Einzelbild herunterladen

A»Mk- imh AmtsblM fit des Kreis Gieße«.

R^.settsrrSbirrrairr l wMtitmifrttteau t j

G chulstraße B. 18.

vseasssa

Erscheint tüqliüß mit Ausnahme des MsrrtAgA,

o»ötsroe

STOWCt

Preiö vierteliShrlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohir. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

PBamMWCtaagga» iriiiiwn

AeL'i 1 isch er Hhei t.

Keutschland.

Berlin, 15. December. Der nunmehr, wie schon gemeldet, an den Bundesrath gelangte Entwurf eines Gesetzes, öetr. die Abänderung der Arti­kel 13, 24, 69, 72 der Reichsverfasiung hat folgenden Wortlaut:

An die Stelle der Art. 13, 24, 69, 72 der Reichsverfafsung treten die folgenden Bestimmungen:

Art. 13. Die Berufung des Bundesraths und des Reichsiags findet mindestens alle zwei Jahre statt und kann der Bundesrath zur Vorbereitung der Arbeite« ohne den Reichstag, letzterer aber nicht ohne den Bundesrath berufen werden.

Art. 24. Die Legislaturperiode des Reichstags dauert 4 Jahre. Zur Auflösung des Reichstags während derselben ist ein Beschluß des Bundesraths unter Zustimmui g des Kaisers erforderlich.

Art. 69. Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs müssen für jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichshausbalts Etat gebracht werden. Der letztere wird für einen Zeitraum von zwei Jahren, jedoch für jedes Jahr be- iondrrs, vor Beginn der Etatspertode nach folgenden Grundsätzen durch ein Gesetz festgestellt.

Art. 72. Ueber die Verwendung aller Einnahmen des Reichs ist durch den Reichskanzler dem Bundesrath und dem Reichstag zur Entlasnmg für jedes Jahr Rechnung zu legen.

Urkundlich rc. Gelben rc.

Die Motive stützen sich hauptsächlich auf den Uebelstand der gleichzei­tigen Arbeiten des Reichstages mit dem Landtage oder wie es wörtlich heißt, , mit den landständischen Versammlungen." Daun heißt es:

,Ein solches Zusammcntrrffen von Reichstags- und Landtags-Sitzungen verhindert die zahlreichen Mitglieder des Reichstages, welche zugleich der Lan- desvertretung ihres Hermathsstaates angehören, an der Ausübung ihres Man­dats. Außerdem werden Zeü und Kraft dieser Mitglieder durch das unmittel­bare Aufeinanderfolgen und Monate lange Dauern der parlamentarischen Ver­sammlungen biö zu einem Maß in Anspruch genommen, welches namentlich den nicht in Berlin wohnenden, ihrer eigentlichen Berufsthätigkeit entzogenen Abgeordneten auf die Länge mcht alljährlich zugemuthet werden kann. Auch für die Regierungen erwachsen Schwierigkeiten mannigfacher Art in Bezug auf die Vorbereitung und die Vertretung der Vorlagen, welche sür den Reichstag bezw. die Landtage bestimmt sind. Daß unter den bezeichneten Mißständen auch die Geschäfte der Regierungen leiden und die Kräfte ihrer Organe trotz aufreibender Thätigkett unzulänglich zur rechtzeitigen Bewältigung derselben werden, liegt In der Natur des Geschäftsganges. Eine befriedigendere Ord- nuna der Verhältnisie kann nur durch eine Aenderung der Reichsverfafsung deraesteüt werden. Der hauptsächlichste Grund der erwähnten Mißstände liegt darin' daß gegenwärtig die Zeit, in welcher die Bundesstaaten für die gesetz­liche Feststellung ihrer Haushalts-EtatS Sorge zu tragen haben, vielfach mu tei Zeit,' deren der Reichstag zur Behandlung über den Reichshaushalts-Etat b.darf, sich zu nahe berührt. Nach dieser Richtung hin wird daher die Ab- Lülfe zu suchen sein. Der Reichshaushalts-Etat muß nach Art. 69 der Ver- faffuna für jedes Etatsjahr vor Beginn desselben durch ein Gesetz festgestellt werden. In mehreren Bundesstaaten, wie namentlich in Preußen, ist die Etats- vertode ebenfalls eine einjährige. Um in der Veranschlagung der einzelnen Elatsansätze den gegebenen Verhältnisien möglichst nahe zu kommen, macht sich in diesen Staaten naturgemäß das Bestreben geltend, die Verhandlungen über den Etat nicht zu frühzeitig vor dem Beginn der neuen Etatsperiode zum Ab­schluß zu bringen. Denjenigen Staaten gegenüber, welche ihren Etat jetzt jährlich feststelleii. wird mithin auf die Vermeidung des Zusammentn ffens von Reichstags- und Landtags-Sessionen mit Sicherheit nur dann zu rechnen sein, wenn das System der einjährigen Etatsperioden sowohl für das Reich, als auch für die belheiligten Bundesstaaten aufgegeben wird und wenn an deflen Stelle zweijährige Etatsperioden mit der Maßgabe eingeführt werden, daß diese für das Reich einerseits und für die Bundesstaaten anderseits nicht in demselben Jahre ihren Anfang zu nehmen hätten. Auf diesem Wege ließe sich erreichen, daß in dem Jahre, in welchem der Reichshaushalts-Etat frstgeftellt wird, keine parlamentarischen Verhandlungen über einen Landeshaushalts-Etat stattfänden und daß wiederum die Budgetverhandlungrn der Bundesstaaten durch eine concurrtrende Reichstagssesston nicht beeinträchtigt würden. Für diejenigen Bundesstaaten, welche schon jetzt, wie Bayern, Königreich Sachsen und Baden, eine zweijährige oder wie Heflen eine dreijährige, oder wie Sachsen- Coburg-Gotha e ne vierjährige Etatsperiode haben oder in welchen, wie in Württemberg, der Etat mitunter für ein Jahr, mitunter sür einen längeren Zeitraum festgestellt wird, käme es dann nur darauf an, die erforderlichen Einrichtungen dafür zu Irrsten, daß bei ihnen der Beginn der Etatsperiode nicht in das Jahr fällt, in welchrm der ReichshauShalts-Etat festzuftellen ist. Diesrs Ziel zu erreichen, bedarf es einer Aenderung der Art. 13, 24, 69, 72 bet Reichsverfafiung in der Weise, wie sie der vorliegende Gesetzentwurf in Aussicht nimmt."

