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Dienstag, den 15. Februar.

Io. 38

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schulstraße, Lit. 8. Nr. 18.

Bekanntmachung

Im Jahre 1875 wurden in der Stadt Gießen durch die Localpolizei benuncirt, bezw. verhaftet oder ermittelt:

Art der Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen.

Art der Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen.

Uebertrag

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Gießen, den 11. Februar 1876.

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gcn Worten vorwirft, die Strafe Gottes dem Kaiserlichen Hause androht und >en Czaren selbst vor das Gericht Gottes und das der Geschichte ruft, wird etzt, so schreibt diePosener Zeitung", auch von dem in Lemberg erscheinen. >enPrzegla Lwowski" (Lemberger Rundschau) in bestimmter Weise bekräftigt. Danach soll dieser Brief vom Cardinal Antonelli (der nach der Römischen Correspondenz desDzienntk Polski" nichts davon wissen sollte) durch Per- Mittelung einer hohen Persönlichkeit dem Czaren übersandt und gerade bei dem St. Georgs-Ordensfeste in Petersburg eingehändigt worden sein. Zu dieser Nachricht bemerkt derKuryer Poznanski":Dies Factum, an dessen Wahr­heit wir nicht zweifeln, wird ein neuer Beweis der Sorg« des heil. Vaters für die bedrückte unitische Kirche und ein Beweis dieser ungebrochenen Kraft und Gewalt, dieses apostolischen Muthes sein, mit de» die Nachfolger des heil. Petrus deu Monarchen dieser Welt ihre Pflichten in Erinnerung bringen und Handlungen verweisen, welche gekrönter Häupter unwürdig sind. Wie einst der große Vorgänger Pius' IX. dem Kaiser Nicolaus in strengen Worten die Ungerechtigkeiten und die Gewaltthaten zum Vorwurf machte, die an dem (polnischen) Volke begangen wurden, das sich unter seinem Scepter befand jo erinnert heute der Nachfolger Gregor's den Sohn des Kaisers Nicolaus daran, daß über den Königen noch ein anderer allmächtiger Herrscher ist, der auch von ihnen Rechnung und Strafe für das an seinem Volke begangene ll^echt fordert. O daß doch die Stimme des Vaters von Millionen das Herz des

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Polski", daß der Papst ein Handschreiben an den Kaiser von Rußland gerichtet hat, worin er demselben die an den Unirten begangenen Gewaltthaten in stren-

6. Ertheilung von Erfindungspatenten.

7. Dienstnachrichten.

8. Charakterertheilung. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Widerstands gegen die Staatsgewalt Körperverletzung.....

Diebstahls......

Betrugs, Unterschlagung . Sachbeschädigung und groben Unfugs Bettelns Hausfriedensbruchs und Obdachlosigkeit Beleidigung öffentlicher Diener . Blutschande......

fahrlässiger Brandstiftung .

Thierquälerei Tragens verbotener Waffen gewerbsmäßiger Unzucht verbotenen Spiels Störung der Sonntagsfeier Bölleret

Übertretung der Feterabendstunde . unterlassener Beaufsichtigung von Vieh

Bahnpolizeivergehen '

Führung falscher Maße

Übertretung der Marktordnung

Baupolizeivergehen

Feuerpoltzeivergrhen

Verkauf unreifen ObfteS

Ruhestörung.........

unterlassener Verwahrung bissiger Hunde

Straßenpolizeioergehen (Nichtreinigen, Verunreinigen und Ver sperrung der Straßen, schnellen Fahren rc.)

unterlassener Fremdenanmeldung und unterlassener Wohnungs anzeige.......

unerlaubten Gewerbbetriebs (Gewerbesteuer-Defraudation) unsittlicher Handlungen.......

Hundesteuer-Defraudation

verschiedener sonstiger Vergehen

Deutschland.

Darmstadt, 13. Februar. Die Nr. 7 des Großherzoglichen Regterungs-

Großherzogliche Polizei - Verwaltung. Fresenius.

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Herrschers des Nordens zerknirschen möchte V*

