Berlin, 13. Juni. Reichstag. Vor Eintritt in die Tagesordnung theilt Präsident v. Seydewitz mit, daß der Gesammtvorstand anläßlich der Goldenen Hochzeit dem Kaiserpaare die Glückwünsche des Reichstags übermittelt und Seine Majestät der Kaiser den Präsidenten beauftragt habe, dem Reichstage den Dank der Majeftäten dafür auszusprechen.
Auf der Tagesordnung steht zunächst die Berathung über den Freundschaftsvertrag mit den Samoa-Inseln. Staatssecretär v. Bülow erläutert den Entwurf und empfiehlt dessen Annahme im Interesse des deutschen Handelsverkehrs mit den Samoa- Inseln, namentlich im Interesse der dort domicilirten Deutschen. Mosle beleuchtet seinerseits die Verhältnisse auf den Samoa-Inseln und befürwortet gleichfalls den Vertrag. Bundes-Commissär v. Kusserow erörtert noch einzelne Punkte gegenüber den Ausführungen des Vorredners, v. ^chorlemer-Alst nimmt Anlaß, die Vorlegung der in wichtigen internationalen Fragen geführten diplomatischen Correspondenz anzuregen, und weift auf die den Samoanern zuyesicherte Cultusfreiheit hin, während letztere den deutschen Katholiken noch immer verkümmert werde. Bamberger fritifirt die Handelspolitik der Reichsregierung und polemisirt gegen die Projecte einer Colonialpoliitk. Minister v. Bülow widerlegt mehrere Behauptungen Bamberger's, worauf die erste Lesung geschlossen wird.
Der Vertrag mit den Samoa-Inseln wird auch in zweiter Lesung nach unerheblicher Debatte genehmigt. Während derselben ist auf kurze Zeit Fürst Bismarck im Hause anwesend. Es folgt nunmehr die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die anderweitige Ordnung der Verfassung und Verwaltung Elsaß-Lothringens. Unter» staatssecretär Herzog führt den Entwurf ein und verweist auf die voraufgegangenen bezüglichen Verhandlungen des Reichstages und Darlegungen der Negierungsvertreter, denen der Reichstag zugestimmt habe. Redner rechtfertigt die einzelnen vorgeschlagenen Einrichtungen unter wiederholter Verweisung auf die Motive und empfiehlt die Annahme des Entwurfes. Fürst Bismarck ist inzwischen wieder in den Saal getreten.
Guerber bemängelt die Vorlage und betrachtet dieselbe durchweg als unzureichend Redner meint, dem Statthalter seien diktatorische Befugnisse eingeräumt und fordert schließlich die Beseitigung der der freien Religionsübung entgegenstehenden Hindernisse. Fürst Hohenlohe-Langenburg sucht die Einwendungen Guerber's zu entkräften und führt aus, die Vorlage entspreche den berechtigten Forderungen der elsaß-lothringischen Bevölkerung, sowie der gegenwärtigen Lage der Reichslande. North spricht für die Vorlage und gegen die Ausführungen Guerber's und beantragt Verweisung an die Commission. — Die Debatte wird vertagt. Nächste Sitzung Sonnabend 12 Uhr.
Berlin, 13. Juni. Die „Nordd. Allg. Ztg." bezeichnet das Telegramm aus Rom, wonach Se. Maj. der Kaiser anläßlich der Goldenen Hoch- zeitsseier vom Papst und Cardinal Nina beglückwünscht worden sei, als irrthümlich. Dem Gebrauche der Höflichkeit entsprechend habe der Papst allein seine Glückwünsche brieflich abgestattet. — Daffelbe Blatt meldet, daß zum Schutz bedrohter deutscher Jntereffen in den Gewäffern von Chili und Peru die Panzercoroette „Hansa" nach Valparaiso beordert sei und im Laufe des Juli dort eintreffen dürfte.
— Die Tarifcommission des Reichstages berieth heute die Tarifposition über Seide und Seidenwaaren. Die Unterabtheilung: Seide und Floretseide gefärbt, wofür die Vorlage 48 Mk. Zoll vorschlägt, wurde mit nur 36 belegt und von der Position: Zwirn aus roher Seide (Nähseide, Knopflochseide) getrennt; für letztere ward Zollsreiheit beschlossen. Alle übrigen Unterabthei- lungen wurden unverändert nach der Vorlage genehmigt.
