Einzelbild herunterladen

Egen

Q I 0

sch II,, berg, '

Mg aller Arten Kinberstrümpfe, Baumwolle.

ftn u. Sokken. r aumwolle.

)ber ein Dienst- lissen gesucht, peb. b. -öl.

Vier

-tonen

1

m Melchor . Septbr., Uhr.

zu bmRenum,

5 JH

2X

i i 2 <X

-mtiraße, löilbelmmeustr, ; Mathilbenplatz, nger-Larlsstt..

)lg., Ernst - Lud«

- Landwehrftr, Gerschlauer),

enhanblg-, W

i Ballonplatz, Meinstraße, tptttnbtT, Mtag^ itetoonlUbrab of.

Innere latzeö, ilgenben Punkts S'E>* «

ibünensitze.^ «

qrtfflit« E

tfunä »rr A

Nr. 217.

Donnerstag den 18. September

1879.

ichener Wyeiger

Aiykigk- M Amtsblatt für bei Kreis Gieße«.

R«»»di»ne»#re«tlt | 66u[fltage B 18 Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljLhrlich 2 M«r 20 Pf. mit »r.ngertohn.

Srpe»ition»»«rea«r / e<tulnra6 9 8 Durch di- Post b-,°g-n m-rt-tjichrlich r Aart 50 Pj.

Amtlicher Tßeit. Bekanntmachung.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz hat durch Verfügung vom 13. d. M. gestattet, daß für die Dauer des wegen ausgebrochener Lungenseuche erfolgten Ausfalls der Rindviehmärkte in Gießen und Grünberg, in außerordentlicher Weise Viehmärkte in Lieh an den für Gießen bestimmt gewesenen Tagen und in Lang-Gous an den für Grünberg bestimmt gewesenen Tagen abgehalten werden.

Gießen, am 16. September 1879. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Boekmann.

politischer Pheil.

England und Rußland in Afghanistan.

Man kann fich wohl denken, daß die Frage, was nach dem Gesandten­mord zu Kabul mit Afghanistan geschehen soll, nicht allein die Engländer, sondern auch die auf jedes Vorrücken Englands eifersüchtigen Russen sehr leb­haft tnteresflrt. Eine Züchtigung der Afghanen werden auch die Russen für geboten und natürlich erachten, dagegen würden sie sicherlich einer Annection des ganzen Landes entgegentreten. Vorläufig sollen die Engländer nichts an­deres beabsichtigen, als sich eine ausreichende Genugthuung zu verschaffen. Ist diese erreicht, so würde kaum etwas anderes zu thun übrig bleiben, als daß sich England von dem Emir oder seinem Nachfolger den Vertrag, der bereits Ende Mat über das Verhältntß Afghanistans zu England geschloffen wurde, bestätigen ließe. Bis das geschieht, wäre eine milttärische Besetzung des Landes nothwendig; da die Treulosigkeit der Afghanen keine Garantie bietet, müßten außerdem noch harte Garantiebedtngungen htnzutreten. Eine lang­dauernde englische Occupation würde sicherlich das Mißtrauen Rußlands in hohem Grade erregen. Schon aus Anlaß der Katastrophe in Kabul beschäf­tigte fich daher die russische Preffe sehr eingehend mit der Frage, welche Stellung Rußland für den Fall etnzunehmen habe, daß England ganz Afgha­nistan besetzt.

