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Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. Expeditionr Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.
nach langer Debatte, bei welcher sich Hänel gegen die von Lasker befürwortete Verschiebung der Frage bis zur dritten Lesung erklärte, bei der Abstimmung durch sog. Hammelsprung mit 125 gegen 124 Stimmen verworfen. § 131, wonach gemäß dem Commissions-Antrag bei Unterredungen des Beschuldigten mit seinem Vertheidiger die Anwesenheit dritter Personen ausgeschlossen sein soll, ward von den Bundes-Commissaren ohne Erfolg bekämpft. Fortsetzung der Berathung morgen. ,
Berlin, 29. November. Die „Nordd. Allg. Ztg." spricht sich billigend über die von Thomas Carlyle geäußerten Ansichten aus, bemerkt aber dazu, durch den vorgeschlagenen Schiedsspruch würde die Frage gelöst werden können, wenn England, Rußland und Oesterreich vorher sich geeinigt hätten, ihn nut allen Mitteln zur Execution zu bringen ; im Falle einer solchen Einigung würde eS aber kaum eines Schiedsspruches bedürfen. Von historischem Werth bleibe immerhin Carlyle's Ausspruch in dem Augenblick, wo die Conferenz zusammentrete und die Türkei jeder Action Europas zuvorkommen wolle, indem sie den prunkenden Vorhang constitutionellen Comödienspiels über das blutige Drama in Bulgarien ziehe. Europa gebe es keine Regierung, die hierdurch getäuscht werden könnte. ur f f,
— Die französische Regierung ist in der höflichsten und freundschaftltm- sten Weise auf die Eventualität einer Ablehnung Deutschlands, die Pariser Weltausstellung zu beschicken, vorbereitet worden. Osficiell wurde diese Ablehnung nicht angemeldct. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, daß eine officielle Notificirung der Ablehnung kaum erfolgen dürste, und daß, wenn Deutschland sich in Wirklichkeit dazu entschließt, der Ausstellung fern zu bleiben, es dies : stillschweigend thun werde. Dagegen will Oesterreich die Weltausstellung be- 1 schicken und die Regierung hat für diesen Zweck die staatliche Creditforderung 1 von 700,000 fl. beim Abgeordnetenhause eingebracht. Wenn die Ausstellung ' zu Stande kommt und Deutschland von derselben fern bleibt, so mag sich jene : Summe für Oesterreich rentiren, das einen Concurrenten weniger bei der Schau- 1 stellung seiner geschmackvollen Erzeugnisie neben sich sehen wird. Ob die orien- ' talischen Verwicklungen dem Lande die erforderliche Muße und die Geldmittel ' gönnen, um sich für den Kampf auf dem Felde der Industrie ausreichend zu rüsten, das ist freilich eine andere Frage.
Petersburg, 29. November. Die Mittheilungen über den dem Marquis v. Salisbury in Berlin und Wien gewordenen Empfang hat man hier mit großem Interesse verfolgt. Die Besprechungen, welche der Marquis batte, werden ihm die Gewißheit gegeben haben, daß in den intimen Beziehungen zwischen den Drei-Kaiser-Höfen keine Aenderung eingetreten ist. Rußland bat nicht als Hauptforderung „Oceupation" auf der Conferenz zu vertreten , ater
England.
London, 29. November. Sir Bärtle Frere ist zum Gouverneur bet Cap-Colonie ernannt.
Italien
Rom, 29. November. Marquis v. Salisbury ist hier eingetroffen.
Rußland.
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Schulhof,
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Hcsterrcich.
Wien, 29. November. In parlamentarischen Kreisen ist man nicht gewillt dem Ministerium gegenüber eine Stellung einzunebmen, die schon jetzt dazu nöthigte, die Eabine's-Frage zu stellen; die Majorität will den weiteren Verlauf der Verhandlungen zwischen der Regierung und der Nationalbank abwarten — Aus Bukarest wird gemeldet, daß Oesterreich und Deutschland über die von Rumänien angeregte Frage der Gewährleistung sür die rumänische Neutralität sich bisher nicht ausgesprochen haben.
Wien, 30. November. Au« Konstantinopel wird gemeldet: In Bagdad ist die Pest ausgebrochen. Der europäische Gesundheits-Rath protestirte bisher vergebens gegen alle ferneren Aushebungen für die europäische Armee der Türkei.
Pesth, 29. November. Der Minister-Präsident v. Tisza hat sich nach GödLllö begeben, woselbst er Empfang beim Kaiser haben wird. Morgen soll eine Conferenz der liberalen Partei stattfiuden, in welcher, wie verlautet, Tisza betreffs der Bankfrage interpellirt wird, worauf Erklärungen derselben folgen würden.
KranLreich.
Paris, 29. November. Das Ministerium hat sich dahin entschieden^ daß Dnfaure nicht von seinem Posten zurücktreten solle, bevor beide Kammern das Budget votirt haben. Auch die Linke sucht Borkehrnngen gegen die drohende Krisis zu treffen.
Darmstadt, 28. November. Aus den neuesten Drucksachen der ersten 1 Kammer ergibt sich, daß die betr. Ausschüsse in folgenden Angelegenheiten Beitritt zu den Beschlüssen der zweiten Kammer beantragen: Regierungs-Vorlage , wegen Erbauung einer Turnhalle in Gießen, Antrag des Abg. Hirschhorn wegen besonderer Besteuerung des Gewerbes im Umherziehen, Antrag desselben Abgeordneten wegen Erlaffes einer Instruction zu dem Gesetze über die Zusammenlegung der Grundstücke vom 28. August 1871 ; Regierungs-Vorlage wegen Herrichtung von Dienst-Räumen für die Bergmeisterei in Gießen. Dagegen wird Nicht-Beitrttt zu den genehmigenden Beschlüffen der zweiten Kammer bezüglich des Büchner'schen Antrags auf Erstreckung des Einlösungs-Termins der hessischen Fünfzig-Gulden-Loose befürwortet.