— Der hiesige Magistrat wählte heute einstimmig den Oberbürgermeister v. Forckenbeck zu seinem Vertreter im Herrenhause.
— Den Abendzeitungen zufolge ist der Vertrag über die Abtretung der Berlin-Stettiner Eisenbahn an den Staat durch die Mitglieder der Bahn- direction und die Delegirten des Handels- und des Ftnanzmtnisters heute Mittag im Handelsministerium unterzeichnet worden.
Brüssel, 13. Juni. Der Fürst von Bulgarien ist hier etngetroffen.
Athen, 13. Juni. Die griechischen Bevollmächtigten für die Verhandlungen in Konstantinopel behufs Feststellung der griechischen Grenze, Conduriotis und Brailos erhielten Seitens der griechischen Regierung die Instruction, sich genau an das Berliner Protokoll zu halten.
London, 13. Juni. Dem Telegraphen - Congreffe wurde von dem Delegirten der englischen Post- und Telegraphen-Verwaltung, Fischer, ein Antrag auf Einführung des allgemeinen Worttarifs, sowie Reduction des Tarifs für Presse-Telegramme vorgelegt. Die Frage des Tarifs für Ziffergruppen wird später berathen. Die eingebrachten Anträge werden an die Congreß- mttglteder, sobald sie gedruckt sind, voraussichtlich am Montag, vertheilt.
Berlin, 13. Juni. Anknüpfend an Aeußerungen der katholischen und eines Theiles der liberalen Presse darüber, daß die Amnestie sich nicht auf katholische Geistliche erstrecke, weist die „Nordd. Allg. Ztg." auf die Gesichtspunkte hin, von denen bet Begnadigungen überhaupt ausgegangen werde, und auf die Bedingungen, die dabet maßgebend sein sollten. Das Blatt bemerkt im Weiteren, die katholischen Blätter würden es sicher mit Entrüstung zurück« weisen, wenn den Bischöfen und Geistlichen die Bedingung einer Reue-Kundgebung auch nur in leichtester Art gestellt werden sollte. Für die katholischen Geistlichen liege die Frage aber auch nicht individuell, sondern principtell. Es handele sich nicht um Einlenken und Reue, sondern um die Haltung der Kirche als solche. Es könne daher nur von einer eventuellen Regelung im Zusammenhang mit der principiellen Lösung die Rede sein. Man erkenne das auf Seite der kirchlichen Führer unzweifelhaft. Es sei daher wohl nur ein Manöver, wenn die katholische Presse sich über die Ausschließung der Geistlichen von der Amnestie beklage.
Washington, 13. Juni. Eine Versammlung von Senatoren der demokratische^ Partei verhandelte über die Silberbill. Wahrscheinlich dürfte die Bill im Senate kingebracht, aber in dieser Session nicht mehr berathen werden. In Point Breeze ist ein neuer Brand ausgebrochen, welcher wettere Petroleumlager zerstörte.
Nom, 13. Juni. Die „Agenzia Stefani" meldet: In hiesigen politischen Kreisen wird versichert, der Antrag einer ausgiebigen Vergrößerung Griechenlands gegen Thessalien hin sei schon vor längerer Zett von dem tta« lientschen Cabinel ausgegangen; nur einige Mächte hätten den Antrag günstig ausgenommen, während andere sich zögernd verhielten.
Berlin, 13. Juni. Die Tartscommission des Reichstages beschloß mit 12 gegen 11 Stimmen, Floretseide, welche nach der Vorlage 12 Mk. zahlen sollte, zollfrei zu lassen.
— Dem Bundesrathe ging eine Gesetzvorlage zu, betr. den Eisenbahnbau Teterchen-Diedenhofcn-BuchSweiler-Sckweighausen, sowie den Ausbau des zweiten Geleises zwischen den Bahnhöfen Teterchen, Haargarten und Falk.
