1876.
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Anzeige- M Amtsdlatt fit den Kreis Gießen.
Preis vierteljährlich 2 Mar? 20 Pf. mit Brinaerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich L Mark W Pf.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags.
Expeditionr Schulst,ahe, At. B. Nr. 18.
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la. 153. Mittwoch, den 5. Juli
^Kreßener Anzeiger
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Amtlicher Hheit.
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I 10. 3uliJ Vorstand.
Bekanntmachung.
Der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen wird
Freitag den 7. Juli, Vormittags 10 Uhr,
zßi Gießen in dem Saale des Cafe Leib eine Generalversammlung halten, zu welcher alle verehrlichen Mitglieder des Vereins, sowie sonstige Freunde der Landwirthschaft, Hiermit eingeladen werden.
Auf der Tagesordnung stehen folgende Gegenstände:
1) Vorlage der Rechnung pro 1875.
2) Verwendung der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel pro 1876.
3) MittheilungeN des Herrn Professor Dr. Thaer zu Gießen über das daselbst bestehende Versuchsfeld.
4) Mittheiluttgen des Herrn Professor Dr. Pflug aus dem Gebiete der Thierheilkunde.
5) Berathung über das Commissionsgutachten bezüglich der Frage, ob es sich empfehle, innerhalb des landwirthschaftlichen Bezirksvereins verschiedene Sectionen zu bilden.
6) Berathung über die Frage: „Soll die Untersuchung des FasselvieheS in den dem Kreise Gießen neu zugetheilten Gemeinden in ähnlicher Weise geregelt werden, wie in den alten Gemeinden des Kreises? eventuell Wahl der betreffenden Commissionen".
7) Verschiedene Mittheilungen.
8) Vervollständigung des Ausschusses durch Wahl der noch fehlenden Mitglieder.
Sollten einzelne Mitglieder noch wettere Gegenstände zur Berathung in Vorschlag bringen wollen, so ist hiervon dem Unterzeichneten vor Beginn der Versammlung Mttheilung zu machen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben, auch sich selbst on her Versammlung zu betheiligen. *
Gießen, den 30. Juni 1876.
Der Direktor des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen:
zehrten yte__v. Röder._______________________________________________________________
Gießen, am 1. Juli 1876.
, - . Betreffend: Die Führung der Handelsregister.
Das Großhcrzogliche Krcisamt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Birklar, Grüningen, Lich, Münster, Nieder-Besstngen und Ober-Bessingen.
Wir erinnern Sie wiederholt an die unverzügliche Einsendung der Handelsregister-AuSzüge vom 1. Quartal dieses JahreS an Großherzogliches Landgericht Lich. SS« Befolg unserer Versügunq ist innerhalb 8 Tagen hierher anzuzeigen.
. ä. I- V.
W WW:__________________________________________Dr. Hoff mann, Regierungsrath.__________________________________________
Betreffend: Die Verwaltung der Schulkapitalien. Gießen, am 1. Julr
.chpiw Das Großhcrzoglichk Kreisamt Gießen
an die evangelischen Kirchenvorstände des Kreises.
L'll t|b Wir erinnern diejenigen unter Ihnen, welche noch im Rückstände sind, wiederholt an die Erledigung unserer Verfügung vom 27. März l. I. (Anzeigeblatt Nr. 132)
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A, Dr. Hoffmann, Regierungsrath.
ist NellM Gießen, den 1. Juli 1876.
Das Groß herzogliche Rentamt Gießen
an sämmtliche Großherzoqliche Bürgermeistereien des Rentamtbezirks.
Sie wollen in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise alsbald veröffentlichen lassen, daß die Berichtigung der Ende Juni l. I. fällig gewesenen Holzgelder bis mm 25. d. Mts. bei Meidung der Mahnung vorher zu geschehen habe.
Ätlobnung- 3 ' ___________________________Sckliephake._________
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Darmstadt, 29. Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde
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steuerung und begründete die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Vorlage. Hierauf sprachen gegen die Besteuerung des Weins und bezw. die ganze Vorlage: Schulze, Falck, Schröder, Racke, Franck, während Edinger, Pfannstiel, Osann, Welcker die Steuer überhaupt oder mindestens so lange aufrecht erhalten wissen wollen, als nicht Ersatz nachgewiesen ist, und als noch andere nöthigere Bedürfnisse, wie Branntwein, Bier rc., besteuert werden. Bei der Special-Debatte gelangten die Art 1—9 (einschl.) trotz mehrfacher abweichender Amendements in der Fassnng des Ausschusses zur Annahme. Die den Weinverkäufern und bezw. Weinhändlern jeweilig günstigeren Amendements wurden regelmäßig von den oben zuerst genannten Abgeordneten, beziehungsweise einzelnen derselben vertheidigt, während namentlich Ministerial-Rath Göring und Ober- Steuer-Rath Müller, sowie in einzelnen Fällen Berichterstatter Mölliuger dieselben eingehend bekämpften. Hervorzuheben ist, daß nach dem Beschlüsse zu Art. 7 Wein- kleinverkäuser und Weinhändler von den Einschätzung-Commissionen nicht ausgeschlossen sind, jedoch ein Drittel der Mitglieder-Zahl nicht überschreiten dürfen.
