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18U.
Iabresbericbt der Kroßkerzoglichon Handelskammer in (^ißeen
für das Jahr 1874.
(Fortsetzung au- Nr. 264 b. Bltts.)
3) Münz-, (Selb» und (Kreditwesen.
Hier haben wir als Hauptfortschritte im Gebiet des kaufmännischen Ver- kebrS während ber Periode, auf welche sich unser diesjähriger Bericht erstreckt, zwei Reich-gesetze zu verzeichnen, da- Gesetz vom 30. April 1874, betreffend die SuSgabe een Reichekaffenscheinen und das Reichsbankgesetz vom 14. Mat l. I.
Zur Einführung der neuen Münzwährung in unserm Bezirk constatiren wir noch. daß, obgleich eS an hinreichender neuer Münze nicht fehlt und die neue Währung bereits seit dem 1. Januar l. I. gesetzlich in Kraft getreten ist, sie immer noch nicht den Eingang im Publikum und theilweise auch im Han» dtlsftand gefunden hat, welcher sich hätte erwarten lasten und welcher im Interesse deS Geschäftsverkehr- wünschenswerth, ja absolut nothwendig erscheint; viel Schuld hieran tragen die beir GeschäftStrerbenden selbst, welche sich immer noch nicht entschließen können, in ihren Büchern oder doch im mündlichen Verkehr mit dem Publikum die neue Währung ein- oder doch streng durchziisühren, welches Zaudern hoffentlich der besteren Einsicht gegenüber bald aufhören wird.
4) Industrieausstellungen.
Demnächstige Weltausstellung in Philadelphia.
Don der Reichscommission für die Weltausstellung zu Philadelphia sind uns im Anfang dieses Jahre- eine größere Anzahl Exemplare deS allgemeinen Reglement- für ausländische Aussteller zur Bekanntmachung und eventuellen Verkeilung an Interessenten, sowie eme gleiche Anzahl von Anmeldungsbogen zugekommen. Wir haben einen Auszug auS diesem Reglement zur öffentlichen Keuntniß gebracht und zugleich bekannt gemacht, daß Exemplare desselben, sowie AnmeldungSbogen zur Einsicht und eventuellen Abgabe an die Interessenten auf unserem Bureau bereit liegen. ES scheint jedoch, als würde unser Bezirk auf dieser demnächsttgen Ausstellung nur vereinzelt vertreten sein, da bi- jetzt ein besonderes Interesse dafür sich nicht gezeigt hat.
Lu-stellung von Gewerbserzeugnisten in der Provinz Oberhesten in Büdingen.
Mit der demnächst in Büdingen stattfindenden Generalversammlung des LandeSgewerbvereins wird eine Ausstellung von Gewerbserzeugnisten der Provinz Oberhesten verbunden werden und steht eine rege Betheiligung derselben aus allen Theilen der Provinz, insbesondere auch aus unserm Bezirk, zu hoffen.
5) UnterrichtSanstalten.
Realschule.
Der Schulbildung für den Handels- und Geweibestand dient in Gießen in erster Linie die Realschule in ihrer jetzigen fortgeschrittenen Organisation. Da eine eigentliche Hochschule für junge Kaufleute u. s. w. hier nicht besteht, so bat die Realschule seit vielen Jahren in ihrem Lehrplan Bedacht darauf genommen, mehreren für ben kaufmännischen Beruf besonders wichtigen Lehrgegenständen etwa- mehr Raum und Sorgfalt zuzuwenden, als es sonst in der allgemeinen Tendenz der Realschule liegt; dies gilt insbesondere vom kaufmäm Nischen Rechnen, von der Theorie der einfachen und doppelten Buchführung und vom Schönschreiben. In der Hauptsache gewährt jede gute Realschule eine gründliche Schulbildung für den Handel-- und Gewerbestand dadurch, daß sie den Schwerpunkt ihres Lehrplan- auf die neueren Sprachen — Deutsch, Französisch und Englisch — , auf die mathematischen Dieciplinen, auf Physik, Chemie und Mineralogie, ferner auf das technische Zeichnen und Freihandzeichnen, endlich auf Geographie und Geschichte legt.