— Heute Abend 8 Uhr sind der Großfürst Michael und der Erbgroß- Herzog und die Erbgroßherzogin von Mecklenburg-Schwertn nach Baden-Baden, die Großherzogin von Schwerin nach Kisstngen und Prinz Arnulf von Bayern nach München abgereist. Der Kronprinz und der Großherzog von Baden nebst beiden Söbnen des Letzteren begleiteten die Abreisenden zum Bahnhof, wo auck der russische Botschafter und der bayerische Gesandte anwesend warem
Athen, 13. Juni. Die Bewohner mehrerer Distrtcte von Kreta richteten
an den englischen Consul in Canea eine Erklärung, welche gegen die im englischen Blaubuch emhaltenen Anführungen, daß die Kretenser das Protectorat Englands verlangen, Widerspruch erhebt.
Loka le s.
Gießen, 14. Juni. (Sitzung der Stadtverordneten am 12. Juni.) Anwesens: Herr Bürgermeister Bramm, Herr Belgeoronecer Keller; von Seiten der Stadtverordneten 7 die Herren Batst, Gail, Grüneberg, Hanstein, Hombcrger, Kauf, May, Ad. Noll, Aug. Noll, Pfannmüller, Scheel, Schopbach, und Wortmann. — Die vom Stadtbaumeister vorgelegten Plane zur Erbauung der Aborte an der neuen Mädchenschule werden gutgeheißen. Gleichfalls findet der Vorschlag, die Fensterwände tn diesem Gebäude mit Holzgetäfel zu versehen die Zustimmung der Versammlung, wie auch genehmigt wird, daß die Schreiner- und Weißbinderarbeiten den betr Accorvanten, welchen die Hauptarbeiten übertragen worden, nunmehr diese kleinen Arbeiten auch fertigen sollen. Ferner wird beschlossen in einzelnen Sälen der Schule und den Korridoren Gaseinrichtung anzulegen, sowie in den übrigen Räumlichkeiten dieselbe vorzusehen. — Die als nothwendig bezeichneten Reparaturen an dem städtischen Hause in der Weidgasse sollen ausgeführt werben. — Uebcr das Gesuch des Herrn Mögenburg um Erlaubniß zur Herstellung einer Einfriedigung wird der Beschluß ausgesetzt. — Das Gesuch des Herrn Karl Wenzel tn gleichem Betreff wird genehmigt. — Herr Joh. Luh will auf ein Grundstück in der Nähe des Klein-Lindener Viaductes ein Wohnhaus erbauen und konnte die Stadtverordnetenversammlung sein desfallsigcs Gesuch nicht befürworten, weil das Grundstück außerhalb des städtischen Bauplanes liege. Ein nun bei Großh. Ministerium etngebrachtes Gesuch kommt heute zur Verlesung sammt einer Zuschrift Großh. Kreisamts, welches die städtischen Behörden auffordert, fragl. Grundstück in dem Stadtplan zu markiren. Die Versammlung beharrt jedoch auf ihrer ersten Verneinung und überläßt es dem Kreisbauamt den Bauplatz zu bezeichnen. — Zu dem Gesuche des Privatmannes Herrn Louis Kauf um Verlegung eines städtischen Grabens acceptirt die Versammlung einen Antrag der Baudeputation, welcher dahin geht, den alten Graben zuwerfen und einen neuen ziehen zu lassen. Einem zweiten Gesuch um Ueberlassung von Auffüllungsgrund aus der städtischen Grube am Lutherberg zur Auffüllung einer Straße, welche demnächst städtisches Eigenthum werden soll wirb ebenfalls entsprochen. — Durch den Abbruch von alten Gebäuden am städtischen Hause auf dem Asterweg ist die Herstellung einer Schulbiener-Wohnung nothwendig geworden und soll solches geschehen - Die Verbauung (nicht Verlegung, wie in dem uns übersandten Manuskripte stand und auch in der Eile ausgenommen wurde) des linken Lahnufers anlangend, werden die von der Baudeputation für nothwendig befundenen Arbeiten gutgeheißen. — Den städtischen Pflanzgarten betreffend, so ist hier eine Reparatur des Strohdaches auf dem Tempelchen in demselben nothwendig geworden und wurde die Ausführung der Reparatur beschlossen. (Dieser Beschluß wäre u. E. nicht nothwendig gewesen, zumal das Dach schon fix und fettig ist. Zu was braucht man eine Genehmigung wenn man ohne diese doch bauen und repariren kann?) — Der Abholzung eines weiteren Streifen Waldes im