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SchlfTisbericht. Mitgetheilt von dem Agenten deS Norddeutschen Lloyd C. W. Dietz in Gießen.

Newyork, 13. Juli (Per transatlantischen Telegraph.) Das Postdampfschiff Weser, Capt. O. Heimbruch, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welches am 30. Juni von Bremen und am 3. Juli von Southampton abgegangen war, ist heute 11 Uhr Vormittags wohlbehalten hier angekommen.__

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3% Ejsigsäure;

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Handel und Verkehr.

Frankfurt, 12. Juli. (Fruchtbericht.) In den letzten acht Tagen hatten wir häufigen Regen, welcher unseren Feldern von großem Vortheil gewesen ist. Das gab indessen Anlaß zu einer Demonstration von Seiten unserer Handelsleute. Dieselbtn stützen sich auf die knappen Bestände auf dem Lande und geben vor, daß anhaltender Regen unsere Ernte verzöge«n werde. Am Montags-Maikt hierländischer Weizen rasch steigend, ab unserer Umgegend JL 28 bezahlt, californischer für Mannheimer Rechnung JL 26.50 bezahlt, heute Tendenz geschwächt auf flaue Course sämmtlicher Börsenplätze. Französischer Roggen, prompt lieferbar, war zu JL 21 50 im Detail gehandelt, russische Sorten wenig verlangt, JL 16.5019 nominell. Gerste ohne Handel. Hafer in feinen Sorten knapper zugeführt, JL 17.5075 bezahlt, für geringe Sorten fehlen Käufer,

Vermischtes.

Darmstadt, 12. Juli. Mit der Einziehung der Fünfsilbergroschenstücke wird bereits der Anfang gemacht. Sämmtliche Cassen im Ressort der k. preuß. Regierung und der unter staatlicher Aussicht stehenden Institute sind in Folge eines Circular-Er­lasses des preuß. Furauzministertums vom l.d. M. angewiesen worden, die unter ihren Beständen befindl.chen, sowie die bei ihnen ferner eingehenden Vs Thalerstücke nicht wieder zu verausgaben, sondern in möglichst abgerundeten Beträgen, cassenmäßig ver­packt und bezeichnet, an die nächstgelegene kaiserliche Postcasse gegen Ersatz abzuliesern.

Offenbach, 12. Juli. Gestern ließ die hiesige Polizei bei sämmtlichen hiesigen Schweinemetzgern 23 an her Zahl, Fleischwurst einkaufen und einer chemischen Unter; suchuna unterwerfen, wobei sich, wie wir vernehmen, herausstellte, daß nur vier davon unverfälschte Waare besaßen, während die Wurst von siebenzehn mehr oder weniger mit Stärkemehl vermischt war, zwei aber gar keine Fleischwurst hatten. Nach hierauf durch die Polizei stattgefundener vorläufiger Beschlagnahme der vorhandenen verfälschten Waare und sofort bei Gr. Landgericht erhobenen Anzeige, wurde jeder der 17 Metzger in eine Geldstrafe von Einhundert Mark und in die Kosten der chemischen Unter­suchung verurtheilt, auch die Confiscation der beschlagnahmten Wurst ausgesprochen. Den Verurtheilten steht das Recht der Apellation zu, ob sie aber mit Rücksicht auf den jüngst in Mainz vorgekommenen, auch in der höchsten Instanz zum Nachtheil des Metz- gers entschiedenen Fall, davon Gebrauch machen, dürfte abzuwarten sein.

am oberen Laufe des Fluffes Kobliar Tschai an, wurden aber unter großen Verlusten durch Kosaken-Plänkler und Reguläre zurückgeschlagen. Auf russischer Seite 9 Soldaten todt und verwundet. Offictell wird ferner gemeldet, daß die türkischen Truppen im Kamps bei Bajazid nicht 30,000, sondern nur 13,000 Mann stark waren.

Petersburg, 13. Juli. Es bestätigt sich, daß General Tergakusoff, welcher nach türkischen Meldungen bereits capitulirt haben sollte, Bajazid ent­setzte, nachdem er die Türken geschlagen und 4 Geschütze erbeutet hatte.

