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Dienstag, den 30. April

1878

Ableben meines

Hesterreich.

ist dem R^aa uaeaanaen und bestimmt eine gesundheitliche Controle und seits bei den Details der maumungsfrage eryooen woroen neu.

Revision der^aedackten Gegenstände und bestraft die Anfertigung, den Verkauf Schwierigkeiten seien anfänglich durch den neuen!Vorschlag des Berliner ® '

unb das dceilbalten mit falschen oder gesundheitswidrigen Gegenständen dieser eine gewisse Anzahl von Stunden behufs Wiedergewinnung der g '

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Motiven ist für jeden dieser Gegenstände ein besonderes Sündenregister aufge­stellt, welches auf die Strafbarkeit einwirkt. Bei dem Mehl ist die Beimischung von Gyps, Schwerspath, Pfeifenerde, Kreide, Magnesia und Zinkweiß als der Gesundheit nachtheilig, von Erbsen, Linsen, Saubohnen, Mais, Kartoffeln als zur Täuschung geeignet bezeichnet. Fleisch von gestorbenen, kranken, an Vergif­tung leidenden, trichinenhaltigen und finnigen Thieren ist verboten. Bei der Milch wird die Entrahmung und Verwässerung, sowie der Zusatz von Zucker, Stärkekleister, Kreide, Gyps rc. bestraft, bei der Butter die Gewichtsvermehrung durch fremdartige Stoffe, die Färbung und die Kunstbutter aus Talg. Das Bier soll nur aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser bestehen. Malzsurrogate, namentlich Glycerin, und Hopfensurrogate, wie Herbstzeitlose, Strychnin, Enzian, Bitterklee sind durchaus unstatthaft, die Säure soll nicht mehr als 24 Pro­cent des Extracts betragen, von sog. Klärungsmitteln sind nur Späne, Hausen­blase, Gelatine und Tannin zulässig. Die Verbesserung der Biere durch Couleur ist unter Umständen strafbar. Bei dem Kaffee ist die Vermischung mit Sand. Thonbohnen, Cichorie, Kaffeesatz zwar nicht als gesundheitswidrig, aber als Prellerei zu bestrafen. Die Motive, welche dies enthalten, denn das Gesetz ist sehr kurz, zeichnen sich durch Ausführlichkeit und gründliche Prüfung der einzelnen Nah­rungsmittel aus. Auch der Weinbereitung ist ein größeres Capttel gewidmet, die Ueberführung weißer Weine in rothe, und das Versetzen mit Aether, Essen­zen u. dgl., soweit solche nicht überhaupt schädlich sind, als Betrug zu bestrafen. Flüssigkeiten, welche als künstliche Weine zubereitet sind, dürfen nicht unter dem Namen Wein verkauft werden.

Berlin, 27. April. DemBerl. Actionär" zufolge hat der Handels­minister die königl. Eisenbahn-Directionen am 20. April ermächtigt, eine Ände­rung der direkten Holztarife im Verkehr mit dem Auslande herbeizuführen, deshalb die nöthigen Verhandlungen mit den bethetltgten deutschen und fremden Bahnen nachdrücklich zu betreiben und über das Ergebniß binnen 8 Wochen zu berichten.

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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Annulier

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Fällen, vorgenommen werden.

Hungen, am 27. April 1878.

Redactionsbureaur Gartenstraße B. 165.

<xxpeditionsbureau: Schulstraße B. 18.

Großherzogliches Landgericht Hungen.

C e l l a r i u s.

Deutschland.

Darmstadt, 24. April. Heute trat der vierte Ausschuß zweiter Kam- i mer zusammen. Als Gegenstände, die zunächst zur Berathung gelangen, be- 1 zeichnet man den Antrag des Abg. Heinzerling, wonach Studirende der Landes- ; Universität gegen Zahlung einer kleinen Prämie sich die kostenfreie Aufnahme in die Klinik für Krankheitsfälle sollen sichern können, und den weiteren Antrag 1 desselben Abgeordneten auf Befreiung der rechtsrheinischen Gerichte von der Jnpflichtnahme nicht richterlicher Beamter und Bediensteter, ferner die Vor­stellung, betr. die Ausbildung israelitischer Seminaristen, die Vorstellung der Gemeinden Hechtshetm und Weisenau wegen Befreiung von Einquartierung, den damit zusammenhängenden Antrag der Abgg. Dr. Dumont und Dr. Oechs- ner wegen Erbauung weiterer Kasernen in Mainz. Auch der Finanzausschuß hielt eine Sitzung. Es handelte sich um die Justizbauten.