Heegstrauch und Anlage einer Wiese daselbst stimmt Die Versammlung nicht zu, ebensowenig der Herleitung von Wasser aus dem Herrnwalb nach dieser Stelle. Die Anlage von Wiesen in fragt. Gegend und rechts des Schiffenbergerwegs wird Herrn Wort mann übertragen. — Die Ueberlassung des Schießplatzes an die hiesige Schützengeiellschaft wird kreisamtlich bestätigt und hiervon der Versammlung Kenntniß gegeben, welche weiter noch beschließt, die Graöernbte auf diesem Platze gedachter Gesellschaft zum Preise von 34 per anno auf Die Dauer von 6 Jahre zu überlassen. — Nach Erfahrungen, die man selbst machen muß, ist cs nicht gut, wenn Nachts keine Laternen in der Stadt brennen. Die heutige Versammlung acceptirt einen bezüglichen Antrag, welcher dahin geht baß von nun jede Nacht, einerlei ob Mondschein im Kalender steht oder nicht, Die Richtlaternen zu brennen haben, welcher Beschluß nur zu begrüßen ist. — Verschiedene Kostendecreturen werden gebilligt. — S. Z. war von der Versammlung beschlossen worden, daß bei Fristgesuchen und Bürgschaftsleistungen über 200 X die Dafür eingesetzte Commission sich gutachtlich über Die Zahlungsfähigkeit der Steigern oder Bürgen äußern solle. Dieser Beschluß ist nicht von den erwünschten Erfolgen begleitet gewesen. Emestheils sind viele Unannehmlichkeiten für die betr. Herren damit verbunden und anderentheils kann die Commission auswärtige Steigerer nicht begutachten, weil sie deren Vermögensverhältnisse nicht kennt, sondern sich lediglich aus das Zeugniß des betr. Bürgermeisters verlassen muß. Da nun dieses Zeugniß überhaupt für auswärtige Bieter vorliegen muß, so wird beantragt pos. 2 und 5 des Beschlusses vom 20 Februar 1878 aufzuheben, welche bestimmten, daß eine gutachtliche Aeußerung über auswärtige Käufer oder Steigerer eingeholt werden muß Dieser Antrag wird angenommen. — Unterm 30. Januar d. I. wurde ein Baugesuch des Herrn M. Weiner befürwortet, nachdem die ersten Plane, weil entgegen der Bauordnung, beanstandet werden mußten. Herr Weiner resp. dessen Bautechniker hat nun entgegen dieser Bauerlaubniß und den Bauvorschriften zuwider sein Bauwesen weiter geführt und wurde ihm dieserhalb von der Polizeibehörde Einhalt geboten. Der Anwalt des Herrn Weiner sucht nun in einer Eingabe an Großh. Kreisamt um Aufhebung des bezügl. Verbote) nach und motivirt dasselbe durch verschiedene Angaben. Diese Eingabe wird heute verlesen und sollen die' Stadtverordneten sich darüber äußern. Die Polizeibehörde, das Kreisbauamt und die Baudeputation sind gegen das Gesuch, weil hier die offenbare Absicht vorliege, dem genehmigten Plane entgegen zu bauen. Die Versammlung beschließt nach längerer Debatte der Ansicht der vorstehenden Behörden betzutreten. — Da die dritte Klasse der Stadtknabenschule 63 Schüler zählt, welche in dem dermaligen Local in dem Schulhause auf dem Asterweg keinen genügenden Raum haben, so soll Der von Dem Gewerbverein eben benutzte Zeichensaal als Schullocal verwendet werden. Dem Gewerbverein wird das jetzige im unteren Stock gelegene kleinere Schullocal als Zeichensaal überwiesen — Es wurde dem eoangel. Kirch engesangverein s. Z ein Schulsaal zur Abhaltung von Uebungsstunden unter der Auflage überlassen, für Licht, Heizung und Reinigung selbst Sorge zu tragen. Heute erscheint nun der israelitische Gesangverein und bittet um die gleiche Vergünstigung, welche ihm unter denselben Bedingen wie vorstehend gewährt wird- — Ein Gesuch des Herrn Stadtbaumeisters um Tausch eines Streifchens Land an seinem Bauplatze in der Alicenstraße wird der Baudeputation zur endgültigen Regelung überlassen; ebenso ein als dringend bezeichnetes Gesuch des Herrn P. Jos. Möbs um Erbauung einer Seifensiederei an der Heuchelheimerchaussee. —
Vermischtes.