Berlin, 12. Februar. Vor dem höchsten Gerichtshöfe der engllschen Staatskirche ist zur Zeit eine Klage anhängig, ob einem Mitgliede dieser Kirche das Abendmahl deshalb verweigert werden dürfe, weil es nicht an den persönlichen Teufel glaube. Es wäre in der That bezeichnend und vmmoS zugleich, wenn die Staatskirchen auch heutzutage noch mit dem Papste we eiferten, deu Teufel durch Gesetze festzuhalten. Wie die Dinge dermalen liegen, kann man in dieser Beziehung dort und hier schon auf Manches gefaßt^sem. Lebhafter noch alS diese Frage bewegt gegenwärtig in England wettere Kreise die bevorstehende Entscheidung über den Charakter der Friedhöfe auf dem Lande. Die streng kirchliche Partei will durch Versagung des Rechtes zur Vornahme der Beerdigung nach den Gebräuchen anderer Kirchen zur Trennung der #ne Höfe treiben. Dort wie bet uns und wie überall sucht die Orthodoxie den verhängnißvollen confessionellen Hader auch noch an den Gräbern fortzusetzen und zwar aus hierarchischem Interesse. Hoffentlich wird 's der fortschreitenden Culturentwickelung bald gelingen, diese Separation un Tode allerorten je länger je mehr zu überwinden, damit die Begräbnißpläße endlich das werden was sie sein sollen, Ruhestätten für unsere Todt,n, auf die keine confessionellen Scheidelinien gehören, sollen sie anders wirkliche Friedhose sein. (Man nehme sich überall Gießen zum Dorbilde, wo vor Kurzem auch die Mauer avge- brochcn worden, welche den jüdischen Friedhof von dem christlichen trennte. Dank den Männern, welche tolerant genug waren, dies« mitltiaire -

1 liebe Schranke zu brechen. D. Red.)

Berlin, 12. Februar. DerReichs-Aiiz-" erklärt, daß von Se>tc> ; der englischen und russischen Negierung, sowie der Vereinigten S.aaten v t

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Kießener Mnzeiger

Anfkige- uni Amtsblatt str den Kreis Gießen.

1«KFR'schcn Buch-||5 . n 50 Pfennige mehr,' n gestattet. 17. dem Vortrag jeiner18' (74$

ÄÄith blatts hat folgenden Inhalt:

orltouy.---- i Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die

.Rflllk Vernichtung von eingezogenen Grunbrenten-Scheinen betreffend.

lllto vüUii 2. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1876 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communsl-Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Groß-Gerau.

| S*5 3. Desgleichen in den israelitischen Religions - Gemeinden des Kreises

« Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das

,ui ' «34.8014W 1876 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen «u'Ml '\o0000.ln den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Dieburg.

' 5. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines ftemden Ordens.

Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 29. Jan. 191 r 931,4«'bem Kaiserlichen Postdirector Euler zu Worms die Ermächtigung zur Annahme

1133,800'bc^ jhm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen ® ' ..-Mze^iiy^liehenen rothen Adlerordens vierter Klasse zu ertheilen.

: i« c°'' (ijiiij), fi Rrrtoiiitno von Krkindunaspatenten. v, ................. _ , ....

« mie. -mädiall aerubt: am 14. Jan. dem Forstwarten der Forstwartet Gontershau- 'Vrain(705 L Gg. Seibel in Anerkennung der von ihm geleisteten mehr als 50jährigen -scheuen Dienste den Charakter alsFörster" zu verleihen.

kAit 9. Versetzungen in den Ruhestand.

1101'11^ -..ii, 10. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind : eine Lehrerstelle an der Stadl-

1 iBstiknabenschule zu Gießen mit einem Anfangsgehalt von 1120 Mk., welcher sich

.,cnr ' Mn»ig' "durch Dienstalterszulagen allmählig auf 2057 Mk. erhöht; eine Lehrertnstell ' ii-" den städtischen Volksschulen zu Mainz mit einem Anfangsgehalt von 1114 M

r1trrn 3'^ 29 Pfg.: die Stelle eine« akademisch gebildeten Lehrers der französischen und :.h 1 deutschen Sprache und der Geschichte an der Mittelschule zu Darmstadt nut

. (1^1/ e(ntm Anfangsgehalt von 1542 Mk. 86 Pfg., welcher bis zum Betrage von 2228 Mk. 57 Pfg. steigen kann; eine Lehrerstelle an den städtischen Schulen

m Darmstadt mit einem jährlichen Anfangsgehalt von 1371 Mk. 43 Pfg., welcher bis zum Betrage von 2057 Mk. 14 Pfg. steigen kann; die evang. Pfarrstelle zu Rodheim, im Dekanate Nidda, mit einem jährlichen Gehalt von 4303 Mk. Den Freiherrn Löw zu Steinsurt steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die zweite Gemeinde-Schulstelle zu Berstadt mit einem jähr- lichen Gehalt von 771 Mk. 43 Pfg.

r,n(T P-L 11. Sterbefälle. Gestorben sind: am 1. Jan. der Schullehrer i. P. Mat. thäus Schweppenhäuser zu Engelstadt, im Kreise Bingen; am 9. Jan. der Schullehrer Johann Buch zu Stadecken, im Kreise Mainz.

- - Bcrli«, 12. Februar. Die kaum glaubliche Nachricht desDzienu