Die Leistungen ber hiesigen Realschule in den mathematischen und natur- wistenschaftlichen Fächern und im technischen und Frechandzeichnen sind wiederholt al- hervorragend anerkannt worden. Tas vollständige Absolviren des ganzen Cursus der Realschule gewährt den jungen Leuten noch den werteren sehr wesentlichen Vonheil, daß sie ihrer Militärpflicht mit einjährigem Dienst genügen können, und so ihrer Derufsfäbizkeit nur kurze Zeit entzogen werden.
Seit Juli d. I. bietet die Realschule einer beschränkten Zahl älterer und geriifterer Schüler Gelegenheit, sich durch einen in der Schule eingerichteten Privatunterricht in den Anfangsgründen der Stenographie so viel Fertigkeit zu erwerben, daß sie dieselben nutzbar anwenden können.
Fortbildungsschule.
Neben der Realschule gewährt die seit 3 Jahren von dem hiesigen Der ein für Volksbildung als Privatanstalt in's Leben gerufene, von der Stadt und burch freiwillige Beiträge unterstützte Fortbildungsschule solchen jungen Leuten, »reiche sich dem Handels- und Gewerbestand widmen, ohne eine höhere, über bie Ziele der Volksschule binau-gehende Schulbildung sich erworben zu haben, abendlich Gelegenheit, sich noch weitere Kenntniste in Realien und Sprachen, trenn auch dürftig und unzureichend, zu erwerben. Bekanntlich fällt vom 1 November d. I. an die Verpflichtung der Unterhaltung dieser abendlichen Fortbildungsschulen den Gemeinden zu.
Handwerkerschulen.
Im Uebrigen beschränken wir uns hier darauf, mit wenigen Worten der bereit- oben erwähnten, größtentbeilS von dem LandeSgewerbverein hervorgerufenen und unterhaltenen Handwerkerschulen zu gedenken, welche in der Provinz Oberhesten zur Zeit in 11 Orten mit verhältnißmäßig großer Anzahl von Schülern bestehen und zwar finden sich diese Schulen in AlSseld, Büdingen, Butzbach, Friedberg, Gießen, Grünbcrg, Homberg a. d. Ohm, Lauterbach, Lich, Nidda und Schlitz.
(Fortsetzung folgt.)
DeulfdjCanO.
Gießen, 11. Nov. Unter dem Titel: „Pro Nihilo!“ Vorgeschichte deS Arnim'schen Prozeffes. Erste- Heft. (Zürich, VerlagS-Magazin) ist em Buch erschienen, dessen Verfaffer Graf Harry Arnim selbst zu sein scheint. In der Vorrede heißt es: Die Veröffentlichung sei verzögert worden, namentlich durch Einwendungen von Mitgliedern der ehemaligen conservativen Partei auS, welche darauf rechnen, daß der Fürst Bismarck sich von der nationalliberalen Partei trennen und seine Stütze aufS Neue bei den Conservativen suchen wird. Die Unterhandlungen mit ben Herren v. Blankenburg und Wagner, die Be- mübungen deS Herrn v. Wedell-Malchow, die Vorgänge bei der Wahl in Lauenburg und verschiedene andere weniger bekannte Dinge könnten, so meinten diese Personen, an der Aufrichtigkeit deS Reichskanzlers einen Zweifel nicht lassen. Seine Abneigung gegen die Führer der nationalliberalen Partei sei bekannt. Eben so sei eS Thatsache, daß der Reichskanzler in vertrautem Kreise die berühmte Maigesetzgebung als eine Thorheit bezeichnet habe. Es werden in der Schrift abermals einige Berichte des deutschen Botschafters in Paris mitge- theilt, obgleich zugestanden wird, daß die Veröffentlichung im Widerspruch stehe mit den guten Traditionen der Diplomatie. So ein Bericht vom 27. Mai 1873 über den Sturz des Herrn Thiers, indem eS heißt: Alle« znsammen- genommen, sind wir Herrn Thiers