Ein selbstständiger Täufling. Kürzlich spielte sich in einer Berliner Kirche bei Gelegenheit der Taufe mehrerer Kinder eine außergewöhnliche Scene ab. Die verschiedenen zur Taufe erschienenen Zeugen, sowie die Hebeammen mit den zu taufenden Kindern waren in der Sakristei versammelt und harrten still der Ankunft Des Predigers, der den Taufact vollziehen sollte Der Küster ging umher und notirte die einzelnen Parteien; da saßen auch zwei Frauen und neben ihnen stand ein etwa 2y2 Jayr alter Knabe; der Küster blickte umher, weil er den Täufling vermißte, worauf er an die Frauen die Frage richtete, wer denn eigentlich getauft werden solle. Leises Gekicher verbreitete sich rings umher; da erhebt jener Knabe in weinerlich ängstlichem Tone seine Stimme und ruft: „Ich will nicht verkauft werden, ich will wieder nach Hause!" Kein Zureden half, er blieb dabei, er wollte nicht verkauft werd-n. Endlich tritt der Prediger ein und die heilige Handlung beginnt. Aber schon bei den einleitenden Worten des Geistlichen unterbricht ihn der protestirende Ruf des Knaben: „Ich will nicht verkauft werden, ich will nach Hause!" Die beiden Frauen sahen voll Angst b:m Augenblicke entgegen, In welchem an dcm Knaben die Taufe vollzogen werden soll; da, im rechten Augenblicke, ergreift Der Küster den Knaben, hebt ihn empor und hält ihn im Arme fest; darüber ist derselbe so erschrocken, daß er von nun an ganz still ist, worauf die heilige Handlung ohne weitere Störung verlief. Die beiden Zeugen aber erklärten, daß sie für die Folge doch lieber nur bet einem weniger selbstständigen Täuflinge Gevatter stehen möchten.
— Vom Rauchteufel scheint die jüngere Generation heute mehr als je besessen zu sein. Mit welcher Frechheit viele Jungen, Cigarre oder Pfeife im Munde, durch die Straßen stolziren, hat zu beobachten Jedermann jetzt hinreichende Gelegenheit. In anderen Städten, Koblenz zum Beispiel, verfallen junge Leute unter achtzehn Jahren einer Polizeistrafe, wenn sie rauchend auf der Straße angetroffen werden. Einer um das Jahr 1700 erschienenen „Tobaks-Ordnung" entnehmen wir als Curiosum folgende „Regel 21": „Soll keiner Der unter achtzehn Jahr ist Tobak trinken (rauchen), Denn er hat davon noch keinen rechten Verstand, sondern er soll bis dahin die Ordnung recht fassen und seine Mitbrüder recht respectlren lernen, und wenn ein Verbrecher dessen betreten würde, Der solches alles nicht halten wollte, dem soll man die pfeife von dem Maul und aus Der Hand reißen; Damit er wisse, ein ander Mal sich vor Schaden zu hüten."
Nierstein, 9. Juni. In der hiesigen Backsteinbrennerei stürzte gestern Mittag, wahrscheinlich in Folge Der ungünstigen Witterung, ein brennender Backsteinofen zusammen und begrub unter seiner Gluth mehrere Arbeiter. Einer Derselben, ein noch junger Mann, wurDe bereits schrecklich verbrannt wieDer herausgezogen.
Gent. (Eine merfroürbige Vergeßlichkeit.) Der hiesige Stationschef empfing dieser Tage folgende telegraphische amtliche Mittheilung von der Station Alost: „Im Zuge von 10 Uhr 50 Minuten vergessen: ein Kind von 6 Monaten, ein Regenschirm, ein Pack Kleider." Der Stationschef in Alost hat sich vorläufig des „vergessenen" Säuglings annehmen müssen.


