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13 Donnerstag, den 16. Januar 1879»
Siebener Hüirciger
Wkisk- u«b Amtsblatt für bea Kreis Eichen.________________
Nedaetto«Sbureaur | Schulstraße B. 18.
«krpeditionsbureairr f p
— --——— " Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
-------------------- Gießen, am 15. Januar 1879.
Betreffend: Die Ausfertigung der Gewerbspatente für die Zeit vom t. Januar 1879 bis zum 31. März 1880.
Das Größtmögliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
-in Folge Ersuchens der Großhcrzoglichen Ober-Steuer-Direction vom Gestrigen machen wir Sw darauf aufmerksam, daß zu de» Gcwerbspatenten, welche Sie bis zum 31. März l. I. einschließlich ausstellen, ein Stempelbetrag von aO Pfenn.gen anzuwenden »st, da diese Patente bis zum 31. März 1880 einschließlich gültig sinv.
r 1 vr. Boekmann. _______________________
Bekanntmachung.
An verschiedenen Orten und in neuester Zeit auch im Großherzogthum Hessen find Trichinen in aus Amerika importrrtem Schmkc,a und Sch««nest«sH Ministeriums deS Innern wird auf die Gefahren aufmerksam gemacht die mit dem Genuß
solcher Fliischwaaren verbunden sind und es werden die Verkäufer derselben auf tz. 367, pos. 7, des Re.chs-Straf-GesetzeS hmgew.esen, wonach der Verkauf von trichinenhaltigem Fleisch bei namhafter Strafe verboten ist.
Gießen, den 8. Januar 1879. Großherzogliches Krersamt Gteßen.
Dr. Boekmann.___
2.
uns nur
3.
4.
Großherzogliche Poltzetverwaltung Gteßen. Fresenius.
fertigt toe^näib£imüd)et roelbcn a„ kie Führung derselben verpflichteten Arbeiter, di- Arbeitskarten jedoch nur an den Vater, Vormund oder
tiauna enthalten.
9 9 Gießen, am 14. Januar 1879.
Betreffend: Die Ausführung der in der Gewerbeordnung über die Arbeitskarten und Arbeitsbücher re.
Unter Bezug^m "au^u"re 20. v. Mts. werden die A, beider und Arbeiter In Kcnntniß gesetzt, daß die Arbeitskarten und
Arbeitsbücher eingeiroffen sind und deren Aushändigung nunmehr beginnen kann.
L"AÜsUün7'der' Arkelts7ar7°°d°7ÄrÄ7tÄ7che"r7uf Antrag oder mit Zustimmung des Vaters oder Vormundes »folgt; ist di- ‘ Erklärung de/ Vaters nicht zu beschaffen, so ist dieselbe durch die Großherzogliche Bürgermeisterei desjenigen Ortes, wo der Arbeiter seinen Lest XXSSÄ der toff, SM Arbeitsbuch ausgestellt werden soll, zum Besuch- d-r
Ntcht-t ist darüber !tne Bescheinigung des Vorsitzenden des Schulvorstandes desjenigen Ortes, wo der Arbeiter aus der Volksschule ent- sofern 'Lim Antrags a'ff Ausstellung eines Arbeitsbuches Jahr, Tag und Ort der Geburt des Arbeiters nicht anderweit festst.hen, bie Anstalten beschäftigt werden und für welch-Ausstellung einer
......
Politisch
Eine Strafgewalt des Reichstages.
Die Reaction wirst immer neue Schatten vor sich her- Der Reichskanzler hat dem BundeSrath ein Gesetz vorgelegt über die Dtsciplin des Reichstags über seine Mitglieder, welches schon deshalb das lebhafteste Befremden erregt, weil durch dasielbe eine Reihe von Versaffungsbestimmungen aus der Welt geschafft wird. Die Art. 22, 27 und 30 der deutschen Reichs- verfaffung besagen, daß wahrheitsgetreue Berichte über die ^et^^gtaggüet^anfc» lungen von jeder Verantwortlichkeit sretbleiben, daß der Reichstag seinen Geschäftsgang und seine Dtsciplin durch eine Geschäftsordnung regelt und daß kein Mitglied des Reichstages zu irgend einer Zeit w gen seiner Abstimmung und wegen der in Ausübung seines Berufes gethanen Aeußerungen gerichtlich oder diseiplinarisch verfolgt werden kann. Offenbar ist die Vorlage mit diesen Versaffungsbestimmungen nicht in Einklang zu bringen.
Der Reichskanzler wünscht, offenbar im Hinblick aus die Socialdemo, kratie, eine Rüge- und Strascommtsston, welche den Abgeordneten Verweise ertheilen kann, sie zur Abbitte vor versammeltem Hause zu nöthigen, auf Aus-
er Hheil.
schlteßung von den Sitzungen, ja sogar aus den Verlust des passiven Wahl, rechts zu erkennen vermag. Eine solche Macht wäre offenbar in erregten Zeiten geradezu gefährlich für die Zusammensetzung deS Reichstages und könnte leicht auch gegen andere Parteien als gegen die Socialdemokratie ihre
6 Sö fft möglich, daß uns-r parlamentarischer Gebrauch d-n Sinnchtungen and-r-r Länder gegenüber noch -In- Lück- zeigt, aber zur Ausfüllung derselben erscheint zum Mlnd-st-n dl- Initiativ« des R-ichsmgeS selbst g-eign-t-r, alS -in von der Regierung vorgelegtes Gesetz. Der R-chstag wird «In solch-« Eindringen in seine Hausordnung, welche ihm die Verfaffung garanlirt, schwerlich gut heißen; der Weg einer vertraulichen Anregung wäre offenbar rickllaer gewesen. Bisher sind die ärgsten Ausschreitungen nicht d«r Art g«. nX9 daß die Würde des Reichstages eine Einbuße erlitten hätte und für jede die parlamentarische» Grenzen überschreitende Erregung ist die Einsetzung
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