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I fiarf 60 Pfennig
Gitßmcr Anzeigtr.
Örfdr.rf tSdllch, mit WalU nahnt Montags.
Expeduion: «anzletbreo, Ltt. «. Xx. 1.
Anzeige- und ^(mtsßlatt für den Kreis Hießen.
Mittwoch den 17. März
Amtlicher Theil.
Gießen, am 13, März 1875
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Dem Neltlmgshaus in Hänlein ... *.....
Dem Diakoniffenhaus Elsiabethenstift in Darmstadt . . Dem Hause der barmherzigen Schwestern daselbst . . Der Kleinkinderschule daselbst . . . ».....
Der Blindenanstalt zu Friedberg........
und noch nciu'v
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15. Lr' * Umräumung des vollen Genusses an die Gemeinschaft verfügt werden. In diesem | Fall steht ihr auch die Verwaltung des Vermögens zu.
durch dieses Gesetz keine Aendening ein
§ 8. Gemeindemitglieder im Sinne dieses Gesetzes sind alle männlichen
§ tubliche «treten big auf
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Büchse 80 ehhach.
Betreffend : Das d ütni der W es n
Nereinsmitzlitu' j der Mitgenuß eingeräumt. Bildet Me altkatbolische Gemeinschaft eine Parockie 1 mib ist derselben die Mehrheit der Gcmeiudcmitgllcdcr beigctreten, so kann die
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brr kirchlichen Geräth'ch ifteu und des Kirchhofs eiugeräumt. Sind mehrere Kirchen (Capellen u. s. w.) vorhanden, so kann eine Gebranckstheilung nach bestimmten Objecten verfügt werden. Ist der altkatholncheu Gemeinschaft die Mehrheit der Gemeindinntglieder beigetreten, so steht der Gemeinschaft der Mllgebraikch der Kirche in den zur Abhaltung des Hauptgotteödleustes her- lömmlich bestlmmteil Stunden, bei Mehreren Kirchen der Gebrauch der. Haup.!- kirche zu.
$ 3. Tritt ein Pfrüudeninhaber der altkatholischen Gemeinschaft bei, so > bleibt er im Besitz und Genuß der Pfründe. Bei Erledigung der Pfründe wird | dieselbe im Fall des § 2 Abs. 2 der altkatholischen Gemeinschaft überwiesen I Sind mehrere Pfründen vorhanden, so kann bei deren Erledigung eine dem Zahlenverhältniß beider Theile entsprechende GeuußtHeilung nach bestimmten x Pfründen verfügt werden.
§ 4. An dem übrigen zu kirchlichen Zwecken bestimmten Vermögen wild »der altkaihollscheu Gemeiuschaft entsprechend dem Zahlenverhältniß beider Theile
Im Ganzen 33/0 Mark.
AuS Hessen. Aus Erbach wird von den „N. H. V." gemeldet, daß dieser Tag. im gräfl chen Schlosse zll Erbach ein glänzendes Fest zu Ehren d,s auf Be uch dort anwc.enden Don Älphonso de Bourbon, Jnfaut von Spanien, sowle d.^ InsanlUi^Donna -Diana, ter Gemahlin desselben, gewöhnlich Donna Bianca genannt, ffattgesiniden habe.
Berlin, 14. März. Der gestrige „Rcichs-Auz." schreibt: Se. Majestät der Kaiser und König haben eine gute Nacht gehabt und schreitet die Beste- rung in dem Allerhöchsten Befinden in befriedigender Weise fort.
— Die „Nat.-Ztg" kann aiis bester Quelle mittheilen, daß nunmehr die Kanzler K isis definitiv beigelegt ist- Fürst Bismarck wird nicht erst im taufe des Sommers darüber sich entscheiden, ob er bleibt oder geht, fordern er hat bündige Erklärungen über sein Verbleiben in allen feinen Aemtern ab> gegeben. Er richtet sich im Hotel Radziwill so ein, daß er dort lange zu wohnen gedtnkt.
1. In denjenigen katholiichen Kirchengemeinden, aus welchen eine er Anzahl von Genuindemugliederu einer altkatholischeii Gemeinschaft bei- >st, werden die veimbgaie rechtlichen Verhältnisse im Verwaltungswege Weiteres nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geordnet.
2. Der altkatholischen Gemeinschaft wird der Mitgebrauch der Kirche,
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§ 6. Heber die Anerkennung der altkatholischen Vereine, sowie über die IE$lrt, den Umfang und die Ausübung dec den altfatbohfdre» Gemeinschaften Kund) den §§ 2—5 zustehenden Reckte entscheidet der Oberpräsident. Gegen \ Hp Entscheidung des Oberpräsidenten st.b: die Berufung an den Minister der
an i)ic (6rolil)cr;oglid)cn Lürgeimtisternen des Kreises.
Wir machen Sie darauf aufmerksam daß das Behüte-i der Wiesen nach der Weseu-Polizei-Ordrtung für den Kreis Gießen vorn 1. April an untersagt ist. Sie wollen die Schäfer hierauf aufmerksam machen und die Feldschützen jur Anzeige jeder Ucbertretiing auhalten. Die Gendarmerie ist gleichfalls angewiesen, Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot zur Anzeige zu bringen.
Schenkungen ans der Großherzoglichen Labinetskasse allergnädigst zu bewill geruht:
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___ Gesetzentwurf
lleillie« Abgeordneten Appellations-Gerichts-Raths I)r. Petri, betreffend die Rechte der Altkatholiken.