Jugenheim, 2. Juli. Se. Majestät der Deutsche Kaiser statteten heute Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland einen Besuch auf Schloß Heiligenberg ab. Allerhöchstderselbe wurde von Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland, den Großh. Hoheiten der Prinzen Alexander und^Ludwig, in Bickenbach empfangen. Rach dem Diner, zu welchem sich auch Se. Königl. Hoheit der Großherzog eingefunden hatte, kehrte Se. Majestät wieder nach Ems zurück.
Heute Abend verlassen Ihre Majestät die Königin von Württemberg den Heiligenberg.
Berlin, 1. Juli. In Oesterreich scheint eine wenig gemüthliche Stimmung zu herrschen. .Unser Wiener OCorrespondent schreibt darüber vom 29. Juni:
„Die gemeinsame Negierung scheint umfassende Vorkehrungen treffen zu wollen. Gestern Nachmittag fand im Kriegs-Ministerium eine Conferenz mit den Vertretern mehrerer Eisenbahnen statt, in welcher, wie allgemein geglaubt wird, es sich um Feststellungen bezüglich größerer Truppentransporte gehandelt
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ndtf: Mh„-Stelfe mit dem Bürgermeister-Amt nicht zu vereinigen, und bestntt, daß in
*<11(00treten Fällen ein Grund zur Beschwerde vorltege.
r . , Darmstadt, 30. Juni. Die heutige Sitzung der Zwe ien Kammer wurde voll- ti, von der Verhandlung über das neue Wein-Steuer-Gesetz in Anspruch genommen > ' ^dieses nicht einmal vollständig erledigt. Vor Beginn der General-Debatte gab -^'cherial-Rath Göring einen Ueberblick der Entwicklungs - Geschichte der Wembe-
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4 Mltr Berathung ^der Gesinde-Ordnung fortgcfahren und dieselbe zu Ende gebracht. T ie meisten noch rückständigen Artikel werden vielfach ohne Debatte, nach der Regte- t MsaVorlage und bezw. den von der Regierung gebilligten Anträgen des Ausschusses lvWommen. Aus den Verhandlungen ist nur Folgendes hervorzuheben: Nach Art. 28 H der Art. 1781 deS in Rheinhessen geltenden Code civil, welcher die Beweisfrage b^ü ktreitigkeiten zwischen Dienstherrschaft und Dienstboten regelt, aufgehoben, und d Ä Verhältnitz in Rheinhessen, wie in den rechtsrheinischen Provinzen geregelt werden. 2 ierheinhessiichen Abgeordneten Conradi, Dumont und Görz sprachen sich entschieden s-r Seibehaltung des bisherigen Rechts aus, während die Abgg. Hirschhorn, Franck rch Edinger, sowie die Miniftcrialräthe Finger und Hallwachs für die Regierungs- 3 nlaae eintraten, die aber zu Gunsten desjenigen Thetls des Ausschusses unterlag, r ilcher Aufrechterhaltung des Art. 1781 und des dortigen Proceß-Verfahrens über; ' V lupt beantragt Bei Art. 38 wirb ein Amendement Hetnzerling's angenommen, wo- r ich nicht blos Gesinde-Verdinger, welche ihr Gewerbe dazu mißbrauchen, Dienstboten t " Wechsel des Dienstes zu bereden, sondern «uch Diejenigen mit 5—50 M. bestraft i neben, sollen, welche Gesinde-Verdinger durch Geschenke oder Versprechen zu einem I '4tn Mißbrauch vorsätzlich bestimmt haben. Hiernächst entspann sich eine lange und hibteife sehr animirte Debatte bei der Berathung verschiedener Petit^ onen um Ver- eniiung der Orts-Gerichtsvorsteher-Funktion mit der Bürgermeister-Stelle, die schließlich M endigte, daß die Negierung ersucht wurde, die Functionen wo irgend thunltch, Uneinigen; die einzelnen Petitionen wurden damit für erledigt erklärt- Mmisterial- HAent Kempff wahrte hierbei, obgleich er gegen das generelle Ersuchen nichts zu cWrn sand, das Recht der Regierung, aus dienltlichen Gründen d'e Orts-Gerichts-