London, 13. Juli. DasReuter'sche Bureau" veröffentlicht folgende Depeschen: Aus Skutari. Der hiesige britische Consul hat sich nach Cettinje begeben, um einen Waffenstillstand zwischen der Pforte und Montenegro in Vorschlag zu bringen. Aus Varna. Eine türkische Fregatte hat Simferopol bombardirt; die übrigen türkischen Schiffe sind nach Sebastopol gesegelt.

Petersburg, 14. Juli. Das wiederholt ausgesprengte Gerücht, daß die Türken Ardahan wieder eingenommen hätten, ist unbegründet. In Betreff Serbiens liegt nichts vor, was zu glauben Veranlassung gäbe, daß Serbien aus seiner gegenwärtigen Haltung heraustreten werde. Die Behauptung, daß der Botschafter Nowikoff wegen der veränderten Haltung Serbiens mit Graf Andraffy Unterhandlungen gehabt, das Eintreten Serbiens in die militärische Action angekündigt, Graff Andraffy sich dagegen ausgesprochen und die Be­setzung Serbiens durch Oesterreich angekündigt habe, muß als durchweg un­richtig bezeichnet werden. Herr v. Nowikoff hatte weder zu derartigen Be­sprechungen Auftrag, noch sanden irgend welche Serbien betreffende Explicationen zwischen Petersburg und Wien statt.

Wien, 14. Juli. Meldungen desTagblatts": Semlin, 13. Juli. Die serbische Regierung ließ 40 der conservatlven Partei im Lande angehörige Bürger verhaften; ebenso wurden alle Socialisten - Chefs sestgenommen. Odessa, 13. Juli. Ein Armee-Corps unter General Liptrom wird nach dem Kaukasus dirigirt. Jalizkoi bei Tirnowa, 11. Juli. Die von Tirnowa reti- rirten Türken, aus vier Infanterie-Bataillonen und einigen Hundert Reitern

nennenswerthes Ergebniß hinsichtlich der Besserung in der Dualität der in Darmstadt fcilgehalte- nen Maaren überhaupt aufzuweisen möglich geworden wäre. Dieselben werden vielmehr im Allgemeinen nach wie vor in dem nämlichen verfälschten Zustand zu Verkauf gestellt und es be­darf größerer Anstrengungen zur Beseitigung des Uebels.

Bei dem Bestreben, die Ursache dieser Erscheinung zu irgründen, gelangte das genannte Pclizeiamt zu dem Resultate, daß das seither eingehaltcne, bei dem Abgang entsprechender Instruc­tionen, lediglich auf Gutdünken beruhende Verfahren nicht genüge, vielmehr einerseits die Aufstellung gewisier Grundsätze in rechtlicher wie technischer Hinsicht erforderlich sei, auf welche sich die Be­hörde bei Uebung der Controls zu stützen habe; andererseits eine, wenn thunlich auch andere Factoren, z. B. die Consumenten umfassende Organisation angebahnt und ein förmliches Programm zur Ausführung dieser Grundsätze aufgestellt werden müße. Naturgemäß kann dies nur in ein­gehender Berathung mit hervorragenden Sachverständigen aus verschiedenen Berufskreisen ge­schehen, und wurde daher beabsichtigt, zur Erreichung dieses Zwecks eine ständige Conferenz zu bilden, aus welcher sich unter Umständen später ein thatkräftiges Organ entwickeln könne. Die erforderlichen vorbereitenden Schritte sind geschehen, und in einer der ersten Sitzungen wurde der Entwurf von mehreren in einer Vorbesprechung mit verschiedenen Herren Technikern aufge­stellten Thesen, welche die Grundlage der Verhandlungen bildeten, mitgetheilt, und behufs definitiver Feststellung berathen. Selbstverständlich sollen diese Sätze nicht allseitig und insbeson­dere den Richter bindend, wohl aber die zweckmäßige Basis für die Maßregeln der Polizei­verwaltungsbehörden und ein Stützpunkt sein können, von welchem aus die locale Organisirung der Lebensmittclcontrole sich entwickeln und weitere Fortschritte machen kann.

