereinigungen in kleinen, von einander unabhängigen Kreisen zu ersetzen, welche durch Vertrauensmänner zu einander in Beziehung standen und von den Führern der Partei die Parole erhielten. Diese Parole war darauf gerichtet, Unzufriedenheit mit den politischen und wirtschaftlichen Zuständen und Haß gegen die Regierung zu verbreiten, um einen Druck auf die letztere auszuüben und womöglich die Beseitigung des Gesetzes vom 21. October v. Js. herbeizusühren.
Denselben Zweck verfolgte der von den Parteiführern empfohlene Plan, öffentliche Versammlungen aller Art zu besuchen, um in denselben socialdemo- kratische Tendenzen zur Geltung zu bringen und auf diese Weise andere Partheien in Mitleidenschaft zu ziehen-
Wenn ferner in Folge der Ausführung des mehrerwähnten Gesetzes die socialdemokratische Partei in der Benutzung der Preffe zur Verbreitung ihrer Lehren beschränkt war, so suchte sie, wie es seitdem in wachsendem Maße geschehen ist, einen Ersatz dadurch zu schaffen, daß sie Zeitungen und Flugblätter ihrer Richtung im Auslande drucken und heimlich einsühren ließ.
Zu diesem Zwecke wurden im Stillen Beiträge gesammelt, nicht minder zum Unterhalt der geschäftsmäßigen Agitatoren, welche ihre aufreizende Tbätig- kett fortsetzten.
Auch zeigte sich, daß hiesige Soctaldemokraten mit russischen Nihilisten und anderen Radikalen im Auslande im Verbindung standen.
Durch die im Vorstehenden dargelegten Bestrebungen der Socialdemo- cratte waren Berlin und seine Umgebung mit Gefahr für die öffentliche Sicher- hett um so mehr bedroht, als hier die Anzahl der Soctaldemokraten überhaupt, sowie der Letter und Agitatoren eine sehr große, ihr Zusammenhalten ein sehr festes, ihre Parteithättgkeit eine weltumfassende und rührige war. Ueberdtes wurde die Absicht, die Agitation hauptsächlich in Berlin zu concen-
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irtren, hauptsächlich durch den Zugang eines der bekanntesten Führer bestätigt, und es war zu erwarten, daß dieser Vorgang Nachfolge finden werde.
Demgegenüber alle gesetzlichen Mittel in Anwendung zu bringen, erschien als ein Gebot der Notwendigkeit, deffen Erfüllung um so dringlicher war, als die Rückkehr des Kaisers damals nahe bevorstand und die Versuche des Fürstenmordes, welche kurz vorher in Spanien und Italien vorgekommen waren, im Hinblick auf die in Berlin vorausgegangenen Attentate die Anwendung jeder zulässigen Sicherheitsmaßregel zur Pflicht machten.
Nach Lage der geschilderten Verhältnisse- erschien es jedoch zunächst nur erforderlich, die Ausweisung der Agitatoren, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen war, zu ermöglichen und hinsichtlich des Tragens und des Besitzes von Waffen gewisse Beschränkungen etnzuführen.
Nur auf diese unter den Ziffern 3 und 4 des § 28 des Gesetzes vorgesehenen Punkte erstrecken sich daher die getroffenen Anordnungen. Die Dauer derselben konnte, wenn ihre Wirksamkeit nicht in Frage gestellt werden sollte, auf einen kürzeren Zeitraum, als den eines Jahres, nicht bemeffen werden.
Die Ausdehnung der getroffenen Maßregeln auf die Stadtkreise Char- lottenburg und Potsdam und die Kreise Teltow, Nieder-Barnim und Oftha- velland, welche zusammen einen Umkreis von etwa 4 Meilen um Berlin erge- bes, rechtfertigt sich damit, daß auch in diesen Kreisen, namentlich in den mit Berlin in unmtttllbarer Berührung stehenden oder durch gute Verkehrsmittel nahegerückten Ortschaften socialdemokratifche Bestrebungen in einer für die öffentliche Sicherheit bedrohlichen Weise hervorgetreten waren.
Deutschland.
Gießen, 20. Febr. Bezugnehmend auf die in unserer letzten Wochenübersicht enthaltene Mitteilung, betr. Erklärung von 37 Delegtrten der deutschen Handelskammern (cfr. Nr. 40, zweites Blatt) wird uns Nachfolgendes zur Veröffentlichung zugestellt, welches wir, um jeder Meinung gerecht zu werden, den Lesern nicht vorenthalten:
Der Urtheilsspruch der deutschen Handelskammern.
„Gegenüber den so lärmend austretenden Zustimmungs-Adreffen, welche aus schutzzöllnerischen und agrarischen Kreisen dem Reichskanzler eingesandt werden, und welche vielfach ohne jede Berechtigung als der Ausdruck der allgemeinen Volksstimmung ausgegeben werden, haben es die berufenen Vertreter des deutschen Handels und Gewerbes für geboten erachtet, auch chre Stimme erschallen zu lassen und sich darüber auszusprechen, wie der deutsche Handelsund Gewerbestand über die geplanten Zolltarif-Reformen denkt.
Am 8. Februar sind die Abgesandten der deutschen Handelskammern hier in Berlin zusammengetroffen und die Vertreter der einzelnen Handels- und Industriezweige haben offen und ehrlich gesagt, wie sie über die Pläne des Reichskanzlers denken, welche Vorthetle sie davon für ihre spectelle Branche und für den Nattonal-Wohlstand erwarten."
So eröffnet die „Voff.Ztg." den Leitartikel der Morgen-Ausgabe vom letzten Donnerstag und sie sagt dann weiter:
Die Vertreter aller verschiedenen Branchen waren einmüthig in der Ver- urtheilung der Pläne des Reichskanzlers.
Die „Voff. Ztg." macht damit den Versuch, ihren Lesern vorzuflunkrrn, es habe in Berlin eine Versammlung aller deutschen Handelskammern, resp. des deutschen Handelstages, stattgefunden.
Der deutsche Handelstag besteht aus ca. 120 Handelskammern und Vereinen, 37 waren zu der Versammlung am 8. d. erschienen; die anderen waren einfach fortgeblieben, weil sie vorher gewarnt waren und daher wußten, daß es sich um einen F.ldzug gegen den Reichskanzler handelte. 37 Handelskammern haben sich also gegen die geplante Zollreform des Fürsten-Reichs- kanzlers — über 80 aber dafür ausgesprochen.
Wir muffen die versuchte Vergewaltigung der öffentlichen Meinung Seitens der „Voff. Ztg.", wie sie sich in dem von uns hervorgehobenen Paffus charakterisirt, aus's Strengste rügen. Es fand eine Prtvatbesprechung der radikalen Freihändler der Seestädte statt, zu welcher Herr Delbrück noch eine Hand voll Gesinnungsgenoffen und die Vertreter des Berliner Aeltesten- Collegiums (welches letztere mit Sang und Klang 'zur Opposition gegen die Wirtschaftspolitik des Reichskanzlers übergegangen, als ob es in Berlin weiter gar nichts zu vertreten gäbe, als die Meinung des Herrn Delbrück) gepreßt hatte.
Wir fühlen uns des Weiteren gedrungen, an den Ausschuß des deut-


