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Gießener Anzeiger

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen

Toiincrstag den 18. Mrz

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Zn der dann folgenden ersten Berathung des Gesetzes über Ent»

Reichensperger spricht gegen die Vorlage,

Minister erörtert daraus die Beziehungen des Staates zu den verschiedenen

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päpstlichen Bullen, weift nach, daß dieselben dem Erlaß des Gesetzes nicht ent- gegeuständkii und allemal durch Landes-Gesetze aufgehoben werden könnten. Tie Gesetze der Könige Friedrich W lhelm 111. und IV. seien von der Voraus­setzung ausgegangen, daß eine Auflcbnung des katholischen Klerus gegen den .Staat nicht denkbar sei. Er weist darauf die Vorwürfe zurück, dem Könige

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Berlin, 16. März. Die bayerischen'Bischöfe haben nun zu dem Reichs -Cioitehcgesetz offen Stellung genommen. Ihr officielles Organ, daS ..Paftoralblatt für die Erzdlöcese München-Freising" verweist hinsichtlich der Einführung der obligatorischen Civilehe in Bayern auf das Concordat, die bayerische Verfaffiings - Urkunde und das Tridentiner Concil und schließt mit

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ffrfir ih General abhängen, den Tag zu wäblen, an welchem der König stürzt unb

UCUljQjlÜHO. sofort oder nach irgend einem Zwischenspiel Don Carlos Platz macht.

Darmstadt, 14. März. Die Dispositionen für den Wiederzusammen- Berlin, 16. März. Das Abgeordnetenhaus ermächtigte zunächst das tritt der zweiten Kammer, welcher für den 31. d. Mts. in Aussicht genommen Präsidium, dem Kaiser die Glückwünsche les Hauses zum Geburtstage darzu- tret, sind gutem Vernehmen nach in Folge der gcheru stattgehabten Sitzungen bringen. Sodann bringt Abg. Biesenbach einen Antrag auf Aufhebung der tes Finanzausschusses, in welchem eine Reihe von Beuchten zum Vortrag kamen, Maigesetze, ausgenommen dasjenige wegen des Austritts aus der. Kirche, rin. , daß die Kammer bereits zu Anfang der kommenden,Es folgt die erste Lesung deS Gesetz Entwurfs üUr das Kostenwesen in AuS-

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Polizeiliche Bekanutma ch u n q.

Der Schloffermeister Hermann Ullrich beabsichtigt, in seiner am Schwarzlachen-Weg erbauten Werkstätte eine Locomobile aufzustellen und bat um die hierzu erforderliche Erlaubniß nachgesucht.

Die nächsten Gebäude« und Grundbesitzer, welche etwa Einwendungen hiergegen vorbringen wollen, werden aufgefordert, dieselben binnen 8 Tagen h' uns zu begründen. (1387

Gießen, den 17. März 1875. Großherzogliche Polizei Verwaltung

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ligfte Pflicht."

IV11VW. Zur Scho ung des neuen Mausergewehree M/71 ist besohlen worden, sKöl'n" "UV bei Friedensübungen das Auspflanzer, des Seitengewehrs zu unterlassen; jedoch - V . < - n J fiE____ m___V ... X... .L.h.rH t'iftorf .tHen ft I ( ifton

(trlMnf f.inlich, mit le*» ndbinr Montags.

SxpedUien (I <n jlrlletg, Ltt. v 9h. t.

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AubelN^>^

Das ist das Gesetz der Kirche. Von der Beobachtung dieses Gesetzes in hängt es, abgesehen von der übrigen kirchlichen Ehegesetzgebung, überall dort, wo das Tridenlinium promulgirt ist, ab, ob eine Ehe eine sakramentale und somit gültig, oder aber eine nicht sakramentale und somit ungültig, Coucubinat 1 Ein Mittelding zwischen gültiger Ehe und Concubinat giebt es innerhalb der katholischen Kirche nicht. Dieses auszusprechen im Allgemeinen und in jedem einzelnen Falle, der to i ihrem Forum verhandelt wird, bat die Kirche ein natürliches und em positives Recht, sowie auf der andern Seite die hei-

