Als von 3 'n
SU
•mmer zu vermiß stlkrswrg C, tz. gebrauchte Oifio p
n'zchr hautz Ist ia totn zu verrMeL
Chr. Hi»
znrtz unb fkM -T gleich ob« Mer
SeltnSwes C. ü. : zu oemtcheu, uj bei )oß^SchiehM_ mobltrt(5 Zima P jjMJL ienlogiS tst jll J zW 15. NM'-
ttttt Zimmer zu I'-
NoldLM. lbm unb o ibili; ?ub. Ge ßler L-
WcheniaEE, ar®*; ui i“ “Ä fett.
äTä
«inrtwtiÄ; SiTÄ»! K rWiÄ?*i jS“k sK-d ^tlteulvoh^"^
Neustai t d. 2; , —^Leinsag^
Äor Lit, pjj; ■
JSlwwrnite: ® Parinie^' SOtb* ^ÄeTnüt^ Mtlienlogtö ja »J ?er, gsplonijr.
eT Zimmer zu w eler Ww, M
Zimmer nebst kr
er, Walltbocka^.
nilo^ie ist in w rwstadterHM> Wohnmig u. Äim
lör. H o reyseL
PW
r^Sst
c AmmH>
ipt miifiti Haui'l ilofftncui Äorpksz lsbald beziehbar. I Uv Krvvvd- !
Mr. 240. Dienstag, den 15. October 187S.
Kichener "Anzeiger
AWge- und Arntsblssit für Kn Kreis Gießen.
} ^^lstraße B. 18. Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. *«»di°^°st^"hrttch ÄT
Amtlicher HHeil.
Gießen, am 12. October 1878. Betreffend: Zurückstellung unabkömmlicher Beamten, hier von Lehrern und Schulverwaltern im Fall einer Mobilmachung.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commiffion Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Sie wollen die Lehrer oder Schuloerwalter Ihrer Gemeinden, welche militärpflichtig stnd, darauf aufmerksam machen, daß Gesuche um Zurückstellung im Fall einer Mobilmachung innerhalb 14 Tagen bei uns einzureichen sind. Später etnlaufende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
In den Gesuchen ist anzugeben:
1) Civilstellung.
2) Vor- und Zunamen.
3) Militärcharge und Truppengattung.
4) Genaue Angabe des Truppentheils nach Regiment, Compagnie rc., bei welchem der Eintritt erfolgt ist und Datum des Letzteren.
5) Bezirk des Landwehrbataillons.
Bet Lehrern oder Schulverwaltern, welche bereits früher bet uns reclamirt haben, bedarf es der Angaben 1—5 nicht, es genügt hier einfache Meldung.
Dr. Boekmann.
Gießen, den 10. October 1878. Betreffend: Den Rundgang der Feldgeschworenen im September und October.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, die Feldgeschworenen zu veranlassen nach § 20 der Instruction vom 23. Februar 1833 (Regierungsblatt S. 105), soweit es noch nicht geschehen sein sollte, im Laufe dieses Monats die Gemarkungen zu begehen, um sich von dem Zustande der Grenzen zu unterrichten, und über den Befund in ihr nach § 21 daselbst zu führendes Tagebuch ein Protokoll aufzunehmen. Wir machen dabei daraus aufmerksam, daß zwar zu einem Steinsatze wenigstens drei Feldgeschworene beisammen sein müsien, daß aber zu dem Rundgange, wenn dabei nicht zugleich Steine gesetzt werden sollen, eine geringere Anzahl Feldgeschworener genügt. Wegen Beseitigung der Vorgefundenen Mängel wollen Sie das Geeignete veranlassen, wobei-namentlich die Aufräumung, Geradertchtung und Erneuerung der Grenzsteine ins Auge zu fassen ist. An den Dreiecks-, Gemarkungs-, Flur- und Gewann-Grenzsteinen darf jedoch Feine Veränderung ohne Mitwirkung eines Geometers I. Classe vorgenommen werden. Die Wahl und Zuziehung desselben bleibt Ihnen überlassen; doch wollen Sie da, wo es sich um Grenzsteine mehrerer Gemarkungen handelt, sich unter einander desfalls benehmen. Für die Erhaltung der Parcellengrenzsteine des Gemeindeeigenthums ist aus Gemeindekosten von Ihnen Sorge zu tragen. Wo noch keine Aussteinung des Gemeinde-Etgenthums stattgefunden hat, beauftragen wir Sie, den Gemeinderath desfalls zu vernehmen und dessen Beschluß zu vollziehen. Die an den Parcellengrenzsteinen der Privaten vorgefundenen Mängel sind den Betheiltgten zur Beseitigung zu eröffnen. Im Uebrtgen verweisen wir Sie auf das Gesetz vom 23. October 1830 (Reg.-Bl. S. 463) und die vorgenannte Instruction vom 23. Februar 1833 (Reg.-Bl. S. 105), sowie wegen der Kostenverzeichnisse auf die Bekanntmachung vom 18. December 1874 (Reg.-Bl. S. 784).
