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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

ko. Itf'i. ^oniiruß den 22. Aliqust

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Viehprcisvcrtheilung zu Gießen 1S75.

Die mit der diesjährigen Generalversammlung der landw. Vereure de« Großherzogthums verbundene Viehpreisver,Heilung soll zu Gießen am 14. September b. 3- abgehalleu werden ; cs werden auf derselben 1200 Mark zu Preisen und Wegvergülungen zur Perwendung kommen. Es können

nb Rrisebücher, anfirten Preisen, ohne BerechiM- ^ltntsse, Jtoftai.

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Biillenhaltern zu gut kommen sollen. 1

4) Rinder von 23 Jahren, die entweder sichtbar trächtig sind, oder erst kürzlich gekalbt haben, und zwar:

a. solche, die vom Bewerber aus eigener Kuh gezüchtet sind, von 2543 M. und

b. solche, die vom Bewerber angekanst, aufgezogen und mindestens ein halbes Jahr im Besitz desselben sind, von 15 bis ob jji.

Das schönste Rind erhält außerdem ein Halsband mit Glocke. , . k ,,

5) Ausgezeichnet schöne Sch.ffböckc bis zu 18 M- - Bezüglich dieser muß das Schurgewicht von letzter Schur angegeben werden, auch wnb bei Prämiirung Rücksicht darauf genommen, ob die Böcke Rcinvich oder Schmcervieh sind und bei sonst gleichen Berhaltnisien dem Remvieh der Vorzug

Preise erhalten:

1) ausgezeichnete Fohlen, mit Ausnahme von Saugfohlen, und zwar:

a. solche, die vom Bewerber aus eigener Stute gezüchtet worden sind, von 25 bis 43 M.

b. solche, die vom Bewerber gekauft, ausgezogen und mindestens ein Jahr im Besitze desielbcn sind, von 18 bis ob JJL

Diejenigen Fohlen, von dei en durch Bürgermeistereibescheinigung nachgewiesen ist, daß sie bis zum Alter von 2'/2 Jahren noch nickt eingespannt worden find, sollen unter sonst gleichen Lerhaltnisten jedesmal den Vorzug erhalten.

2) Zur Zucht taugliche, im Besitz von Privaten befindliche 12jährige Bullen, und zwar:

a. wenn dieselben Dom Bewerber au« eigener «uh gezüchtet sind, von 25 bis 43 M.

b. wenn biejelben vvm Bewerber gekauft, aufgezogen und mindestens em halbes Jahr im Besitz desselben sind, von 18 bis 36 M.

3) Die besten im Besitz von Gemeinden oder Gcmeindebullcnhaltern befindliche», nicht über 3 Jahre alten Zuchtbullen, von 18 btS 2o M., welche

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Mi, Rücksicht auf den Namenstag Sr- Königlichen Hoheit des Großherzogs wird der auf Mittwoch den 25. dieses Monats fallende Amtstag de»

gemacht.

Berlin, 18. August. TieNvrdd. Allg. Ztg." schreibt: Die Cholera in Kleinasien ist, wie uns aus Konstantinopel gemeldet wird, bereits im Ab- nehmen begriffen. In Damaskus sind in fünf Tagen, vom 27. bis 31. Juli c., 139 neue Erkrankungen und 158 Todesfälle vorgekommen, in Antiochien vom 26. bis 28. Juli 4 neue Erkrankungen und 14 Todesfälle und dann bis zum 1. August weder ein neuer Todesfall noch eine neue Erkrankung. In Hama ist die Epidemie erloschen. In Aleppo kamen vom 27. Juli bis 1. August 138 Erkrankungen und 92 Todesfälle vor, in Bevrut vom 26. Juli bis 1. Au­gust 16 neue Erkrankungen ur.b 13 Todesfälle. In Tiberias, Japhet und Latakia datiert die Krankheit fort. Auf Antrag des Consularcorps von Jaffa

unterzeichneten Gerichts ausgesetzt.

Gießen, am 21. August 1875.

Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Bötticher.

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des Prinzen Karl von Bayern ist auf Allerhöchsten Befehl eine Hoftrauer vom heutigen bis einschließlich den 28. d. Mts. verordnet worden.

Darmstadt, 20. August. In den nächsten Tagen, und zwar vom 24, dieses bis zum 10. nächsten Monats wird das Reichs - Jmpfgesetz, zu wel- lhem vor nicht langer Zeit ein hessisches «uSführungs-Gesetz erlassen wurde, zum erfle» Male zur Anwendung kommen. Innerbalb zenes Zeitraums sind »amlich nicht nur die im vorigen Jahre geborenen, und die vorher geborenen abernoL nicht geimpften Kinder zur ersten Impsung zu stellen, loudern es hat sich der jetzt aesetzUckenWieder-Impfung" auch zeder Zoglmg einer öffentlichen Lehr^ Aalt oder einer Priva.schule zu unterziehen, welcher -m Laufe d.e>es Ja res das Zwölfte Lebensjahr zurückgelegt hat, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugnitz in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat oder mi

daselbst, zu wenden.

