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Anreize- uiiii AmtsdN sm den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Expedition r S ch u l st r a ß e, Lit. B. Nr. 18. , Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher H h e i t.

Das Großherzogliche Steuer-Commissariat Gießen

an sämmtliche Großherzoqliche Bürgermeistereien des Bezirks.

Unter Bezugnahme auf die Anweisung für die Großh. Bürgermeistereien vom 7. April 1870 verfehlen nur nicht Sie schon jetzt darauf aufmerksam zu machen, daß bis zur demnächstigen Regulirung der Einkommensteuer in den bisher schon geführten, Ortssteuerlisten (Form. III.) die sämmtlichen Ein­kommensteuer-pflichtigen in alphabetischer Ordnung aufgeführt sein müssen, zu welchem Behufe die Verzeichnisse über Zugang und über Abgang an einkommen­steuerpflichtigen Personen (Form. V. und VI.) genau zu führen resp. zu ergänzen sind.

Auch die, bisher noch gar nicht in Anwendung gekommenen, Personenstandsregister müssen, wenn irgend möglich, im Laufe dieses Sommers nach Form. II. (für Gießen selbst nach Form. I.) aufgestellt werden.

Wir ersuchen Sie uns Ihren Bedarf an Formularien baldigst hierher anzugeben und sind wir überdies zu Auskunftsertheilungen jeder Zeit gerne bereit.

S ü f f e r t. ____________________________________________________________-

Bekanntmachung.

Wegen des Geburtsfestes Sr. Majestät des Kaisers wird der auf Mittwoch den 22. d. M. fallende Amtstaa ausgesetzt.

Gießen, am 15. März 1876.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen.

I. V. d. D.:

Oppermann.

Eriginakonttyonbenw. werten olle wichtigem hs teuifätn ? rflfdjtjtt unb genaH rtkutscher^örpessÄofln n mit besonderer Mch n in unparteiischen £ii li*tt der tzrantjm einenden hanptblatt N mg" bemüht, allen A ma zu schenken. Novellen, Aussätze wG künstlerischen, sowie w. G.schicbN, Neiseb'M lezichungen wird W- t tfg lesenden Publik»» i'fieDe sür Lanbesstatisst m Großh. tzoM'oh

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politischer Theis.

Deutschtand.

Darmstadt, 14. März. Die Unsitte, den Abstimmungen der Abgeord­neten persönliche Motive unterzusckieben, hat in der jüngsten Nummer des Mainzer Journals" wieder einmal mit Bezug auf die Entscheidung der zwei­ten Kammer über den Ankauf der Oberhessischen Bahnen Ausdruck gefunden. Obgleich gerade für diesen Gegenstand die politische Parteistellung ganz un­wesentlich sein mußte, die Entscheidung vielmehr nur von den beiden, sehr schwie­rig zu beantwortenden Fragen abhängen konnte, ob durch den Ankauf die Ver­kehrsverhältnisse der Provinz Oberhessen besser gefördert würden und ob für das Land nicht eine stärkere finanzielle Belastung entstehe, so hebt nichtsdesto­weniger das genannte Blatt die Thatsache hervor, daß unter den 14 südhessischen Abgeordneten, welche für den Ankauf der Bahnen stimmten, 10 Beamte sich befinden, während nur ein Beamter gegen den Ankauf gestimmt habe. Wir folgen demMainzer Journal" nur ungern auf dieses persönliche Gebiet, müssen aber dem gegenüber doch die viel auffallendere Thatsache erwähnen, daß die sämmtlichen vier ultramontanen Abgeordneten (Franck, Racke, Wolz und Falck), welche sehr verschiedene Lebensstellungen einnehmen und also über diese nicht politische, sondern rein finanzielle Frage sehr wohl abweichende Ansichten haben konnten, einstimmig gegen den Ankauf der Bahnen gestimmt haben. Wir wollen nicht den schweren Vorwurf erheben, als ob dies geschehen sei, weil man etwa hoffte, dem gegenwärtigen Ministerium hierdurch Schwierig­keiten zu bereiten, wir wollen aber demMainzer Journal" den Rath geben, künftighin bei Besprechung der Beschlüsse des Landtags nur sachliche Gründe vorzubringen, persönliche Verdächtigungen der Abgeordneten aber zu unterlassen.

(N. Frkftr. Pr.)

Darmstadt, 15. März. Die erste ordentliche LandeSsynode hielt heute ihre zehnte Sitzung ab. Nach Verlesung einer größeren Anzahl neuer Eingaben, namentlich Beantwortungen von Interpellationen Seitens des Kirchenregiments, fand die Generaldebatte über die Vorlage Großh. Oberconsistoriums, die vor­zusehenden Einnahmen und Ausgaben der evangelischen Kirche im Großherzog- thum Hessen für das Jahr 1876 betr., statt. Dieselbe nahm eine sehr große Ausdehnung an und bildete namentlich die Frage der kirchlichen Besteuerung den Gegenstand eingehender Erörterungen. Es betheiligten sich an derselben außer den Commissären des Kirchenregiments: Geh. Oberconsistorialrath Melior und Oberconsistorialrath Linß, der Berichterstatter Abg. Wernher, sowie die Abgg. Müller (Alsfeld), Schaub, Schleich, Gräff, Rieger, Köhler (Friedberg), Schröder, Waflerschleben, Engelbach, Baur, Seel und Pauli.

