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Br. 149» Dienstag den 1. Juli 1879»

Mchener Anzeiger

Anzeige- und AmtsMt für den Kreis Gießen.

RedaetiottSknrrea« r

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| Schulstraße B. 18.

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Amtlicher Hheit.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Amtstage unterzeichneten Gerichts, wie seither, Dienstags und Mittwochs abgehalten werden und die Bureaustunden von 8 bis 12 und von 2 bis 5 Uhr dauern.

Gießen, den 30. Juni 1879. Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

Langsdorfs.

....... II 'I1

Motilischer Hheil.

Die Schank-Concefsionsfrage.

Durch Retchstagsbeschluß vom 9. Junt ist der seit vorigem Frühjahr von den Reichsregterungen erneuerte Antrag aus Beschränkung der Wirth- jchaste Conceffronen derselben Commission zur Prüfung überwiesen worden, in deren Hande der ähnliche Antrag von conservativer Seite am 21. März gelegt wurde. Zunächst dürften für das Land aus den Motiven der Regierungsvor­lage weitere Angaben Interesse haben, als aus den Plenar-Verhandlungen be- kannt geworden sind.

Die amtlichen Erhebungen sind seit vorigem Jahr nicht erneut, um die Behörden nicht abermals damit zu bemühen, sie schließen daher theils mit An­fang, theils mit Ende 1877 ab, doch sind weitere Gesichtspunkte gewonnen worden. Während nach dem Präsidenten Hofmann die Bevölkerung jährlich um 1 pCt. wächst, ist das Wachsthum der Gastwirtschaften allein in Hessen hinter diesem Procentsatz zurück-, im Königreich Sachsen und in Baden wesent­lich bei demselben stehen geblieben. In Württemberg schon stieg es auf 14, xxv Mecklenburg auf 21, im Großh. Sachsen aus 22, selbst in Bayern noch auf 23 pCt. In den übrigen Landestheilen außer Preußen ebenso hoch, in Preußen säst auf das Doppelte: 44 pCt. In den industriereicheren Bezirken Preußens war die Steigerung sogar: Regier-Bezirk Düsieldorf 57, Trier 67, Arnsberg 71, Köln 83, Aachen 102, Minden 136, Oppeln gar 140 pCt.

Auch bei der Zunahme der Schankwirthschaslen zeichnet sich Hessen vor allen deutschen Staaten vortheilhast aus mit 9 pCt. Dann schon kommt Preußen mit 23 pCt., Bayern 48, Sachsen 59, Baden 66, Württemberg 72, Mecklenburg 95, Großh. Sachsen 126, die übrigen Bundesstaaten mit 109 pCt. Wenn Preußen hierbei in ein günstiges Licht tritt, so ist festzuhalten, daß bet .hm die Unzahl von Gastwirthschaften in den meisten Fällen nichts anderes cis verkappte schrankenlose Schankwirthschaften geworden sind. Das Urtheil fällt noch übler aus, wenn man erfährt, daß auch Preußens Schankwirth- schasten ohne Berechtigung zum Branntweinverkauf nach allseitigem Zeugniß vielfach unerlaubter Weise zum heimlichen Schänken von Branntwein benutzt worden sind. Wenn also dle Zahl dieser beschränkten Wirthschaften, die das bisherige Gesetz hat begünstigen wollen, in 8 Jahren um 131 pCt. gewachsen sind, so ist auch diese Vermehrung nicht unbedenklich. In der Provinz Bran­denburg war die Zunahme 225, in Schleswig-Holstein 1666 pCt.! Dagegen xxv den als Branntwein trinkenden Gegenden vorzugsweise bekannten Provinzen Westpreußen und Posen nahmen sie nur 45 und 53 pCt. zu. In Württem­berg ist die Zahl in 6^/z Jahren von 419 auf 3308, in Mecklenburg in 8 Jahren von 21 auf 298 gestiegen, in Baden gab es Anfangs 1872 der­artige Wirthschaften überhaupt nicht, Anfangs 1878: 1062.