Friedelhausen, den 5. August 1875. <prfipbent be8 landwirthschaftlicheu Pereius von Oberhesten:

Adalbert, Freiherr v. Sloideck zur Rabenau.________

übertrageil roerten. Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß bringt, labet er zugleich die Veremsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft

.u .ablreicher Tbrtlnah,ne an dieser Preisner,Heilung eun Wesen,sich könnte das Jn.ere,ie an derselben erhöht werden, wenn unabhängig von der Pre.sver- heiluna lchönes Viel, und intereffante Gegenstände der landw. Industrie zur Ansicht ausgestellt wurdew

h Aussteller von Vieh, Maschinen und Gera,Heu haben sich alsbald an das Au-stellungscomttö zu Gießen, unter Adreffe des Herrn Louis Kauf

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labdien ottr türou p gegeben werden. der Exped. d W- fx ~

6) Zuchtschweine reiner englischer oder englischer Bastardracen jeden Geschlechtes und mindestens Vz Jahr alt, die aus dem Bewerber eigenthümlich ge­höriger 8ud)t^au^ d iog prcidn)ürbidc0 Vieh prämiirt werden. Eigenthümer von solchem, denen wegen zu starker Concurrevz eine Prämie nicht t"erkannt werden konnte, erbalten ans Verlangen, wenn sie 2 Stunden und weiter hergekommen sind, eine Wegentschadigung von 70 Pf. für em-m Bullen und von 40 Pf. für ein Fohlen, ein Rind, einen Bock oder ein Loos von niedreren Böcken, und ein Lchwein oder ein LooS von mehreren Schweinen für jede

II. Vogelsberger Vieh und

Die einer Abtkellimg"ang°l>önge Thiere coucurnren unter sich um Prämien und es bleib, den Experten überlasten die vorräthigen Mittel auf die «ibtheilnnaen fe nach dein Mabe der Beschickung und der Zahl der preiswürdigen Thiere zu Vertheilen; ein erster Preis aber soll IN jede Ablheilung sallen insofern ein wirklich preis,oürdigeS Thier in derselben vorgesührt ist, die Ab,Heilung, in die die Glocke mit Halsband entfällt, werd bei der Lertheilung der P"'^»U EMe°r7en^we"be7'voin Ausschuß des Provmzialvereins ernannt und zwar drei für Prämiirung von Fohlen, Schafböcken und Schweinen, drei fÜt bie ?0an""33rämlioJ?'ür"gobleEE>öTe und Schweine 350 M, für Bullen 350 M. und für Rinder 500 M. verwendet werden ; Ausnahmen

Memn sind von EWerten nach dem Maße ter Beschickung der einzelnen Abtheilungen gestattet und Ueberschuste aus emer Kategone können ,n d,e andere

Erfolg geimpft wurde. Die Jmpfnugen werden in den betr. Schul-Loealc

Deutsch tank). leoigenommen. Da Eltern, Pflege Eltern und Vormünder, welche den Nach-

in ».ft Ablebens Sr Könial. Hoheit weis der Impfung der betr. Kinder nicht führen können, mit erheblicher Geld-

Darmstadt, 19. August. »9? W w, angesehen werten, so werden sie zweckmäßig auf Obiges aufmerksam

sucht ntrjungen. (13 leiifluration Fkid l,r Brauerei Pöiä't!

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er Offner mub w f; dit in der Wb'UitmJ ^vh, jkirctenpioii.

etU,'be Die'MÜstn'üng des Viehes beginnt Vormittags 8 Ubr. Alle Bewerber haben Bescheinigungen (auf stempelfreiem Papier, darüber beizubringen, daß oas zur Preisbew!rbiing vorgesührte Tbier den in der Pos. 1 biS 6 incl. angegebenen Anforderungen eutjpricht, widrigenfalls sie beider Prämnrungnich berücksichtigt werten können. Die PreiSbewerbuug ist für alle Kreise der Provinz Oberhesten frei und an keinen Bezirk gebundeii. Thiere, welche bei

früheren Preisvertheilnng bereits einen Preis erhalten haben, können auf einen weiteren Preis nicht mehr Anspruch machen.

Sämmtliches vorgesührte Rindvieh w.rd durch die betreffenden Experten in 3 Abtheilungen ausgestellt werden, diese sind:

I. Schweizer, englische und größere Niederungsschläge,

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