Diese Thesen lauten:

1) Als Verfälschung eines Lebens mittels, im Sinne der strafgesetzlichen Bestimmungen, ist nicht allein jede Beimischung von gesundheitsschädlichen, sondern auch von anderen fremdartigen, namentlich geringcrwcrthigen Substanzen zu betrachten. Es gilt dies für den Verkauf sowohl von Rohmaterialien als von Halb- und Ganzfabrikaten, insoweit die Beimischung nicht als un­bedingt erforderlich zur Beschaffung der Maare bezeichnet werden muß.

2) Im gleichen Sinne verfälscht ist ein Nahrungsmittel zu betrachten, dessen Gehalt an werthvollen Bcstandtheilen über die im Nachfolgenden festgesetzten Grenzen hinaus vermindert worden ist.

3) Ein Lebensmittel, bei dessen Zubereitung ursprünglich mit denselben vermischte geringer- werthige Stoffe nicht gehörig abgeschieden worden, ist als schlecht bereitet, dagegen nur dann als verfälscht anzusehen, wenn die Menge der letzteren die weiter unten festgesetzten Grenzen über­schreitet und hauptsächlich auch dann, wenn Stoffe beigemengt wurden, welche dazu dienen die genannten geringwerthigen Bestandtheile zurückzuhalten.

4) Geeignete Bekanntgabe des Zusatzes fremdartiger, aber nicht gesundheitsschädlicher Stoffe, Seitens des Verkäufers, kann die Voraussetzung der Verfälschung beseitigen.

5) Das Feilhalten oder der Verkauf nachgeahmter Lebensmittel (z. B. Kaffee von gefärbtem Thon K.) unterliegt selbstverständlich der strafgesetzlichen Verfolgung nach Maßgabe der bestehen-

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Stoffen 2C.; beispiel sw eise wie folgt:

Butter muß enthalten mindestens 80% Butterfett;

gesetzlichen Bestimmungen.

6) Für die betr. Lebensmittel gelten folgende Normativ-Bestimmungen darüber, ob dieselben durch fremde Zusätze verfälscht, oder nur als schlecht bereitet, oder als vordorbcn zu betrach- sind.

Folgen die Grenzwerthe der betr. Lebensmittel hinsichtlich des Gehalts derselben an gering-

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bestehend, stießen zu Savfet Pascha, welcher mit zwanzig Bataillonen bei Kersowa nächst Osmanbazar eine verschanzte Stellung bezog. In Frenchiffar, sich große Militär-Depots befinden, explodirte der Pulverthurm mit 500

Pulverkisten.

Wien, 14. Juli. DieNeue fr. Pr." meldet aus Bukarest

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und 2%% Butterfett;

Milch, abgerahmte, muß mindestens 9% der erwähnten festen Bestandtheile;

Thee muß mindestens 30% Extract liefern (?) und nicht mehr als 8% Mineralbeftandtheile, von denen mindestens 3% in Wasser löslich sein sollen.

Nach den inzwischen weiter stattgefundenen Berathungen der Conferenz, zu welcher Seitens des Gr. Polizeiamtes Darmstadt folgende Herren eingeladen worden waren: 1) Generalsecretär Busch, 2) Geheimer Obermedicinalrath Dr. Buxmann, 3) Obermedicinalrath Dr. Hallwachs, 4) Stadtgerichts - Assessor Holzapfel, 5) Kaufmann Kahlert, 6) Dr. Kahn, 7) Apotheker Lauer, 8) Hofapotheker Lauteschläger, 9) Stadtverordneter Möser, 10) Obermedi- ciualrath Dr. Reißner, 11) Kaufmann Rosenheim, 12) Bezirksstrafrichter Rohde, 13) Apotheker Scriba senior, 14) Kaufmann F. Schäfer, 15) Gasthalter Stempel, 16) Staatsanwalt Stein­berger, 17) Apotheker Dr. Tenner, 18) Dr. Paul Wagner, und 19) Generalsekretär Dr. Wei­denhammer, ist folgender Vorschlag zur Fassung der in Nr. 25 erwähnten Thesen hervorgegangen.

