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Anzeige- und AnüÄnil für Kn Kreis Gießen.

PfeiS vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Dringerlohn. Durch die Post detsogcn vierteljährlich 8 Mark S® Pf.

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Mont«gS Expeditionr Schulstrah«, Lit. B. Nr. 18.

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v. Wedekind (Darmstadt) über den Gesetz-Entwurf in Betreff der Gehalte der Volksschullehrer erstatteten Bericht festznstellen.

Mainz, 18. Septbr. Die Großh. Regierung hat wegen fortgesetzter Vornahme amtlicher Functionen Seitens des in Castel angestellten Caplans eine zweite Klage gegen den Bischof etngereicht, welcher auf heute vor den Intersnchungs-Richter geladen ist. (Mzr. Journ.)

Berlin, 18. Septbr. Im Anschluß an unsere Mittheilung über die gegen die Verfälschung der Lebensmittel gerichtete, erfreulicher Weise immer mehr zunehmende Agitation, schreibt dieKieler Ztg." : In früheren Jahren ;at man derartige Maßregeln wohl als unzulässig, dem Grundsatz der wirth- chaftlichen Freiheit widersprechend, bezeichnet. Das Beispiel Englands aber, vo die Lehre der wirthschaftlichen Freiheit entstanden und noch heute einstuß- reicher als irgend anderswo ist, kann jenen Jrrthum berichtigen: das Parla­ment hat dort nachdrücklich, sehr in's Detail gehende Strafbestimmungen gegen die Verfälschung der Nahrungsmittel erlaffen. Die letztere kann von dem Ein­zelnen nur selten so rechtzeitig entdeckt werden, daß er sich vor Schaden zu hüten vermag; schon daraus folgt die Pflicht des Staates, schützend einzutre­ten, ganz abgesehen von der nachtheiligen Wirkung, welche die Verfälschung der Nahrungsmittel auf den allgemeinen Gesundheitszustand ausübt. Daß bis­herige Gesetzesbestimmungen nicht genügen, bedarf keines Nachweises mehr. Wir können daher jener Agitation nur unsere vollste Unterstützung leihen.

Es wird hier mit aller Bestimmtheit an der einzigen Stelle, welche darüber allein zu urtheilen in der Lage ist, versichert, daß der durch dieFrance" veröffentlichte Vertrag zwischen Deutschland und Rußland nicht nur an sich auf vollständiger Erfindung beruht, sondern daß auch von solchen oder ähnlichen Dingen, welche seinen Inhalt bilden, niemals die Rede war, noch auch nach Lage der anderweitigen Abmachungen sein konnte. Es ist nicht unwahrschein­lich, daß eine förmliche amtliche Widerlegung erscheinen wird. Die Mächte sollen einhellig cntschloffen sein, auf Modifikationen der türkischen Forderungen an Serbien hinzuwirken, und es wird eine militärische Pression auch in solchen Kreisen heute nicht für unwahrscheinlich gehalten, in denen man noch vor weni-

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Röder.

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Nach einer Mittheilung des Großherzoglichen Krcisamtes Alsfeld ist ein der Tollwuth verdächtiger Hund (mittelgroß von Fuchsfarbe mit etwas Hellen Flecken und lanaem Sckweffel nachdem solcher verflossenen Sonntag in Wäldershausen bei Homberg ein Mädchen gebißen, über Büßfcld nach Weitershain hin gelaufen. ~ ,

6 cknbem wir dieses mit der dringenden Mahnung zur Vorsicht zur Kenntniß des Publikums bringen, verordnen wir zugleich auf Grund des 9.tt 26 Poliz

S">r -Gesetze/ daß in den Gemeinden Weitershain, Rüddingshausen, Londorf, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Lumda, Beltershain und Stangenrod> bis auf Wnteres sämmttiche Hunde in den Hofraithen in sicherer Verwahrung zu halten sind. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn Hunde mit einem das Beißen vollständig verhindernden Maulkorb versehen sind. 259 unb 260 Polizeistraf-Gesitzes hingewiesen, wonach der Polizetverwaltungsbehörde alsbald Anzeige zu machen ist, wenn bei

einem ftunbe Anzeigen der Tollwuth beobachtet werden oder ein Hund von einem der Tollwuth verdächtigen Hunde gebissen worden ist.

$ Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der oben ginannten Gemeinden haben diese Bekanntmachung sofort auch durch die Schelle zur öffentlichen Kenntniß zu bringen und deren strenge Befolgung zu überwachen.

Gießen, den 20. September 1876.

gen Z^gen daran zu glauben nicht geneigt war.