Die Aussichten für das Zustandekommen des Schankfteuergesetzes in Preußen haben sich nicht verbefiert. Die Commission hat abermals mit 12 Stimmen gegen 8 beschlossen, die im Gesetze vorgeschriebenen Steuern auf den Ausschank von Branntwein zu beschränken, ferner hat dieselbe Mehrheit beschlossen, dem § 1 als dritten Absatz hinzuzufügen:Dagegen sind die mir dem Vertriebe von Branntwein befaßten Genossenschaften der Steuer auch in dem Falle unterworfen, wenn ihr Gewerbebetrieb über den Kreis ihrer Mit­glieder nicht hinausgeht." Der erstere Beschluß macht das Gesetz der Regie­rung unannehmbar; es wird also nicht zu Stande kommen, wenn nicht das Plenum des Hauses seine Commission desavouiren will. Es tritt dann noch­mals die Frage an die Negierung heran, ob sie den Muth hat, entgegen den bekannten gräflichen und fretherrltchen Neigungen, den Brannlw?ingenuß durch Btftcuerung an der Quelle zu beschränken.

Straßburg, 15. Dccen.ber. DieElsaß-Lothringische Zeitung" bk- grüßt Len zusammengctretenen Landesausschuß und weist darauf hin, daß der­selbe in vcrändertet Gestalt und mit erweiterten Rechten zu«. Fortsetzung seiner seitherigen Thätigkeit berufen sei unter Verhältnisien, wie sie günstiger für die Wünsche des Landes noch nicht gewesen seien. Die Autonomie, soweit aus­führbar, sei nach Inhalt und Form gegeben. Diejenigen, welche bisher für diesen Fortschritt eingetreten, werden sich vorbehaltlos auf die durch diese nun­mehr vollendete Thatsache geschaffene neue Basis stellen. Dem Schritte nach vorwärts, welchen das Land gethan, wird ohne Zwrifel auch die fernere Hal­tung der bisherigen autonomistischen Partei.entsprechen. Die Aufgaben des Landesausschuffes werden sich vornehmlich auf praktischem Boden bewegen. Ueber die realen Bedürfnisse des Landes treten theoretische Fragen in den Hintergrund. Den erweiterten Rechten des Landesausschusies stehen auch er­weiterte Pflichten gegenüber. Mögen bei Erfüllung der letzteren die Vertreter des Landes in gemeinsamer Arbeit hervortreten lösten, was uns Alle vereint, und zurücktieten, was trennend und störend wirken könnte. Ganz Deutschland begleitet den Beginn der Arbeiten des Landcsar sschufies mit Wünschen für deren reiche blühende Entfaltung. Für die Erfüllung der wohlmeinenden In­tentionen des Kaisers darf der Statthalter für sich und das Ministerium vertrauensvolles Entgegenkommen der Bevölkerung und Landesvertreier erwarten.

