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1878

Mittwoch den 3. April

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begangen, sowie von Handlungen wider die öffentliche Ordnung als Verbrechen und Vergehen darstellen, welche unter das Strafgesetz fallen und daher von Am,«wegen ,u verfolgen sind, liegt eine vollendete Rechtsoerweigerun^ 7) Die Mg,e" ng von Ntca/ägna ,st verantwortlich für die constatirie Rechtsverweige- runa Seiten« der Gerichtsbehörden und in noch höherem Grade wegen d.r Richtaueführung der Entscheidung des obersten Gerichtshofes wonach die Ver­waltungsbehörde in Leon zur Aburtheilung der an dem Vorfall vom 2^Novbr- mitschutdigen Poltzeibeamten resp. Soldaten competent und »pflichtet ist. 8) Die Krage würde daher eine internationale (ein, auch wenn die angegr ff - nen Personen nicht Consularbeamte des Reiches wären, da dieses allen seinen Angehörigen " im Auslande in erster Lmie Schutz gegen Rechtsverwe.gernng schuldet. ^9) Der amtliche Charakter des Angegriffenen mach, es erforderlich, außer einer den Landesgesetzen entsprechenden Verfolgung und Bestrafung der Angreifer, eine internationale Genugthuung zu verlangen. D,e zur gütl chen Beilegung der Angelegenheit gepflogenen Verhandlungen sind bis heute erfolg.

Denkschrift über die Nicaragua-Angelegenheit. >

Die dem Bundesrath vom Reichskanzler überreichte Denkschrift nebst Aktenstücken, bett, zwei bewaffnete Angriffe aus kaiserliche Eoiisularbeanite in Leon Nicaragua, stellt den Sachverhalt folgendermaßen dar. In der Nacht d'° 23 October 1876 wurden in Leon, Nicaragua, auf den dama lgen kaiser­lichen Eon ulatsverwefer, Herrn Paul Eisenstvck, als derselbe Mit '-wer Familie deimkehrte, auf offener Straße drei Pistoleuschüsfe abgefeuert Obfchon n nner Voruntersuchung des Falles am 28. October die Identität der Thater jestgestellt worden, unterblieb die Anstrengung eines ordentlichen Gerichtsver- iabre .s Es war notorisch, daß der Delinquent, ein gewißer Herr Francisco ^ den Vlan versolgte seine Frau, die Stiestochter des Paul Eisenstuck, welche wegen Mißhandlung zu ihren Eitern zuruckgekehrt war und die Ehesch« i.J? beantraat batte, gewaltsam wieder in seinen Besitz zu bringen. Diese Noto ,7ät i» später durch den höchsten Gerichtshof ausdrücklich constat.rt worden ÜÜdebenso dieGesetzwidrigkeit jenes Vorhabens. D,e Schritte des kaiserl^en

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vidaten /en mit seiner Familie und zwei Freunden von einer Gesellschaft heim- ebrenben kaiserliche» Eonsul Moritz Eisenstuck, stürzte sich in der Dunkelheit »erst auf diesen und später auf dessen Bruder, Paul Eisenstuck, welch Letztere . Krau Leal am Arm führte. Im Handgemenge wurde der Eonsul mehrfach Mil Kolbenstößen mtfhandeli, ebenso seine Frau und seine Schwägerin. Herr Paul j Eiseustuck ward von Leal zu Boden geworfen und erhielt mehrfache Verletzum gen namentlich eine stärkere Kopfwunde. Frau Leal ward inzwischen von e niaen Soldaten sortgeschlexpt und befindet sich feitdem in der Gewalt des. Angreifers. Während der Letztere uiigehindert davoneilte, wurde der Eonsul und die Seinigen von den Polizeisoldaten als Gefangene fortgefuhrt Uiid erst durch die Dazwischenkunft einer Privatperson wieder freigelaffen. Das Ergeb^ , der stattgehabten Prüfung des Vorfalls faßt da« «^wartige Amt des Deutschen Reiches in folgenden Sätzen zusammen: Dre beiden Bruder

