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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
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Ho. 2ii. -Samstag ben II. September
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Gießen, am 9. September 1875.
Betreffend: Die Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen. r
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commlstwn Gtehen
an die Sclutlvorständc des Kreises.
Bei mehreren in rubricirtem Betreff an uns eingesandten Berichten fehlen die Verzeichnisse, wie sie im Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten, vom 13. Juli d I. unter obigem Rubrum in VI. 1 ff. vorgeschrieben sind. Sie wollen darum nicht Unterlasten, diese Verzeichnisse Ihren Berichten beizusügen, bezw. nachträglich einzusenden und zwar auch in dem Fall, daß um Dispensation von Errichtung einer Fortbildungsschule bei uns nachgesucht wird.
Zugleich bemerken wir, daß es keineswegs genügt, wenn die Großherzoglichen Bürgermeistereien Berichte in obigem Betreff an uns einsenden, sondern es hat dies unter allen Umstanden auch von den Schulvorständen zu gescheh?«, nachdem sich dieselben mit dem Ortsvorstande über die betreffende Sache benommen.
Wir erinnern noch besonders daran, daß nach unserm Ausschreiben, Anzeigeblatt Nr. 178, die Schulvorstands-Berichte jedenfalls bis zum 15. dieses Monats bei uns eingelangt sein muffen.
_____________________________________v. Röder._________________
Lehrer - Confercuz in Groß-Buseck.
Die Lehrer des Conferenz-Bezirkes Groß Buseck rocrben auf
Donnerstag den 16. September, Morgens 10 Uhr,
zu einer Conferenz in Groß-Buseck eingeladen.
Gießen, den 9. September 1875. Büchner,
Kreis - Schulinspector.
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politischer Lheil.
Deulschluuv.
erklärt, die Mit-
Wahlen zur definitiven General-Synode für unrichtig, und erfährt ans sicherer
— Der päpstliche Nuntius in München, Msgr. Bianchi, hat sich heute
•fnwtimrä.
Paris, 7. September. Die belgischen Wallfahrer, etwa 600 Mann,
-Grund des § 1 des erwähnten Reichsgesetzes vom 4. Mai v. I. der preußischen Staatsangehörigkeit hierdurch verlustig erklärt."
Berlin, 8. September. Die „Nordd. Allg. Ztg."
/Jeilerreid).
Pesth, 9. September. Im Oberhause wurde ein königliches Rescript
den soll."
Darmstadt, 9. September. Die Eröffnung des hessischen Landtages findet wahrscheinlich am 5. October statt. Die „Darmst. Ztg." dementirt die Nachricht, daß die Regierung ein Gesetz über den Austritt au8 den Kirchen und Religions-Gemeinschaften ausarbeile.
Berlin, 8. September. Ueber die Stellung der freiwilligen Krankenpflege im Kriege ist bekanntlich seit den letzten Feldzügen vielfach hin und her verhandelt worden und es ist daraus eine ganze Literatur entstanden. Aus Grund der gesammelten praktischen Erfahrungen, sowie unter Berücksichtigung der verschiedenartig hervorgetretenen Ansichten ist vor Kurzem im Kriegs-Ministerium eine Instruction über die Stellung der freiwilligen Krankenpflege im Kriege ausgearbeitet und zunächst dem Militär-Jnspecteur der freiwilligen Krankenpflege, Fürsten Pleß, zur Begutachtung zugesandr worden. Was man darüber hört, dürfte indessen wenig den allgtmelnen Anschauungen Über die freiwillige Krankenpflege entsprechen, da die Instruction diese letztere gänzlich der militärischen Controle unterstellt und ihr nur geringe freie Bewegung überläßt. Es mag hierbei bemerkt werden, daß die im letzten Kriege gebildete hiesige Centralstelle für die freiwillige Krankenpflege fortbesteht. Bei derselben nnnten bisher bekanntlich auch die Meldungen um Verleihung der KrieMenk münze angebracht und vermittelt; seit Kurzem ist dieses Geschäft abgeschlossen worden, weitere Meldungen find iinziilässig.
Berlin, 8. September. Der „ReichS-Anzeiger" enthält folgende An-
Onelle, daß der Cultns - Minister nicht die Absicht habe, für die Wahlen zur Geneial^Synode, besondere Wahlkörper aus den Gemeinden oder den Gemeinde- Organen zu schaffen. — Die „National-Zeitung" schreibt, eS sei nicht das Mindeste davon bekannt daß, wie die „Volks-Ztg." gerüchtweise gemeldet habe, beabsichtigt werde, Miquel zum Präsidenten des Reichstages zu machen. Sie halte es für zweifellos, daß Forckenbeck seine selbstverständliche Wieder-Wahl nicht ablehnen werde.