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Der Mathilden Stiftung für das Großherzogthum Heffeu 1550 Mark. Dem MalhildeurLandkrankenhaus zu Darmstadt . .
-----—7 § 5. Was in den §§ 1—4 ryn den altkatholischeii Gemeinschaften be |tH ‘ Istimmt ist, findet sowohl auf die altkatholischen Parockien, als auch auf tu inen vechM-'f ju gottesdienstlichen Zwecken gebildeten altkatholischen Vereine Anwendung, fo= lch tllchtigk Hl'' > fern dieselben von der Staatsbehörde als kircklick organisirt anerkannt wor-
ilZjfhft. keistlichen ?lngelegenheiten offen. Die Entscheidungen sind im Verwaltungü. ' I vcge rollstreckbar
§ 7. In den Eigenthnmöverhälti iffen des kirchlichen Vermögens tritt
Frankfurt, 13 März. Ten Händlern, welche unsere Ledermeffe be- (Fr. Journ.) suchen, werden von diesem Frühjahr an zwei nickt unerhebliche Vortheile gebo- Darmstadt, 14. März. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben ten, der Wegfall der Meßabgabe und die Seitens der städtischen Behörden euch am heutigen Namenstag Ihrer König!. Hoheit der Höchstseligcn Großher- erfolgte Versicherung des in der Halle lagernden Leders gegen Feuersgefahr Ingin Mathilde zu Höchstdero ehrendem Gedächtniß derjenigen Woblthätigkeits- b s zum Betrag von zwei Millionen Mark. Die in der Halle zur Erheb-ina Malten gedacht, welche sich der ganz besonderen Protection Höchftderselben zu kommenden Gebühren sind in Reichsmark berechnet und in einigen Ansätzen um erfreuen hatten, und ans diesem Anlaß nachstehend verzeichnete außerordentliche'ein Geringes erhöht worden.
-Direktors Stein dahier erledigte Stelle eines Directors des Bezirks - Strafge- wird hierauf gleichfalls m dritter Lesung angenommen.
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Berlin, 15. März. Der Abg. Lasker ist auf dem Wege der Beffe- nmg. Der Witterungswechsel hat ungünstig auf sein Befinden gewirkt, und b’C Klankheitserscheiiiungen wechseln, so daß sein Arzt noch nicht alle Gefahr für beseitigt erklären kann, doch hofft er, daß Lasker in einigen Wochen so weit fein wird, Berlin verlassen zu können. Er beabsichtigt, sich zu seinem Bruder in Frcckurg i. Dr. zu begeben und dort feine Gefundheit erstarken zu lasten; von öffentlicher Thätigkcit kann noch auf längere Zeit keine Rede sein und er wird künftig sich mehr beschränken muffen.
Berlin, 15. März. Das Herrenhaus erledigte die General-Debatte der VormnudschaftS-Ordnung und begann die Special-Debatte über dieselbe. Die i -11 des Entwurfes wurden nach den Anträgen der Commission ge- nebmigt. — Der „Reichs Anz. publicirt die Ernennungen Ernsthausen'S und L^dderbose's zu Bezirks-P.äsidenten von. Dber- und Hnrer-Elsaß.
Berlin, 15. Di'ärz Das Abgeordnetenhaus genehmigte in dritter Lesung tut Staatshaushalts Etat unverändert nach den Beschlüssen der zweiten iLesung. Im Laufe der Debatte erklärte der Finanzminister auf eine Anfrage b treffs der für die Achtes rig-Holste'lier bcschlostenen erhöhten Abfindungssumme toDjäbriäcn sclbstst-ndig-n Kathsliken, welche ter bÖoUMtn fiir«ellflemeinte bei ter »weiten Lesung ge-
itubneu. Seibßstänt>g sind bieje.^e», weleb, e.nen ebenen haben, **9*
et er ein öffentliche« Amt bekleiden, oder ein eigene? Geschält oter als Mitglied Billiunni de« Rei-bliiii.g nnre* " T ZZ
einer gajniUc deren (SefMft führen nut weter unter L°rm«vdsLafl nach unter b,r , 7'°i"!prechen, dteRegterung schließe sich beee.t-
r o , ' 1 1 willigst ter belckloffeuen Rewlution an und werde baldmöglichst einen bezüg--
"Der Minister der getstl.che.. Angelegenheiten .ft nm ter A.wff.b- l'»'" Gesekentumrs oorlegen (Lebhafter W) Der Minister des Innern ---- - n v “ euvitiTte auf die bei dem Etat der Jiistizverwaltung von dem Abg. Wil.dtbcrst
(Meppen) über die unwürdige Behandlung politischer Gefangenen geführte Klage, daß er in zu feiner Kenntmß gelangten einzelnen Fallen eine Unter» Tlf 11 IfrfifilHh suchung und wo möglich Remedur habe eintreten lassen, jüngst auch eine neue
* * Verfügung über die angemessene Behandlung politischer Gefangenen erlaffen
Gieren, 15. März. Die vor Kurzem dnrck die Pensionirung des habe, die demnächst veröffentlicht roercen würde. (Beifall.) Das Etats-Gtsitz fT'- -ea Ci c -* ;-Le-*’3 «-C- ~ Morgen gelangt die
»tickts der Provinz Oberbesten wird mit Rücksickt auf die bevorstehende neue Gesetzes-Vorlage über die Dotations Entziehung für die katholischen Bischöfe K- zustiz-Organfsation nicht mehr besetzt werden. Justizrath Dr v. Schmalkalder zur Beratbung.'
V'V in Gießen ist durch Ministerial-Derfügung zur Versehung der Stelle bestimmt.