Eisens^ ck haben in Bezug auf die gerichtliche Behandlung der Melden Attentate vom 23. October und 29. November 1876 keinerlei Privileg für sich in An spruch genommen, sondern nur die strenge Anwendung der L-ndesgesetze »er. langt und in beiden Fällen die ersorderlichen Anträge bei der -ompetenten B - Hörde eingereicht. 2) Auch ohne diese Anträge würden, da es sich um bewaffne Uebcrsälle zur Nachtzeit handelte, auch nach nicaraguanischem Gesetz die Gerichte verpflichtet gewesen sein, ex officio zu verfahren. 3) Die Gerichte ^en beiben Fällen die Einleitung der Untersuchung Wochen lang verschleppt. 4) D leserliche Geschäftsträger war berechtigt und verpflichtet, wegen jener V r- icklevvuna eines ordentlichen Gerichtsverfahrens bet der Regierung von Rica rag// zr/reclamiren und über die gethanen -schritte der kaiserlichen Regierung

berichten. 5) Die Fruchtlosigkeit seiner Vorstellungen wegen des ersten Attentats rechtfertigt vollkommen den nach dem zweiten Attentat hierher gertch. « n Antrag durch die Entsendung eine« Kriegsschiffes die Für arge,ber fa. ierlitben Regierung für den Schutz und das Ansehen ihrer consulanschen Ver­treter zu bekunde/ 6) Bei dem endlich in Folge der Vorstellung des katserl. Geschäftsträgers von Mitte Januar bis Ansang April stattgehabten ex officio BeUahren sind die angegriffenen Personen und deren Zeugen gertchtfich »,chl vernommen worden, hierin und in der Verweisung der angegriffenen Personen auf den Weg der Jnjurienklage gegenüber von Handlungen, welche sich unte dem Geficht/punkte der Körperverletzung, durch Privatpersonen und Beamte

l°6 ^Beigegeben sind 64 Aktenstücke. In einem Erlaß des auswärtigen Amts an den kaiserlichen Geschäftsträger in Guatemala vom 1. April 1877 sind die Forderungen, auf deren Erfüllung Deutschland bisher vergeblich gewartet, auf- aefübrt. ^Es sind dies 1) Bestrafung der an den beiden Attentaten betheüigten Zersoneu; 2) Bestrafung der Beamten, welche die gerichtliche Verfolgung m imaeseklicher Weise verzögert und welche bei dem zweiten Attentat dem moibc» eschen Überfall unseres Consuls sogar durch ein Detachement Soldaten Dor- chub geleistet haben; 3) Zahlung von 30,000 Dollars Entschädigung und 4) als^öffentliches Zeichen des Bedauerns der Regierung von Nicaragua feier­liche Salutirung der deutschen Consulatsflagge durch eme Abtheilung der bewaff­neten Macht. Den Schluß der Aktenstücke macht ein neuer Circularerlaß de äuswä« gn Anus an die^ kaiserlichen Missionen in Lateinisch - Amerika vom I S Februar d I. Man erfährt, daraus, daß England und Nordamercka den deutschen Standpunkt durchaus gebilligt und unterstützt haben. D« V«such des nordamerikanischen Vertreters zur Vermittlung ist durch eine beleidigende Behandlung deffelben Seitens der Regierung von Nicaragua "»eite t worden.

: n;rtn& tAAt l1im Kckluft' Obwohl wir die Hoffnung noch Nicht ausge-

1 heu daß das Cabinet von Managua die Forderungen schließlich aus freien ; Stücken erfüll.» werde, haben wir 'doch nachd-m wir über Jahr NN Tag^nf ' die erste Aeukerung eines Bedauerns über die, thatsachlich nicht bestrittene -U p b.»Nun« eine« fäiferlldben Consuls unter Mitwirkung von Beamten und So. ' d/ten der Revubii vergeblich gewartet, uns leider dazu entschließen muffen, die Ä L SÄ,SS"".S- *;;*!«

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o « Gießen, am 30. März 1878.

""Die GN'rMltche'Kreis-Schul-Commisswn Gießen

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in denen ^)i äsentationsstellen bestehen, über

1) Bezeichnung der Stelle,

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Ailjkirc- nb AliilÄlliN für bk« Kreis Gicftn._________________

- Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brmricrlohn.

Durch die Poft bezogen vierteljährlich 2 Mark Pf.

Deutschland.

Berlin, 30. März. Der Reichskanzler hat heute dem Bundesrath einen Antraa Preußens, betr. den Gesetzentwurf wegen Abänderung der §§ 30 und 33 de? Gewerbeordnung, »orgelegt. Der Entwurf hat zwei $mgr*n; er untersagt den Unternehmern von nicht öffentlichen Kranke»., Entbindung«.