Darmstadt, 29. November. Die erste Kammer der Stande wirD sich in ihrer heutigen Sitzung mit dem vom anderen Hauie mit 36^gegen 7 Stimmen angenommenen Antrag des Abg. Büchner beschäftigen, die e^taatsregiecung zu ersuchen, den Einlösungs-Termin der hessischen Partial-Schuldscheine über 50 fl. vom 25. August 1825 angemessen insofern zu erweitern , daß die zur Verloosung gekommenen, aber nicht zeitgemäß erhobenen Beträge nachträglich erhoben weiden könnten. Wie bereits früher das Fiuanzminifleritnn in einem Schreiben an den Finanzausschuß der zweiten Kammer sich ausführlich gegen den gestellten Antrag ausgesprochen hat, so ist auch der Finanzausschuß der ersten Kammer nach dem von dem Frhrn. zu Schweinsberg desfalls erstatteten Bericht für Ablehnung des Antrags. Aus den eingehenden Motiven des Ausschußantrags möge folgende Stelle hier Platz finden: „In dem bet der Zweiten Kammer erstatteten Ausschußberichte wird noch gesagt, der Staat solle sich nicht dadurch zum Nachtheil Einzelner bereichern, daß er die zu spät präsentir- ten Partiat-Schuldscheine nicht einlöse. Allein ebenso wenig soll sich ein Private dadurch bereichern, daß er eine verjährte Forderung nicht bezahlt. Dies ist also ein Grund, der gegen jede Verjährung einer Forderung sprechen wurde, also wieder zu viel beweist. Die Gesetzgebung hat aber doch keinen Anstand aenommen, eine Verjährung von viel kürzerer Dauer als bei den Anlehens loosen von 2 Jahren, sogar von 1 Jahr, bei einer ganzen Reihe von rZvrde runaen' sestzusetzen, weil sie die Privaten gegen Forderungen schützen wollte, die lebr häufig zu prozeffualischen Verhandlungen geführt hätten, und die Privaten nicht für verbunden hielt, die Quittungen über die auf solche Forderungen geleisteten Zahlungen lange Jahre aufzubewahren. Ebenso wenig kann man aber ' auch dem Staate zumuthen, die auf noch nicht erhobene Loose bei den verschiedenen Ziehungen gefallenen Gewinne sür jedes einzelne Loos bei jeder Rech- nungssteüung lange Jahre hindurch, nach der Ansicht des Ausschufies sogar teilweise beinahe'70 Jahre lang, als Schuld aufzusühren, um hernack pater, bei der vielleicht eintretenden Präsentation, als Legitimation für die geleistete Zahlung zu dienen. Hierdurch würde nicht allein die Stellung jeder Rechnung, sondern auch die Revision der Rechnungen erschwert werden, und der 'Staat ist wohl nicht verbunden, hierdurch die Loosinhaber gegen Schaden zu sichern, wenn dieselben zu nachlässig sind, um selbst durch eine von Zeit zu Zeit zu wiederholende Erkundigung sich davor zu sickern." . .
Berlin, 29. November. Bei Besprechung der gegenwärtigen Lage der Reicks-Justiz-Gesetze weift die „Prov-Corresp." darauf hin, daß mehrfach Be ickiüsse gefaßt seien, deren Annahme für die Bundes-Regierungen nach deren Überzeugung hinsichtlich der Bedingungen, von welchen das öffentliche Wohl atckänge, und bei ihrer Verantwortlichkeit sür dieses geradezu unmöglich sei. Die Regierungen dürsten und würden da« hohe Gut der nationaleu Rechtsein- nicht mit Zugeständnissen erkaufen, durch welche die Rechtssicherheit erschüttert würde Das Entgegenkommen der Regierungen findet vielmehr unbedingt ne Gren ° an idrer Verantwortlichkeit für die Wahrung des Staatswohls !md d« Staatssicherheit. Das Blatt gibt schließlich dem Wunsche Aus nick daü nickt die Punkte des Zwiespaltes immer weiter gehäuft wurden. schon W bedürfe es der ernstesten Arbeit und einer vertrauensvollen Verständigung vor der endgültigen B-schlußnahme, um die schließliche Vereinbarung zn sichern. Der Schluß^ der Saison des Reichstags werde kaum vor dem 20. December
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nfßt9 - Bei Fortsetzung der zweiten Lesung der Strafproceß-Ordnung nahm der Reichstag die 85 bis 132 in der Comnnssionsfassuug an. Zu §§ 89 M 91 wurde ein Antrag Windthorst's, daß eine Beschlagnahme nur rast richterlicken Befehls, nickt auch schon auf staatsanwalischaftlichen Befehl erfo - gen könne, abgelehnt. Dagegen fand ein Zusatz-Antrag Hanel S, ®ono* 1 Konllscation von Briefen und Telegrammen anf bestimmte, bei der dritien Lesung fcstzufetzende Kategorieen beschränkt sein solle, die Billigung des Hauses. » , « 100 regte Haffelmann die Frage der Staatsentschäd.gung an für stick Personen, die durch ungerechtfertigte Beschlagnahme geschädigt werden. Hänst nahm einen früher in der Commission handelt, bestimmt zu ettlären, daß die türkische Verfaffuug undiscutirbar sei, daß dw
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