gegenüber zu der Anerkennung verpflichtet, daß wir Dank seiner „Franchise“ und trotz seiner „habiletö“, einige kurze chauvinistische Intermezzos abgerechnet, mit wenigen französischen Regierungen seit 1815 in so correctem Verhältniß gelebt haben, wie mit der seinigen. Graf Arnim schlägt vor, daß Se. Majestät ex motu proprio einige gnädige Worte der Anerkennung für die Verdienste an Thiers zu richten geruhen wollten, welche derselbe um die Verwirklichung des Friedens mit Deutschland sich erworben hat. Gras Arnim will bekaniitlich an dem Sturze von Thiers nicht schuld fein. Ausführlich wird berichtet über die Audienz des Grafen Arnim beim Kaiser Wilhelm am 1. September 1873. Wir übergehen die angeblichen Aeußerungen Sr. Majestät mit Stillschweigen. Diese Jndiscretion würde genügen, um den Grafen Arnim für den deutschen Staatsdienst unmöglich zu machen. An demselben Tage hatte er eine Unterredung mit dem Fürsten Bismarck, über die Folgendes berichtet wird: Auf die Bitte des Grasen Arnim, ihm ;u sagen, was eigentlich das Motiv der Grausamkeit sei, mit welcher er, ber Reichskanzler, ihn verfolge, antwortete der Fürst mit einer Fluth von Vorwürfen, auf welche er sich, wie aus den auf dem Tische liegenden Aclenstücken ersichtlich war, vorbereitet hatte. Er sei, sagte der Fürst, der Verfolgte. Seit acht Monaten, seit einem Jahre habe Graf Arnim ihn an seiner Gesundheit geschädigt, ihm die Ruhe geraubt. „Sie conspiriren und ruhen nicht eher, bis Sie hier am Tische sitzen, wo ich sitze, und gesehen haben werden, daß es auch nichts ist. Ich kenne Sie von Jugend an. In jedem Vorgesetzten, so sagten Sie vor Jabren, sehen Sie Ihren natürlichen Feind. Der Feind bin ich in diesem Augenblicke. Sie haben den Abschluß der Convention vom 15. März verzögert, um Thiers zu stürzen, und ich muß nun die Verantwortung für diesen politischen Fehler tragen. Sie haben mich bei dem Kaiser verklagt. Sie haben Beziehungen zum Hofe, welche mich schon früher verhindert haben, Sie hierher zu berufen.* Die Schrift stellt den Grafen Arnim lediglich als ein Opfer der Rancune des Reichskanzler dar und kommt zu folgendem Endergeb- niß: „Gras Arnim hat sich während feiner 30jährigen Dienstzeit durch gewissen- haste und geschickte Ausführung die Anerkennung des Monarchen, der Regierung, der Landes und, bevor seine Verdienste öffentlich gerühmt wurden, sogar die des Reichskanzler- erworben. Wie sich aus der bevorstehenden Darstellung ergibt, hat er Anspruch aus die inteflectuelk Urheberschaft mancher politischen Maßregel, welche der Herr Reichskanzler großen Ruhm verdankt. Von Vielen wurde er al- der Nachfolger des Reichskanzlers bezeichnet. Mancher Erblaffer haßt seinen Erben zumal wenn er Ungeduld in ihm argwöhnt. Von dem Augenblick an, wo der Reichskanzler in dem Grasen Arnim einen Erben vermuthen konnte, haßte er ihn. Von dem Augenblick an, wo er ihn für einen ungeduldigen Erben hielt, trat die Versuchung an ihn heran, ben Erben zu beschädigen, zu vernichten und bei Seite zu schaffen. Die Vernichtung von Schriftstücken ist straffällig, die Vernichtung eines Menschen straffrei." So der Verfaffer der Schrift. Tas Unheil der Geschichte dürfte doch etwas anders ausfallen.
Darmstadt, 9. Novbr. Die Nr. 51 des Großherzoglichen Regierungsblatts hat folgenden Inhalt:


