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Rr 282. Mittwoch den 3. December 187S.

Kreßener "Anzeiger

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Freiheiten und Gesetze I.

Gcwerbefreiheit, Zollfreiheit, Handelsfreiheit, Coalitionsfretheit und an­dere wirthschaftliche Rechte wird gewiß jeder deutsche Mann von Kopf und Herz als unschätzbare Güter erachten; und wer die Parlamentsverhandlungen prüft, in denen Freiheiten beschlossen wurden, muß den liberalen Abgeordneten Anerkennung zollen, welche für diese Errungenschaften unermüdlich eingetreten find. Es wäre ungerecht, diesen Männern Vorwürfe darüber zu wachen, daß die gesetzliche Form für jene Freihetien nicht sofort mustergültig nach allen Richtungen ausgefallen ist. Vielmehr muß man anerkennen, daß es in erster Linie galt, das Princtp der wirthschaftltchen Freiheit, nämlich das Urrecht jedes Menschen gesetzlich auszudrücken, welches er besitzt, seine Kräfte und Fähigkeiten in der ihm zusagenden Art zu gebrauchen und seine Arbeiten da zu verwerthen, wo er den reichlichsten Lohn zu finden hofft.

Mit gleicher Billigkeit muß man aber auch den Grundsatz anerkennen, daß in einem Culturstaate, in weichem sich naturgeu.äß viele Jntereffen Ein­zelner wie ganzer Gesellschafts- und Berufsklaffen kreuzen, die princtpteile Feststellung wirthschaftlicher Freiheiten keineswegs genügt, daß vielmehr eine sorgfältige organische Gliederung dieser einzelnen Jntereffen dringend noth- wendig ist, wenn nicht über kurz oder lang aus dem Gebrauche schrankenloser Freiheiten ein chaotisches Durcheinander entstehen soll, in welchem schließlich der Stärkste oder Verschlagenste über den Schwachen siegt, dem das sittliche Recht zur Seite steht. Jedes Recht, also auch jede Freiheit, muß ein Gegen­gewicht in entsprechender Pflicht und Ordnung erhalten, sonst werden sie zur Willkür und Ausschweifung. ,

Dies ist zu wenig beobachtet worden, und darum hat der Liberalis­mus viele Anhänger verloren, darum allein ist die konservative Strömung

Nach unserem unmaßgeblichen Dafüi halten hätte man nach der Gewähr unbedingter Gewerbesretheit, bester sogar vor derselben, die Jnnungsfrage, vor Allem aber das Lehrlingswesen regeln sollen. Um die Folgen der schranken­losen Freizügigkeit obzuschwächen, hätte man entweder vte Armenpflege von der Gemeinde auf den Staat wälzen oder den Gemeinden die Befugniß geben müßen, daß sie durch Ortsstatut gewiste Sicherheiten von den Neuanziehenden oder von den Unternehmern verlangen konnten, welche fremde Arbeiter zu vo^ übergehender Beschäftigung he.beizogen; da dies nicht geschah, vermehrte sich das Proletariat bedeutend und lieferte starken Zuzug für Elend und Verbrechen. Ebenso hätte der unbedingten Handelsfreiheit eine über alle Gebiete der Con- sumtton und Production ausgedehnte amtliche Statistik zur Seite gestellt.wer- den wüsten, deren Resultate veröffentlicht werden mußten, so daß sich Jeder­mann üb<r Preis- und Bedürfnißfragen unterrichten konnte. In ähnlicher Weste hätte die Statistik der Arbeiterbewegung durch Arbeitsnachweis und Angabe der Löhne zu Hülfe kommen können.

Statt jedoch diesen organischen Ausbau der Freiheit zu fördern, hat man sich im Glanze der Erfolge gesonnt und der Rückschlag blieb nicht aus.

Berlin, 29. Novbr. Der Kaiser hat an den Reichskanzler folgenden Erlaß gerichtet:Ich habe den unterm 5. ds. Mir überreichten Bericht über die Ergebniste der Reichspost, und Telegraphen-Verwaltung während der Jahre 1876 bis 1878 mit ungemeiner Befriedigung über die bedeutenden Letstungm auf distem für die Förderung der Volkswohlfahrt so wichtigen Gebiete durch- gesehen. Die Vereinigung des Post- und Telegraphenwesens hat auf beide Zweige eine so bedeutende Wechselwirkung geübt, daß fie ungeachtet deS wäh­rend jenes Zeitraumes obgewalteten wirthschaftltchen Drucks in Folge der ge­schickten Organisation und umsichtigen Leitung die hochgespannten Erwartungen noch übertroffen hat. Mit besonderer Anerkennung habe Ich an der Hand pes Berichts wie die fortschreitende äußere Ausdehnung so das Streben nach innerer Vervollkommnung der Verwaltung verfolgt. Ich beauftrage Sie, dem Generalpostmeister wie allen Beamten, durch deren dienstfreudige Mitwirkung die geschilderten Resultate erzielt sind, Meinen katserl. Dank auszusprechen.

- Wie dieRiga'scke Zeitung" meldet, wird die Angelegenheit des preußischen DampfschiffesFalke" bald beigelegt werden, was auch sehr zu wünschen ist, da die jüngste Forderung Rußlands, der preußische Dampfer solle 700 Rubel Abgaben zahlen, während die russischen Dampfer denselben Fluß abgabenfrei befahren, sehr unbillig ist, und die Forderung, der Falke solle die preußische Flagge streichen, gar nicht besprochen werden kann. -- Die WienerNeue Fr. Pr." versichert heute, .zwischen dem Ministerium des Aeußern und der hiesigen deutschen Botschaft hätten gestern Besprechungen wegen Vereinbarung eines zollpolittschen Provisoriums begonnen. Me han­delspolitischen Verhandlungen mit Oesterreich stoßen auf große Schwierigkeiten. Die Oesterreicher verlangen, daß, wenn sie Zugeständntffe im Verrdlungsver- fahren machen, deutscherseits das Material österreichischer Eisenbahnen nicht mit Beschlag belegt werden dürfe. Die deutsche Regierung antwortet, fie sehe kein Mittel, ine Entscheidung darüber den Gerichten zu entziehtn-

DieBerl. Böls.-Ztg." schreibt: Officiös wurde zwar kürzlich den in letzter Zett in Umlauf gesetzten Gerüchten über eine Verstaatlichung des Versicherungswesens entgegengetreten, allein dieNordd. Allg. Ztg. sprach von einem selbstständigen Vorgehen der Regierung im Versicherungswesen, um den arbeitenden Klaffen den Segen des Versicherungswesens voll zugänglich zu machen. Worin das Vorgehen der Regierung bestehen soll, ist noch ein Gehetmniß, doch glauben wir in der Annahme nicht zu irren, daß zu den an maßgebender Stelle gemachten Vorschlägen auch der gehört, den in England von Gladstone gemachten Versuch, Lebensversicherungs-Institute mit den Post­ämtern in Verbindung zu bringen, nachzuahmen. Vielleicht erklärt sich so die Reise des Generalpostmetsters nach Varzin. Die Gladstone sche Einrich­tung ist nach einer Parlaments-Acte vom Jahre 1864 folgende; Der Staat versichert sowohl für den Todesfall ein Capital von höchstens 100 Lstrl. (Lebensversicherung), als für das Alter von 60 Jahren an eine Rente von 60 Lstrl. (Rentenversicherung). Die Prämien sind auf Grundlage der allge­meinen Sterblichkeitsziffer und einer Verzinsung der eingehenden Gelder zu 3 pCt. zu berechnen, und es ist für den Verwaltungsaufwand ein entsprechen- der Zuschlag zu machen. Die Postanstalten haben die Aufgabe, die Prämien etnzuziehen, und zwar in den kleinsten (sogar wöchentlichen) Raten, und die Raten oder verfallene Capitalien auszuzahlen. .

Breslau, 30. Novbr. Dem schlesischen Provinzial-Landtage ist die ofsictelle Mlttheilung zugegangen, daß es den Wünschen des Kaisers entspre­chen würde, wenn der Landtag die für die Begründung einer Stiftung zur Er- innerung an die Goldene Hochzeit des Kaiserpaares in Aussicht genommenen 400,000 Mark zur Beseitigung des Nothstandes in Ober-Schlesien mit- verwenbete.

Heöerreich.

Wien, 30. Novbr. DieMontagsrevue" meldet: Für die Civtlver- waltung von Bosnien und der Herzegowina ist kein Nackttags-Credit für 1879 nothwendig, da das Erforderns durch die eigenen Mittel dieser Länder ge­deckt ist; es dürfte sich sogar ein kleiner Ueberschuß ergeben.

Amerika.

Washington, 29. Novbr. Der jetzt veröffentlichte officielle Jahres- bericht des Schatzsecretärs Sherman betont die Notwendigkeit von Erspar- niffen, um die Einnahmen nicht zu überschreiten. Daran schließt sich eine erschöpfende geschichtliche Ueberstcht der Fundtrungs-Operattonen, begleitet von Tabellen, welche die daraus erfolgenden Ersparnisse darlegen. Der Bericht lenkt ferner die Aufmerksamkeit auf die Covflicte, die aus den Advalorem- Bßflen entstehen und sich an die Abschätzung des Zuckerwerthes nach der Farbe knüpfen,- bekämpft jedwede Veränderung des Tabak- und des Sprit-Zolles und deutet an. daß es räthltch erscheinen dürfte, fremde Schiffe gegen mäß.ge Ab- gaben zur amerikanischen Reg'strirung zuzulaffen. Für das O-dinartum des am 30. Juni abgelaufenen Finanzsabres beziffern sich die Einkünfte auf 273 827,184. die Ausgaben auf 266.947,883 Doll. Der Voranschlag des laufenden Finanzjahres schätzt die Einkünfte auf 228 Millionen, die Ausgaben auf 238,269,135 Doll. excl. des T lgungsfonds. Sherman empfiehlt die

Deutschland.

w. Darmstadt, 1. December. Ueber diejenigen Ausgaben und Einnahmen der Großherzoglichen Militärverwaltung, welche bis zum 1. Mal 1874 für Rechnung der ^ahre 1870 und 1871 gemacht waren, ist den Standen auf dem 21. Landtage Seitens des Großh. Gesammtministeriums Rechenschaft abgelegt worden, und sind diese Aus­gaben und Einnahmen denn auch bereits von den Standen als gerechtfertigt anerkannt worden. Bei der damaligen Rechenschaftsablage war aber schon die Dosage noch einer weiteren Restrechnung über diejenigen Ausgaben und Einnahmen ber Großh. M litar- verwaltung, welche die vollständige Abwickelung des ganzen HMchen Milltar-Rechnungs- nack dem 1. Mai 1874 ergeben würde, an die Stande m Aussicht gestellt. Diese Rechenschaftsablage, von dem Großh. Ober-RechnunMath Heß bearbeitet, wurde von Großh. Gesammtministerium unterm 25. Marz d. I. der zweiten Kammer der Stände zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme vorgelegt und hat nunmehr der Abge­ordnete Theobald Namens des Finanzausschusses der zweiten Kammer darüber Be­richt erstattet. Die einschlägigen Ausgaben beziffern sich hiernach auf die Summe von 140719 st. 47 fr., die Einnahmen auf 28,010 st. 50 fr. Da die Ausgaben her Großh. Militärverwaltung für die Jahre 1870 und 1871 bis Ende April 1874 betragen hatten 14,368,868 fl. IVr fr., so beläuft sich der Gesammtaufwand der Großh. Militarver- waltuna für die Sabre 1870 und 1871 auf 14,396,878 fl. 51 Vz fr- Bon den Standen waren zu den Militärausgaben für "die Jahre 1870 und 1871 bewilligt 15,397,239 fl. 21i/i fr. und es hat somit eine Wenigerverwendung stattgefunden von 1,000,360 fl. 293/4 fr. oder von 1,714,903 JL 68 H, deren Gründe in der Rechenschaftsablage dar- aelegt sind. Alle Ausgaben und Einnahmen, auf die es bei der vorliegenden Rechen- 'chastsablage anfommt, sind meist Ersatzposten und durch nachträgliche Reklamationen, Liquidationen und Correcturen veranlaßt, auch Folge der Auflösung der Hessischen Militärverwaltung nach Maßgabe der Stipulationen des Versailler Protokolls vom 15 November 1870, welche das gesammte Hessische Eontingent vom 1. Januar 1872 ab in den Etat und in die Verwaltung des Bundesheeres cintreten ließen. Da die bezüglichen Rechnungen und Rechnungsbelege von dem Rechnungshöfe des Deutschen Reiches im Detail geprüft und richtig befunden worden sind, so erklärt sich der Finanz- Ausschuß der zweiten Kammer mit der Großh. Regierung einverstanden, daß von einer noch nachträglichen Revision der Rechenschaftsablage durch die Großh. Ober- Recknunaskammer ebenso abgesehen werden kann, wie dies mit ständischer Zustimmung seiner Seit unter denselben Verbältnisfen auch bezüglich der Rechnungen über die Friedens- und Kriegs-Jahresetats für die Jahre 1870 und 1871 und der Restrechnung I- ür 1871 geschehen ist. Der Ausschuß beantragt weiter, die in der Rechenschaftsablage aufgeführten Ausgaben und Einnahmen für richtig und gerechtfertigt anzuerkennen.

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