RemMg termni§ des 3>,rJ lkrzeichneleli fe-« gemeinbf'/

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tal)!ii abgeäudeit worden, daß die Kammer bereits zn Anfang der kommenden,ES folgt die erste Lesung Dt6 iNefetz Entwurfs nur oas jto,lenwe,en in .'inö- Ll oche, am 22. oder 23. März, ihre Arbeiten beginnen wird, um dieselben,'einandersktzungssachen. Das HauS beschließt, die zweite Berathung im Plenum soweit die betr. Berichte vollendet sind, »och vor Ostern zum Abschluß zu brim vorzunchmcn. Zu der dann folgenden ersten Berathung deS Gesetzes über Ent- m. Die Tagesordnung für die erste Kammersitzung soll in einer nächsten,ziehung der Dotation für die katholiichen Bischöfe haben sich 15 Redner gegen, Mittwoch ftattfindenden weiteren Sitzung deö Finanzausschuffes durch den Prä -12 für den Entwurf eingeschrieben. Rnchensperger spricht gegen die Vorlage, Renten festaestellt werden der letzteren Sitzung wird auch der vom Abg.die einen Eingriff in das Vermögensrecht der katholischen Kirche involvire. die »öllinger zn erstattende Bericht über die am vorigen Freitag an die zweitem Ge'etz der Rache sei und bewußtermaßen Unrecht zufügen wolle. Präsident frommer gelangte Vorlage der Regierung in Betreff deS Wiederaufbaues deSjv Bennigsen ruft den Redner dieses Ausdrucks wegen zur Ordnung. Cnliuö- cibgebrannten HoftheaterS zum Vortrag kommen. Minister Dr. Falk rechtfertigt die Verlag- Kirch den Ungehorsam des Klen.s

Main», 15. März.Der Bruch des ReligionSfriedens und der em«'gegen den Staat, welcher dem Klerus gegenüber an seine Vertheidigung denkm noe Weg zn seiner Wiederherstellung" ist der Titel einer eben erschienenen müsse. Gegenüber den Anklagen auf Verfolgung und Vernichtung der Kirche 62 gelten starken Flugschrift des Bischofs tietteler. Die Tendenz derselben weist der Minister auf die österreichischen Gesetze hin, die einseitlg vom Staate, läuft darauf hinaus, daß der westfälische Friede, wenn nicht formell doch ma- ohne Zustimmung der Curie, erlaffen worden seien, den.» sich der Fürstbischof tenell, namentlich bezüglich der Bestmimi.ngen drffelben über Religionssachen, von Breslau im österreichischen Theile seiner Trocese unterwerfe, wahrend er fortdauernd gültig sei, und was im 17. Jahrhundert bezüglich der Gültigkeit in Preußen den Kirchengesetzen oppomre. Ter Munster berührt darauf die ter Beschlüsse der Mehrheit in den Reichstagen, soweit sie ReligionSsachen Encyklica, die der Staat nicht fürchte, aber Ernst neyme. Der Staat könne trafen bestimmt sei, sei heute noch öffentliches Recht in Deutschland, nach Diejenigen, die ihm Ungehorsam entgegensetzten, nicht auö Staatsmitteln un- Iessen Normen - trotz des Protestes Jnnocenz' X. vom 26. November 1648 terstützen; er muffe an erster Stelle zeigen , daß er sich nicht verhöhnen lasse. die Beiirbunaen zwischen den Staaten und Kirchen zu regeln seien, sich aber dieses sei der Zweck des Gesetzes, das nicht ein Gesetz der Rache sei. ^er

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bann einigermaßen richtig ist, wenn man nicht übersieht, daß es sich aus jenen t Reichstagen, namentlich denen zu Speyer und zu Augsburg (lo29 u. 1530), in der That um Glaubensbekemitniß. Meffe n. s. w. handelte, während es sich Din den beutipcii Kämpsin nicht hierum, sondern nm äußerliche, das weltlich.' ; ^echt der Staaten berührende Dinge handelt. Höchst sonderbar nimmt es lid- ons wenn der Derfaffer von Hirtenbriefen, in denen auf dasUnkraut" hm aewiesen wird,welches das Feld des heiligen Bonifacius bewachse" und von tem seit der Reformation dem deutschen Volke abhan^enen Gewissen i