Zu den einzelnen Positionen des Ausgabe-Budgets übergehend wurden für Vergütung an die evang. Dekane für Bureaukosten u. s. w. 3150 Mark, als Beitrag zu den Dekanatsbibliotheken 1338 Mark, für Kosten der Verwal­tung solcher Pfarrstellen, deren Inhaber zur Versehung der Psarrgeschäste nicht mehr im Stande sind, 20,000 Mark und für das Predigerseminar m Fried­berg 6929 Mark bewilligt. . ~ p , v r

Nächste Sitzung morgen Vormittag 9 Uhr. Fortsetzung der Budgetbe- rathung und Erledigung der übrigen Gegenstände der heutigen Tagesordnung.

Darmstadt, 15. März. Heute trat dahier die ordentliche Landes- Synode wieder zusammen. Von allen heute der Synode gemachten Vorlagen war die wichtigste, die Summe zu bestimmen, bezw. die Anträge von Kirchen­

Regiment und Ausschuß zu genehmigen, wie viel nach dem ermittelten Steuer- Capital aller Angehörigen der evangelischen Landes-Kirche auf den Gulden Communalsteuer-Capital an Kirchensteuer belegt werden solle. Gegen Erwar­tung wurde aber von der einen Seite die Frage nach Recht und Opportunität der Kirchensteuer überhaupt wieder angeregt und auf die ungünstige Stimmung des evangelischen Volkes hingewiesen. Andererseits traten wieder Laien auf, die dieser angeblichen Stimmung aus ihrer Kenntniß des Volkes das entschie­denste Dementi entgegenstellten. Ganz besonders entschieden sprach sich Wernher von Nierstein gegen jede Verzögerung aus. In gleichem Sinne sprach dann noch u. A. Bezirksgerichts-Rath Pauli von Alzey, Dr. Seel von Gießen und Oberconsistorial-Rath Linß. Als schließlich der Oberpost-Rath Baur nachwies, daß die Steuer auf den Gulden Communalsteuer-Capital nur 3 Pfennige, später noch weniger, betragen werde, so daß sie kaum nennenswerth sei, wurden die Anträge fast einstimmig genehmigt.

Berlin, 15. März. Die gegen Arnim eingeleitete Untersuchung wegen Landcsverraths stützt sich auf Alinea 3 des § 92 des Straf-Gesetzbuchs. (Wer vorsätzlich ein ihm von Seiten des Reichs oder von einem Bundes-Staat auf- getragcnes Staats-Geschäft mit einer anderen Regierung zum Nachtheile Dessen führt, der ihm den Auftrag ertheilt hat, wird mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Festungshaft nicht unter sechs Monaten ein.")

Berlin, 15. März. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses begründete der Abg. Petri die von ihm gestellte Interpellation über den Berg­sturz in Caub. Dieselbe wurde vom Minister des Innern folgendermaßen be­antwortet : Schon vor zwei Jahren habe die Regierung die Sperrung aller bedrohten Häuser verlangt, jedoch bei dem Gemeinderath von Caub nur die Sperrung von drei Häusern durchgesetzt. Seitens der Regierung sei auch die geforderte Staatsbeihülfe zur Abwehr des drohenden Bergsturzes bewilligt worden, und hätte die Gemeinde Caub die Ausführung der erforderlichen Ar­beiten durch Privat-Bergbeamte bereits in Angriff nehmen lassen. Ob nun durch irgend eine Unvorsichtigkeit das Unglück herbeigeführt sei, das wäre der Negierung bisher noch unbekannt; die nothwendigen Maßregeln zur Hülfelei- stung habe der Minister in beschleunigter Weise angeordnet; weder den Staat noch die Gemeinde treffe übrigens irgend welche Pflichtversäumniß, und werde nichts versäumt, um weiterem Unglück zu steuern. Hierauf brachte der Han­dels-Minister zur Mittheilung, auch die Bergbehörde habe gleichfalls Alles gethan, um das Unglück abzuwehren und weiterem Unglücke zu begegnen. In einem Bericht der Bergwerks-Direction zu Saarbrücken werde der jetzige Berg­rutsch gegenüber dem unzweifelhaft noch bevorstehenden als klein und unbedeu­tend bezeichnet, deshalb seien zur Verhütung weiteren Unglücks schleunigst energische Maßregeln angeordnet worden. Hiermit war die Interpellation er­ledigt, und folgte die Fortsetzung der Berathung des Etats des Cultus- Ministeriums.

Berlin, 15. März. Die telegraphische Verbindung ist fast nach allen Seiten hin gestört. Der Verkehr mit Schlesien (Breslau, Görlitz), Sachsen (Dresden), Oesterreich, Bayern, Württemberg ist unterbrochen; in der Rich­tung auf Frankfurt a. M. ist bis jetzt nur Erfurt erreicht, der ganze Süd­westen ist abgeschnitten, ebenso der Westen von Hannover ab. Hiermit hat auch sür den Augenblick die Verbindung mit Frankreich, Belgien und den Nie-