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io. 1VL Freitag, den 28. Juli 1826.

M ehmer Myeiger

Anzeige- und Amtsblatt fit den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Suinahmt de» MontagS. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brtngrrtohn.

ExpeditivAr Schukstraß«, 8tt. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährnch I Mark iW Pf.

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»getragen von Fiti

Amtlicher H h e i l.

'forte und Orchester, m Pianoforte-Lager

Bekanntmachung.

Betreffend: Das Ober-Erfatz-Geschäft für 1876.

Das Ober-Ersatz-Geschäst für 1876 wird im Kreise Gießen

Freitag den 11. und Samstag den 12. August, auf dem Rathhause zu Gießen,

jedesmal Vormittags präcis 8 Uhr,

,end des Vortag« Montag den 14. August, im Flick'schen Saale (Gasthaus zum Rappen) zu Grünberg,

Vormittags präcis 9 Uhr, und

-- Dienstag den 22. August, aus dem Rathhause zu Lich,

Vormittags präcis 10% Uhr, stattfinden.

Bezirk

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Gießen, den 25. Juli 1876.

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Der Jesuitensieg im französischen Senate.

Es ist ein im politischen Leben der Völker oft gesehenes erlebtes Schau» daß die krasseste Reaction mit den modernsten Waffen des Llberalismus

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5., 6., 7. Äugt iinifn^iila^ rtnfcbeibtn mit $ iMe für 2500 Persl

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pst, und ausgesprochene Radicale in wunderbarer Verblendung solchem Vor- en zujauckzen, wie einem wahrhaften Triumphe menschlichen Fortschrittes, as Schauspiel hat sich eben in Frankreich wiederholt und die Waffe, welche Ütr von der Reaction geschwungen wurde, war das Schlagwort von derFrei­

wenig bedeutenden Einschränkungen befugt sein sollten, die akademischen Grade (Baccaleureus, Magister, Doctor) zu verleihen, was nach den in Frankreich bestehenden Einrichtungen ungefähr so viel bedeutet, wie bei uns das Recht be­deuten würde, von der Staatsprüfung für Beamte, Advocaten, Aerzte und Apotheker zu dispenfiren. Von diesem Rechte, Universitäten zu gründen, kann in Frankreich praktisch Niemand Gebrauch machen, als die katholische Geistlich­keit, obwohl theoretisch das Recht jedem Franzosen ohne Unterschied zusteht. In der That sind auch in den zwölf Monaten seit Erlaß des Gesetzes einzig von ultramontanen Prälaten und Comit^s freie Hochschulen in Frankreich ge­gründet. Von der Tribüne des Senates selbst herab ist es in der Debatte ausgesprochen, daß für Errichtung katholischer Universitäten bereits Summen zusammengebrackt sind, welche nach vielen Millionen zählen. Für nichtkatho­lische ist kein Son gezeichnet und wird auch kaum einer gezeichnet werden.

DieseFreiheit des Unterrichts" bedeutet, wie offen auf der Hand liegt, die Errichtung der Alleinherrschaft der Jesuiten. So standen die Dinge, als im Februar die allgemeinen Wahlen zu Gunsten der Republikaner ausfielen und die Regierung über dieses unerwartete Votum der Bevölkerung stutzig ward. Waddington ward Unterrichts Minister und trat mit einem umfaffenden Pro­gramm für eine Verbefferung des Unterrichtswesens an Haupt und Gliedern auf. Waddington ist Protestant und schon darum ein Stein des Aergerniffes für die gesammte klerikale Partei. Er hielt zudem mit seinen letzten Absichten nicht zurück: offen bekannte er, daß er darauf ausgehe, in Frankreich einen Volksunterricht einzuführen, nach den Grundsätzen, wie sie in Deutschland und in den Städten Nordamerikas seit Langem befolgt werden. Sein erster Schritt auf diesem Wege der Reform war die Vorlage, in welcher er dem Staate das alleinige Recht der Verleihung der Universitäts-Grade zurückgegeben wiffen wollte.

