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Gitßtmr Anzeiger

">s Nr. 8

kommenden Verhältnisse und

und Schuldübernahmen vor

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Mainz, 18. Juni.

Frankreich.

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Pari-, 19. Juni. Ein officielles Kommunique an die Preffe erklärt, daß die Regierung entschlossen sei, mit allen ihr anvertrauten Gewalten die

in Darmstadt, Baron Wentzel, und dem russischen Gesandten Grafen Osten' Sacken empfangen. T>e genannten Fürstlichkeiten und Herrschaften waren auch bei der dann folgenden Tafel zugegen. Unt 6 Ubr setzte die Kaiserin die Reise nach Ems fort, von dem Kaiser Alexander und dem Prinzen Alexander zur Bahn geleitet. In Darmstadt wurde dieselbe von dem Prinzen Ludwig und dcstcn Gemahlin" begrüßt Erzlnrzog Albricki reist um 8 Uhr ab und wird in Frankfurt imRussischen Hof" übernachten.

Berlin, 19. Juni. Wie nut Belgien, hat die Reichs Postverwaltung anck mit den Niederlanden auf Grund des allgemeinen Poftvertrages eine Uebereinkunft gcjchlosten. Im Gienzbezirke kostet ein einfacher frankirter Brief 10 Pfennige oder 5 Cents, unfroukirt das Doppelte.

Frankfurt, 19. Juni. Ter Redacteur Sonnemann ist in heutiger Perba, dlung der Strafkammer von der Anklage, durch Druck, Perlag und Verbreitung des Flugblattes:Wo sii d die fünf Milliarden bingekcmmen ?" Staatseinrichtungen verächtlich gemacht zu haben, wegen nachgewiesener Nicht- kenntniß des Inhalts freigesprochen, dagegen aus § 35 dcS Preßgesetzes wegen Nichtuambaftmachung des Autors zu 50 Mark Geldbuße verurtheilt worden.

Kköln, 18. Juni. Ter Polizei-Commisiär Klose hat dieKöln. P.-Ztg." und ein Düsseldorfer Blatt wegen des Artikels über seinen dem Carmelitessen- Kloster abgestattetcn Besuch bei dem Ober - Procurator zur Anzeige gebracht, weil er durch jene Blätter (eine ganze Reihe von Zeitungen reproducirte den Bericht) verleumdet und im Amte beleidigt worden fei. Die Untersuchung geht unausgesetzt ihren Gang.

Hakcnberg, 18. Juni. Die Feier deS 20t jährigen Jahrestages der Schlacht bei Fehrbellin bat heute unter überaus zahlreicher Theilnahme der patriotisch bewegten Bevölkerung stattgefunden. Bei der Grundsteinlegung zum Denkmal des großen Kurfüiften hob der Kronprinz hervor, daß das Denkmal der späten Nachwelt noch Zeugniß geben solle von der Gesinnung, welche die Hvhenzollern und ihr Volk stets verbunden habe; eS werde zugleich erinnern an die Zeit, wo Preußen kaum bekannt war.Im Vertrauen auf Gott und stets unserer Schuldigkeit für das engere und weitere Vaterland eingedenk, sind wir dahin gekommen, daß wir nun die Geschicke Deutschlands in sicherer Hand halten zum Wohle und Gedeihen des ganzen Vaterlandes." Bei dem Toaste auf den Kaiser im Königszelte wieS der Kronprinz nochmals aus die kleinen Anfänge der Machtstellung des Hauses Hvhenzollern hin mit dem Hinzusügen: Wir dürfen unS deshalb aber nie überheben und vergesien, daß wir Gott dank­bar sein müsien, der uns geführt.

Oesterreich.

Wien, 19. Juni. Wie verlautet, steht anläßlich der Rückkehr des Kaisers von Rußland nach Petersburg eine Begegnung desielben mit dem Kaiser Franz Joseph, muthmaßlich in Böhmen, bevor. Als Ort der Zusammenkunft wird Eger genannt.

'likumGießknS mit einer Jamilit tn|>n öswatd'schen bauten Bude in -vielen Original: Attinger Zeitung, ai dieses Jahres »rofessor Meißner octor Sauerwenl ft und allgemein > Nr. 3477 vom rmenscken:Familie Hlag-Placate. Er

dächtig sind.