Grundsätze für die Lebensmittel-Controle.

I. Verfälscht, im Sinne des §. 7 des Reichsstrafgesetzbuchs sind Getränke und Eßwaaren: 1) deren ursprünglicher Gehalt an Werthbestandtheilen durch Entziehung solcher oder durch Zusatz anderer Stoffe verringert worden ist;

2) bei deren Zubereitung andere Stoffe zugesetzt sind, welche zur bestimmungsmäßigen Herstellung der Waare nicht erforderlich sind und deren Werth beeinträchtigen;

3) bei deren Zubereitung ursprünglich mit denselben vermischte geringerwerthige Stoffe gar nicht oder nur so mangelhaft abgeschieden sind, daß die Menge derselben die bestimmte Grenze überschreitet.

II. 1) Geeignete Bekanntgabe der bei der Zubereitung verwendeten fremden Stoffe kann im einzelnen Falle den Begriff der Verfälschung ausschließcn;

2) Erzeugnisse, welche nur den Schein, aber nicht den Gehalt eines Lebensmittels haben, können nur als Nachahmungen betrachtet werden. Werden solche Nachahmungen ver­kauft oder feilgeboten, so erleiden geeigneten Falls die über denBetrug" bestehenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

Es ist weiter die Aufgabe der Conferenz, demnächst für die einzelnen Nahrungsmittel fest­zustellen, bei welchem Gehalt an geringwerthigen Stoffen dieschleckte Bereitung" anfängt und aufhört, bezw in die Fälschung übergebt._________________________ (Gewerbeblatt).

10. Juli: Der russische Eiseubahnbau-Unternehmer Warschawski hat die Con- cession zum Bau einer Eisenbahn von Bender nach Reni erhalten, unter den Bedingungen, die Eisenbahn in drei Monaten herzustellen. DerPreffe" wird aus Cettinje berichtet: Der montenegrinische Oberbefehlshaber meldet, daß er am 10. Juli die Türken geschlagen und sechs türkische Dörfer in der Herzegowina zerstört habe.

DiePol. Corr." meldet aus Ragusa von heute: Ein türkisches Geschwader, bestehend aus 17 Schiffen, hat gestern Buda in der Richtung gegen Antivari passirt, woselbst bereits 10 andere türkische Schiffe vor Anker liegen; alle diese Schiffe sind dazu bestimmt, die Division Suleiman Pascha's an Bord zu nehmen.

Armuth und Bettelei, wahre und falsche Wohlthätigkeit.

Aus Annabe,g meldet dasWochenblatt", daß in Fol^e des außergewöhnlichen Andrangs von Bettlern, namentlich sogenannterarmer Reiserdei", ein dortiger Bürger folgende Erfahrung machte. Innerhalb 16 Tagen bot er 18 Bettlern, welche ihn an fprachen, lauter gesunden, kräftigen Burschen, Arbeit an und zwar eine sofort zu be­ginnende: Rasen ausstechen vor dem Hause, wofür täglich 1 Lohn gegeben werden sollte, außerdem Frühstück, Mittags- und Abendbrot). Was geschah aber auf dieses gute Anerbieten? Von jenen 18 Leuten nahm nur ein Einziger an und dieser Eine war schon am nächsten Tage verschwunden.

