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Samstag, den 29. Juli

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AMge- und Amtsblatt sm den Kreis Greßen.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit BrtnaerLohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark w Pf.

Erscheint täglich mit Ausnahme bei Montggs Expeditio«r Schulstraße, Stt B. Nr. 18.

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den Hofgerichtsrath bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg, Au­gust Bötticher, zum Geheimen Justizrath zu ernennen;

den Stadtgerichts-Assessoren und Richtern bei den Bezirksstrafgerichten Darmstadt, bezw. Gießen, Justizräthen Dr. Carl Meise! und Ludwig v. Sckmal- kalder, den laufenden Rang eines Hofgerichtsraths zu verleihen.

den Stadtgerichts-Assessor und Richter bei dem Bezirksstrafgericht Darm­stadt, Justizrath Dr. Kritzler, zum Hofgerichtsrath bei dem Hosgerichte der Provinz Oberhessen;

den Landgerichts-Assessor und Richter bei dem Bezirksstrafgericht Michel­stadt, Carl Bonhard, zum Hofgerichtsrath bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg;

ebenso den Stadtgerichts-Assessor bei dem Stadtgericht Darmstadt, Justiz­rath Carl Vogel, zum Hofgerichtsrath bei dem Hofgerichte der Provinz Star­kenburg mit fernerer Verwendung als Hülfsarbeiter bei der Commission zur Bearbeitung eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich;

den Landgerichts-Assessor bei dem Landgericht Darmstadt, Wilhelm Wal­ther, unter Belassung in seinem seitherigen Amte zum Richter bei dem Bezirks­strafgericht Darmstadt;

den Landgerichts-Assessor bei dem Landgericht Groß-Umstadt, Bernhard Freiherrn v. Dieniar, zum Landgerichts-Asiessor bei dem Landgericht Michelstadt, unter Uebertraguug der Functionen eines Ergänzungsrichters bei dem Bezirks­strafgericht daselbst;

den Landgerichts-Assessor bei dem Landgericht Reinheim, Johannes Heß, zum Landgerichts Ass-ssor bei dem Landgericht Darmstadt;

den Landgerichts-Asiessor bei dem Landgericht Grünberg, Dr. Albrecht Weiß, zum Landgerichts-Assessor in Groß-Umstadt;

den Secretär bei dem Bezirksstrafgericht Gießen, Johannes Jttmann, zum Laudgerichts-Asiesior bei dem Landaericht Grünberg;

den Gerichtsaccessisten Wilhelm Süffert von Affenheim zum Landgerichts- Affeffor bei dem Landgericht Schotten;

den Gerichtsaccessisten Ludwig Seibert aus Darmstadr zum Landgerichts- Affeffor mit vorläufiger Verwendung bei dem Landgericht Zwingenberg;

den Gerichtsaccessisten Wilhelm Herzberger aus Gießen zum Landgerichts- Affeffor bei dem Landgericht Reinheim;

sodann am 24. l. Mts. den Gerichtsaccessisten Dr. Johannes Räder aus Schimsheim zum Honorar-Substituten des Staatsprocurators in Alzey zu ernennen.

Berlin, 25. Juli. Der Gebrauch der verschiedenen Coupons als Zahlungsmittel hat schon früher zu Klagen geführt, deren Erneuerung wieder­um die Frage nahe gelegt hat, ob gegen diesen besonders in Fabrikgegenden beobachteten Mißbrauch 'auf dem Wege der Gesetzgebung einzuschreiten sei. Ein solches Einschreiten möchte aber doch seine Schwierigkeiten haben und hier mehr als anderwärts Selbsthülfe am Platze sein. Es ist das gerade so wie mit dem überlangen Creditgeben. Wenn eine Vereinigung Statt findet, daß entweder gar keine Coupons oder höchstens bereits fällige Coupons aner­kannter Staats- oder diesen gleichstehender Jnhaberpapiere in Zahlung ge­nommen haben, so wird dem jetzt mit Recht beklagten Unwesen noch am ehesten abgeholfen sein. Eine andere, dem Handels-Minister mehrfach von be­rechtigter Seite vorgetragene Beschwerde, wonach die Reichsbank verpflichtet werden soll, Noten von Privatbanken in Zahlung zu nehmen, ist an sich aller» dings gerechtfertigt, kann jedoch nur vom Reichskanzler erledigt werden, an welchen die preußische Negierung sich also zunächst würde wenden müffen. Wie es scheint, befolgt die Reichsbank auch in dieser Beziehung die Ueber- lieferung der vormaligen preußischen Bank, welche nur bestimmte Priv.ttbank- noten annahm, um sie den Instituten, welche sie ausgegeben hatten, alsbald wieder in Zahlung zu geben. Jetz't aber, wo auch die Privatbanken vermöge des Gesetzes eine Gewähr bieten, könnte in dieser Beziehung doch eine andere Praxis.eingeführt werden.

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beschäftigt, die darauf gerichtet sind, zu ermitteln, welche Resultate die Veran­lagung der Kirchen-Steuer auf das ganze Einkommensteuer-Capital und nur auf dieses liefern würde. Die Nothwendigkeit einer Aenderung in der Veran­lagung der Kirchen-Steuer in der angedeuteten Richtung wird allgemein an­erkannt. (N- H- V.-Bl.)