Versailles, 18. Juni. National - Versammlung. >uf eine Anfrage Lorgeril's (von der äußersten Rechten) erklärt der Justiz-Minister Dufaure, daß er eine Untersuchung angeordnet habe, um die Entdeckung des Urhebers der der Entwendung der von dem General-Procurator zu Rennes an den früheren Justiz-Minister Tailhand gerichteten drei vertraulichen Briese herbeizuführen. Der Untersuchungsrichter werde morgen den von der Linken in CoteS du Nord aufgestellt gewesenen, aber unterlegenen Herrn Foucher-Careil vernehmen, wel­cher erklärt habe, daß diese Briefe durch ihn Herrn v. Ehoiseul, dem Bericht-

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Die Aufhebung der sog. weiblichen Recbtswobltdaten in den Provinzen Starkenburg und LSberbeffen.

Mit dem 1. Juli 1. I. tritt im Großhcrzogihum daS Gesetz vom 7. Mai l. I. in Kraft, welches die für die Frauen bei der Uebernahme von fremden Lchi'ldveibindlichkeircn, insbesondere Bürgschaften, seither bestandenen sog. weiblichen RechtSwohlthaten aushebt.

Für die Frauen, vcrhcirathete und unverheirathete, galten bekanntlich seither in dem weitaus größten Theile der Provinzen Starkenburg und Ober Hessen bei der Uebernahme sremder Verbindlichkeiten besondere Rechtsvorschriften. Die Bürgschaft oder sonstige Schuldübernahme für dritte Personen Seitens einer Fran, insbesondere auch die Verbürgung einer Frau für ihren Ehemann, waren nämlich an und für sich rechtlich unwirksam und mastig. Um sich in rcchtswirksamcr Weise verbürgen und die Verbindlichkeit einer anderen Person übernehmen zu können, mußten die Frauen bestimmte Formvoischriften beob­achten. Die Verbürgung mußte in einer öffentlichen Urkunde geschehen, und ee mußte die Frau, gleichviel, ob sie verhelrathct war oder nicht, nach vor gängiger Belehrung durch den Richter den sog. weiblichen Rechtswoylthaten, d. b. der Befugniß ausdrücklich entsagen, daß |ie die zu Gunsten der Frauen gesetzlich festgesetzte rechtliche Ungültigkeit weiblicher Bürgschaften rc. in Anspruch nehmen wolle. Für die von dem Richter zu ertheilende Belehrung und die Be­urkundung deS Verzichts auf die weiblichen RechtSwohlthaten waren überdies besondere Vorschriften erlassen. Jede Schuldübernahme, Bürgschaft einer Frau, welche den erwähnten Vorichriften nicht entsprach, war rechtlich ungültig und konnte eme Fran aus einer derartigen Bürgtchastsleistung nut Erfolg nicht verklagt werden. DieS galt namentlich auch in den häufiger verkommenden Fällen, ui welchen Ehefrauen nur ihren Männern gemeinschaftliche Schuld- und Pfandverschreibungen auSstellren, hierbei nach der Rechtsprechung unserer Ge­richte im Zweifel als Bürginnen betrachtet wurden und deshalb, um sich gül­tiger Weise verpflichten zu können, auf die weiblichen RechtSwohlthaten zuvor ausdrücklich verzichten mußten. , Ä w K

Mit dem 1. Juli l. I verlieren diese seither bestandenen besonderen Ve- (hmmungen ihre gesetzliche Kraft. Von bem genannten Sage an stehen fämmt. hebe Frauen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen bei Uebernahme fremder Schuldvcrbindlichkeiten, Bürgschaften, den Männern in rechtlicher Hin­sicht völlig gleich, wie dieS auch seither schon bei den Frauen in der Provinz gtbeinbefien nach Maßgabe bei dort geltenden rheinischen Rechtes, sowie für Ehefrauen in denjenigen Orten der diesieitS rheinischen Provinzen ber Fall war, in welchen das System der allgemeinen Gütergemeinschaft gilt. Tie Aufnahme einer öffentlichen Urkunde und der ausdrückliche Verzicht auf die weid ichen Rechtswoblthaien sind daher zur Gültigkeit der Bürgschaften »en fammtlichen Frauen der Provinzen Starkenburg und Oberbesieu vom l- Juli l. I. M ebenso wenig erforderlich, all die vorgängige Belehrung durch den Richter. ES bedarf vielmehr von dem genannten Tage an nur der schriftlich oder münd­lich erteilten zustimmenden Willenserklärung einer Frau, um sie rechtsgültig

ausgeliefert.