Darmstadt, 27. April. Das Großherzogliche Regierungsblatt, Beil. Nr. 13, enthält:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Bestä­tigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abände­rung der Statuten der Bank für Süddeutschland betreffend.

3. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Dieburg, die Umlagen der israelitischen Religions-Gemeinde zu Schaafheim für 1877 betreffend.

4. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Offenbach, den Steuer- ausschlag zur Bezahlung des Gehaltes des Rabbinen zu Offenbach für das Jahr 1878 betreffend.

5. Uebersicht der für das Jahr 1878 von Großherzoglichem Ministerium des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim.

6. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die mit einem evang. Lehrer zu besetzende erste Gemeinde-Schulstelle zu Angenrod mit einem Gehalt von 772 ; zwei Lehrerinnenstellen an den städtischen Schulen zu Mainz mit einem

Gehalt von 1114 29 H; die mit einem kath. Lehrer zu besetzende zweite

Gemeinde-Schulstelle zu Groß-Winternhetm mit einem Gehalt von 771 c/Z 42 H; die Gemeinde-Schulstelle zu Grebenhain mit einem Gehalt von 791 JL 42 H; die erste Gemeinde-Schulstelle zu Dauernheim mit einem Gehalt von

1000 JL

Berlin. Der vom Reichs-Gesundheitsamt ausgearbettete Gesetzentwurf, betr. den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen,

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Tdt" «e. W . ® 'w-n »s? ZrZ [roerO. $ Mailich, 4 nnWituni» ziech Camn ! k-im, Nram1 -Wehend erledigt Edition von 8. Astraße 8, Wien jMnben freund- lwi I« dir gjprt.

Wien 27 April. DiePolit. Corresp." veröffentlicht ein Schreiben aus Petersburg vom 23. b., worin ausgeführt wird, daß der Vorschlag Deutsch-, lands in Betrff einer nach der Zeit zu bemeffenden gleichzeitigen Entfernung der russischen Truppen und der britischen Flotte mit Neutralisirung der geräum­ten Positionen in London und Petersburg Zustimmung erhielt. Seitdem hält-. ach aber die Dinge abermals zum Schlechteren gewendet, theils durch die fort« aeschten englischen Rüstungen, theils durch die Schwierigkeiten, welche englffcher- seits bei den Details der Räumungssrage erhoben worden seien. Diese

Bekanntmachung.

& wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für die Orte Langd, Rodheim, Steinheim, Inheiden, Trais-Horloff, Utphe Villingen, Nonnenroth und Röthges der Wochentag Dienstag und zwar von Morgens 812 Uhr und Mittags von 25 Uhr, für die Orte Obbornhofen, Bellersheim, Bettenhausen, Langsdorf und Hungen der Wochentag Mittwoch zu denselben Stunden als Amts- und Anrufetag bestimmt ist. -

Donnerstag zu denselben Stunden ist Geschäftstag der freiwilligen Gerichtsbarkeit und zwar für sämmtltche Orte unseres Bezirks. , , < >. L <

Außer den benannten Geschäftstagen wird Niemand, es sei denn in dringenden und absolut nothwendrgen

Bekanntmachung.

SeNkartoffel in vorzüglicher Qualität durch Vermittelung des landwirthschaftlichen Vereins der Provinz Oberheffen aus bester Quelle m Nord- d-utschland bezoaen, können bis zum kommenden Samstag den 4. Mai I. I. in Quantitäten von mindestens einem C-ntn-r b-z° g -n werden und »war dahier in Gießen be. der Firma Löwenstein & Strauß (Wallthor Lit. A, Nr. 98) Gleason-, Rio-frio- unbFursten walder Kartoffel ber Eentner zu 4 3n. 70 L, unb 28 für ben Sack, sowie in Hungen Gleason-Kartoffei, bet Centner zu 4 80 sammt 28 für ben Sack,

bei ber ^"rwffel^nur bis zu einer bestimmten Quantität abgegeben werben können, so beliebe man Bestellungen baldmöglichst entweber an mich,

ober an eine der genannten Firmen, gelangen zu laffeu.

Gießen, den 29. April 1878. .

Der I. Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

Dr. Boskmann. ______ .

teuer "Anzeiger

Anzeige- unb Anilsdlnii für den Kreis Gießen.

3 Sklintiiiß- Milie: Postsecretär.

bn bti dem Mn- ^schästignng.

April 1878.

L. Fuhr II, n mit eimm Pferd einer Oekonomik. iorktstraße D. 31. r junger Mann ge- ,Russischen Hof." Lehrling sucht

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Ling jucht )vsch, Mechanikus. lädchen wirb gesucht- en Hoi".

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.

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