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Freitag, den G. April

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1877.

>r Vorstand.

Pfcrs vicrtcl)ährllch 2 Mark 20 Pf. mit Brmgerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

von spttikllkn lonftigen Horn, St«3 empfohlen.

Erscheint tätlich mit Ausnahme des Montags'. Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.

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Bekanntmachung.

Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1877 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar:

i. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappe»

Montag den 16. April, Vormittags von S3/4 Uhr an: Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf und Lumda;

Dienstag den 17. April, Vormittags von 83/4 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Odenhausen, Qucckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.

11» Zu Gießen im Saale des alten Rathhaufed Mittwoch den 18. April, Vormittags von 73/4 Uhr an.

Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Allendorf a. d. Lumda, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, und Daubrinaen- Donnerstag den 19. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, derjenigen der Stadt Gießen;

Freitag den 20. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Großen-Buseck, Hartenrod, Heuchelheim Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;

Samstag den TI. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe, und Wieseck;

Montag den 23. April, Vormittags von 73/4 Uhr an, Loosziehung

(auch der in Grünberg Gemusterten).

III. Zu Lich im RathhauSsaale.

Dienstag den 24. April, Vormittags von 9 Uhr an Musterung

der Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, und Großen-Linden;

Mittwoch den 25. April, Vormittags von 9 Uhr an, derjenigen der Gemeinden Grüningen, Hausen, Holzheim, Hungen, Inheiden, Langd, und Lang-Göns; Donnerstag den 26 April, Vormittags von 9 Uhr an,

derjenigen der Gemeinden Langsdorf, Leihgestern, Lich, Münster, Muschenheim. Rieder-Bessingen, Ronnenroth, Obbornhofen Ober-Bessingen und Ober-Höraern'

Freitag den 27. April, Vormittags von 9 Uhr an,

diejenigen der Gemeinden Rabertshausen, Rodherm, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.

Samstag den 28. April, Vormittags von 9 Uhr an, Loosziehung.

Besondere Bestimmungen.

1) Zur Musterung haben sich bei Meioung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:

Diejenigen, dem Großherzvgthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche

a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz haben und sich nicht in einem anderen Theile des Großherzogthnrne Heffen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angegebenen Eigenschaften aushalten;

b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;

c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten im Auslande geboren sind, und weder im Großherzvgthum Heffen noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder sicb aufhalten;

und im Jahre 1857 geboren sind;

ferner

Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1876, bezw. 1875 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden ftnd.

Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.

2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs- und Gestellungs-Atteste mitzu­ringen.

3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, so ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugniffe in dem zur Musterung anberaumten Termine zu sorgen. Die Zeugniffe muffen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.

Wenn die Zurückstellung auf die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so hat der betreffende Familienangehörige sich selbst persönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden.

Zurückstellungsansprüche sind vor dem Musterungstermine bei der Großherzoglichen Bürgermeisterei oder spätestens in dem Termin vorzubringen. Ver­spätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung.

4) Wenn ein Militärpflichtiger an Gebrechen leidet, die äußerlich nicht wahrnehmbar sind, z. B. Taubheit, Harthörigkeit, Kurzsichtigkeit, Geistesschwäche u. s. w., so ist dieß durch amtlich ausgestellte oder beglaubigte Zeugniffe des Arztes, sowie des Bürgermeisters, Geistlichen, Lehrers u. s. w. nachzuweisen. Das Vorhandensein von Epilepsie ist durch die eidliche Erklärung von mindestens drei glaubwürdigen Zeugen zu erhärten.

5) An der Loosziehung persönlich Theil zu nehmen, steht jedem Militärpflichtigen frei; für Diejenigen, welche bei dem Auftufe nicht anwesend find, zieht ein Mitglied derErsatz-Commission das Loos.

6) Die Großherzoglichen Bürgermeistereien haben sämmtliche ihrer Gemeinde angehörigen oder in ihrer Gemeinde gestellungspflichtigen Militärpflichtige die auswärts sich aufhaltenden schriftlich auf Grund der ihnen k. H. wieder zugehenden Stammrollen zu der Musterung vorzuladen.

Die Großherzoglichen Bürgermeister oder Beigeordneten haben mit den Militärpflichtigen ihrer Gemeinden anwesend zu sein und sich d^rum zu bemühen, d- die Letzteren zur bestimmten Zeit zur Stelle sind, nüchtern und reinlich gekleidet erscheinen und während des Musterungsgeschäftes ein anständiaes und mhigeS Verhalten beobachten.

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