Diese Ergebnisse verdienen um so mehr bekannt und berücksichtigt zu werden, als der Gesetzesvorschlag die Regultrung des Uebelstandes in Orten über 15,000 Einw. der Ortsgemetnde überläßt. Erscheint es praktisch ange- sthenweder möglich, noch zweckmäßig", allgemeine Gesetzesbestimmungen für die größeren Orte zu treffen, so erwächst daraus für diese die Frage, ob sie nicht statutarisch derartige Schutzmaßregeln treffen wollen, eine Frage, die, wenn sie in unfein Industrie-Gegenden nicht energisch angefaßt oder verneint würde, das Nebel gerade in seinen Hauptsitzen unangetastet ließe. Die Ver­antwortung dafür, daß der bisherigen Verspottung des Gesetzes Einhalt geschehe, fällt also zum guten Thetl den großen communalen Vertretungen zu.

Sodann möge die öffentliche Aufmerksamkeit noch besonders auf den Kleinhandel mit Spirituosen gerichtet werden, wie er in Destillerien und gewtsien Colonial-Läden sein Unwesen in der ungestörtesten Weise treibt. Er ist in Preußen von 1869 bis 1878 um 3000 Verkaufsstellen gewachsen oder aus 15,411 gestiegen. Wird er so wenig als bisher controlirt, so ist und bleibt jede Verschärfung des Concessionsgesetzes vieler Orten illusorisch. Schon 1869 ist von liberaler Seite, in diesem Frühjahr vom Abg. v. Hell­dorf diese Verkaufsart für die allergefährlichste erklärt worden, für die man noch schärfere Bestimmungen treffen, oder die bestehenden schärfer handhaben möge. Vielfach werde» Stimmen laut, man möge auf die allmÄige Auf­hebung dieses Kleinhandels, weil er neben den Schanktischen der Wirthschaften überhaupt unuöthig, Bedacht nehmen.

< Deutschland.

Darmstadt, 27. Juni. Zur Ausführung der veränderten Gerichts. Organisation haben Se. Königl. Hoheit der Großherzog mit Wirkung vom

1. October l. I. zu Gerichtsschreibern bei den nachstehend benannten Amtsge­richten zu ernennen geruht:

Bei dem Amtsgerichte Gießen: den Landgerichtsactuar Karl Heinr. Gläsfing zu Büdingen und den Landgerichtsactuar Gg. Neidhardt zu Hirschhorn.

Bei dem Amtsgerichte Alsfeld: den Landgerichtsactuar Georg Philipp Weitzel zu Alsfeld.

Bet dem Amtsgerichte Altenstadt: den Actuariatsaspiranten Wilhelm Orth zu Gießen.

Bei dem Amtsgerichte Büdingen: den Landgerichtsactuar Georg Klös zu Altenstadt.

Bei dem Amtsgerichte Butzbach: den Landgerichtsactuar Christian Falken­stein zu Butzbach.

Bei dem Amtsgerichte Friedberg: den Landgerichtsactuar Andreas Becker zu Grünberg.

Bet dem Amtsgertchte Grünberg: den Actuariatsaspiranten Heinrich Wieß- ner zu Grünberg.

Bu dem Amtsgerichte Herbstein: den Landgerichtsactuar Johannes Fnk zu Herbstein.

Bei dem Amtsgerichte Homberg: den Landgerichtsactuar Johann Heinrich Göbel zu Homberg.

Bet dem Amtsgerichte Hungen: den Landgerichtsactuar Wilhelm Bierau zu Hungen.

Bei dem Amtsgerichte Laubach : den Parquetgehülfen Georg Schütz zu Gießen. Bei dem Amtsgerichte Lauterbach: den Actuariatsaspiranten Hartmann Hill zu Alsfeld.

Bet dem Amtsgerichte Ltch: den Actuariatsaspiranten Heinr. Will zu Lich. Bei dem Amtsgertchte Bad Nauheim: den Landgerichtsactuar Franz Ignaz Groß zu Bad Nauheim.