Jugenheim, 19. Juni. 1 , zum Besuch deS Kaisers Alexander hierher begkben. i Ehren deS Kaisers Alexander ist jetzt auf den 21. d. Mts. festgesetzt. P j Ludwig ist heute in Darmstadt eingetroffen.

^uaenheim, 19. Juni. Prinz Eugen von Württemberg und Gemah- lin treffe,idente zugleich mit der deutfchen «afferin zum Besuchtdes »a.sers von Rußland hier ein. Luch der Besuch des Prinzen °°" Wales ist zu er> warten. Erzherzog Albrecht reist heute Abend 8 Uhr von hier ab.

Jugenheim > '9 Juni. Tie Äaiferm Augusta kam um 4 Uhr. be- gleitet vordem Herzog Eugen von Württemberg und b-si-n Gemahlin h-er an und wurde vom Kaiser Alexander, dem Erzherzog «l)recht dem P ', je Alexander von Heflen, der Prinzessin Ba.tenberg, der Gräfin Lrbach-^chvnbers dem Grafen Ldlerberg, dem Grafen Echnwaloff, dem preußischen Gesandten

Schweiz.

Basel, 19. Juni. DieBaseler Nachr." melden aus Bern, daß aus daS zweite Einladungsschreiben des Petersburger Cabinets zur Theilnahme an der Brüffeler Eonferenz der Bundesrotb eine Antwort in dem Sinne beschloffen hat, daß zwar der DundeSrath seine Theilnahme an den späteren Verhandlun­gen nicht abweije, sich aber nicht in allen Punkten zum Brüffeler Programm erklären könne. Tie Schweiz werde, wie alle kleineren Staaten, eine negirende Stellung einnehmen und alle Rechte unb Mittel der nationalen Vertheidigung sich Vorbehalten. Der eidgenössische Vertreter bei der Eonferenz wird wahr­scheinlich Oberst Hammer sein.

Belgien.

Brüssel, 19. Juni. TieJndöp." fragt Angesichts der Enthüllungen des Profeffors Schwann über den Schwindel, welchen der Lpiscopat mit der stigmatisirten Louise Lateau treibt, ob die Justiz nicht eingreifen und den Unfug verfolgen wird.

Anzeige- und ^Cmtsßfaff für den Kreis Hießen.

L Dulistlig bcu 22. Juni__

Main», 18. Juni. Viel Aufsehen macht die heute Vormittag erfolgte Verhaftung zweier französischen Ingenieure, welche trotz bei Ver­

bots bie neuen Festungswerke betreten hatten unb, wie man versichert, m b« Skuzen-Aufnahme wichtiger Punkte, wie Pulver-Magazine u. bergl. betroffen werten sii!b. Sie würben von ber Militär-Behörbe allbalb ber Polizei

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' Es leuchtet ein, baß ba» neue Gesetz ben Frauen, welchen seither bie fea. weiblichen RechtSwohlthaten gewährt waren, mit bereu «uf^ebung eine größere Selbststänbigkeit bei der Uebernahme fremder Lchulbverbinblichketieii einräuint. Mit bieser größeren Selbststänbigkeit erwächst aber zugleich die Ge> fahr ihres Mißbrauchs. In biefer H,siebt darf mbrsie,, erwartet werten baß die Frauen der Provinzen totartrnburg unb Obeihesien hinlängliche Eu sicht und Ucbcrleauna besitzen, um sich durch vorsichiige Erwägung aller m Frage temmenben Verhältnisse unb feste Zurückweifung aller bed.nkliche» Burg,cha,ts sonst unvermeidlichem Schaden zu bewahren.

(Tarmst. Ztg )

Q .r,r gnilMm wird ftd) beute noch nicht Achtung gegen die bestehenden gesktzlicken Institutionen auftecht zu erhalten. ßalfeT - zu'Die Anzahl der nicht zum Umtausch gelangten Stücke der Morgan-Anleihe ist

- - nicht bedeutend. In Lyon sind mehrfache Verhaftungen von Personen vor-

zenommen worden, welche der Theilnahme an geheimen Gesellschaften ver-