Berlin, 8. September. Die Mittheilung des strafbaren Inhalts einer gerichtlichen Vertheidigungsrede durch eine Zeitung ist, nach einem im Juli d. I. ergangenen Erkenntniß der Ober-Tribunals, strafbar.
Köln, 6. September. Man liest in der „Köln. Dolks-Ztg.", die es wissen kann: Ter Herr Erzbischof ist von der königlichen Negierung zur Räumung des bischöflichen Hauses aufgefordert worden. In den Räumungsbefehl sind einbegriffen der Garten und die zu der bischöflichen Wohnung gehörigen Hintergebäude, also auch derjenige Theil des General-Vicariates, in welchem sich die meisten Burcaux befinden Ueber die Monvirung der in Rede stehenden Maßregel haben wir Nichts in Erfahrung bringen können." Daß der Garten, der größte in Köln, einstweilen in andere Hände kommt, darunter leiden wenigstens die Armen nichts ; schon zu Cardinal Geissel's Zeiten wurden tie überflüssigen Gemüse durch vom Herrn Erzbischöfe engagirte Händler zu Tagespreisen dem Kölner Markte übermittelt.
München, 7. September. Wie in München, so hat auch in Lichtenfels der katholische Stadtpfarrer Neuner dem dortigen Kampfgenossen-Verein die Abhaltung eines Trauergottesdienstes für die gefallenen Krieger am Sedanstage verweigert.
— Der Nedacteur des „Christlichen Pilger", welcher wegen Collectirens für aus Preußen ausgewiesene Priester durch das Landgericht Speyer zu einer Geldstraße verurtheilt worden war und gegen dieses Urtheil appellirt hatte, wurde vom Bezirksgericht Frankenthal mit seiner Appellation abgewiesen.
— Der bayerische Gesandte am königlich italienischen Hofe, Freiherr von Bibra, hat heute Morgen München wieder verlassen und sich nach Bologna begeben.
Darmstadt, 7. September. Das „M. T." läßt sich von hier berich- „ _
ten : „Nachdem bereits im letzten Landtags-Abschied die Prüfung der Frage theilungen mehrerer Blätter über bestehende Meinungs-Differenzen zwischen dem über die Notbwendigkeit eines Gesetzes in Betrcff des Austritts aus einer Cultus - Minister und dem Präsidenten des Ober- Kirchenraths in Betreff der Kirche oder einer Religions - Gemeinschaft zugesagt worden war. ist die Regie- "" " ..... m -v- £ —-v
rung dem Vernehmen nach gegenwärtig mit der Ausarbeitung eines solchen Gejetz-EntwuxfeS beschäftigt, welcher dem kommenden Landtag vorgelegt wer-
kundigung:
Nachdem der vormalige Bischof von Paderborn, Dr. Martin, sich aus der ihm auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Mai v. I. zum Aufenthalt angewiesenen Stadt Wesel ohne Erlaubniß entfernt hat, haben die Minister des Innern und der geistlichen :c. Angelegenheiten unterm 15. August er. an den königlichen Ober-Präsidenten v. Kühlwetter zu Münster die nachstehende Verfügung erlassen: „Der vormalige Bischof von Paderborn, Dr. Martin, wird, in Erwägung, daß derselbe, nachdem er durch rechtskräftiges Urtheil des königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten vom 5. Januar d. I. aus . . ,
hem Amt als Bischof von Paderborn entlassen worden war, Handlungen vor- Morgen von hier nach Starnberg begeben, nahm, aus welchen hervorging, daß er die Fortdauer tes entzogenen Amt<s beanspruche, daß idm deswegen durch Verfügung der königlichen Regierung zu Minden vom 18 Januar d. I. in Gemäßheit des § 1 des Reichsgesetzes, betr. . . , - - . . , -
die Verhinderung der unbefugten Ausübung von Kirchenämtern vom 4. Mai verlesen, welches zur Vornahme der Wa len sur die aus den 21. September v. I. (Reichs-Gesetzblatt S. 43) der Aufenthalt in der Stadt Wesel angewie- einberufenen Delegationen auffordert. Lodann wurde der Adreßentwurf unver- sen worden ist, daß er jedoch dieser Verfügung zuwider gehandelt hat, mdem ändert angenommen, er am 4. August d. I. den ihm angewiesenen Anfenthaltsortohne Erlaubnis verlassen, daß er außerdem während seines Aufeuthalus in Wesel wiederholt Handlungen vorgenommen hat, welche eine ausdrückliche Anmaßung des ihm , - ... t ,
Mtioaenen Amtes enthielten, indem er in verschiedenen, an öffentlich. B.dvrden darunter on Deutscke. find heute Nachmittag 5'/, Uhr im Nordbahnhof ange- gerichteten Schreiben sich als „Bischof von Paderborn" unterr-ichnete rc., auf kommen. Polizei war drinnen und draußen stark vertreten. Sammtliche Püger