- Ueser "Schrift davon spricht, daß die Bestimmnngen des wcstfälischen Friedens über die Religionen Geltung haben sollen,bis beide Theile in der Religion wieder geeinigt sind" und ans diesem Grunde die Wahrung der «$$Uen Pari- il Ei" ols Pflicht jedes deutschen Mannes erklärt, und von den Regierungen >- fordert, sie müßten, um gute Bürger zu haben, jeden ihrer katholifchen Unter- tbdnen katholisch fein lassen, wie er es wolle. Der Bischof bat bei tiefer Stelle offenbar übersehen, daß es nicht die Regierungen sind, welche den Ge- wisien" durch Ercommunicatiou, Pfründenentziehung ic. Zwang anthim, loiioem M<f R-rlin'^5 'Mär? ^c^näebULe'dkUtsche Rote an JiaUen b^üML k.'ll Xe bei größeren Paraden' km" uispicirenden Vorgesetzten überlassen bleiben, Berlin, la. ^ic ^geouaie ce i kent-währe,ik ter Parade-Ausstellung und des Parade-Marges das Seltengewehr

w-n^»Itk!ba^r st'Rom alle möglichen Folge,, jenes Gesetzes erörtert auj»stanzen zu laste» oder licht. Im Wachedienste ,ollen ^alle Posten stet» oder scheu Botschafter tu Rom, 8 o Maüreaeln in (friräauna zu zu glwisie» Tageszeiten das Leitengewchr aiifpflaiizen. La» Gewehr soll auf

nicht rem .tasten,sche, sondern .mernationale Maßregeln trrwagnng . - wem, das Seitengewehr nicht ausgepflan;d,st, auch unter

^r,CU Berlin °°5 Märj DieRordd. Allg. Ztg.- hebt hervor, daß wäh- dem Arm getragen werde». Rur ,m Schllderbause «nd das Gewehr ab- rend der Papst den König Astchons anerkannt h-b-. die s»-n.sche, ^on^en 4«^ ,5 ^är;. Wie wir in Betreff der beabsichtigten Vereinignng Zein,ten abhängige Geistlich e, un jPapstes soll den der Verwaltungen der Zraickiurl - Bebraer unk Mam - Weser-Bahn ans guter Lairloö halte, unb lag . verlctfen und ten König den Liberalen ent-lQuelle erfahre», wird bereits vom nächsten Monat ab ein höherer Bearner

st'mden Jst'Äeses'^errestht.dso"wird vom Papste, d. b. vom Jesuiten Iker hiesigen Eisenbahn - Direcston der Frankfurter Behörde zugethellt werdm,

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°11' Wrin?I , Mtrünfen, twrbfcn, $ 0 6 n e il

die Bezithungeu zwischen den Staaten und Kirchen zu regeln seien, sich aber tor Allem die gesetzgebenden Factoreu Deutschlands zu richten hätten. Znr Vcgründung dieser Ansicht ist eine recht ansehnliche Maffe Materials aus etni- siir oie PN l Historikern unb Staatsrechtslehrern zusammengestellt, um bei dem Leser ! wo möglich auch die Ueberzcugung herbeizuführen,daß kein Friede in Dcutsch- md in ClPW i | hnb unter Katholiken unb Protestanten mehr möglich sei, alS unter gegenseitig lllU vH fn. vinerfennunn des Grundsatzes, daß jeder Religionstheil seine RcligionS-. t . ... . -

' 1 lngelegeuheite,, und dieZugehörungen" zur Religio" für sich beratheu undinlch» obiernv über die athol,scheu Zustande berichtet,,, haben, und erklärt, er ....... I ,, o-kurn habe" n f w ES läßt sich in dem Lchnstcheu leicht erkennkn, werd, trotz aller persönlichen Perunglimpiungen ui>d Bedrohungen feine Pflicht

wie fid) der Derfaffer wieder einmal die deutsche Geschichte zurecht gemacht ha. ^thun, den heillosen gegenwärtigen Zuständen d,e Wurzel, abzugrabeu, wenn ' a l er doch, auch die Protestanten hätten sich stets in allen Religion-- ihm nicht nur der Landtag, sondern auch die große Mehrheit de« preuvchen

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