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Von einem geschätzten Freunde unserer Blattes in Santa Fiora in Italien er« hielten wir folgende- »Eingesandt*.

An meine liebe Nichte Clise Polko!

In der Befürchtung, daß Du durch zu viel geistige Beschäftigung die Häuslich­keit vernachlässigst, glaubte ich Dir durch mein Stricken recht nützlich sein zu können und habe schon einen langen, warmen, hausbackenen Strumpf für Dich fertig und dazu --blaue Wolle genommen.

Aber bitte, liebes Kind, unterlasse in Zukunft Deine Sticheleien über meine Un« kenntniß von Menschen, die über den Bergen wohnen. Wer hat Dir aber auch nur verrathen, daß ich von den Ultramontanen nichts wissen will?

In strickender Liebe Deine hornbrillige Tante Gießen.

Condcrrstrte Eier.

Vor Kurzem ist in Passau in Bayern eine Fabrik zum Condensiren der Eier errichtet worden. Die Eier werden sorgfältig ausgelesen, getrocknet und dann in ein feines Mehl verwandelt, worauf sie, zum Export fertig, in Zinnbüchsen, genau so wie die moderne eondensirte Milch, verpackt und versendet werden. Nach den Urtheilen der Professoren Pettenkofer und Liebig bilden dieselben ein sehr werthvolles Nahrungsmittel. In neuerer Zeit sollen sie für den Gebrauch von Seiten der deutschen Reichsarmee in Vorschlag gebracht sein, weil diese eondensirten Eier so wenig Raum beanspruchen rmd doch eine große Masse Nahrungsstoff enthalten.

Schon jetzt finden die eondensirten Eier nach England hin einen gesuchten Absatz.

Handel und Verkehr.

Herborn, (an der Köln-Gießener Eisenbahn), 20. August. Auf den heutigen hiesigen Markt wurden gebracht: 493 Ochsen. 559 Kühe und Rinder, 641 Schweine. Der nächste Markt ist am Donnerstag den 27. Septbr. l. Js., zugleich Pferdemarkt.

Gültige Privat-Danknoten.

Die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Reichs-Bankgesetzes vom 14. März 1875 sind (nach dem im Reichsgesetzblatte erschienenen Bekanntmachungen) bezüglich nachstehender Privat-Notenbanken als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb des­jenigen Staates, welcher denselben die Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, zur Zahlung gebraucht werden: 1. Badische Bank in Mannheim. 2. Bayerische Noten­bank in München. 3. Bremerbank in Bremen. 4. Breslauer Bank in Breslau. 5. Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. 6. Cölnische Privatbank in Cöln. 7. Danziger Privatbank in Danzig. 8. Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. 9. Hannoversche Bank in Hannover. 10. Leipziger Cassenoerein in Leipzig. H. Lübecker Commerzbank in Lübeck. 12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg. 13. Posener Privatbank in Posen. 14. Sächsische Bank in Dresden. 15. Bank für Süddeutschland in Darmstadt. 16. Württemberger Notenbank in Stuttgart. Die Verwendung der Noten anderer deutscher Privat-Notenbanken oder Korporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zugelassen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

Seitens der Nattonalbank für das Großherzogthum Luxemburg sind neuerdings auf Reichswährung lautende Banknoten in Abschnitten zu 5, 10 und 20 Mk. ausgegeben worden. Die Verwendung dieser Banknoten zu Zahlungen innerhalb des Reichsgebiets ist nach $ 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 ver­boten und wird mit Geldstrafe von 50 bis 500 Mk., im Falle gewerbsmäßiger Ver­wendung daneben mit Gefänx,niß bis zu einem Jahre bestraft.

Die Annoncen-Exped ition THI^Dietkich 8t Co. in Cassel über­nimmt die prompte Besorgung von Anzeigen in sämmtliche Zeitungen Deutschlands und des Auslandes zu Originalpreisen. (Alleinige Jnseraten-Annahme f. d.Casseler Tagespost.")

usfilhrung einer Ein- iftobt.

> Kürschner- August

BMin- l'W tingeschlagen Aeben ein Colorado- ung mit gelungenen iel« Saattau abge- «amiter CarnevalS-

nungfür dieSladt- lachmittags 4 Uhr,

Blätter:Lor einigen zeit statt. Die Braut freilich, wie die Vn- adzuholen. Auch die ilich geschmückt und er er erwartuntzlvrlkn r allein w V* iegiiimiüe sich M ch ein Unglück paffirii ;e. Die Angelegenheit ie der Ater, wenn fie ittigam hatte nämlich 1 künftiger Echioitger- ceaeben, um mit den

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Allgemeiner Anzeiger.

Bekanntmachung.

4605) Die Schulgelder für die Ikealschulvorschule, sowie für die übrigen städtischen Schulen pro II. Quartal er. können in den nächsten 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag unb Samstag noch ohne Kosten zur hiesigen Stadtkasse bezahlt werden.

Das Schulgeld beträgt für jedes Kind:

1) für die Nealschulvorschule.....5 14

2) für die höhere Mädchenschule:

bei Schulinspector Vigelius . .. - 11 25

Mitprediger Dr. Buchhold, Fräulein

Frank, Lehrer Ebeling, Fräulein Pfannmüller und Lehrer Cursch- mann......10 50

,, den Lehrern : Schmid t, Felsing, Aube!

und Brücher.....7 50

3) für die Stadtknaben- und Stadtmädchenschule je . 1

Gießen, den 18. August 1877.

Der Stadt-Rentmeister: ________________________Enders.__

Bekanntmachung.

4648) Unter Bezugnahme aus die Art. 34 und 35 des Berggesetzes vom 28. Januar 1876 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Se. Durchlaucht Fürst Ernst zu Solms-Braunfels unterm heutigen Tage mit dem Ersenerzbergwerke Laura in der Gemarkung Hungen, Kreises Gießen, mit einem Felde von 371800 Quadratmetern beliehen worden ist. Etwaige Einwendungen gegen diese Verleihung müffen bei Vermeidung des Verlustes des Vorzugsrechtes binnen drei Monaten durch gerichtliche Klage gegen den BergwerksEigenthümer geltend gemacht werden. Während dieser Frist ist die Einsicht des Situationsriffes bei der Bergmeisterei Gießen Jedem gestattet.

Darmstadt, den 11. Juli 1877.

Großherzogliche Ober-Iorst- u. Domäncn-Direction, Perg-Mheilung.

Bose.

vdt. Tecklenburg.

Neu! Papier-Anfeuchter, Neu!

Levesou Patent.

> Hierdurch empfehle den mir am 22./1. 1877 patentirten

Copirbuch- Anreuchter, als unentbehrlich für jedes Comptoir.

Derselbe vereinfacht das bis her so umständliche Anfeuchten der Copir-Papiere dadurch, daß er Pinsel, Schwamm und Wasserbehälter in sich vereinigt und ist einmaliges Anfeuchten desselben für monatelangen

Gebrauch hinreichend.

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