Dem Annaberger Bürger kann man nur ein herzliches Bravo zurufen, daß er diesen Versuch gemacht und das Ergebniß der Oeffentlichkett nicht vorenthalten hat. Der Vorgang bestätigt, was seit Jahrzehnten so vielfach anderwärts, namentlich durch gemeinnützige Vereine, wie z. B. den BerlinerVerein gegen Verarmung", die Johannesbrüderschaft des Rauhen Hauses in Horn bei Hamburg", auch viele staat­liche Armenbehörden festgestellt ward: daß die Mildthäiigkeit vom großen Publikum in einer nicht blos ganz nutzlosen, sondern geradezu schädlichen, unsittlichen Weise geübt wird. Durch Ausstreuen kleiner Gaben wird keineswegs der Armuth entgegenarbeitet, sondern lediglich die Arbeitsscheu, der Bettel und das Strolchenthum groß gezogen. Wer eine gedeihlich wirkende Unterstützung gewähren kann und will, sei was er spendet noch so viel oder noch so wenig, muß die wahrhaft hülfsbedürftige Armuth aufsuchen, und wenn er das nicht recht anzufangen weiß, so mag er dabei Aerzte, Geistliche, Lehrer rc. oder gemeinnützige Vereine zu Rathe ziehen. Was sich uns in Straßen und Häusern bettelnd entgegendrängt, verdient durch die Bank keine Unterstützung. Desto n,ehr der Hülfe Bedürftige und Würdige gibt es unter Denen, die ihre Noth nicht durch Worte und Geberden ausdrücken. Gesetzt jedoch, unter hundert Straßenbettlern wären zwei ober drei wirklich unterstützungswerthe, so werden diese auch ohne deine und meine Gabe nicht verkommen, weil sich nun einmal das Almosengeben auf's Ge- rathewohl der Masse, namentlich den Frauen, nicht ausreden läßt. Oft ist ja bei dieser Art von Almosengeben unzweifelhaft wahre Güte die Triebfeder, wohl noch häufiger aber spendet man, um die lästige Heimsuchung los zu werden, ober um vor ben eigenen Kindern ober anberen Leuten nicht hart ober gar arm zu erscheinen, ober aus Gedankenlosigkeit ober aus Besorgniß vor Grobheiten, auf dem Lande zuweilen aus Furcht vor rachsüchtiger Brandstiftung. Gegen die letztere gibt es, sollte man meinen, einen wirksamen Schild, ober vielmehr zwei Schilder: bas eine liefert jede Feueiver- sicherungsanstalt, bas anbere lautet:Mitglieb bes Vereins gegen Verarmung" und ist von dem betreffenden Vereine gegen einen mäßigen Jahresbeitrag zu beziehen. Beide Schilder neben einander an der HausthÜr angebracht, werden ihre Wirkung schwerlich mrfehlen.

Gern sei hier zugestanden, daß es jedem nicht ganz Herzlosen anfangs Ueber- windung kostet, die Bitte um eine kleine Gabe abzuweisen. Hat er sich aber erst klar gemacht, daß er durch solche scheinbare Barmherzigkeit nur das Lotterleben fördert, so wird er bald davon abstehen lernen.

Zum Schlüsse mag hier angeführt sein, was uns vor Jahren ein Mitglied des italienischen Parlaments in Rom über den Gegenstand gesprächsweise sagte unb weiter ausführte, als hier thunlich ist:Glauben Sie mir, unter ben vielen wunben Stellen iu unserem herrlichen Laube ist bie Bettelei eine ber bösesten, ein rechtes Seitenstück zum Räuber Unwesen, sogar theilweise Vorschule für bieses. Wie bei jenem in Lumpen gehüllten Weide, welches uns soeben einen Arm mit einer ekelhaften Wunde entgegen streckte, von ber mir ein Arzt versicherte, daß sie schon fett geraumer Zeit künstlich offen erhal'-n werbe, um Almosen zu erschleichen, so wird einer ber garstigsten Schäden an unserem socialen Körper, ber Bettel, fort und fort erhalten durch bie von allen Klassen geübte und von keiner Polizei gestörte falsche Mildtbätipkeit."

Zur Frage über die (<outrole der Lebensmittel-Verfälschung.

Das Gr. Polizeiamt Darmstadt bemüht sich bereits seit längerer Zeit, eine schärfere Hand­habung der Lebensmittelcontrole in Darmstadt herbeizuführen. Veranlassung zu dieser Maßnahme war die Wahrnehmung, daß eine Ueberhandnahme der Verfälschung der Nahrnngs- und Genuß­mittel, wie neuerdings überhaupt, so auch in Darmstadt konstatirt wurde, welcher mit aller Energie entgegengetreten werden müßte, wenn man das consumirende Publikum vor peeuniärer wie gesundbeitlicher Schädigung bewahren wollte. Zahlreiche Bestrafungen unb Confiscationen fanden in Folge des behördlichen Vorgehens zwar statt, jedoch ohne daß bislang ein wirklich