Großherzogliches Ministerium des Innern hat dem Stadtvorftand zu Friedberg gestattet, bei Anlaß des im October I. I. daselbst stattfindenden Fohlen- und Nrdemarktes eine Verloosung von Fohlen und anderen landwirthschaftlichen Gegenständen mittelst 10,000 Loosen ä l/2 Mark zu veranstalten und die Loose im Umfang Großherzogthums abzusetzen, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

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ilbevks:

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V. d. K.

Dr. Hoffmann, Regierungsrath.

Der Civilvorsitzende der Ersatzcommission Gießen.

I. V.:

Dr. Hoffmann, Reg.-Rath.

Es haben sich nach Maßgabe der besonders ergehenden Vorladungen an den genannten Tagen vor der Großherroalichen Ober-Ersatz-Commission im der 49. Infanterie-Brigade zu stellen:

in Gießen und Grünberg,

a. die von der Ersatz-Commission als dauernd unbrauchbar erkannten Militärpflichtigen;

b. die zur Ersatz-Reserve II. Klaffe und zur Ersatz-Reserve 1. Klaffe designirten Militärpflichtigen;

c. die von den Truppentheilen zur Disposition der Ersatz-Behörden entlaffenen Soldaten;

d. die von den Truppentheilen abgewiesenen einjährig Freiwilligen;

e. die von der Ersatzcommision als brauchbar und einstellungsfähig erkannten Militärpflichtigen, einschließlich der vorweg einzustellenden und vorzu­merkenden Militärflichtigen früherer Jahrgänge,

in Lich,

die vorstehend unter b bis e bezeichneten Militärpflichtigen. (Die unter a bezeichneten brauchen nicht zu erscheinen).

Den Großherzoglichen Bürgermeistereien werden besondere Ladungen für die Militärpflichtigen k. H. zugehen, welche den Betreffenden UNverzüg- lich zuzustellen sind. Der Vollzug der Ladungen ist innerhalb 8 Tagen anzuzeigen. Die Militärpflichtigen sind außerdem anzuweisen, ihre Loosungsscheme mit zur Stelle zu bringen.

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iu'j' |tit des Unterrichts." Der französische Senat hat auf den Antrag Watton's ,,8en Vertagung der Waddiugton'schen Vorlage bis zur nächsten Session mit ,(A 139 gegen 139 geantwortet und dann mit 144 gegen 139 Stimmen abgelehnt,

die Einzelberathung einzugehen. Drei Tage laug, vom 18. bis zum 21.

l. Mts. einschließlich wogte der Kampf, um mit einem Siege der Jesuiten zu mbtgen.

Das Streitobject hat an sich für uns ein untergeordnetes Jntereffe. Es nag der Welt ziemlich gleichgültig bleiben, ob denn darum handelte es sich kirnen allein ein gleichmäßiger oder gemischter Prüfungs-Ausschuß in Frank- M die Universitäts-Grade verleiht, zumal unter allen Umständen es daraus Wommt, welchen Geist die Regierungsgewalt einem solchen Gesetze in der lkrazis einzuhauchen versteht. Aber implicite handelte es sich vielmehr darum, H üe Staatsverwaltung und die gebildete Gesellschaft künftig wieder den [Suiten überantwortet werden oder in selbstständiger freiheitlicher Entwickelung Hielten soll. Durch das Dupanloup'sche Unterrichtsgesetz von 1875, wel- H die Nationalversammlung nach langem Sträuben unter dem Drucke einer f 5'a»be seit dem Kriege immer wachsenden Gewalt der ultramontanen Ideen |lrblid) angenommen, wurde allen Privatpersonen und Korporationen die Be- l^E'gung ertheilt, Hochschulen zu eröffnen, deren Behörden unter gewiffen

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Sollte eine Ladung nicht vollzogen werden können, so ist der Grund hiervon berichtlich mitzutheilen und ist, wenn ein Militärpflichtiger von seinem bisherigen Wohnorte weggezogen ist, zugleich anzugeben, wohin derselbe verzogen ist.

Die Großherzoglichen Bürgermeister haben an dem Tage, an welchem Militärpflichtige ihrer Gemeinde zur Vorstellung kommen, selbst anwesend zu eigr sein und sich darum zu bemühen, daß die Letzteren rechtzeitig zur Stelle sind.

illhM dkb M Gießen, den 26. Juli 1876.