Zu Anfang des kommenden Monats sind uns Abschriften der in die Tagebücher der Feldgeschworenen aufgenommenen Protokolle mit Bericht über Ihre desfalls getroffenen Anordnungen sammt den Kostenverzetchniffen von Ihnen vorzulegen.
Dr. Boekmann.
Gießen, am 12. October 1878.
Betreffend: Die Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen.
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commiffion Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Sie werden die Schülerverzeichniffe in den ersten Tagen zurück erhalten und wollen Sie alsdann für rechtzeitigen Anfang und Weiterführung der Fortbildungsschule nach den früher von uns erlassenen Bestimmungen Sorge tragen.
Dr. Boekmann.
politisch
? Die Arbeiterfrage.
Seitdem die Arbeit des Arbeitgebers, seine Sorge um die Beschaffung des Lohnes und des Absatzes der Products, von den Arbeitern nicht mehr verkannt wird, gtebt es eine Arbeiterfrage. Die Lösung derselben ist ein modernes Problem. Ehe man es aber zu gewaltsamen Gegensätzen kommen läßt, hätte man sich die Gesetze der Moral in's Gedächtniß rufen sollen, welche dem Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gewisse Pflichten biedren, deren Erfüllung die Lösung der Arbeiterfrage vereinfacht.
Der Arbeitgeber soll vor Allem jenen Grad der Verstandesbildung besitzen, daß er das Loos seiner Arbeiter richtig auffaffe; er soll jene Bildung des Gemüthslebens haben, daß er Sympathie für das Geschick seiner Mitmen- fchen, seiner Arbeiter, fühle; er soll zu jenem Grade von Willensstärke angelangt sein, daß er mit Opferwilligkeit und mit Kosten Alles anwendet, was das Loos seiner Arbeiter verbessert; und er soll jener sittlichen Bildung sich erfreuen, welcher Eigennutz, Habsucht und Neid fremd ist, welche im Gegenthei! im Wohlthun, in der Förderung der Tugend und Glückseligkeit Anderer, hier der Arbeiter, die einzige, aber auch wahre Befriedigung sucht und findet.
Ein mit solchen Eigenschaften des Geistes und des Herzens ausgestatteter Arbeitgeber wird sonder Zweifel den möglichst hohen Arbeitslohn gern verab« reichen; die Zeit und Arbeit nach hygienischen Grundsätzen bestimmen und Alles beseitigen, was durch die Art der Beschäftigung individuell der Gesundheit des Arbeiters Schaden bringt; durch Förderung von Consumvereinen, Arbeiterküchen für zweckmäßige Nährstoffe Sorge tragen; durch Einrichtung von Kindergärten und Schulen für das Wohl der Kinder der Arbeiter bedacht fein; durch Erbauung einer Krankenanstalt und Anstellung eines Arztes dem Arbeiter in den Tagen der Krankheit hülfreich zur Seite stehen; durch Gründung von Unterstützungs- und Versorgungs-Vereinen unter seinen Arbeitern für die Tage
er Th eil.
des Alters, der Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit, sowie für die Zeit der Noth und des Elends besorgt sein; durch periodische Belehrung über hygienische Pflege des Körpers und des Geistes ihre intellektuelle und moralische Bildung erhöhen; durch Bau von Arbeitshäusern und durch Herstellung hygienisch eingerichteter Wohnungen den Arbeitern eine Heimath und ein glückliches Familienleben schaffen und in seiner ganzen Denk- und Handlungsweise den Arbeitern ein leuchtendes Beispiel von Fleiß und Sparsamkeit, Humanität und Sittlichkeit fein.
Die Arbeiter hingegen sollen außer der ihnen staatlich gewährten Association drei Dinge auf ihre Fahne schreiben: „Hygiene, Moral, Oeconomie." Sie sollen sich die Grundsätze einer hygienischen Lebensweise durch Belehrung, durch Lesen und Anhören diesbezüglicher Broschüren und Vorträge aneignen und strenge darnach leben; fie sollen ihrem besseren Ich instinctmäßig folgen, ihr Schicksal in Geduld und Opferwilligkeit tragen und in dem Bewußtsein treu erfüllter Pflicht die Zufriedenheit suchen, die guten Absichten seines ÄrSeit- gebers fördern und stützen und in den Tagen der Gefahr sich gegenseitig zur Seite stehen. Die Arbeiter sollen schließlich der Sparsamkeit, der Grundlage alles glücklichen Familienlebens, sich befleißigen und der Tage des Alters und der Noch bedacht sein.
Auf solchen Grundlagen wird ein Verhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitern hergestellt, welches, weil auf sittlichen Principien basirt, ein festes Band zwischen Beiden knüpft und ebenso für die Dauer, als für das glückliche Zusammenleben Beider bürgt. Man glaube gar nicht, daß hier materielle Opfer des Arbeitgebers für Verbesserung der Lage der Arbeiter eine Verschwendung sei, im Gegenteil ist es die größte Sparsamkeit und führt den Arbeitgeber zur Wohlhabenheit und zum Reichthum, den Arbeiter aber gleichzeitig zu einem gesunden Leben und zur Zufriedenheit.