Berlin, 19. Septbr. Nach Beschluß des Bundesraths soll 1877 eine statistische Aufnahme der Viehhaltung und landwirthschaftlichen Bodenbenutzung stattfinden. Die preußische Staatsregierung ist aber der Ueberzcugung, daß die Ermittelung in erster Reihe den Localbehörden zufallen würde und findet cs zur Zeit für bedenklich, dieselben zu diesem Zweck in Anspruch zu nehmen, da ihre Thättgkeit gegenwärtig und in nächster Zukunft durch wichtige Angelegenheiten absorbirt wird. Uebrigens hat eine Ermittelung der Viehhaltung erst 1873 stattgefunden. Die preußische Staatsregierung hat daher beim Bundesrath den Antrag gestellt, von der Ermittelung der Viehhaltung bis auf Weiteres Abstand zu nehmen, die Ermittelung der Bodenbenutzung aber bis zum Jahre 1878 aus- zusetzen und zugleich zu erwägen, ob das für die Ermittelung zu benutzende Formular nicht zu vereinfachen wäre.

Auch die bayerische Negierung hält eine Ermittelung der Viehhaltung augenblicklich für unthnnlich und hat beantragt, dieselbe hinauszuschieben.

Wie derPos. Ztg." aus Kalisch geschrieben wird, ist unter der pol­nischen Bevölkerung in Russisch-Polen zu Gunsten der durch die Maigesetze be­troffenen und ausgewiesenen katholischen Geistlichen der Provinz Posen eine Gcldsammlung veranstaltet worden. Die russische Regierung hat jedoch diese Summe, die nach Posen abgeschickt werden sollte, einfach confiscirt.

Gotha, 18. Septbr. In der Sitzung der Stadtverordneten vom 13. d. Mts. ist der einstimmige Beschluß gefaßt worden, durch Polizei-Verordnung und Nachtrag zur städtischen Friedhof-Ordnung die Leichen-Verbrennnug fakul­tativ im Stadtbezirke einzuführen.

Stuttgart,, 19- Septbr. Der König ist heute von Friedrichshafen hier eingctroffen.

Aus Oberhessen. Eine Anzahl von Localblättern brachte neulich eine Berechnung darüber, wie hoch in einer wohlhabenden Landgemeinde die Kirchensteuer sich für die einzelnen Steuerzahler belaufe, woraus sich ergab, daß für die allergrößte Mehrzahl die Anforderung wirklich eine sehr geringe^ ist. Wir sind in den Stand gesetzt, jener Berechnung eine ähnliche an die Seite zu stellen, welcher die Communalsteuerliste eines Städtchens (mit Gerichtssitz) zu Grunde liegt, der Name thut nichts zur Sache. Es gibt dort unter den ~ der Liste

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die Hälfte, steht unter 90 Pfg., nur 9^ pCt. und mehr. Man kann wirklich fragen: Js Den Herren aber, bei welchen es nachgerade rum stehenden Artikel geworden zu sein scheint, die Synode und das Kirchen- regiment in Hessen anzuklagen, daß sie durch unmäßige Forderungen den gerech­ten Unwillen des Volkes herausgefordert hätte«, möchten wir das Studium obiger Ziffern ernstlich empfehlen. So auch dem Berichterstatter des Hecdel- berger Protestantentages über die Kirchensteuerfrage, Herrn Oberstaatsanwal Kiefer. Sein Vortrag verkündigt mit dem in Protestantenvereinsreden nicht ungewöhnlichen idealen, etwa- phrasenhaften Optimismus viel Herrliches von der allgemeinen Opfcrfreudigkeit, welche durch eine zeitgemäße Klrchenversassung und eine liberale Kirchenleituug nothwendig im Volke erweckt werden müsse hält es jedoch für nothwendig, hinzuzufügen: es müßten den Synoden und Ktrchenbehörden gesetzliche Schranken gezogen werden, damit sie nicht mit ihren Steuerforderungen in's Ungemeffene gingen. Daß man diese Vorschtsmaßregel versäumt habe, sei der einzige Grund der Unruhen in Hessen. W'r erlauben uns, gestützt auf die vorliegenden Ziffern, die Bemerkung - so urtheilen heißt ohne Sachkenntniß in den Tag hinein reden. (Cvang. B)

Darmstadt, 19. Septbr. Der Finanz-Ausschuß der zweiten Kammer hält heute abermals eine Sitzung ab. Der Gesetzgebungs-Ausschuß wird kom­menden Freitag zusammentreten, um zunächst den von dem Abg. Freiherrn

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