HauSflelß ist bekanntlich eine Zierde unserer Frauen, aber trotz des größten Fleißes ist es der Hausfrau nicht immer möglich, alle Arbeiten zu bewältigen, besonders da wo eine zahlreiche Familie vorhanden ist, und jede Hülfe wird ihr deshalb will­kommen sein. Bereits vielerlei Maschinen finden im Haushalt Anwendung, doch dürfte sich keine so nützlich erweisen, als eine gute Nähmaschine, da diese die zeit- raudende Handarbeit oder fremd- Hülfe erspart und sich damit nicht nur die noth- wendiaen, sondern auch die reizendsten Luxusarbeiten fast spielend Herstellen lasten. Das Beste und Leistungsfähigste dieser Art bietet uns das Geschäft von G. Neid- linaer Gießen, in welchem sich die Niederlage der weltbekannten Origlnal-iLmger- Nähmaschinen befindet, und ist hier eine Auswahl dieser nützlichen Instrumente vorhanden, daß man fast glauben möchte, eine einzige Fabrik sei nicht :m Stande, so Großes zu leisten und daß man erstaunt ist über die mannigfaltigen Zwecke, für welche die Singer Co. aus deren Fabrik alles von der Nadel dis zum feinsten Roienholz-Ber- schlußkasttn' hervorgegangen ist, Nähmaschinen liefert. Neben den Maschinen findet man ferner eine reiche Auswahl von prachtvollen Näharbeiten, welche die Leistungen der ersteren veranschaulichen, und dürfte ein Besuch dieses Geschäftes Allen zu empfehlen sein di- zum bevorstehenden Feste ein Geschenk zu kaufen beabsichtigen, welches das Angenehme mit dem Nützlichen im höchsten Grade vereinigt und gleichzeitig das Beste ist was es in seiner Art giedt. Einen ganz besonderen Bortheil bietet die von Herrn Neidlinaer im Interesse der Käufer eingeführte Einrichtung, daß die Maschinen ohne Preiserhöhung gegen sehr geringe Theilzahlungen abgegeben werden, so daß die An­schaffung einer solchen eisernen Mitarbeiterin Jedem ermöglicht ist und eine kaum merkliche Ausgabe verursacht. ^*"0

Für Dberschleffen.

Ein furchtbarer Nothstand ist über die arme Bevölkerung OberschlefienS hereingebrochen. Ueberschwemmung und Mlßwachs haben in diesem Jahre die Ernteerttägntsie fast ganz vernichtet. Viele Tausende sind bereits jetzt ohne jegliche Nahrungsmittel, und von Tag zu Tager- gretft der Mangel breitere Schichten der Bevölkerung. Dazu kommt ein ungewöhnlich flüher und harter Winter. Schleunige Hülfe thut dringend Noth. Die Provinzialvertretung hat zur Linderung des Nothftandrs gethan, was in ihren Kräften stand; der Staat wird um weitere Bewilligungen angegangen. Aber es wird nicht möglich fein, auf diesem Wege auch nur die schlimmsten Formen des Elends zu beseitigen. DiePrivat-Unterstützung muß der öffentlichen schon jetzt helfend zur Seite treten, ehe es zu spat wird und Hunger und Typhus eine furchtbare Ernte halten. In Anbetracht dieser Umstände wenden wir uns an die weitesten Kreise mit der herzlichen Bitte, iy diesen Tagen der Bedrängten in Oberschlesien nicht zu vergesien. Wir sind überzeugt, keine Fehlbitte zu thun. Unsere Expedition ist bereit, die eingehenden Gaben entgegenzunehmen und sie den Hülfsbedürftigen auf dem raschesten »nd sichersten Wege zuzuführen.

Redaction des Gießener Anzeigers.