Darmstadt, 26. Juli. Heute beendigte die erste Kammer zunächst die Derathung über das Budget, und es gelangten hierbei die Anträge des Ausschuffcs fast durchgängig und meist ohne Debatte zur Annahme. Aus der geringen Zahl der Abweichungen heben wir hervor, daß das Plenum für die Universität Gießen (außer den vom vorigen Landtag schon bewilligten und in dieser Periode zu übertragenden 301,715 Mrk.) noch weiter die von der Regierung geforderten, von zweiter Kammer gestrichenen 90,000 Mrk. entgegen dem Antrag des Aus­schusses erster Kammer, welcher einen Dissens hier vermieden wiffen wollte, be­willigt. Unter den von der ersten Kammer nicht genehmigten Abstrichen der zweiten Kammer ist insbesondere der Abstrich bezüglich des Gehalts eines Diri­genten der Ober-Forst- und Domäncn-Direction zu erwähnen. Die zweite Kammer wollte Vereinigung der Direction der genannten Behörde und der Ober-Rechnungs-Kammer. Die übrigen Gegenstände der Tagesordmkch wurden fast ohne Debatte nach den Ausschuß-Anträgen und im Sinne der zweiten Kam­mer erledigt. Bewilligt wurden namentlich die Staats-Unterstützung für Hei­desheim, die Forderung für das neue Gymnasium in Worms, die Forderung für die Station Isenburg und den Main-Neckar-Bahnhof dahier nnd die For­derung für die baulichen Veränderungen im Ständehause. Bezüglich der For derung für die Main-Weser-Dahn werden abweichend von der zweiten Kammer mir 800,000 Mk. bewilligt, und bezüglich des Gesuchs der Stadt Ortenberg um Herstellung der Zweigbahn Stockheim-Ortenberg sprach sich das Haus für einfache Ablehnung aus, während die zweite Kammer die Regierung ersucht haben wollte, mit Ortenberg in Verhandlung zu treten, um die Sache in entsprechender Weise zu erledigen.

Darmstadt, 27. Juli. Des Großherzogs Köntgl. Hoheit haben am 22. l. Mts. allergnädigst geruht:

Den Director des Oberappellations- und Cassationsgerichtes, Dr. Otto Zentgraf, zum Präsidenten dieses Gerichtshofs zu ernennen;

dem Oberappellations- und Casiationsgerichtsrath, Dr. Otto Hallwachs, dm Charakter als Geheimerath und

dem Oberappellations- und Cassationsgerichtsrath August Decker das Rlt- , terkreuz erster Klasse des Philipps-Ordens zu verleihen ;

die Hofgerichtsräthe Dr. Theodor Kleinschmidt bet dem Hosgerichte der Provinz Starkenburg und Carl Eckstein bei dem Hofgerichte der Provinz Ober- h essen zu Oberappellations- und Caffationsgerichtsräthen;

den Hofgerichts-Director bei dem Hofgerichte der Provinz ^Starkenburg, T-r. Heinrich Stüber, zum ersten Direktor desselben mit dem Charakter als : Geheimerath;

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Gießen, ant 27. Juli 1876.

Betreffend: Anstellung von Handarbeits-Lehrerinnen. ,

Die Großherzogliche Kreis-Schul-Comnusswn Gleßen

an die Schulvorstände des Kreises.

Nack einer Mittheilung des Vorstands des Vereinsfür Frauenbildung und Erwerb" an die höchste Schulbehörde wird zu Ende September d. I. wieder eine Anzahl Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten (Jndustrielehrerinnen) ihre Ausbildung beendigt haben. ; , .

Sollte eine oder die andere Gemeinde darauf reflectiren, eine solche tüchtig vorbereitete Lehrerin für Ertheilung des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten an brr Schule anzustellen, so sehen wir betreffender Anmeldung bei uns baldigst entgegen und werden wir den anfragenden Gemeinden Auskunft über die Kosten der Anstel­lung rc. ertheilen.

Sie wollen in Gemeinden, wo keine Arbeitslehrerinnen angestellt, die Verhältnisse aber der Art sind, daß dies geschehen kann, mit den Ortsvorstanden desfalls ins Benehmen treten und uns den Erfolg baldigst anzeigen.

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Dr. Hoffmann, Regierungsrath. _____

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"tiiSfflii'J Darmstadt, 25. Juli. Heute trat die erste Kammer und zwar zu- nächst zur Berathung des Budgets zusammen. Auf der Tagesordnung stand die erste Hälfte des letzteren, die meist ohne jede Debalte wesentlich im Sinne Hoim-nWll. | der Ausschuß-Anträge zur Erledigung kam. Nur in einem nicht unwesentlichen : titngtn fluriM wr -| $ßunfte wurde der Ausschuß-Antrag nicht genehmigt. Bezüglich des Polytech- riikums hatte nämlich der Ausschuß, entgegen dem Beschluß der zweiten Kam­mer, das Ersuchen an die Regierung befürwortet, die Ausgaben für Landcs- Uinversität und Polytechnikum thunlichft zu beschränken,nöthigensalls durch Verlegung des Polytechnikums nach Gießen." Für diesen Zusatz stimmte nur v. Schenck, Deininger, Graf Laubach und v. Willich.

Darmstadt, 25. Juli. Dem Vernehmen nach sind die Großh. Ober- Steuer-Direction und die Steuer - Commissariate zur Zeit mit Erhebungen

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