Bei dem Amtsgerichte Nidda: den Landgerichtsactuar Gg. Stork zu Nidda. Bet dem Amtsgertchte Ortenberg: den Actuariatsaspiranten Heinrich Jöckel zu Ortenberg.

Bet dem Amtsgerichte Schlitz: den Actuariatsaspiranten Georg Weber zu Friedberg.

Bei dem Amtsgerichte Schotten: den Landgerichtsactuar Georg Friedrich Ringelshäuser zu Schlitz.

Bei dem Amtsgertchte Ulrichstein: den Actuariatsaspiranten Johs. Kircher zu Nir da.

Bei dem Amtsgerichte Vilbel: den Landgerichtsactuar Weitzel zu Vilbel.

m. Darmstadt, 29. Juni. (Provinzialtag.) Gestern Vormittag hielt im Sitzungssaale der Stadtverordneten-Versammlung unter dem Vorsitze des Herrn Provinzialdirector Küchler der Provinzialtag der Provinz Starkenburg seine dies­jährige ordentliche Versammlung ab. Nach Entgegennahme des von dem Provinzial- Ausschuß erstatteten Berichtes über die Verwaltung und den Stand der Provinzial- Verbands-Angelegenheiten im Jahre 1878, Prüfung und Gutheißung der Rechnung der Provinzialkasse für dasselbe Jahr und Genehmigung des vorgelegten Voranschlags für 1880, welcher sich fast durchweg in den Summen des vorigen Voranschlags bewegt, wird zur Berathung des Hauptgegenstandes der Tagesordnung, des Antrages des Provinzial-Ausschusses auf Errichtung einer Siechenanftalt für die Provinz Starkenburg, geschritten, welcher Antrag nebst seiner detailirten Begründung bereits früher an dieser Stelle mitgetheilt wurde. Herr Provinzialdirector Küchler befürwortet zunächst mit warmen Worten den Antrag, dessen Ausführung er als eine der Selbstverwaltung überlassene Ehrenpflicht bezeichnet. - Abg. Osann hält den aufgestellten Voranschlag im Betrage von 320,000 A bei einer Seelenzahl der Provinz von 350,000 für zu ge­ring gegenüber den 400,000 A, welche in Freiburg für die Errichtung der dortigen Kreisanstalt für 200,000 Seelen aufgewandt worden seien. Abg. Bürgermeister Stölting -Offenbach) bemerkt hierauf: So sehr er diese allgemeine Anstalt für die Provinz billige, bedaure er, erklären zu müssen, daß die Stadt Offenbach jedenfalls von Art. 10 der Kreis- und Provinzialordnung Gebrauch machen werde. Offenbach habe mit dem Aufwand von */» Million eine ähnliche Anstalt für sich in's Leben ge­rufen und sei daher nicht in der Lage, ohne die Stadtkasse schwer zu schädigen, an dieser allgemeinen Anstalt Theil zu nehmen Doch werde auch letztere durch den Aus­schluß Offenbachs eine Schädigung nicht erfahren, da dieses vielleicht 60 Siechen liefern würde, deren Wegfall bei der großen Zahl der in der Provinz vorhandenen-Unglück­lichen nur erwünscht sein könne. Die Frage der Hülfsbedürltigkeit lasse sich zudem nicht so leicht regeln und er könne aus seiner Praxis den exorbitanten Fall mittheilen, daß es eines zweijährigen Petitionirens bedurfte, bis ein das Gememdewesen «uf's Höchste belästigender und gemeingefährlicher Mensch in die Landesirrenanstalt aus­genommen wurde. Er bitte den Provinzialtag, zu genehmigen, daß die Stadt Offen­bach sich von der Betheiligung an der zu errichtenden Anstalt ausschließt und bedauert, daß man nicht die Offenbacher Anstalt eingesehen habe, um sich zu überzeugen, daß der Betrieb derselben vortbeilhaffer eingerichtet sei, als in den Anstalten in Freiburg, Götttngen und Karlsruhe, so daß die Stadt die Verpflegung im Durchschnitt für 33 $ pro Kopf und Tag stellen könne, einschließlich aller Kosten für 46</2 H. Aller-