Man führt in Petersburg aus, daß die völlige Besetzung Afghanistans durch die Engländer und damit eine ausschließliche Machtstellung Englands nicht mit den Versprechungen übereinsttmme, die das Londoner Cabtnet dem St. Petersburger gegeben habe. Nach den beiderseitigen Vereinbarungen von 1869 und 1875 soll nämlich zwischen den astatischen Besitzständen beider Reiche eine neutrale Zone bestehen, und in diese Zone fällt Afghanistan. Es beruht also auf diplomatischer Übereinkunft, daß es ein unabhängiges, von der Actionssphäre Englands ausgeschlossenes Land bleibt. Die neuesten Er- eigniffe haben nun gezeigt, daß England ohne den Ausschluß des russischen Etnfluffes in Afghanistan das indische Kaiserreich nicht genügend gegen einen russischen Angriff gesichert halten kann, und man drängte daher von London aus darauf hin, zunächst den russischen Einfluß in Afghanistan zu brechen und dann Rußland ein neues Abkommen vorzuschlagen. Rußland war wenig erfreut, über die Absicht der Engländer, ein fait accompli zu schaffen, und man greift nicht fehl, wenn man trotz des humanen Bedauerns der Nieder­lage Englands in Kabul auch ein wenig Schadenfreude bet dem Petersburger Cabtnet voraussetzt.

Wie dem auch sei, so drängt jedenfalls die neue Lage der Dinge gebie­terisch zu dem von beiden Seiten geplanten Abkommen, und es ist nicht un­möglich, daß Afghanistan die Zeche bezahlt. Man veutilirt nämlich in Petersburg die Frage, ob es nicht am besten sei, daß England undRuß- land sich in Afghanistan thetlen. Der Gedanke der neutralen Zone wird dadurch allerdings vernichtet, und es ist mehr als unwahrscheinlich, daß die Thetlung etwa den Conflict Rußlands und Englands in Asien beseitigt, aber zunächst scheint der Gedanke ihrer Machterweiterung beide Reiche am meisten zu befriedigen. Die Thetlungslinie würde sich übrigens durch die Ge­birgsbildung selbst ergeben, indem das ganze zum Amu-Darja gehörige Land des Emirs von Afghanistan an Rußland, das Land südlich vom Hindukusch an England fallen würde. Der Streit würde sich um Herat drehen, welches gern beide Mächte haben möchten, was schon daraus hervorgeht, daß England gegen die Besetzung der Turkmenenstadt Merv, weil dieselbe geographisch zu Herat gehört; protestirt. Die Russen sind aber nicht unthättg und werden dort ganz mit derselben Energie und demselben Recht vordringen, wie die Engländer bis Kabul vorgedrunzen sind und in kürzester Zett wieder Vordringen werden. Rußland nimmt zunächst eine abwartende Stellung ein, und kann auch nichts Anderes thun. Während aber jetzt die englischen Truppen nach Kabul mar- schtren, wird Rußland nicht verfehlen, seine Truppen allmältg bis an den Hin­dukusch vorzuschteben. Es ereignet sich also, was man vorausgesagt und früher oder später erwartet hat: Rußland und England treffen in Centralasien zu­sammen. Damit gewinnt die Angelegenheit Asghanistens ein erhöhtes, welt­politisches Interesse, denn dabei muß die asiatische Machtfrage zwischen beiden europäischen Staaten zum Austrag kommen. ____________

Deutschland.

Darmstadt, 16. Septbr. Seine Königliche Hoheit der Großherzog werden heute Nachmittag um 5 Uhr von den Manövern aus Rheinhessen hier ankommen, im Großh. Pavillon des Bahnhofsgebäudes den Vortrag des

Staatsministers Frhrn. v. Starck, sowie des Geh. Cabinetsraths Dr. Becker entgegennehmen und darauf nach Wolfsgarten zurückkehren.

Darmstadt, 15. Septbr. Schluß des Inhalts des Großh. Regie­rungsblatts (Beil. Nr. 20):

8. Charaktererthetlung.

9. Dienstentlassungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 20. Juli den ersten evang. Pfarrer Dr. Wilhelm Seel zu Gießen, mit Wirkung vom 15. Octbr. an, seines Amtes, unter Anerkennung der der evangelischen Kirche des Großherzogthums treu geleisteten Dienste, auf sein Nachsuchen zu entlassen.

Am 24. Juli wurde der Assistenzarzt bei der akademischen medicinischen Klinik zu Gießen, Wilhelm Vogel, aus sein Nachsuchen, mit Wirkung vom 1. Octbr. d. I. an, am 29. Juli wurde der Landgerichtsdiener bei dem Land­gerichte Fürth, Peter Scherf, entlassen.

10. Ruhestandsversetzungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädtgst geruht: am 1. August den controltrenden Beamten bet dem Rech­nungswesen der Oberhesfischen Eisenbahn-Gesellschaft, Rechnungsratb Georg Wilhelm Rabenau, auf sein Nachsuchen und unter Anerkennung seiner lang­jährigen, treu geleisteten Dienste, an dems. Tage den Zugmetster bei der Main-Neckar-Eisenbahn, Georg Kühnly, auf sein Nachsuchen, am 15. August der Obereinnehmer der Oberetnnehmerei und des Rentamts Oppenheim, Karl Weil, auf sein Nachsuchen und gegen Verzicht auf Pension mit Wirkung vom 1. Septbr. l. I. an in den Ruhestand zu versetzen.

Am 3. August wurde der Schullehrer an der Gemetndeschule zu Groß- Winternheim, Heinrich Schwarz, auf sein Nachsuchen bis zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, am 11. August wurden der Schullehrer an der Gemeinde­schule zu Monsheim, Johann Schopp, der Schullehrer an der Gemeindeschule zu Steinbach, Konrad Btedenkapp, auf ihr Nachsuchen, am 22. August wurde der Verwalter bei dem akademischen Hospitale zu Gießen, Wilhelm Schneider, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.

11. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: Die evang. Pfarrstelle zu Appenheim, Gehalt 2924 tX Die evang. Pfarrstelle zu Ober-Mockstadt, Ge­halt 2862 <X, das Präsentattonsrecht zu dieser Stelle steht dem Herrn Für­sten zu Dsenburg- Büdingen zu. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Volksschule zu Worms mit einem nach dem Dienstalter zu bestimmenden Gehalt von 1200 bis 2200 Jt. Eine mit einem kath. Lehrer zu besetzende Schulstelle an der kath. Schule zu Heldenbergen mit einem nach dem Dtcnstalter zu bemessenden Gehalt von 900 bis 1400 «X Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Gemeinde-Schulstelle zu Ober-Sensbach mit einem Gehalt von 900 «X, das Präsentationsrecht steht dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau zu. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lebrerstelle an der Gemeindeschule zu Köddingen mit einem Gehalt von 900 ^X Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Hartmannshain mit einem Gehalt von 900 «X Eine mit einem fatfy. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemetndeschule zu Münster mit einem Gehalt von 900 «X, das Präsentationsrecht steht dem Herrn Fürsten zu Uenburg- Birstein zu. Eine mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Ober-Seemen mit einem Gehalt von 900 .X, das Präsen­tationsrecht steht dem Herrn Grafen zu Stolberg-Roßla-Ortenberg zu. Die mit einem evang. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Steinberg mit einem Gehalt von 900 »X, das Präsentationsrecht steht dem Herrn Grasen zu Stolberg-RoblmOrtenberg zu.

12. Sterbefälle. Gestorben sind: am 18. Juli der Lehrer i. P. Jacob Reinheimer zu Trebur; am 6. August der Förster i. P. Franz Xaver Wege­rich zu Bingen; am 8. August der Kanzlei-Jnspector t. P. Johann Heinrich Horst zu Darmstadt; am 12. August der Kretsamtsdtener t. P. Nikolaus Schaffnit zu Darmstadt; am 23. August der evang. Pfarrer Friedrich Karl Heinrich Lemp zu Rodenbach; am 24. August der Consulatssecretär Rudolf Lauter zu Frankfurt a. M.

Darmstadt, 16. Septbr. Das heute ausgegebene Großherzogltche Regierungsblatt Nr. 41 enthält die Verordnung, das Verfahren in Forst- und Felbrügesachen betreffend.

AuS dem Großherzogthum Hessen. Die wichtige Bestimmung über die Vertheilung der Geschäfte unter mehrere Richter eines Amtsgerichts ist soeben erschienen. Bei den mit zwei Richtern besetzten Amtsgerichten oer- thetlen sich die Geschäfte in der Regel nach abgegrenzten Bezirken, bei mehr